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Käufer will Anzeige erstatten
- Ersteller milo_lu
- Erstellt am
Hallo,
ich habe ein Problem und zwar habe ich vor 2 Wochen
etwas über eine Onlinekleinanzeigenseite verkauft (Wert 15 Euro).
So, der Käufer war mit unversichertem Versand einverstanden (Versand als Päckchen).
Verschickt habe ich das Päckchen vor ungefähr 10 Tagen im Besein eines Zeugen
über eine Packstation. Vor 2 Tagen kommt eine Mail vom Käufer wo dann die Ware
bliebe und er wolle einen Nachweis dass ich das Paket aufgegeben habe.
Als ich ihm geantwortet habe dass es keinen Nachweis gibt fing er an pampig zu
werden und drohte damit mich bei der Polizei anzuzeigen wegen Betrugs oder "er
wolle mir persönlich einen Besuch abstatten".
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin ich als Verkäufer haftbar wenn das Päckchen flöten geht? Das behauptet er nämlich auch.
Vielen Dank für Eure Hilfe
ich habe ein Problem und zwar habe ich vor 2 Wochen
etwas über eine Onlinekleinanzeigenseite verkauft (Wert 15 Euro).
So, der Käufer war mit unversichertem Versand einverstanden (Versand als Päckchen).
Verschickt habe ich das Päckchen vor ungefähr 10 Tagen im Besein eines Zeugen
über eine Packstation. Vor 2 Tagen kommt eine Mail vom Käufer wo dann die Ware
bliebe und er wolle einen Nachweis dass ich das Paket aufgegeben habe.
Als ich ihm geantwortet habe dass es keinen Nachweis gibt fing er an pampig zu
werden und drohte damit mich bei der Polizei anzuzeigen wegen Betrugs oder "er
wolle mir persönlich einen Besuch abstatten".
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin ich als Verkäufer haftbar wenn das Päckchen flöten geht? Das behauptet er nämlich auch.
Vielen Dank für Eure Hilfe
KGBerlin
Grand Admiral Special
Hast du was schriftliches das er mit unversicherten Versand einverstanden war ?
Wenn ja bist du aus der Sache raus.
Wenn nicht sieht die Sache etwas anders aus.
Auf jeden Fall behalte alles was an Schriftstücken anfällt.
Erstrecht den Teil wo er dir schon "direkt" droht.
PS:
Auf deine Frage nochmal.
Du als privater Verkäufer bist nur für den Versand haftbar zu machen wenn du ausschließlich unversicherten Versand anbietest.
Bietest du auch versicherten Versand an aber der Käufer besteht auf unversicherten Versand oder ist damit einverstanden übernimmt er ab der Abgabe der Sendung das Risiko.
Nur gewerbliche Verkäufer haften für unversicherte Sendungen egal welche Versandarten angeboten werden.
Soweit mein Wissen.
PPS:
Du mußt jediglich die Übergabe bei der Post oder an das jeweilige Versandunternehmen beweisen können.
Quittung, Beleg, Zeuge, Irgendwie.
Wenn ja bist du aus der Sache raus.
Wenn nicht sieht die Sache etwas anders aus.
Auf jeden Fall behalte alles was an Schriftstücken anfällt.
Erstrecht den Teil wo er dir schon "direkt" droht.
PS:
Auf deine Frage nochmal.
Du als privater Verkäufer bist nur für den Versand haftbar zu machen wenn du ausschließlich unversicherten Versand anbietest.
Bietest du auch versicherten Versand an aber der Käufer besteht auf unversicherten Versand oder ist damit einverstanden übernimmt er ab der Abgabe der Sendung das Risiko.
Nur gewerbliche Verkäufer haften für unversicherte Sendungen egal welche Versandarten angeboten werden.
Soweit mein Wissen.
PPS:
Du mußt jediglich die Übergabe bei der Post oder an das jeweilige Versandunternehmen beweisen können.
Quittung, Beleg, Zeuge, Irgendwie.
