App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
mietrecht: nebenkostenabrechnung
- Ersteller GSachse
- Erstellt am
GSachse
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 24.02.2002
- Beiträge
- 2.858
- Renomée
- 9
- Standort
- Halle
- Mein Laptop
- Dell Vostro 3560
- Prozessor
- Intel Core i5-2500K
- Mainboard
- Asus P8P67
- Kühlung
- Boxed
- Speicher
- 6 GB
- Grafikprozessor
- Gigabyte GeForce GTX 560 TI
- Display
- EIZO FlexScan EV2333W
- HDD
- von allem etwas
- Optisches Laufwerk
- Asus
- Soundkarte
- Onboard
- Gehäuse
- Coolermaster Stacker (STC-T01)
- Netzteil
- Antec TruePower 480 Watt
- Betriebssystem
- Windows 7 Pro 64 Bit
hallo
für 2004 sollen wir jetzt (!) nebenkosten nachzahlen
ende 2005 kam eine nebenkostenabrechnung für das gesamte haus aber nicht für uns als mieter aufgeschlüsselt (meines wissens ist aber eine solche notwendig)
jetzt (ende januar) kam eine zahlungsaufforderung für die nebenkosten
kann mir jemand sagen wie hier die rechtslage aussieht? bzw. hat jemand den § zur hand?
afaik wäre die forderung doch nach dem 31.12.2005 hinfällig ohne eine korrekte abrechnung oder irre ich da?
für 2004 sollen wir jetzt (!) nebenkosten nachzahlen
ende 2005 kam eine nebenkostenabrechnung für das gesamte haus aber nicht für uns als mieter aufgeschlüsselt (meines wissens ist aber eine solche notwendig)
jetzt (ende januar) kam eine zahlungsaufforderung für die nebenkosten
kann mir jemand sagen wie hier die rechtslage aussieht? bzw. hat jemand den § zur hand?
afaik wäre die forderung doch nach dem 31.12.2005 hinfällig ohne eine korrekte abrechnung oder irre ich da?
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Du suchst § 556 Absatz 3 BGB. Demnach ist eine Nachforderung 12 Monate nach Abschluss der Abrechnungsperiode ausgeschlossen.
GSachse
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 24.02.2002
- Beiträge
- 2.858
- Renomée
- 9
- Standort
- Halle
- Mein Laptop
- Dell Vostro 3560
- Prozessor
- Intel Core i5-2500K
- Mainboard
- Asus P8P67
- Kühlung
- Boxed
- Speicher
- 6 GB
- Grafikprozessor
- Gigabyte GeForce GTX 560 TI
- Display
- EIZO FlexScan EV2333W
- HDD
- von allem etwas
- Optisches Laufwerk
- Asus
- Soundkarte
- Onboard
- Gehäuse
- Coolermaster Stacker (STC-T01)
- Netzteil
- Antec TruePower 480 Watt
- Betriebssystem
- Windows 7 Pro 64 Bit
dankeDu suchst § 556 Absatz 3 BGB. Demnach ist eine Nachforderung 12 Monate nach Abschluss der Abrechnungsperiode ausgeschlossen.
und wenn dort nichts von einer "einzelabrechnung" steht kann ich davon ausgehen das eine "sammelabrechnung" für das ganze haus reicht ?
