Einberufung und eigenes Gewerbe

AMD-Hammer

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Hallo Freunde!

Das Thema Bundeswehr ist mit Sicherheit hier ziemlich unbeliebt und das kann ich sogar auch ein wenig verstehen, aber ich muss das hier jetzt leider nochmal aufgreifen. Allerdings will ich mich nicht darüber ausheulen wie schlimm es doch ist, dass die Bundeswehr bei mir an die Tür klopft und wie überholt doch dieses ganze System der Wehrpflicht ist. Ich bitte euch auch das Thema nicht in diese Richtung zu lenken.

So nun aber zum Grund dieses Themas. Ich hatte vor einiger Zeit - es müssten jetzt so zwischen 2-3 Monaten gewesen sein - meine Musterung bei der Bundeswehr und wurde trotz größter Bemühungen meinerseits nur T2 gemustert, weswegen ich Wehrdienst fähig gemustert bin. Ich habe bisher noch keinen Einberufungsbescheid erhalten und weis auch nicht, ob Sie mich wirklich noch ziehen wollen (bin übrigens 21) oder nicht. Unabhängig von dieser ganzen Musterungsgeschichte habe ich aber nun den Plan der Selbstständigkeit in Form einer GbR ins Auge gefasst und werde das nach wochenlanger Vorbereitung nun auch angehen und nächste Woche ein Gewerbe anmelden. Ehrlich gesagt hatte ich die Bundeswehr schon wieder komplett verdrängt gehabt und gar nicht daran gedacht, was passiert wenn die jetzt noch anrufen!?

Es wäre natürlich tötlich für meine GbR, wenn ich dann erstmal 9 Monate ab zum Bund müsste. Wisst Ihr, ob es vielleicht irgendwie eine Regelung gibt, durch die ich dem entkommen kann?

Ein bitte noch... Ich habe kein Problem damit meinen Wehrdienst abzuleisten (abgesehen von der Tatsache, dass ich wenn sowieso Zivi mache), aber aus mehreren Gründen würde sich die Unternehmensgründung JETZT anbieten und zu einem späteren Zeitpunkt würde mir der Einstieg wesentlich schwerer fallen. Also bitte unterstellt mir jetzt nicht, dass ich nichts für andere Menschen tun will oder versuche mich davor zu drücken etc.

Danke für Eure Hilfe.
Gruß
AMD-Hammer
 
ich würde da mal direkt beim zuständigen kreiswehrersatzamt (das wäre die anlaufstelle, oder? anrufen ;)
könntest auch beim THW anheuern, als ersatz.
 
Ja THW (und Feuerwehr) geht auch, aber da is man dann gleich auf 6 Jahre verpflichtet und das is doch eine ziemlich lange Zeit! :P

Na dann werd ich wohl am Montag da mal anrufen und nett nachfragen. *angst krieg*
 
Habe ich gerade gefunden, vllt bringts Dir ja was :)


§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst

(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt,

1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist,

2. wer, abgesehen von den Fällen des § 10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist.

(2) Vom Wehrdienst werden Wehrpflichtige, die sich auf das geistliche Amt (§ 11) vorbereiten, auf Antrag zurückgestellt.

(3) Hat ein Wehrpflichtiger seiner Aufstellung für die Wahl zum Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament zugestimmt, so ist er bis zur Wahl zurückzustellen. Hat er die Wahl angenommen, so kann er für die Dauer des Mandats nur auf seinen Antrag einberufen werden.

(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder
b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,

2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes oder Gewerbebetriebes unentbehrlich ist,

3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt,
b) den zweiten Bildungsweg zur Hochschul- oder Fachhochschulreife, zu einem mittleren Bildungsabschluß oder zum Hauptschulabschluß oder
c) eine ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife begonnene erste Berufsausbildung, die regelmäßig nicht länger als vier Jahre dauert oder deren regelmäßig über vier Jahre hinausführender Abschnitt noch nicht begonnen hat, unterbrechen würde.

(5) Vom Wehrdienst kann ein Wehrpflichtiger ferner zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist, oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

(6) In den Fällen des Absatzes 4, ausgenommen Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b, darf der Wehrpflichtige vom Grundwehrdienst höchstens so lange zurückgestellt werden, daß er noch vor der für ihn nach § 5 Abs. 1 Satz 1 bis 3 maßgebenden Altersgrenze einberufen werden kann. In Ausnahmefällen, in denen die Einberufung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann er auch darüber hinaus zurückgestellt werden.
 