Zuletzt bearbeitet:
Indirekt, ich schrieb "OK, dann verschicke ich es als DHL Päckchen für 3,90" und er daraufhin
"Okay, ich überweise dann das Geld"
Außerdem hat er angegeben dass er Ahnung von Paketen hat da er bei Ebay tätig sei,
also denke ich schon dass er wusste dass ein 3,90 Päckchen unversichert ist als er "okay" sagte.
Edit: Angeboten habe ich in dem Sinne garnichts, weil in die Anzeige ja nichts stand von wegen verschicken,
da mir eine Abholung lieber gewesen wäre. Als er mir dann eine Mail schrieb ob ich auch verschicken würde habe ich gesagt
dass das kein Problem wäre und daraufhin habe ich dann gesagt ich würde es als Päckchen schicken und dann kam sein OK
"Okay, ich überweise dann das Geld"
Außerdem hat er angegeben dass er Ahnung von Paketen hat da er bei Ebay tätig sei,
also denke ich schon dass er wusste dass ein 3,90 Päckchen unversichert ist als er "okay" sagte.
Edit: Angeboten habe ich in dem Sinne garnichts, weil in die Anzeige ja nichts stand von wegen verschicken,
da mir eine Abholung lieber gewesen wäre. Als er mir dann eine Mail schrieb ob ich auch verschicken würde habe ich gesagt
dass das kein Problem wäre und daraufhin habe ich dann gesagt ich würde es als Päckchen schicken und dann kam sein OK
ghostadmin
Grand Admiral Special
Sein Problem. Wegen 15€ so einen Aufstand, ausserdem kann das länger dauern. Sind dann wahrscheinlich auch noch solche die es erhalten haben und dann auch noch Geld wollen.
eR1K1
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Bekommste bei der Packstation nicht mal ne Quittung?
Ich bekomm immer ne Quittung von der Post.
Darüber hinaus haftet der Käufer für die Sendung, ab der Übergabe zum Logistikunternehmen. Der Käufer muss sich also an die DHL wenden, was mit seinem Päkchen ist. Und das ist immer so, ob privat oder gewerblich.
Ich bekomm immer ne Quittung von der Post.
Darüber hinaus haftet der Käufer für die Sendung, ab der Übergabe zum Logistikunternehmen. Der Käufer muss sich also an die DHL wenden, was mit seinem Päkchen ist. Und das ist immer so, ob privat oder gewerblich.
Saulus
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Nur wenn man angibt das man eine haben will. Eine Quittung kann man für alles bekommen an der Packstation, muss man nur auf das entsprechende Feld drücken.Bekommste bei der Packstation nicht mal ne Quittung?
Aber egal es ist ein Zeuge da, soll er doch eine Anzeige schreiben. Würde mich da nicht wild machen.
Bei mir war dieses Jahr mindestens ein Brief einen Monat unterwegs, und zwei Pakete waren eine Zeit lang verschwunden bei der DHL, eines gut 2 Monate. Ein Paket wurde nicht an die Packstation gesendet so wie es drauf stand, sondern zu mir nach hause. Somit kann man mit allem rechnen bei DHL.
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
ich hatte keinen Beleg angefordert da ich ja nicht wusste dass am Ende sowas dabei rauskommt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das Päckchen weg ist, bisher ist in den
fast 4 Jahren wo ich online Sachen verkaufe nur ein Päckchen verschwunden und das war die
SSD für Z-FX hier ausm Forum. Das tat weh =(
Aber vielen Dank für eure Ratschläge, jetzt bin ich beruhigt.
Wie gesagt einen Zeugen habe ich und ganz ehrlich ich als Polizist würde ihn auslachen bei
der Antwort auf die Frage "Wie hoch war denn der Wert vom Inhalt des Päckchens"
ich hatte keinen Beleg angefordert da ich ja nicht wusste dass am Ende sowas dabei rauskommt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das Päckchen weg ist, bisher ist in den
fast 4 Jahren wo ich online Sachen verkaufe nur ein Päckchen verschwunden und das war die
SSD für Z-FX hier ausm Forum. Das tat weh =(
Aber vielen Dank für eure Ratschläge, jetzt bin ich beruhigt.