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Eine Nebenkostenabrechnung muss regelmäßig folgende Angaben enthalten:
Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der Vorauszahlungen (vgl. BGHR BGB (2.1.2002) § 535 Abs. 2 - Nebenkosten 1)
Soweit Deine Abrechnung das nicht aufweist, ist die ordnungegemäße Nebenkostenabrechnung gem. § 259 BGB nicht vor
Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der Vorauszahlungen (vgl. BGHR BGB (2.1.2002) § 535 Abs. 2 - Nebenkosten 1)
Soweit Deine Abrechnung das nicht aufweist, ist die ordnungegemäße Nebenkostenabrechnung gem. § 259 BGB nicht vor
GSachse
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 24.02.2002
- Beiträge
- 2.858
- Renomée
- 9
- Standort
- Halle
- Mein Laptop
- Dell Vostro 3560
- Prozessor
- Intel Core i5-2500K
- Mainboard
- Asus P8P67
- Kühlung
- Boxed
- Speicher
- 6 GB
- Grafikprozessor
- Gigabyte GeForce GTX 560 TI
- Display
- EIZO FlexScan EV2333W
- HDD
- von allem etwas
- Optisches Laufwerk
- Asus
- Soundkarte
- Onboard
- Gehäuse
- Coolermaster Stacker (STC-T01)
- Netzteil
- Antec TruePower 480 Watt
- Betriebssystem
- Windows 7 Pro 64 Bit
ok das freut mich zu hörenEine Nebenkostenabrechnung muss regelmäßig folgende Angaben enthalten:
Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der Vorauszahlungen (vgl. BGHR BGB (2.1.2002) § 535 Abs. 2 - Nebenkosten 1)
Soweit Deine Abrechnung das nicht aufweist, ist die ordnungegemäße Nebenkostenabrechnung gem. § 259 BGB nicht vor
dann werde ich doch nochmal dem verwalter einen brief schreiben und wenn nichts hilft muss die rechtschutz ran da er noch meine mietkaution hat
TommySZB
Grand Admiral Special
Hallo,
nur, dass es nicht vergessen wird:
sollte in der Abrechnung bereits die Aufforderung zur Nachzahlung enthalten gewesen sein (wie es meiner Kenntnis nach meistens ist), und du hast darauf nicht reagiert, hat sich der Vermieter durchaus korrekt verhalten:
"Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen."
§ 556 Abs.3 BGB
Gruss
nur, dass es nicht vergessen wird:
sollte in der Abrechnung bereits die Aufforderung zur Nachzahlung enthalten gewesen sein (wie es meiner Kenntnis nach meistens ist), und du hast darauf nicht reagiert, hat sich der Vermieter durchaus korrekt verhalten:
"Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen."
§ 556 Abs.3 BGB
Gruss
GSachse
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 24.02.2002
- Beiträge
- 2.858
- Renomée
- 9
- Standort
- Halle
- Mein Laptop
- Dell Vostro 3560
- Prozessor
- Intel Core i5-2500K
- Mainboard
- Asus P8P67
- Kühlung
- Boxed
- Speicher
- 6 GB
- Grafikprozessor
- Gigabyte GeForce GTX 560 TI
- Display
- EIZO FlexScan EV2333W
- HDD
- von allem etwas
- Optisches Laufwerk
- Asus
- Soundkarte
- Onboard
- Gehäuse
- Coolermaster Stacker (STC-T01)
- Netzteil
- Antec TruePower 480 Watt
- Betriebssystem
- Windows 7 Pro 64 Bit
nein es gab keine forderung es stand sogar drin das guthaben oder nachzahlung erst berechnet werden wenn alle nebenkostenvorauszahlungen von jedem mieter bekannt sindHallo,
nur, dass es nicht vergessen wird:
sollte in der Abrechnung bereits die Aufforderung zur Nachzahlung enthalten gewesen sein (wie es meiner Kenntnis nach meistens ist), und du hast darauf nicht reagiert, hat sich der Vermieter durchaus korrekt verhalten:
"Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen."
§ 556 Abs.3 BGB
Gruss
daraufhin habe ich dieser abrechnung schriftlich wiedersprochen und dann war funkstille
TommySZB
Grand Admiral Special
nein es gab keine forderung es stand sogar drin das guthaben oder nachzahlung erst berechnet werden wenn alle nebenkostenvorauszahlungen von jedem mieter bekannt sind
daraufhin habe ich dieser abrechnung schriftlich wiedersprochen und dann war funkstille
Na dann
War nur der Vollständigkeit und Sicherheit wegen.
Gruss
GSachse
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 24.02.2002
- Beiträge
- 2.858
- Renomée
- 9
- Standort
- Halle
- Mein Laptop
- Dell Vostro 3560
- Prozessor
- Intel Core i5-2500K
- Mainboard
- Asus P8P67
- Kühlung
- Boxed
- Speicher
- 6 GB
- Grafikprozessor
- Gigabyte GeForce GTX 560 TI
- Display
- EIZO FlexScan EV2333W
- HDD
- von allem etwas
- Optisches Laufwerk
- Asus
- Soundkarte
- Onboard
- Gehäuse
- Coolermaster Stacker (STC-T01)
- Netzteil
- Antec TruePower 480 Watt
- Betriebssystem
- Windows 7 Pro 64 Bit
dankeNa dann
War nur der Vollständigkeit und Sicherheit wegen.
Gruss
Ähnliche Themen
- Antworten
- 80
- Aufrufe
- 15K
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 2K
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 69K