Naja, aber wohl nicht bei einer gerade gegründeten GbR. GbR heißt ja nichts anderes als: Der "Unternehmer" hat sich für zehn Euro einen Gewerbeschein geholt und dann einen GbR-Vertrag aus dem Internet ausgedruckt und unterschrieben. Warum sollte man damit keinen Wehrdienst machen können? Der zitierte Paragraph ist wohl eher für die "richtigen" Firmen gedacht, so ab Kapitalgesellschaft aufwärts. Und dann hat der Wehrdienstleistende nachzuweisen, dass er wirklich unabkömmlich ist. Und wer ist das schon....

Greetz
 
Hallo Freunde!

Das Thema Bundeswehr ist mit Sicherheit hier ziemlich unbeliebt und das kann ich sogar auch ein wenig verstehen, aber ich muss das hier jetzt leider nochmal aufgreifen. Allerdings will ich mich nicht darüber ausheulen wie schlimm es doch ist, dass die Bundeswehr bei mir an die Tür klopft und wie überholt doch dieses ganze System der Wehrpflicht ist. Ich bitte euch auch das Thema nicht in diese Richtung zu lenken.

So nun aber zum Grund dieses Themas. Ich hatte vor einiger Zeit - es müssten jetzt so zwischen 2-3 Monaten gewesen sein - meine Musterung bei der Bundeswehr und wurde trotz größter Bemühungen meinerseits nur T2 gemustert, weswegen ich Wehrdienst fähig gemustert bin.

Um was wolltest du dich bemühen? Besser oder schlechter zu werden? *lol*


Ich habe bisher noch keinen Einberufungsbescheid erhalten und weis auch nicht, ob Sie mich wirklich noch ziehen wollen (bin übrigens 21) oder nicht. Unabhängig von dieser ganzen Musterungsgeschichte habe ich aber nun den Plan der Selbstständigkeit in Form einer GbR ins Auge gefasst und werde das nach wochenlanger Vorbereitung nun auch angehen und nächste Woche ein Gewerbe anmelden.

Dann mach es.

Ehrlich gesagt hatte ich die Bundeswehr schon wieder komplett verdrängt gehabt und gar nicht daran gedacht, was passiert wenn die jetzt noch anrufen!?

Die rufen nicht an, sondern schreiben dir einen netten Brief, wann du an einem bestimmten Ort erscheinen sollst.

Es wäre natürlich tötlich für meine GbR, wenn ich dann erstmal 9 Monate ab zum Bund müsste. Wisst Ihr, ob es vielleicht irgendwie eine Regelung gibt, durch die ich dem entkommen kann?

Warum soll es tötlich für die GbR sein? Hatte damals, so 2000 (wie die Zeit vergeht), 2 Kammeraden beim Bund, die Selbständig waren. Sicher ein Ladengeschäft ist da nichts. Aber du kannst eine Menge vorbereiten, verschiedene Dinge abklären, nochmal einen feinen Kurs (Buchführung, Computerkurs, ...) besuchen und vom Bund bezahlen lassen. Der Sold ist auch eine nicht zu verachtende sichere Einnahmequelle, nicht viel aber besser als nichts.

Ein bitte noch... Ich habe kein Problem damit meinen Wehrdienst abzuleisten (abgesehen von der Tatsache, dass ich wenn sowieso Zivi mache), aber aus mehreren Gründen würde sich die Unternehmensgründung JETZT anbieten

Willst du wirklich Zivi machen, darfst du nicht abwarten, sondern musst aktiv werden. Also einen Antrag stellen, dir eine Zivistelle suchen. Sonst kommst du automatisch beim Bund an.

