Ebay Kleinanzeigen - Foto von Google - nun Mahnung

@Friki

Lese gerade, dass die Abmahner auch die Tel.Nr. von deinem Freund haben. Dann wird es nicht bes. schwierig sein auch an die Adresse zu kommen. Wenn die nur die Mailaddi hätten, sehe das allerdings schon ein wenig anders aus.

Könnte also durchaus möglich sein, dass dein Freund demnächst (auch ohne reagiert zu haben) Post von dieser "Agentur" bekommt, denn über eine Tel.Nr. eine Adresse ausfindig zu machen, ist heutzutage keine Hexerei mehr.
 
WOW!

Da wird schon reagiert, ohne überhaupt sicher zu sein, ob es sich um eine Abmahnung handelt und was zu einer solchen gehört.

Der wichtigste Part, nämlich, den Abmahnberechtigten also den Urheber des Bildes bzw. seine rechtliche Vertretung, kann ich hier nicht erkennen.

Einfach auf die Behauptung einer x-beliebigen Firma hin, eine Zahlung vorzunehmen oder Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Bitte, wo leben wir denn?

Es wurde ja schon geschrieben, daß der Zugangsnachweis der e-Mail bei dem Absender liegt, sollte ihm schwer fallen, wenn man nicht darauf reagiert.

Weiterhin ist mMn die Mühe mit der grammatikalischen Überprüfung der e-Mail nicht unbedingt notwendig gewesen, da diese e-Mail schon inhaltlich sowas von sinnlos ist.

Diebstahl: http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Wüsste nicht, wo da der Tatbestand herkommen sollte.

Besonders schön finde ich es, wenn der vermeintliche Imrechtstehende auch noch den Beschuldigten die Arbeit machen und ihn das komplette UrhG durchlesen lässt, statt ihm die relevanten Paragrafen zu benennen, was im übrigen mit dem StGB nicht gemacht worden ist. Da bewegt sich derjenige nämlich selbst auf dem Terrain des StGBs.

Das Ding kann man getrost aktiv ignorieren.
 
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Ui, ein facebookfakefirma.. Hab sie gleich mal Weiter empfohlen. :D
 
Och nu guckma: Ne schlecht kopierte Seite ist das ja nur. Sind auch definitiv nicht die gleichen, sieht man am Impressum. Der Herr Eickmann ist wohl hier eher derjenige dem man ne Abmahnung und die Staatsanwaltschaft auf den Hals hetzen sollte.

Die Originalseite ist auch deutlich besser gemacht so wie es sich für eine Werbeagentur mit Schwerpunkt Grafikdesign und Webdesign auch gehört. Dagegen ist die Plagiatseite ja schon offensichtlich nicht ganz ernst zu nehmen. Allein schon der FB-Anteil der Homepage beträgt sagenhafte 33% - nicht gerade das was eine seriös ausgerichtete Firma kennzeichnet. Dazu noch das schlecht hochskalierte Firmenlogo mit Schrift, wo man schon auf den ersten Blick die Kopie erkennt.

Ich nehme alles zurück: Keine Mod.UE, keine Reaktion zeigen! Das ist defintiv nur ne miese Abzocke. Trotzdem noch mal Glück gehabt. Diese Abmahnung hätte auch von einer real existierenden Agentur kommen können, die dann auch ihre Rechtsansprüche im Sinne des UrhG durchgesetzt hätte.

Aber diese Machenschaften im Namen einer seriösen Werbeagentur sollte man mal der eigentlichen A-Design melden, welchen Schindluder man dort in ihrem Namen führt. Würde die da sicherlich auch interessieren...;)
 
wir haben heute die firma www.a-design.de angerufen und sie wussten gleich schon worüber es geht, es hätten mehrere angerufen. die ganze sache wurde von der firma schon an das landeskriminalamt stuttgart weitergeleitet. er meinte auch das sei sehr schädlich für sie usw usw.
 