Wie gesagt einen Zeugen habe ich und ganz ehrlich ich als Polizist würde ihn auslachen bei
der Antwort auf die Frage "Wie hoch war denn der Wert vom Inhalt des Päckchens"
dFeNsE
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na der wert des inhaltes ist für ne anzeige eher zweitrangig...
aber wenn er mit der versandart einverstanden war geht das eh auf seine kappe. du hast nen zeugen und damit biste raus aus der nummer.
klar ein beleg über die einlieferung bzw. ne quittung mit datum wäre bequemer, aber es geht auch so.
aber wenn er mit der versandart einverstanden war geht das eh auf seine kappe. du hast nen zeugen und damit biste raus aus der nummer.
klar ein beleg über die einlieferung bzw. ne quittung mit datum wäre bequemer, aber es geht auch so.
KGBerlin
Grand Admiral Special
Etwas OT:
Das ist falsch.
Ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für die Sendung, egal ob versichert oder unversichert. In diesem Fall muß sich der Kunde an den gewerblichen Verkäufer wenden und dieser hat dann das Problem und muß sich an das Versandunternehmen wenden.
Genau das verschweigen aber die gewerblichen Händler ganz gerne oder behaupten das Gegenteil in ihren AGB. Besonders gerne auf Ebay
http://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand.htm
http://testberichte.ebay.at/Unversi...o-fuer-Gewerbliche_W0QQugidZ10000000001388047
und hier ganz genau:
http://www.onlinemarktplatz.de/5253/kuriose_fotos_bei_ebay_angeboten_fuer_playstation_3/
Nur mal so der Ordnung wegen erwähnt
....
Darüber hinaus haftet der Käufer für die Sendung, ab der Übergabe zum Logistikunternehmen. Der Käufer muss sich also an die DHL wenden, was mit seinem Päkchen ist. Und das ist immer so, ob privat oder gewerblich.
Das ist falsch.
Ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für die Sendung, egal ob versichert oder unversichert. In diesem Fall muß sich der Kunde an den gewerblichen Verkäufer wenden und dieser hat dann das Problem und muß sich an das Versandunternehmen wenden.
Genau das verschweigen aber die gewerblichen Händler ganz gerne oder behaupten das Gegenteil in ihren AGB. Besonders gerne auf Ebay
http://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand.htm
http://testberichte.ebay.at/Unversi...o-fuer-Gewerbliche_W0QQugidZ10000000001388047
und hier ganz genau:
http://www.onlinemarktplatz.de/5253/kuriose_fotos_bei_ebay_angeboten_fuer_playstation_3/
Nur mal so der Ordnung wegen erwähnt
Jetzt kommt die Höhe:
Ich werde aufjedenfall morgen zum Rechtsanwalt gehen und ihn mit dem Fall beauftragen, lieber zu früh als zu spät.
Sie können das auffassen wie sie wollen .Fakt ist, ich habe Ihnen erneut ein Zeitfenster gegeben um die Sache zu klären!Wenn das Päckchen natürlich doch noch auftaucht ist ja alles geklärt.Wenn nicht, stimme ich ihrem sogenannten Angebot natürlich nicht zu !Ich habe ja auch kein halbes Päckchen bekommen.Übrigens Sie haben in Ihrem Vorschlag niemals erwähnt das das Päckchen unversichert gesandt wird.Wenn sie sich selbst nicht absichern bei einem Versand von Paket oder Päckchen sollten sie das in Zukunft beachten .Ihr sogenannter Zeuge kann doch jeder sein wenn Sie ehrlich sind .Ich werde das Ihnen mitgeteilte Zeitfenster abwarten und dann wie geschrieben verfahren!!
Ich werde aufjedenfall morgen zum Rechtsanwalt gehen und ihn mit dem Fall beauftragen, lieber zu früh als zu spät.
