Probleme bei kauf mit irreführender Beschreibung bei eBay Bitte um Hilfe

Was ich noch nicht ganz verstehe: Laut NewAMDUser wäre die Auktion vorher, falls sie bemerkt worden wäre, rausgenommen worden. Ist das nicht ein Eingeständnis, dass die Auktion ungültig ist? Vielleicht wieder eine Art Chance bzw. Rücktrittsgrund für den Käufer, falls er diese Aussage als Mail bekommen könnte? Das könnte er der Verkäuferin dann schicken.

Die Tatsache, dass das Angebot gegen die eBay Regularien verstösst/verstossen soll, bedeutet ja m.M.n noch nicht, dass kein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Wie sollte man das auch begründen?
 
Nochmal für alle die sich im Vertragsrecht nicht so gut auskennen. Einen Vertrag dürfen keine Parteien für unwirksam erklären die nicht die juristischen Rechte dafür besitzen. Ebay als 3. Partei des Vertrages darf dies einfach nicht und darf darüber hinaus auch niemandem Zugeständnisse machen das dem so wäre aufgrund ihres Handelns, inbegriffen darin die Streichung von Geboten aufgrund eines von ihnen ausgebenen Verbotes.


Sie können also nur "neutrale" Empfehlungen aussprechen.

@heiner Das "verstossen soll" darfst du getrost streichen, gerade das Beispiel mit dem I-Phone steht in ihrer ABG auch noch als Beispiel selber drinn *suspect* . Es ist also keine Möglichkeit, sondern eine gegeben Tatsache.


Hm, mehr kann man eigentlich wirklich nicht mehr aus diesem Thema rauskitzeln.
 
Die Tatsache, dass das Angebot gegen die eBay Regularien verstösst/verstossen soll, bedeutet ja m.M.n noch nicht, dass kein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Wie sollte man das auch begründen?


also sind Seitens EBay gelöschte Auktionen auch als Vertrga gültig...

wir drehen uns im Kreis
 
also sind Seitens EBay gelöschte Auktionen auch als Vertrga gültig...

wir drehen uns im Kreis

Nein, da der Vertrag erst mit Ablauf der Auktion zu stande kommt. Solange behält sich ebay das Recht vor, Auktionen zu löschen. Und ein Vertrag kommt halt erst dann zu stande, wenn die Auktion bis zum Ende auch gelaufen ist.
 
Nein, da der Vertrag erst mit Ablauf der Auktion zu stande kommt. Solange behält sich ebay das Recht vor, Auktionen zu löschen. Und ein Vertrag kommt halt erst dann zu stande, wenn die Auktion bis zum Ende auch gelaufen ist.



wie?
Ich dachte mit Gebotsbestätigung sei der Vertrag seitens des Käufers "unterschrieben"
Der Verkäufer hat ihn bereits mit Einstellung "unterschrieben"

dann kann ich also als VK jederzeit die Auktion vorzeitig beendet und alle Mietbieter können mich mal?
Ne, so einfach war das doch nicht *noahnung*
 
Nur Ebay darf mit seinen Mitteln eine Auktion vorzeitig beenden und somit unausgesprochen einen (nicht)zustandegekommenen Vertrag unwirksam machen. Dem VK steht diese Option so nicht zur Verfügung.
 
Nur Ebay darf mit seinen Mitteln eine Auktion vorzeitig beenden und somit unausgesprochen einen (nicht)zustandegekommenen Vertrag unwirksam machen. Dem VK steht diese Option so nicht zur Verfügung.


und worauf beruht das Recht von EBay?
Genau, durch seine AGB bei der Nutzung von EBay als Plattform.

Das sage ich doch die ganze Zeit, die EBay AGB entscheiden u.A. ob eine Auktion gültig und ein Kaufvertrag somit rechtsmäßig ist.
Das ist zumindest meine Schlußfolgerung.