Ich Tipp mal du hast ein paar potentielle Aufträge, die dir sonst entgehen würden. Aber wenn die abgearbeitet sind sieht es mager aus und du musst kämpfen, da kann der Bund zwischendurch mitunter ganz gelegen kommen. Ich will jetzt auch keine Diskussion um den Zweck anfangen. Aber soviel kann sich sagen. Ich war dabei und es hat mir viel gebracht, vorallem Menschenkentniss und Erfahung (nicht Militärisch gemeint). Auch wenn es villeicht doof klingt, aber da bin ich erst richtig zum Mann geworden. Für solche Sachen bezahlen sogar Topmanager einen haufen Geld.

und zu einem späteren Zeitpunkt würde mir der Einstieg wesentlich schwerer fallen. Also bitte unterstellt mir jetzt nicht, dass ich nichts für andere Menschen tun will oder versuche mich davor zu drücken etc.
/QUOTE]

Wie gesagt, du kannst so paar Monate gewinnen und dich auf den Start intensiv vorbereiten. Förderungen ausloten und ähnliches. Du kannst auch eine Firma während deiner Dienstzeit haben, ist nur die Frage der Organisation und als villeicht auch wo du eingesetzt wirst. Zur Selbständigkeit solltest du dich auch noch mal mit der IHK oder dem AA in Verbindung setzten. Da gibt es auch gewisse Vorbereitungskurse kostenlos und Tipps über Förderprogramme. War für mich ganz nütztlich, auch wenn ich selbst keine Förderung bekam. Bin da mal durch alle Raster durch gerutscht. Hast du zb. Anspruch auf ESF, musst du sowieso den Antrag vor der Gründung stellen, warten und vorbereiten, kann ca. 1/2 Jahr dauern. Die Grundi abgezogen, wo man eh alles private ignorieren muss würde das so zeitlich passen.
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EDIT :
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Naja, aber wohl nicht bei einer gerade gegründeten GbR. GbR heißt ja nichts anderes als: Der "Unternehmer" hat sich für zehn Euro einen Gewerbeschein geholt und dann einen GbR-Vertrag aus dem Internet ausgedruckt und unterschrieben. Warum sollte man damit keinen Wehrdienst machen können? Der zitierte Paragraph ist wohl eher für die "richtigen" Firmen gedacht, so ab Kapitalgesellschaft aufwärts. Und dann hat der Wehrdienstleistende nachzuweisen, dass er wirklich unabkömmlich ist. Und wer ist das schon....

Greetz

In einer Ein-Mann-Firma ist man schon unabkömmlich. Aber Recht hast du, dass ein Gewerbe allein nicht schützt. Sondern das Unternehmen bereits laufen muss, Umsätze vorhanden sind. Verträge mit entsprechenden Verfplichtungen (Konventionalstrafen,...) existieren müssten. Das ist eher selten kurz nach Gründung vorhanden.
 
Es geht hier aber nicht ums Firmengründen um sich rauszureden, sondern um eine Firma die Wirklich existent sein soll. Lest doch einfach mal zumindest das Anfangspost richtig. :]
 
mit T2 wirst du wahrscheinlich früher oder später eingezogen... hat bei mir auch ewig gedauert, aber schlussendlich kam die einberufung.... einen tag nachdem ihc eine verweigerung abgeschickt hatte ^^ dann durft ich mich erstmal mit denen rumstreiten, weil die dann natürlich zweifel an meiner gewissensentscheidung angemeldet haben...
wenn du zivi machst, würde ich sogar fast behaupten dass das führen eines Gewerbes nebenher zwar erschwert wird, aber nicht unmöglich ist. auf den nulldienst zu hoffen macht in deiner situation glaub ich wenig sinn, und wenn du anrufst dann werden die nur wieder auf dich aufmerksam.... (ich hab den komischen computertest damals erst nicht machen müssen, weils schon nachmittags war, die ham dann gemeint in 2-4 wochen kommt ein brief mit nem neuen termin.... als über ein halbes jahr später noch nix da war, hab ich angerufen... ca. 2 wochen später war der brief mit dem termin da :-) )
 
Kleiner Tipp zum Gewerbe: anstatt der GbR einfach mal die Ltd. (Limited) angucken. Ist i.d.R. mit weniger Risiko und finanziellen Lasten verbunden.
 
Hi Leute! Erstmal danke für die ganzen antworten.

@CrazyStrump

Ja habe halt ein paar sehr vielversprechende Aufträge, die dann auch längerfristig laufen würden. Deswegen bietet sich der Einstieg auch jetzt direkt an.