So langsam habe ich auch das Gefühl, daß es sich bei diesem Abmahner schlicht um einen kriminellen Betrüger handelt. Geklauter Firmenname, plagiierte Internetseite, laienhafte "Abmahnungen", alles in grauenhaftem Deutsch ...
Mein Vorschlag an die Abgemahnten: Eine schöne, kleine Anzeige. A-Design würde ich gleiches empfehlen, wobei A-Design sich auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen beschäftigen sollte. Wenn der Abmahner aus dem Knast kommt, hat er wenigstens noch einen ordentlichen Batzen Schulden am Hals. Das zieht vermutlich sogar besser, weil länger, als kurz im Kittchen zu schmoren.
 
So eine Mail würde bei mir vermutlich nicht mal durch den Spamfilter kommen.
Und den Spamordner lese ich nicht ;)
 
Sie haben mal wieder geantwortet:

Gerne können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, und auch eine Anzeige erstatten, dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie einen Diebstahl begangen haben, wir werden sofern es nicht zu einer Lösung kommt, dies an unseren Anwalt ( meyer-wahl ) übergeben, welcher dann weitere Schritte einleiten wird.
 
Steht in der Mail eigentlich die Handelsregisternummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Auf der Website fehlt auch alles, Verstoß gegen das §5 TMG!

Anzeige bei der Verbraucherzentrale brauchst du nicht zu erstatten, dass ist eindeutig ein Fall für die Staatsanwaltschaft /über Polizei!


Da du offensichtlich im E-Mail Kontakt stehst, verlange die Herausgabe dieser Nummern, setze eine Frist, kündige an das du deinen Anwalt einschaltest, vernehmlich den Staatsanwalt mit einer Strafanzeige zur Niederschrift bei der Polizei, sollte diese Frist verstreichen.
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EDIT :
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Google mal nach: http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=meyer-wahl

Schon die ersten Treffer enthalten Abzocke als Begriff, da ist wohl ein kleiner Günter Freiherr auferstanden... :] http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=Georg+Mayer-Wahl

Vielleicht ist es er ja gar selbst und übergibt den Fall sozusagen 5cm weiter.... :]
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EDIT :
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PS und lass dir nichts einreden, der einzige der hier gerade im Begriff ist (und sich dessen offenbar bewusst ist) einen Diebstahl (Voraussetzung Vorsatz) gerade plant zu begehen ist der Abmahner. ;) "A-Design Berlin Ost"

Tatbestand, Diebstahl:
Wortlaut des § 242 StGB [Bearbeiten]
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das kannst du ihn dann gleich mitschicken,damit er das "seinem" "Anwalt" geben kann.
 
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Das kam bei mir an...

Datum: 05.01.2012
Aktenzeichen: AD0933934
Bearbeiter: Miachel Heinzerling

Sehr geehrte Damen & Herren
Ich bin Mitarbeiter der Firma A-Design aus Berlin
Wir erstellen für verschiedene Kunden / Firmen Grafiken für Produkte & Co, und führen anschließend die Vermarktung derer durch.

Wir mussten nun feststellen, dass Sie eine unserer Grafik (Produktbild von Samsung) auf der Ebay Kleinanzeigeseite (s. Screen) veröffentlicht / verfielfältigt haben.
Die Grafik, welche Sie verwendet haben ist urheberrechtlich geschützt, auch ohne Eintrag sowie Copyright, wie in Deutschland üblich.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Wir zitieren:
§ 11Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.


§ 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

§ 14 Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Eine Veröffentlichung auf anderen Webseiten wurde daher im Namen der A Design nicht eingewilligt. Sie haben durch Ihr Handeln daher das uns als Urheber obliegende Recht auf öffentliche Zugänglichmachung verletzt.
Uns als Urheber stehen gegenüber dem Verletzer ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu.
Wir fordern Sie daher mit diesem Schreiben auf, uns ein Unterlassungsschreiben zukommen zu lassen, bei Meidung einer Vertragsstrafe uns gegenüber zu verpflichten, die öffentliche Zugänglichmachung unserer Grafiken zukünftig zu unterlassen.
Wir weisen darauf hin, dass die durch die Erstverletzung indizierte Wiederholungsgefahr nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nur durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beseitigt werden kann.Dem Eingang einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung sehen wir spätestens bis 18.01.2012 hier eingehend entgegen. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Frist müssen Sie mit gerichtlichen Schritten rechnen.
Des weiteren steht uns Ihnen gegenüber ein Schadensersatz zu.
Wir bieten Ihnen daher mit diesem Schreiben eine außergerichtliche Lösung an.
Die beinhaltet eine Schadensersatzzahlung.
Sollten Sie mit dieser nicht einverstanden sein, so sehen wir uns gezwungen, diesen Fall an unseren Anwalt zu übergeben, welcher dann einen Strafantrag sowie eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken kann.
Ihnen würden dann weitaus höhere Kosten entstehen, nicht desto Letzt durch die Gerichtskosten und unsere Anwaltskosten.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen auch dies:

Als Vorlage (beim Gericht) wird folgendes mit einbezogen:

> Screenshot Ihrer Anzeige
> Ergebnisse Copyright Solutions
> Vorlage Ihrer E-mail an einen interessierten Käufer
> Ihre Ip Adresse (Abgleich des Portales & Ihrer Antwort an den interessierten Käufer)

Wir verweisen zudem auf das Aktenzeichen: 312 O 142/09 (LG Hamburg) – welches in einem Urteil bestätigt, das Mahnungen per Mail rechtskräftig sind.


Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag
Ihre A Design Medien & Werbeagentur aus dem Herzen Deutschlands
Grünbergerstr. 54
10245 Berlin
In Arbeit Miachel Heinzerling
Inhaber: Jens Eickmann

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt & ist auch ohne Unterschrift gültig.
 
Scheisse, ich glaub der Herr Eickmann/Heinzerling liest hier mit. Schon lustig wie er auf einmal alles mit in seine neue Abmahnung aufgenommen hat (v.a. das Urteil vom LG Hamburg), was wir hier gestern und heute zusammengetragen haben.

Vor allem ist es sehr lustig, dass der angebliche Rechteinhaber hier selber die Abmahnungen verschickt, denn normalerweise macht das ein beauftragtes Anwaltsbüro. Wohl nicht viel zu tun bei A-Design Berlin, Herr Eickmann/Heinzerling?

Dazu kommen wieder mal ein paar grammatische und auch Formulierungsfehler. Teilweise echt grauenhaft zu lesen. Lustig ist auch, wie er auf die Schnelle an die IP-Adresse rangekommen sein soll, die natürlich zweifelsfrei und vor Gericht nachweisbar über den Rechteverletzer Auskunft gibt...:)

Schon sehr lustig dieser Herr Eickmann/Heinzerling. Macht munter weiter mit seinem Gaunerspiel, obwohl schon sehr viele mitbekommen haben sollten, dass es sich beim Verfasser dieser Abmahnmails um den eigentlichen Dieb handelt, der diesen Diebstahl (Identität, Betrug) in einem Umfang durchführt, der diesen angeblichen Bilderklau als unwichtige Bagatelle dastehen lässt (was es auch eigentlich ist, denn man wird hier keinen wegen eines geklauten Bildes vor den Richter zerren --> viel zu geringer Streitwert).

Mal schaun wie es weitergeht, ich mach mir schon mal das Popcorn warm...:D
 
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Laß' Dich nicht zutexten, das ist nur Zeitverschwendung. Anzeige und fertig!

Ich mein', wenn Du Lust hast, kannst Du den Vogel natürlich auch verarschen. Frage ihn doch z.B. mal, ob er Dir sein schönes Logo billiger verkauft als der Urheber, dem er das Logo gestohlen hat. Es gefällt Dir ja sooo gut ... Oder biete Dich als Deutschlehrer an, dringender Bedarf ist ja vorhanden. Für nur 185,- pro Stunde unterrichtest Du ihn auch in seiner Zelle ...

Wie ich schon schrieb, ich schließe aus, daß ein Jurist dahintersteht. Frage doch beim genannten Anwalt mal nach, ob er damit etwas zu tun hat. Meiner Meinung nach benutzt der Vogel diesen Namen nur, weil er momentan verrufen ist. Der Anwalt hat bezüglich seiner Abmahnungen für Lotto 3000 einen Rückzieher gemacht; sein guter Ruf scheint ihm also doch etwas wert zu sein. Wenn meine Vermutung stimmt und er nichts mit diesem Vogel hier zu tun hat, dann wird er ihn sich vorknöpfen, aber richtig.