[MTB]JackTheRipper
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Würd ich nicht machen.
Wenn man nicht mal Päckchen und Paket unterscheiden kann, und das als "ausgiebiger" ebay Benutzer muss der einem schon fast Leid tun. Unwissenheit schützt schließlich vor Strafe nicht
Wenn man nicht mal Päckchen und Paket unterscheiden kann, und das als "ausgiebiger" ebay Benutzer muss der einem schon fast Leid tun. Unwissenheit schützt schließlich vor Strafe nicht
Ein Päckchen von DHL ist nunmal unversichert. Du hast doch geschrieben wie du es verschicken wirst. Aber gut, denke der Käufer versucht halt sein Glück und hofft das du nachgibst...[...] "OK, dann verschicke ich es als DHL Päckchen für 3,90" [...]
Würde mir da auch keine Sorgen machen.
Gruß,
Max
KGBerlin
Grand Admiral Special
...Wenn nicht, stimme ich ihrem sogenannten Angebot natürlich nicht zu !Ich habe ja auch kein halbes Päckchen bekommen...
Klingt so als ob du ihm den halben Kaufpreis erstatten wolltest.
Ich tät ich ihm keine Angebote machen.
Da wollte mal wieder ein 2 Euro sparen und stellt nun fest das Geiz nicht immer geil ist.
Biete ihm an, aus Kulanz, Nächstenliebe oder weil morgen Ostern ist einen Nachforschungsantrag einzuleiten, wie oben erwähnt, aber ansonsten tät das Ding mir persönlich am Allerwertesten vorbei gehen
Den Nachforschungsauftrag habe ich bereits vorgestern aufgegeben. Ja, ich hatte ihm
angeboten die Hälfte des Preises zu erstatten, aber das hat sich jetzt auch erledigt.
Vor 10 Minuten kam noch ne Mail. Ich hatte geschrieben dass ich einen Anwalt aufsuchen würde falls er mir weiter droht.
Ich weiß nicht was ich davon halten soll, erst Drohungen, dann auch noch Verleumdung:
angeboten die Hälfte des Preises zu erstatten, aber das hat sich jetzt auch erledigt.
Vor 10 Minuten kam noch ne Mail. Ich hatte geschrieben dass ich einen Anwalt aufsuchen würde falls er mir weiter droht.
Ich weiß nicht was ich davon halten soll, erst Drohungen, dann auch noch Verleumdung:
Da bin ich mal gespannt wie lange das dann wieder dauert ! Sie haben doch niemals die Absicht gehabt die Ware wirklich zu versenden !!!
Sie wiederlegen ihre eigenen Aussagen gleich mal selbst.Wenn sie mir natürlich so kommen wollen als sind sie jetzt der Geschädigte werde ich die Anzeige doch morgen schon aufgeben.In diesem Sinne sie hören von mir wie auch immer!!
SILen(e
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drohte damit mich bei der Polizei anzuzeigen wegen Betrugs oder "er
wolle mir persönlich einen Besuch abstatten".
Muahahaha - kann man da nicht mit Nötigung kontern?^^
Saulus
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Anwalt brauchst du bis aufs weitere nicht, das kostet dich mehr als die Sache wert ist.
Anzeige abwarten, dann bekommst du eine Vorladung zur Polizei, da stiefelst du dann inkl. deinem Zeugen hin. Da macht ihr eure Aussage und fertig.
Dann dürfte nach einer Weile ein Schreiben kommen das das ganze eingestellt wurde. Oder aber es kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt mit einem Strafbefehl so zwischen 300-600€, und genau dann gehst du zum Anwalt.
Sollt der Verdacht mit dem Betrug allerdings doch richtig sein, wovon ich natürlich nicht ausgehe dann suche dir einen Anwalt sobald die Polizeiliche Vorladung kommt, und gehe da nicht hin und mache auch keine Aussage.