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich momentan auch als Softwareentwickler arbeite, was auch weiterlaufen wird, und mein Chef dort auch einen Unabkömmlichkeitsantrag stellen will, sobald der Bescheid kommt.

Ich hab mich jetzt insgesamt 5 Monate mauf die Gründung vorbereitet. Habe Kurse besucht, mit einigen befreundeten Geschäftsführern geredet und auch schon mit der IHK gesprochen und mich beraten lassen. Nun ist jetzt halt alles soweit durch mit der Vorbereitung und es sollte ran gehen.

Wie gesagt prinzipiell hätte ich kein Problem damit meinen Dienst zu leisten, aber die Sache ist halt die, dass ich inzwischen schon ziemlich im Leben stehe und ja nun auch schon seit über 2 Jahren arbeite. Naja und dann halt jetzt diese Chance!

Ich denke ich werde auf jedenfall mal mit dem Kreiswehrersatzamt am Montag sprechen und mal schauen was die dazu sagen.

Ich werde mich dann nochmal melden. Danke erstmal für die Tipps

@Patmaniac:
Im letzten Monat ging es genau darum! Abwiegen ob Ltd. (Private Limited Company) oder GbR. Der Aufwand für die Ltd. rechtfertigt einfach nicht die Sicherheit. Da ich kaum ausgaben habe und aus eingien anderen gründen haben wir uns dafür entschieden
 
Zuletzt bearbeitet:
Willst du wirklich Zivi machen, darfst du nicht abwarten, sondern musst aktiv werden. Also einen Antrag stellen, dir eine Zivistelle suchen. Sonst kommst du automatisch beim Bund an.
Bei mir war's so, dass ich bei der Musterung gefragt wurde und dann gleich gesagt habe, dass ich Zivi machen will. Dann kam irgendwann ein Bescheid, dass ich mir bis zum Datum x eine Zivistelle suchen soll.
Aber auch wenn man das bei der Musterung nicht gesagt hat, kann man soviel ich weiß selbst dann noch den Wehrdienst an der Waffe verweigern, wenn man schon längst einberufen wurde und in der Uniform steckt. Also auch wenn der Einberufungsbescheid kommt kann man immer noch verweigern. Es gibt sogar irgendwo Tipps dafür im Internet, wie man dieses ganze Prozedere extra in die Länge ziehen kann.
 
@AMD-Hammer

Im Moment bist Du also normaler Arbeitnehmer. Es gibt weder die GbR noch irgendwelche Umsätze oder Verträge. Du bist bestenfalls in der Vorbereitung, um evtl. irgendwann in die Selbständigkeit zu gehen.

Mein Tipp: Lass das Amt in Ruhe. Um den Wehrdienst zu umgehen, müsstest Du einiges mehr vorweisen. Du würdest nur schlafende Hunde wecken.

Nur noch kurz zum Verständnis: GbR oder Limited (besser wäre GmbH oder sogar noch GmbH & Co KG) ist keine Frage der Ausgaben, sondern der persönlichen Haftung. Dein Risiko als Softwareentwickler ist enorm. Wenn durch Deine Arbeit ein Schaden entsteht (Ausfall der Software, falsche Berechnungen etc.) DANN HAFTEST DU PERSÖNLICH IN DER GBR UND ZWAR IN VOLLEM UMFANG! Überleg Dir das gut. Und dass Du als Selbständiger "fast keine Ausgaben" hast, wage ich mal zu bezweifeln. Du würdest Dich wundern, was die Welt so alles kostet: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsausfall, KFZ, Computer, Telefon, Softwarelizenzen, Steuern und, und und... Oder kann es sein, dass Du Arbeitnehmer bleiben willst und Dein Geschäft ein Nebenerwerb werden wird? Wie sonst soll Dein alter Arbeitgeber einen Antrag auf Unabkömmlichkeit stellen? Weiß Dein AG von Deinen Plänen? Hat er das genehmigt?

Greetz
 
Normalerweise wird man während der x Stunden bei der Musterung irgendwann gefragt, ob man den Dienst an der Waffe verweigern möchte. Einfach mit "JA" antworten und die Sache hat sich erledigt. Natürlich wird man dann aufgefordert eine "Erklärung" abzugeben, wieso, weshalb, warum.....google hilft dort jedoch gut aus.