Ich kenne jetzt die AGB nicht bis ins kleinste Detail und dann kommen wir zum zuvor geposteten Beitrag von mir, vonwegen ob eine nach AGB illegale, aber nicht gelöschte, Auktion dennoch zum gültigen Kaufvertrag führte (im Gegensatz zur gelöschten Auktion)
 
Ich mache es dir einfach und poste mal die entsprechenden Zeilen aus Ebay selber :)


3. Das Angebot wurde von eBay beendet bzw. gelöscht oder der Verkäufer wurde
vom Handel bei eBay ausgeschlossen. Ist der Vertrag auch dann noch wirksam?
zurück zur Übersicht

Wenn eBay wegen Verstoßes gegen die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder gesetzliche Bestimmungen nachträglich ein Angebot löscht oder der Verkäufer vorübergehend oder dauerhaft vom Handel bei eBay ausgeschlossen wird, hat dies keinen Einfluss auf den zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande gekommenen Vertrag.

Sobald zwischen Ihnen und dem Verkäufer ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kann eBay als bloßer Marktplatzbetreiber diesen nicht wieder aufheben.
Sollten konkrete Anhaltspunkte für ein betrügerisches Handeln des Verkäufers vorliegen, empfiehlt eBay bei der Zahlung des Kaufpreises vorsichtig zu sein. Sollten Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, können Sie versuchen die Zahlung rückgängig zu machen.

Wird ein Angebot von eBay vorzeitig beendet, kommt zwischen Ihnen und dem Verkäufer kein wirksamer Vertrag zustande. In diesem Fall wird das Zustandekommen des Vertrages durch das vorzeitige Beenden durch eBay verhindert.

Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_3.html
 
und worauf beruht das Recht von EBay?
Das "virtuelle Hausrecht".

Das sage ich doch die ganze Zeit, die EBay AGB entscheiden u.A. ob eine Auktion gültig und ein Kaufvertrag somit rechtsmäßig ist.
Nein. Sobald die Auktion abgeschlossen ist, ist der Kaufvertrag rechtmäßig, sofern er nicht gegen deutsche Gesetze verstößt.
Z.B. wenn ich einen Hamster auf eBay per Sofortkauf für 10€ verticke, und jemand schlägt zu, bevor eBay löschen kann. Dann ist der Vertrag besiegelt, mir stehen die 10€+Porto zu, der Gegenseite der Hamster und auch eBay steht sein Anteil zu. Sowie, davon unberührt, ggf. Forderungen wegen Verstoß gegen die AGB.

Bei nem Wiesel oder Fuchs sieht es z.B. anders aus, das ist verboten... *lol*
 
Zuletzt bearbeitet:
wie?
Ich dachte mit Gebotsbestätigung sei der Vertrag seitens des Käufers "unterschrieben"
Der Verkäufer hat ihn bereits mit Einstellung "unterschrieben"

Trotzdem ist das ganze noch schwebend, sonst bestünde ja mit dem ersten Angebot sofort ein gültiger Vertrag, was dem Sinn einer Versteigerungsplattform irgendwie entgegenstünde.

Ein gülter Vertrag ist ein gültiger Vertrag. Der kann erst mit Ablauf der Versteigerung vorliegen und bis dahin kann ebay eben noch eingreifen.
 
ok, ihr habt mich überzeugt :)
 
Mal davon abgesehen, dass man den an den Eiern aufhängen sollte -

Apple IPhone 3gs 16gb Original Verpackung in Weiß
Apple iPhone 3G 8GB Original Verpackung in Schwarz

Nicht mal Konsistenz kriegt er in seiner Artikelbeschreibung hin - aber immerhin in "Verpackungen" eingestellt und nicht bei den Handys.
 
Nur Ebay darf mit seinen Mitteln eine Auktion vorzeitig beenden und somit unausgesprochen einen (nicht)zustandegekommenen Vertrag unwirksam machen. Dem VK steht diese Option so nicht zur Verfügung.

Ich frage mich immer noch, wie es möglich sein soll, dass eBay als dritte Partei in die Vertragsverhandlung Eingriff nehmen kann und auf welcher Rechtsgrundlage, dass geschieht.


