ebay Probleme beim IPHONE Verkauf .. bitte um Hilfe

Also ich halte die Nennung der Einschränkung das das Telefon ausschließlich mit T-Mobile Österreich betrieben werden kann für nennenswert. Vermutlich bin ich ne Weichhupe und es nicht wert mit den harten Kerlen hier zu reden - aber ich finde das ist ein nennenswerter Hinweis für Käufer. Aufgrund meines Jobs gehe ich immer vom DAU aus. Sie braucht erstmal grundsätzlich nur nen Anwalt in der Umgebung haben der aus Freundschaft was aufsetzt. Danach ist hier eh jeder Rat nur theoretischer Natur....so richtig Rechtlich dürfte das ein netter Streitfall werden.

Also ich mag mich jetzt irren. Aber soweit ich weis sind sämtliche IPhones die über Provider in Europa gekauft werden gelockt und das ist ja hinlänglich bekannt.
Ausnahme ist glaub ich nur Frankreich wo das iPhone nicht gelockt und verbundelt verkauft werden darf.
Und es wurde ja drauf hingewiesen das es ein iPhone von T-Mobile Austria ist.

Wie deutlich soll man das noch in einen Verkaufstext schreiben. Ich geh davon aus das jeder der ein iPhone will auch weis das die gelockt sind.
Ungelockt gibts nur für wesentlich mehr Geld im Internet.

Wäre mir das passiert würde ich es da wirklich drauf ankommen lassen ob der Käufer zum Anwalt geht etc. etc.

Was den Job angeht. Wenn ich immer gleich vom Dau ausgehen würde dürfte ich ja gar nix mehr verkaufen, kaufen etc. etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grunde ist das doch ein ganz normaler Fehlkauf.
Was die Beschreibung des Artikels betrifft, hat der *Themenstarter* m.E. alles richtig gemacht. Vor allem dadurch, dass das Iphone unter eb*y.at verkauft wurde. Die Artikelbeschreibung tut ein Übriges. Wenn man selbst Ware importiert, muss man leider auch mit Inkompatibilitäten rechen. Wenn man glück hat, ist nur die Garantie futsch, wenn man pech hat ist keine Funktion, wegen anderen Standards mehr gegeben.
Der Verkäufer muss nur seine Zielgruppe (und das sind .at) so informieren, dass diese nicht in die Irre geleitet werden. Wenn sich also die Käuferin von außerhalb mit in diese Zielgruppe mischt, muß sie sich auch selbst über die Risiken evtl. Inkompatibitäten informieren.
Sie beruft sich nun auf ein gegebenes Zugeständis, die Ware zurückgeben zu dürfen.
Ich vermute, sie bezieht sich auf diesen Passus:
Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme von mir aus, Gerät ist optisch und technisch einwandfrei und hat eine Garantie!

Das alles inklusive der Schreiben der Verkäuferin zeigt mir, dass sie diese Fehler aus Naivität, Unkenntnis technischer Details und Unkenntnis über die Risiken bei Auslandskäufen gemacht hat. Ich sehe hier allerdings auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie die Ware wegen eine anderen "linken Masche" zurückgeben will.

Kurz zusammengefasst stellt sich die Lage also für mich so dar.
Verkaufer hat alles richtig gemacht, Käuferin hat einen Fehler gemacht.

Das erste was ich also gemacht hatte, als sie 170 Euro zurückverlangte, war, ob der Betrag mit dem, was sie gezahlt hat, übereinstimmt.
Wird also schon stimmen, wenn man die Versandkosten berücksichtigt.
Ich interpretiere das so, dass sie sich vermutlich über ihrer gemachten Fehler nicht bewußt ist. Warum sollte sie dann auch weniger zurückverlangen wollen.

Also, der Verkäufer sollte ihr erstmal die Sachlage erklären, damit auch sie in ihrer Naivität weiß, wie es um die Sachlage steht. Und das ist, wie ich das sehe bis jetzt noch nicht geschehen. Nun versucht sie, weil sie die Sachlage vermutlich immer noch falsch einschätzt, sich Hilfe von woanders zu holen.