Danach geht es ans Suchen der Zivistelle innerhalb einer bestimmen Frist, danach wird einem mit Pech etwas zugewiesen, mit sehr viel Pech auch heimatfern..
 
Nur noch kurz zum Verständnis: GbR oder Limited (besser wäre GmbH oder sogar noch GmbH & Co KG) ist keine Frage der Ausgaben, sondern der persönlichen Haftung. Dein Risiko als Softwareentwickler ist enorm. Wenn durch Deine Arbeit ein Schaden entsteht (Ausfall der Software, falsche Berechnungen etc.) DANN HAFTEST DU PERSÖNLICH IN DER GBR UND ZWAR IN VOLLEM UMFANG! Überleg Dir das gut.

Und bei einer GmbH mit 30.000 Euro. Bei einer Limited nur mit 9 Pfund (ist der Mindestbetrag, den man einzahlen muss). Deswegen sagte ich ja, dass eine Limited eigentlich besser ist.
 
Hallo Freunde!
....
Ein bitte noch... Ich habe kein Problem damit meinen Wehrdienst abzuleisten (abgesehen von der Tatsache, dass ich wenn sowieso Zivi mache), aber aus mehreren Gründen würde sich die Unternehmensgründung JETZT anbieten und zu einem späteren Zeitpunkt würde mir der Einstieg wesentlich schwerer fallen. Also bitte unterstellt mir jetzt nicht, dass ich nichts für andere Menschen tun will oder versuche mich davor zu drücken etc...
Es besteht die Möglichkeit, den Wehrdienst (NICHT Zivildienst ;) ) in Abschnitten von einmal sechs und zweimal anderthalb oder einmal drei Monaten abzuleisten.

Desweiteren bekommst du noch ein bisschen BFD Geld, davon kannst du noch 2 Wochen Sounderurlaub extra zu den 20 Tag normalen Urlaub, machen.. *noahnung* :-X

Geh zum Team-Luftwaffe und hab nen schönes Leben... ;) Ja keine Rödeleinheit bei Herr oder Marine... Nurn Vorschlag... *duck und wech*
 
@AMD-Hammer

Im Moment bist Du also normaler Arbeitnehmer. Es gibt weder die GbR noch irgendwelche Umsätze oder Verträge. Du bist bestenfalls in der Vorbereitung, um evtl. irgendwann in die Selbständigkeit zu gehen.

Mein Tipp: Lass das Amt in Ruhe. Um den Wehrdienst zu umgehen, müsstest Du einiges mehr vorweisen. Du würdest nur schlafende Hunde wecken.

Nur noch kurz zum Verständnis: GbR oder Limited (besser wäre GmbH oder sogar noch GmbH & Co KG) ist keine Frage der Ausgaben, sondern der persönlichen Haftung. Dein Risiko als Softwareentwickler ist enorm. Wenn durch Deine Arbeit ein Schaden entsteht (Ausfall der Software, falsche Berechnungen etc.) DANN HAFTEST DU PERSÖNLICH IN DER GBR UND ZWAR IN VOLLEM UMFANG! Überleg Dir das gut. Und dass Du als Selbständiger "fast keine Ausgaben" hast, wage ich mal zu bezweifeln. Du würdest Dich wundern, was die Welt so alles kostet: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsausfall, KFZ, Computer, Telefon, Softwarelizenzen, Steuern und, und und... Oder kann es sein, dass Du Arbeitnehmer bleiben willst und Dein Geschäft ein Nebenerwerb werden wird? Wie sonst soll Dein alter Arbeitgeber einen Antrag auf Unabkömmlichkeit stellen? Weiß Dein AG von Deinen Plänen? Hat er das genehmigt?

Greetz
@ Charlie of FAF

Richtig im Moment bin ich noch normaler Arbeitnehmer und die GbR wird als Nebengewerbe geführt. Und auch mein Chef weis darüber bescheid und hat kein Problem damit unterstützt das sogar aus verschiedenen Gründen.
Irgendwann hingegen ist falsch... wenn dann JETZT!