Ein gülter Vertrag ist ein gültiger Vertrag. Der kann erst mit Ablauf der Versteigerung vorliegen und bis dahin kann ebay eben noch eingreifen.

Ist ja so! Siehe regelmässige Rechtsstreitigkeiten bei vorzeitig beendeten Angeboten.
 
Ich frage mich immer noch, wie es möglich sein soll, dass eBay als dritte Partei in die Vertragsverhandlung Eingriff nehmen kann und auf welcher Rechtsgrundlage, dass geschieht.

Ebay gehört die Plattform, entsprechend gelten die AGBs.
Verpackungsauktionen sind nicht gern gesehn werden afaik bei hinweis darauf gelöscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo melde mich auch mal wieder,

also heute haben wir Montag und bisher ist noch nichts von einen Anwalt angekommen. Hoffe es bleibt auch so.

Auch sonst ist keine Unterhaltung mehr gelaufen, das einzige was ich jetzt gemerkt habe ist, das sie ihre Aktuellen Auktionen sehr genau beschreibt;D hat da doch ein Lerneffekt zu sehen?
 
Ich frage mich immer noch, wie es möglich sein soll, dass eBay als dritte Partei in die Vertragsverhandlung Eingriff nehmen kann und auf welcher Rechtsgrundlage, dass geschieht.

An der Börse verhandeln Käufer und Verkäufer über den Kauf/Verkauf von Aktien. Die Deutsche Börse AG stellt dazu die Räumlichkeiten und Infrasturktur. Dann darf sie auch die Regeln aufstellen, nach denen Käufer und Verkäufer handeln dürfen. Die Deutsche Börse darf das nicht nur, sie tut es auch ausgiebig.

Dass formaljuristisch durch Versteigerungsangebot und Gebot noch kein gültiger Vertrag zu stande gekommen sein kann, liegt in der Natur der Sache einer Versteigerung. Auf einen gültigen Vertrag könnte nämlich derjenige, der das Gebot abgegeben hat, pochen. Käme sofort ein gültiger Vertrag zu stande, müsste mit dem ersten Gebot sofort die Versteigerung beendet werden, weil eben ein Vertrag ein Vertrag ist. Da das nicht der Fall ist, kann das nur bedeuten, dass es noch keinen Vertrag gibt......
 
@Heiner

Es geschieht auf Grundlage der Tatsache das sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Anmeldung in Ebay diesem Recht laut AGB zustimmen. Wie es aus den oben schon geposteten entsprechenden Zeilen ersichtlich sein sollte. Um genauer zu sein wird dieses Recht auf Grundlage des Nutzungsvertrages, den alle Mitglieder bei E-Bay abschließen, ausgeübt.

Folgender link sollte dann alle deine Fragen in dieser Richtung beantworten können:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
 
Das ist ja wohl der ober Hammer, so ein Tara und dann geht es nur um 1 FOTO!!!

Solche Typen gleich auf den Marktplatz und steinigen, tut mir leid das das hart klingt, aber ist doch wahr wie kann man sowas nur machen8-(
 
Da gibts eigentlich nur eine Sache die noch schlimmer wird:

Titel "iPhone 3GS"

Text: "Sie bieten hier um das Recht, mir ihr iPhone 3GS überlassen zu dürfen."

;D
 
"Eine Displayschutzfolie wurde sofort nach Kauf angebracht!"



Unglaublich was "Menschen" sich so ausdenken
 
Die Masche ist genau so alt, wie die mit den Verpackungen.
Auch hier, ganz klar auf Betrug ausgerichtet.

*rofl*


vor allem hätte ich gerne ein unbenutzes Foto.. dies wurde schließlich bereits angeguckt = benutzt :)
 
vor allem hätte ich gerne ein unbenutzes Foto.. dies wurde schließlich bereits angeguckt = benutzt :)
Es wurde mit einer Polaroid-Kamera angefertigt und ist direkt aus dem Schlitz in einen versiegelten Briefumschlag hineingefallen. *suspect*
 
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