Anzeige abwarten, dann bekommst du eine Vorladung zur Polizei, da stiefelst du dann inkl. deinem Zeugen hin. Da macht ihr eure Aussage und fertig.
Dann dürfte nach einer Weile ein Schreiben kommen das das ganze eingestellt wurde. Oder aber es kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt mit einem Strafbefehl so zwischen 300-600€, und genau dann gehst du zum Anwalt.
Sollt der Verdacht mit dem Betrug allerdings doch richtig sein, wovon ich natürlich nicht ausgehe dann suche dir einen Anwalt sobald die Polizeiliche Vorladung kommt, und gehe da nicht hin und mache auch keine Aussage.
Odysseus
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Hoffentlich legt man dir das Angebot zur halben Rückerstattung nicht als Schuldeingeständnis aus...
Ansonsten ist die Sache meiner Ansicht nach klar: Wenn du einen Zeugen hast, und das Päckchen tatsächlich auch verschickt wurde, wird man dir nix können.
Allerdings war es meiner Ansicht nach ein Fehler, nicht deutlich darauf hinzuweisen, dass mit "Päckchen" explizit der unversicherte Versand auf Risiko des Käufers gemeint ist. Ich weise da immer explizit drauf hin. Mag rechtlich womöglich irrelevant sein, aber es stärkt denke ich schon die eigene Position.
Ansonsten ist die Sache meiner Ansicht nach klar: Wenn du einen Zeugen hast, und das Päckchen tatsächlich auch verschickt wurde, wird man dir nix können.
Allerdings war es meiner Ansicht nach ein Fehler, nicht deutlich darauf hinzuweisen, dass mit "Päckchen" explizit der unversicherte Versand auf Risiko des Käufers gemeint ist. Ich weise da immer explizit drauf hin. Mag rechtlich womöglich irrelevant sein, aber es stärkt denke ich schon die eigene Position.
Doc_Evil
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Ich hätte auf den ganzen Blödsinn den er noch schreibt erst garnicht mehr geantwortet.
Bei einen Päckchen geht man nun mal das Risiko ein, dass das Paket nicht ankommt oder man sogar verarscht wird. So ist das nunmal mit unversicherten Päckchen und das wird ihm schon klar gewesen sein.
Bei einen Päckchen geht man nun mal das Risiko ein, dass das Paket nicht ankommt oder man sogar verarscht wird. So ist das nunmal mit unversicherten Päckchen und das wird ihm schon klar gewesen sein.
Neueste Mail (ich frag mich ja wer ihm die vorgeschrieben hat weil die passt nämlich garnicht
zum Stil der vorigen Mails):
Einige Sachen stimmen aber in seiner Aussage nicht:
a) An der Packstation erhält man nicht automatisch eine Quittung sondern nur auf Wunsch.
b) Nur der Absender kann einen Nachforschungsauftrag starten nicht aber der Empfänger, das habe ich mir extra von DHL bestätigen lassen.
zum Stil der vorigen Mails):
Hallo,
Bezug nehmend auf das noch ausstehende Problem des "verlorengegangenen" Päckchens wende ich mich nochmals an Sie, um eine baldige Klärung herbeizuführen.
Ich habe mittlerweile die Auskunft erhalten, dass - entgegen Ihrer Behauptung - bei Benutzung der DHL-Packstation ein automatischer Quittungsausdruck erfolgt. Somit dürften auch Sie im Besitz dieses Nachweises sein.
Des weiteren bitte ich um Mitteilung der Anschrift (Ort und Straße), welche Packstation von Ihnen genutzt wurde. Da die Adressdaten auf dem Päckchen meine Personalien beinhalten, kann ich als Empfänger den Verlust prüfen lassen. Sollten Sie mittlerweile Informationen zu Ihrem gestellten Nachforschungsauftrag haben, können Sie mich gern vom Ergebnis in Kenntnis setzen.
Da ich davon ausgehe, dass die Ermittlung des Päckchens in unser beider Interesse sein dürfte, werde auch ich alles Mögliche veranlassen, um entweder in den Besitz des Päckchens oder an die Zurückerstattung des von mir überwiesenen Betrages zu gelangen.