Eine Ltd. ist mit der deutschen GmbH zu vergleichen hat nur den unweigerlichen Vorteil, dass man keine 25.000 € vorweisen muss, sondern mindestens 1.40 € (kann sein, dass das 9 Pfund sind, so wie patmaniac sagte).
Haften werde ich für die Software die entwickelt wird nicht, da es sich hierbei um unter GPLv3 veröffentlichter Software handelt! Also keine HAFTUNG! Das Geld wird die Firma auch nicht über die Software machen, sondern über Webhosting, Serverhosting und Dienstleistungen. Natürlich sind die Dienstleistungen im Gewissen maße ein Risiko, aber da werde ich einfach aufpassen, was ich sage tue und mache und was nicht. Ich habe auch Ausgaben, natürlich, aber diese habe ich jetzt ebenfalls schon. Und jetzt trage ich Sie komplett privat. 2 Server habe ich jetzt schon und die werden dann einfach in Firmenbestand übergehen. Die Housingkosten sind das einzige was wirklich an Fixkosten anfällt und die trage ich jetzt auch schon privat. Von daher ist das Risiko überschaubar. Wenn sich das ganze jedoch wirklich, was ich hoffe, zu einem erfolgreichen Unternehmen mausert, werde ich jedoch mit Sicherheit den Schritt in Richtung Ltd. gehen.

Tja... also was soll ich jetzt am besten machen. Ich kann einfach nicht zum Bund gehen, das würde mir jetzt alles kaputt machen. Wären die letztes oder vorletztes jahr gekommen, kein Problem, da hab ich sogar noch damit gerechnet, aber jetzt wo ich sie abgeschrieben hab, kommen die an! Wirklich dumm gelaufen, irgendwie?! Soll ich jetzt einfach mal bei Kreiswehrersatzamt anfragen oder nicht?
 
Also das Problem ist wenn du anrufst kann es passieren das sie auf dich aufmerksam werden aber da dein arbeitgeber dir eh ne unabkömlichkeitsbescheinigung ausfüllen kann dürfte das auch egal sein. Falls du doch eingezogen wirst musste halt mal drogen nehmen und das Leuten beim Bund sagen dann hat sich das Thema damit auch erledigt. KDV(kriegsdienstverweigerer kannste auch wie schon erwähnt beim bund machen aber stell den antrag nicht über die bundeswehr das dauert dann schonmal 2 bis 3monate) SOlang du eine Unabhängigkeitsbescheinigung bekommste ist das alles kein Problem. BTW übernimmt der Bund nicht sogar kosten wenn du selbständig bist und Wehrdienst leisten darfst?
 
Und bei einer GmbH mit 30.000 Euro. Bei einer Limited nur mit 9 Pfund (ist der Mindestbetrag, den man einzahlen muss). Deswegen sagte ich ja, dass eine Limited eigentlich besser ist.

Ltd. hat sicher seine Vorteile. Aber du musst bedenken, man begiebt sich ein den Rechtsraum eines fremden Landes. Dazu kommt noch Steuerkram, so einerseits selbst oder besser mit Steuerberater machbar. Ltd.? Da brauchst du einen Steuerberater, der sich auch damit auskennt und in England deine Steuer abwickelt. Kostet einen Tick mehr als der normale Steuerberater.

Habe selbst auch vor irgendwann mal eine Ltd. zu gründen und Geschwäftsbereiche darin auszulagern. Aber das Hauptgeschäft würd ich in DE mit deutscher Firma machen. Hinzu kommt noch, dass ausländische Unternehmensformen im Wirtschaftsleben nicht gerne gesehen werden. Da kommt immer der Hintergedanke der hat was zu verbergen oder will sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen.
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EDIT :
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Haften werde ich für die Software die entwickelt wird nicht, da es sich hierbei um unter GPLv3 veröffentlichter Software handelt! Also keine HAFTUNG!

Dann frag besser noch mal bei einem Anwalt an. Die GPL egal ob 2 oder 3 schützt nicht vor Haftungsansprüchen in Deutschland. Ist es Software die du entwickelst und kostenlos auf der Internetseite anbietest, ok. Sobald du aber Geld dafür bekommst, ob für die SW oder den Service musst du immer in gewisser Weise haften. Eventuell entstehen zusätzliche Ansprüche weil du mit Auftraggeber einen Werksvertrag eingegangen bist. Auch solltest du die GPLv2 der 3 vorziehen, ausser du hast einen bestimmten Grund. Die 2 ist bereits ausreichend vor Gerichten getestet, die 3 muss sich erst noch bewähren.