Eine einfache Mail zur Klärung des Sachverhalts hätte (so wie ich sie einschätze) schon gereicht um weitere Komplikationen zu vermeiden. Und den Vorwurf mache ich dem Verkäufer. Er tut seinerseits NICHTS! 8-( um die Sache einvernehmlich zu klären.
 
Er tut seinerseits NICHTS! 8-( um die Sache einvernehmlich zu klären.


na so ganz stimmt das ja auch nicht, da die Dame in keiner Weise auf seine Mails reagiert.

Ich zitiere das ganze mal aus seiner ersten Antwort:
Gern erkläre ich es dir auch per Telefon

Sie pocht nur mehrfach auf das "verlesenen" Rückgaberecht und will sogar die Versandkosten zurück haben und ist gar nicht daran interessiert alternative Lösungen zu akzeptieren oder hören.
 
Ich hab ja oben schon erwähnt, dass der VK vertragsrechtlich auf der sicheren Seite ist.

Es geht hier aber nicht darum, ob und wie er sein Recht durchsetzt, sondern wir haben es hier mit einem Kommunikationsproblem zu tun. Und da reden beide aneinander vorbei und beide Seiten sind in diesem Punkt gleichwertig.

Hier mal die Situation aus Kommunikationssicht:

Ausgangssituation:
Käuferin (will funktionierendes Iphone, hat aber keine Ahnung auf was sie sich einlässt, wenn sie es im Ausland kauft und von der Technik schon mal garnicht)
Verkäufer bietet es in Österreich an (mit den gemachten Angaben in .at ist das Angebot OK!)

Käuferin scheint mit dem Kauf und der (optischen) Artikelbeschreibung und Abwicklung zufrieden zu sein, daher positive Bewertung.

Sie scheint aber technisch nicht so bewandert zu sein und sucht sich Hilfe in einem Handy-Shop. Das Ergebnis dort fällt negativ aus.
Dieses Ergebnis interpretiert sie als Mangel des Handys und nicht als einen Fehler, den sie gemacht hat.
Nun stellt sie in ihrer technischen Unbedarftheit eine falsche Diagnose des "technischen Mangels" und will daher gebrauch von einer Rückabwicklung machen (sie glaubt, ihr wäre dieses Recht eingeräumt worden. Ein weiterer Fehler, den sie macht)
Sie betont aber noch, dass sie mit dem bisherigen Verlauf zufrieden ist.
(Sie fühlt sich also im Recht und glaubt, es läge ein Mangel am Handy vor)

Der Verkäufer (ich habe ja alles richtig gemacht) geht nicht auf die möglichen gemachten Fehler der Käuferin ein. Er bezieht sich nur auf den technischen Aspekt, warum es nicht funktioniert. (Für die Käuferin liegt der "Fehler" damit aber immer noch beim Handy und nicht bei ihr selbst ;) )

Sie schreibt also, dass sie damit nicht zufrieden ist und und fordert nochmal die von ihr falsch verstandene Zusicherung der Rücknahme ein.
Dass sie mit 470 Euro, die sie zurück verlangt, kann man interpretieren, dass sie sich immer noch keiner Schuld bewußt ist.

Der Verkäufer (ja keinen Fehler gemacht) erwähnt zwar, warum das Handy in D nicht funktioniert aber das erwahnte "ebuy.at" kommt hier mehr als Erklärung rüber, dass es sich um eine "österreichische Variante" handelt rüber.
Die Käuferin hat das nun vermutlich nur als "Ausrede" des Verkäufers (wieder falsch) interpretiert, der ihr so sagen will "ätsch Handy=österreichisches Modell *baeh*, hättest schon lesen und denken sollen" Mit Sicherheit sieht sie den Fehler jetzt immer noch nicht bei sich selbst.