Nach ersten Erkenntnissen bestehen noch einige Möglichkeiten, über verschiedene Behörden Nachforschungen zu veranlassen, die zum Wiederauffinden führen können.
Sollten mir Fortschritte bekannt werden, werde ich Sie selbstverständlich auch informieren. Und ob die Klärung des Problems über Sie oder einen von Ihnen angekündigten Rechtsanwalt erfolgt, ist hierbei irrelevant und nicht von entscheidender Bedeutung. Das Wiederauffinden des Päckchens liegt im Interesse von Ihnen, von mir und würde ebenfalls im Interesse eines rechtlichen Vertreters liegen.
Einige Sachen stimmen aber in seiner Aussage nicht:
a) An der Packstation erhält man nicht automatisch eine Quittung sondern nur auf Wunsch.
b) Nur der Absender kann einen Nachforschungsauftrag starten nicht aber der Empfänger, das habe ich mir extra von DHL bestätigen lassen.
Eye-Q
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Klar, das kann jeder sein, allerdings kann auch jeder sagen, dass er das unversicherte Päckchen nicht erhalten hat.Ihr sogenannter Zeuge kann doch jeder sein wenn Sie ehrlich sind
Im Allgemeinen sieht es so aus als dass der Käufer dich einschüchtern möchte - am besten ist es, dass Du bei DHL anfragst, ob Du einen Brief bekommen kannst, der deine beiden letzten Punkte schriftlich bestätigt. Mit diesem Brief nimmst Du dem Käufer den Wind aus den Segeln.
ghostadmin
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Hi,
ich hatte keinen Beleg angefordert da ich ja nicht wusste dass am Ende sowas dabei rauskommt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das Päckchen weg ist, bisher ist in den
fast 4 Jahren wo ich online Sachen verkaufe nur ein Päckchen verschwunden und das war die
SSD für Z-FX hier ausm Forum. Das tat weh =(
Aber vielen Dank für eure Ratschläge, jetzt bin ich beruhigt.
Wie gesagt einen Zeugen habe ich und ganz ehrlich ich als Polizist würde ihn auslachen bei
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Du bist Polizist?
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Ganz ehrlich, klingt nach einem 16jährigem mitten in der Pubertät. Die ersten Mails passen in dieses Schema. Danach hat er das wahrs. seiner Mama gebeichtet und die hat dann mit Papa ein "Schreiben aufgesetzt"....ich hasse das Internet, nur Idioten und kleine Krepelkinder.
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Darüber hinaus haftet der Käufer für die Sendung, ab der Übergabe zum Logistikunternehmen. Der Käufer muss sich also an die DHL wenden, was mit seinem Päkchen ist. Und das ist immer so, ob privat oder gewerblich.
Das ist ein Irrtum, der Absender hat mit dem Versandunterhnehmen einen Vertrag geschlossen mit der Sendungsaufgabe.
Nur wenn der Absender eine "Abtrittserklärung" an dem Empfänger abgibt, kann der Empfänger die Nachforschung veranlassen.
Außerdem hat er angegeben dass er Ahnung von Paketen hat da er bei Ebay tätig sei,
also denke ich schon dass er wusste dass ein 3,90 Päckchen unversichert ist als er "okay" sagte.
Ahnung von E-Bay, dann sollte er zwingend wissen das ein DHL-Päckchen "unversichert" ist!
Was mich allerding an Deinem Versandverhalten am meißten wundert ist, das Du mit der SSD auf den Bauch gefallen bist und immer noch "unversichert" verschickst.(in meinen Augen dicht bei "lernresistent")
Bei HERMES verschickst Du ab 4 Euro "versichert"!!!!!!?!
- Hermes-Paketschein online erstellen
- Paket in den Shop in Deiner nähe
- Sendungs-ID an den Käufer
Du und der Käufer können gucken wann das Paket wo ist.
Gruß
D.U.