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EDIT :
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@ Charlie of FAF
Tja... also was soll ich jetzt am besten machen. Ich kann einfach nicht zum Bund gehen, das würde mir jetzt alles kaputt machen. Wären die letztes oder vorletztes jahr gekommen, kein Problem, da hab ich sogar noch damit gerechnet, aber jetzt wo ich sie abgeschrieben hab, kommen die an! Wirklich dumm gelaufen, irgendwie?! Soll ich jetzt einfach mal bei Kreiswehrersatzamt anfragen oder nicht?

Du kannst es aussitzen, dann kannst du glück haben oder pech. Oder du kannst aktiv werden. Hast du denen bereits mitgeteilt, dass du Zivi machen willst wenn du wirklich musst? Dann wirst du eventuell erst recht gezogen, aber kannst gleich die aktive Rolle übernehmen. Entsprechende Schritte erst nach Einberufung einzuleiten würde ich dir nicht empfehlen. Die Position der Vorgesetzten vor Ort ist "Jeder der kommt, ist freiwillig. Denn er kann auch verweigern oder sich für Zivi entscheiden." Musst du zur Grundi antreten hast du keine Zeit mehr um dich darum zu kümmern bzw. wenn ein Verfahren läuft wirst du zum Küchendienst abgestellt und die sonstige Ausbildung ist nicht wirklich lustig für denjenigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ltd. hat sicher seine Vorteile. Aber du musst bedenken, man begiebt sich ein den Rechtsraum eines fremden Landes. Dazu kommt noch Steuerkram, so einerseits selbst oder besser mit Steuerberater machbar. Ltd.? Da brauchst du einen Steuerberater, der sich auch damit auskennt und in England deine Steuer abwickelt. Kostet einen Tick mehr als der normale Steuerberater.

Kannst du alles über go-ahead oder andere Firmen abwickeln lassen. Kostet natürlich n bissl, als wenn du's ohne machst, aber dafür ist es einfach zu handeln und du hast keinen Aufwand.
 
Du weißt aber schon, dass das auch deine Krankenversicherung erfährt? Macht sich blöd, bei späteren Leistungsansprüchen. Das kann dann richtig teuer werden.

nich nur die, auch der Führerschein kann dann ganz schnell weg sein.
 
@Messiahs_128

Normalerweise hat man eigens an Freizeit beim Bund, auch als Grundwehrdienstleistender. Da kann ma durchaus mal ins Internetcaffe um seine Projekte zu checken (verbreiteter in (Ost-)Kasernen). Meistens täglich, wenn es passt und man nicht gerade im Walde ist...

Das mit dem Drogen ist wohl der dümmste Tipp den man geben kann. Wird man dabei erwischt, geht es erst mal nach der Haftauglichkeitsfeststellung ins Kaffeeviereck bzw. in die Ausnüchterungszelle (ja auch für Drogen), dass ist das ortansässige Gefängnis für Soldaten, zum 24h helle Wände anstarren! Garantiert ohne Internet! *lol*
 
@Messiahs_128
Das mit dem Drogen ist wohl der dümmste Tipp den man geben kann. Wird man dabei erwischt, geht es erst mal nach der Haftauglichkeitsfeststellung ins Kaffeeviereck bzw. in die Ausnüchterungszelle (ja auch für Drogen), dass ist das ortansässige Gefängnis für Soldaten, zum 24h helle Wände anstarren! Garantiert ohne Internet! *lol*

Der Tipp war wohl eher ironisch gemeint. Hatte zu meiner Zeit einen mit Drogenproblemen mit dabei gehabt, der wurde zwar nicht früher entlassen. Dafür durfte er immer mal etwas betreuten Fronturlaub nehmen. 24h Wände anstarren stimmt, dabei wird aber am tage die Lige hoch geklappt.

Ein Arbeitskollege hat sich um dem Bund zu umgehen einen Finger gebrochen, mit Hammer. Später nochmal in Schraubstock. Ein Bekannter hat sich Speckangefressen und wurde so nachträglich untauglich für die NVA. Bei manchen wurde wirklich bei der Herstellung am Gehirn gespart, alles nur um paar Monate Schlammspiele und Strammstehen zu vermeiden.
 
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