Was mich interessieren würde:
Kommt die Antwort, die Du erhalten hast, aus Deutschland (Header)? Der Vogel ist so dummfrech, daß ich das Gefühl habe, der sitzt irgendwo im Ausland, wo ihm keiner ans Bein pinkeln kann.

Nachtrag zum Post von jim209:

Jep, der liest hier mit, das find' ich richtig lustig. Da kann man ja direkt kommunizieren! Zu dumm nur, daß das gar nicht lohnt ...

Der Verweis auf das Urteil bzgl. der Zugangswirksamkeit ist unsinnig; ein Privatmann ist nun einmal etwas völlig anderes als ein kommerzieller Anbieter, der ein Online-Branchenverzeichnis betreibt.

Irgendwie juckt es mich immer mehr, den Rest des Tages damit zu verbringen, den Vogel ob seiner Dummheit zu verspotten. "...nicht desto Letzt", was soll man dazu noch sagen? Immerhin hat er inzwischen gemerkt, daß bei "Nicht desto Letz" noch irgend etwas fehlt ... Auf jeden Fall zeigt diese sprachliche Grausamkeit eindeutig, daß der Verfasser dieses neueren Abmahnschreibens und der Ersteller der Internetseite dieser Firma die selbe Person sind.
 
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Leute, lasst Euch nicht durch den blödsinnigen Fake-Müll beeindrucken. Der Heidelberger macht das schon seit Jahren. Entweder erfindet er irgendwelche Märchenschlösser oder missbraucht bestehende Firmen, verlegt hier aber meist den Firmensitz aber irgendwo anders hin. Mit einem Fake namens EK-Digital hat er diese Abmahnmasche z.B. als letztes durchgezogen.

Dieser genannte Anwalt der mal für Lotto 3000 Geld wollte, wird hier quasi auch nur missbraucht. Der Heidelberger bzw. seine Kumpanei liest natürlich in Foren mit, wo es um seine Betrügereien geht und passt entsprechend auch seine Handlungsweisen an. Es kann auch passieren, dass plötzlich ein Mitarbeiter von der Fake-Firma hier plötzlich im Forum auftaucht. Und sicherlich könnt Ihr Euch denken was der dann versucht.

Reagiert einfach nicht darauf, nicht das der Heidelberger noch mehr bekommt als das was er an Infos bereits hat, und erstattet Strafanzeige.
 
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Sie haben mal wieder geantwortet:

Gerne können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, und auch eine Anzeige erstatten, dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie einen Diebstahl begangen haben, wir werden sofern es nicht zu einer Lösung kommt, dies an unseren Anwalt ( meyer-wahl ) übergeben, welcher dann weitere Schritte einleiten wird.

Das ist doch mal schön, dann hast Du denen jetzt einen Beweis geliefert, daß die e-Mail angekommen ist. Also manche müssen auch wirklich zum ungünstigsten Zeitpunkt, Brieffreundschaften beginnen.

P.S.:
Ich hatte Dich per PN gebeten, Deinen ersten Post zu korrigieren.

...
Vor allem ist es sehr lustig, dass der angebliche Rechteinhaber hier selber die Abmahnungen verschickt, denn normalerweise macht das ein beauftragtes Anwaltsbüro. ...
Wer die Abmahnung versendet, ob nur der Rechteinhaber selbst oder sene rechtliche Vertretung hat auf die Wirksamkeit keinen Einfluß. Sehr wohl aber auf die Kosten, die in erster Linie durch die Anwaltsbeauftragung und eine mögliche Schadensersatzforderung entstehen.

...
Macht munter weiter mit seinem Gaunerspiel, obwohl schon sehr viele mitbekommen haben sollten, dass es sich beim Verfasser dieser Abmahnmails um den eigentlichen Dieb handelt, der diesen Diebstahl (Identität, Betrug) in einem Umfang durchführt, der diesen angeblichen Bilderklau als unwichtige Bagatelle dastehen lässt (was es auch eigentlich ist, denn man wird hier keinen wegen eines geklauten Bildes vor den Richter zerren --> viel zu geringer Streitwert)...
Also Du solltest doch schon wenig genauer argumentieren, denn Diebstahl ist etwas anderes als Betrug. Ferner woher weißt Du, wie hoch der Streitwert ist?