Sie fühlt sich vermutlich (zu Unrecht) "übers Ohr gehauen". (Mißtrauen ist da)
Daher ihr Hinweis, E*ay mit einzubeziehen und ob der VK zu einer Einigung bereit ist.

Verkäufer erklärt nur noch einmal mehr seinen Standpunkt, dass er keinen Fehler gemacht hat. WELCHEN Fehler sie gemacht hat, bleibt für sie immer noch im Unklaren.

Offenbar bezog sie sich in einer SMS nochmal auf das vermeintlich eingeräumte Rückgaberecht, was sie natürlich nicht bekommt. (ihr Mißtrauen steigt weiter)

Dass sie immer noch den Fehler beim Handy sucht (und nicht bei sich selbst) zeigt der letzte Kontakt. Dort möchte sie vermutlich prüfen, ob es mit einer "passenden Karte" funktioniert.
Sie wägt sich immer noch im absoluten Recht und will etwas Druck aufbauen, indem sie E*ay und einem Anwalt mit ins Spiel bringt.

@Friki
gib ihr einen Link zu diesem Thread und die Sache wird für beide Seiten gut enden. ;)
 
Ich hab ja oben schon erwähnt, dass der VK vertragsrechtlich auf der sicheren Seite ist.

Es geht hier aber nicht darum, ob und wie er sein Recht durchsetzt, sondern wir haben es hier mit einem Kommunikationsproblem zu tun. Und da reden beide aneinander vorbei und beide Seiten sind in diesem Punkt gleichwertig.

Hier mal die Situation aus Kommunikationssicht:

Ausgangssituation:
Käuferin (will funktionierendes Iphone, hat aber keine Ahnung auf was sie sich einlässt, wenn sie es im Ausland kauft und von der Technik schon mal garnicht)
Verkäufer bietet es in Österreich an (mit den gemachten Angaben in .at ist das Angebot OK!)

Käuferin scheint mit dem Kauf und der (optischen) Artikelbeschreibung und Abwicklung zufrieden zu sein, daher positive Bewertung.

Sie scheint aber technisch nicht so bewandert zu sein und sucht sich Hilfe in einem Handy-Shop. Das Ergebnis dort fällt negativ aus.
Dieses Ergebnis interpretiert sie als Mangel des Handys und nicht als einen Fehler, den sie gemacht hat.
Nun stellt sie in ihrer technischen Unbedarftheit eine falsche Diagnose des "technischen Mangels" und will daher gebrauch von einer Rückabwicklung machen (sie glaubt, ihr wäre dieses Recht eingeräumt worden. Ein weiterer Fehler, den sie macht)
Sie betont aber noch, dass sie mit dem bisherigen Verlauf zufrieden ist.
(Sie fühlt sich also im Recht und glaubt, es läge ein Mangel am Handy vor)

Der Verkäufer (ich habe ja alles richtig gemacht) geht nicht auf die möglichen gemachten Fehler der Käuferin ein. Er bezieht sich nur auf den technischen Aspekt, warum es nicht funktioniert. (Für die Käuferin liegt der "Fehler" damit aber immer noch beim Handy und nicht bei ihr selbst ;) )

Sie schreibt also, dass sie damit nicht zufrieden ist und und fordert nochmal die von ihr falsch verstandene Zusicherung der Rücknahme ein.
Dass sie mit 470 Euro, die sie zurück verlangt, kann man interpretieren, dass sie sich immer noch keiner Schuld bewußt ist.

Der Verkäufer (ja keinen Fehler gemacht) erwähnt zwar, warum das Handy in D nicht funktioniert aber das erwahnte "ebuy.at" kommt hier mehr als Erklärung rüber, dass es sich um eine "österreichische Variante" handelt rüber.
Die Käuferin hat das nun vermutlich nur als "Ausrede" des Verkäufers (wieder falsch) interpretiert, der ihr so sagen will "ätsch Handy=österreichisches Modell *baeh*, hättest schon lesen und denken sollen" Mit Sicherheit sieht sie den Fehler jetzt immer noch nicht bei sich selbst.