Viel interessanter ist, daß der Abmahner in Post von "jim209" nicht einmal die einfachsten Regeln, was die Kennzeichnung einer Unterschrift ("in Arbeit" statt im Auftrag) in Geschäftsbriefen angeht, einzuhalten weiß.

Und das ein Abgemahnter auch noch selbst eine Unterlassungerklärung entwerfen und zusenden soll, wohlmöglich noch die Höhe der Strafzahlung selbst festlegen, ist schon an Lustigkeit nicht mehr zu übertreffen.

Seltamer Weise kennt Google-Maps (streetview) zwar die Adresse, aber die angebliche Firma will da partout nicht erscheinen. eine Fa. die für andere Werbung macht, kann es für sich aber nicht? Stümper ist wohl das einzige Prädikat, was man da vergeben kann.

Laß' Dich nicht zutexten, das ist nur Zeitverschwendung. Anzeige und fertig!

Ich mein', wenn Du Lust hast, kannst Du den Vogel natürlich auch verarschen. Frage ihn doch z.B. mal, ob er Dir sein schönes Logo billiger verkauft als der Urheber, dem er das Logo gestohlen hat. Es gefällt Dir ja sooo gut ... Oder biete Dich als Deutschlehrer an, dringender Bedarf ist ja vorhanden. Für nur 185,- pro Stunde unterrichtest Du ihn auch in seiner Zelle ...
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Laßt doch die Tipps, mit dem Antworten sein. So erleichtert man dem Abmahner doch den Nachweis, des Zugangs der e-Mail nachzuweisen.
 
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@hemken

Sag mal, warum habe ich das Gefühl, dass du mir hier mit jedem deiner Postings krampfhaft versuchst ans Bein zu strullen? Konzentriere dich bitte das nächste Mal auf das eigentliche Thema und sei nicht mehr so kleinkariert in deiner unnachahmlichen Postingzerpflückerei - scheint ja ne echte Manie von dir zu sein und solltest mal therapieren lassen.

Auch könnte das nächste Mal ein wenig aufmerksameres Lesen meiner Beiträge schon merklich helfen, deine Zeit (und damit auch meine) in etwas vernünftigeres umzuwandeln als diese provozierenden und unnützen Post von dir:
Erstens: Begriff "Diebstahl" bezieht sich hier auf den Identitätsdiebstahl dieser Abmahner. Betrug ist hier nur als zweites Delikt aufgeführt.

Zweitens: Hättest du den Thread richtig gelesen, dann wüsstest du, dass dem TE ein Schadensersatz von 185€ angeboten wurde. Daraus lässt sich ungefähr der Streitwert hochrechnen, der nicht mal ansatzweise reichen dürfte einen Richter von wichtigeren Fällen abzulenken. Es sei denn die Justiz möchte sich den ganzen Tag nur noch mit Bilderdieben beschäftigen...

Drittens: Es ist mir durchaus klar, dass es nicht einen Anwalt erfordert um eine Abmahnung zu verschicken. Nur ist das bei einer seriösen Firma nun mal die normale Vorgehensweise ein Anwaltsbüro zu beauftragen um Rechtsverstöße in ihrem Namen zu verfolgen. Diesen Satz habe ich also nur als Zusatzargument für meine nachfolgende These aufgeführt und zur Verstärkung des Eindrucks der Unseriösität dieser "Firma".

Also bitte verkneife dir das nächste mal deine Anfeindungen, die ich in der Form nicht zum ersten Mal gegen meine Person feststellen musste und konzentriere dich mal auf Inhalte, die den Menschen auch weiterhelfen und beteilige dich ein wenig produktiver am Thema. Danke.
 
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heute noch anzeige bei der polizei erstattet. ganz einfach. die kennen den typen ja schon...
 
heute noch anzeige bei der polizei erstattet. ganz einfach. die kennen den typen ja schon...

Ja warum unternehmen sie denn nix gegen den Typen und lassen den munter weiter Abmahnungen verschicken? Der Tatbestand von Identitätsdiebstahl und (versuchten) Betruges sollte doch schon in mehrfacher Ausführung vorliegen.
 
Entweder der Lord oder der heiner muss jetzt mal einer Unterlassungserklärung formulieren, wir helfen hier natürlich wo wir nur können.*buck*

Natürlich liest der google-Abmahner hier mit, den p3d ist auch ziemlich hoch im google-ranking, also nicht grundlos. ;)

Schön Wahnsinn das der Abmahner seine Beiträge so toll angepasst habt, inhaltlich natürlich immer noch schwer auf dem Holzweg, auch wenn der die Begriffe entschärft hat (Straftat, Diebstahl :D) und mehr Fremdwörter benutzt. Und sogar Satzzeichen versucht zu verwenden, über das richtig reden wir aber mal nicht weiter. Auch wenn ich jetzt schreibe, dass er das mit dem "&" offensichtlich immer noch nicht kapiert hat, schätze ich sein Bildungsniveau auf Klasse 7> Hauptschule/Walddorfschule ein. Stand 1999, nicht heute.. :D


Ich wünsche dem Abmahner-Heinz mal eine Gruppe gewaltbereite Jugendliche, die Ihm diese Scheiße aus dem Hirn raus prügeln. Das letzte mal hatte ich solche Phantasien vor 20 Jahren, da gab es solche Maßnahmen in Form von Klassenkeilen wegen "Taschendiebstahls von Zahlungsmitteln", ganz ohne Abmahnung. *glaubses*
 
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Vermutlich, weil ohne Vorratsdatenspeicherung kein Herankommen an ihn ist. *suspect*

Das ist natürlich traurig für die deutsche Justiz. Wo man jeden kleinen Filesharer, ob Jugendlicher oder Oma, zu drakonischen Geldstrafen verurteilt, kommt man so einem Individuum mit hochreichend bekannter krimineller Energie über lange Zeit nicht auf die Schliche? Da sieht man mal wieder wohinter die eigentlichen Interessen stecken...

@emploi

Also ich würde diese UE gern unterschreiben - nur bin ich hier ja auch nicht derjenige der nur provoziert und nichts produktives zum Thema beiträgt. Ich lasse mich eben nicht gern als Dummerchen hinstellen (wer denn auch), gerade wenn der Provokateur nicht mal richtig lesen kann.
 
"Dumm ist der, der Dummes tut" ***(Zitat eines Hollywoodschauspielers der humpelnd sein Laufgestell verliert, "Lauf Forestzone").

Auch wenn ich mich manchmal über Kleinigkeiten aufrege... Bitte verliert euch nicht daran. Ihr müsst hier Beide keinen Kleinquotekrieg führen. Das führt in diesem Fall zu keinen produktiven Ergebnissen.
 
Bitte verliert euch nicht daran. Ihr müsst hier Beide keinen Kleinquotekrieg führen. Das führt in diesem Fall zu keinen produktiven Ergebnissen.

Wem sagst du das...ich beobachte das aber heute auch nicht zum ersten mal. Daher reicht es einem auch irgendwann mal.

Aber wir sollten uns hier mal wieder mehr mit dem Topic beschäftigen!
 
http://www.priv-serv.com/abzock-forum/viewtopic.php?t=93&p=1087
Einfach mal nach unten scrollen oder nach:
.....
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag
Ihre A Design Medien & Werbeagentur aus dem Herzen Deutschlands
Grünbergerstr. 54
10245 Berlin
In Arbeit Miachel Heinzerling
Inhaber: Jens Eickmann

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt & ist auch ohne Unterschrift gültig.
suchen.
Da taucht auch mal die Firma A Design auf, allerdings noch ohne Werbeagentur.


Und wenn ich mir so die Adresse und die gemeldeten Firmen dort anschaue, wird mir ganz lustig.
Die Hälfte von denen scheint nirgendwo gemeldet zu sein, hat keine Inhaber und hat ihren Sitz auf einem Hinterhof samt Klingelschild als Werbung.
 
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