Sie fühlt sich vermutlich (zu Unrecht) "übers Ohr gehauen". (Mißtrauen ist da)
Daher ihr Hinweis, E*ay mit einzubeziehen und ob der VK zu einer Einigung bereit ist.

Verkäufer erklärt nur noch einmal mehr seinen Standpunkt, dass er keinen Fehler gemacht hat. WELCHEN Fehler sie gemacht hat, bleibt für sie immer noch im Unklaren.

Offenbar bezog sie sich in einer SMS nochmal auf das vermeintlich eingeräumte Rückgaberecht, was sie natürlich nicht bekommt. (ihr Mißtrauen steigt weiter)

Dass sie immer noch den Fehler beim Handy sucht (und nicht bei sich selbst) zeigt der letzte Kontakt. Dort möchte sie vermutlich prüfen, ob es mit einer "passenden Karte" funktioniert.
Sie wägt sich immer noch im absoluten Recht und will etwas Druck aufbauen, indem sie E*ay und einem Anwalt mit ins Spiel bringt.

@Friki
gib ihr einen Link zu diesem Thread und die Sache wird für beide Seiten gut enden. ;)


*lol*
ich hab die letzten 200 Folgen GZSZ verpasst, könntest Du mir diese auch mal kurz zusammenfassen?
;D

Ne nur spaß, Du hast natürlich Recht.
Ob der VK die Sache "Kundenfreundlich" lösen möchte kann und muss er alleine entscheiden.
Rechtlich gesehen dürfte ihm soweit nichts passieren.
 
Wenn es dem Käufer nicht gefällt weil er sich offensichtlich nicht informiert hat steht es ihm frei es wieder bei eBay zu verkaufen. Das Gerät hat ja keinerlei Mängel.

Wer 470€ mal so eben raus haut und meint sich nicht informieren zu müssen ist selber schuld wenn er mal so daneben lag.
 
die Hardliner haben natürlich recht!!!!

ABER: jetzt will ich auch mal pingelig sein: in dem gesamten Text steht nicht mit einem einzigen Wort, daß das Teil nur mit T-Mobil-Austria läuft. Es steht T-Mobile-Simlock bzw. "entsprechender" Sim-Lock.

JA, als versierter Käufer recherchiere ich jetzt, ob T-Mobile = T-Mobile-Austria. Die Käuferin hat ganz klar den Fehler selbst gemacht.

Eine Lösung habe ich ja oben vorgeschlagen. Aber es ist halt einfacher, recht zu haben, und entsprechend hart zu bleiben. Ich bleibe dabei und provoziere einfach mal: hoffentlich passiert Deinem Bruder sowas mal andersrum und er trifft auf einen Verkäufer, der genauso stur ist.

Freude!
 
Tendiere auch zum "sturr" bleiben. Einfach aus dem Grund, dass mich die Dummheit der Menschen da draußen immer mehr auf den Wecker geht und alle Anderen decken dies im Schein des "Miteinander"...sorry, iwann ist Schluss, sonst gibts bald nur noch solche Aktionen bei Verkäufen/Käufen, man kann sich ja alles erlauben, jeden Fehltritt, wird ja von den "Leuten" entschuldigt. Sauberes Angebot, dämlicher Käufer, wenn es einem selber passiert, dann ist das so, muss man mit leben, Lehrgeld. Vielleicht hat sie auf ebay.de auch ein günstigeres Handy erworben 2 Tage später...who knows? Bei dem Preis erst recht, genau wie mit den Leuten die sich für 500€ Hardware im Internet bei Shops bestellen, die auf den ersten 10 Treffern bei Google.de schon negative Bewertungen haben, Geiz ist geil, Recherche ist out, sich informieren erst recht. Wie gesagt, irgendwann ist Schluss die "Faulheit und Dämlichkeit" von anderen Leuten zu decken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tendiere auch zum "sturr" bleiben. Einfach aus dem Grund, dass mich die Dummheit der Menschen da draußen immer mehr auf den Wecker geht und alle Anderen decken dies im Schein des "Miteinander"...sorry, iwann ist Schluss, sonst gibts bald nur noch solche Aktionen bei Verkäufen/Käufen, man kann sich ja alles erlauben, jeden Fehltritt, wird ja von den "Leuten" entschuldigt. Sauberes Angebot, dämlicher Käufer, wenn es einem selber passiert, dann ist das so, muss man mit leben, Lehrgeld. Vielleicht hat sie auf ebay.de auch ein günstigeres Handy erworben 2 Tage später...who knows? Bei dem Preis erst recht, genau wie mit den Leuten die sich für 500€ Hardware im Internet bei Shops bestellen, die auf den ersten 10 Treffern bei Google.de schon negative Bewertungen haben, Geiz ist geil, Recherche ist out, sich informieren erst recht. Wie gesagt, irgendwann ist Schluss die "Faulheit und Dämlichkeit" von anderen Leuten zu decken.

Bitte kopiere den Text mal in den Thread:

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=376885

@altesocke: Danke für die wirklich gute Zusammenfassung, besser gehts nich!
 
Mich stört an dem Angebot vor allem, dass ausdrücklich deutsche Kunden herzlich zum Mitbieten eingeladen werden. Zitat:"IPHONE wird aus Deutschland versand deshalb etwas höhere Versandkosten, Deutsche Bieter sind natürlich auch erwünscht :)"

Wenn ich das so schreibe, wäre es FAIR, auch deutlich zu machen, dass es für deutsche Kunden keinen "legalen" Provider gibt für das Handy. Ob es dazu nun eine rechtliche Verpflichtung gibt oder nicht. Technisch unbedarfte Bieter (und so eine hats ja ganz offensichtlich getroffen) kann man so durchaus im Regen stehen lassen. Wenn ein französischer Fernsehverkäufer herzlich deutsche Kunden zum Mitbieten einlädt, dann wäre der Hinweis auf Pal vs. Secam wohl auch nur fair, oder nicht?(nur um mal einen weiter oben genannten Vergleich aufzugreifen....)

Dass in der Artikelmerkmale Tabelle am Anfang des Angebots beim Simloc nur T-Mobile und nicht T-Mobile Austria steht, ist sicherlich auch nur Zufall......

Ob die unkommentierte Einladung an Deutsche zum Mitbieten schon reichen würde, um eine Irrtumsanfechtung rechtlich durchzubringen, kann ich als Laie nicht beurteilen. Dass es auf ebay.at stand, dürfte nicht allzu relevant sein, das deutsche Rechtssystem sieht alle Angebote, die hier empfangbar sind, als dem deutschen Recht zugehörig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Na, ich unterscheide schon noch zwischen einem Verkauf der mit hoher Wahrs. auf "Abzocke" abzielt und diesem Fall hier, der einfach nur "Dämlichkeit", Desinteresse, "Faulheit" seitens des Käufers aufweist. Beim Kauf eines Gerätes für 500€ kenne ich jede noch so winzige Information über das Gerät, aber scheinbar ist das gar nicht nötig, man kann's ja einfach wieder zurückschicken..:]
 
Dass in der Artikelmerkmale Tabelle am Anfang des Angebots beim Simloc nur T-Mobile und nicht T-Mobile Austria steht, ist sicherlich auch nur Zufall......

Wenn du etwas auf ebay.DE anbietest wirst du bei einem Simlock ja wohl auch nicht Simlock: T-Mobile Deutschland schreiben, weil ja theoretisch auch ein Österreicher oder gar Amerikaner (die ja auch T-Mobile kennen) mitbieten könnte sondern gibts als Provider das an was dir als Deutscher oder in diesem Fall eben Österreicher normal erscheint.

Auf T-mobile.at gibt die T-Com den Firmennamen in allen Bannern einfach als "T-Mobile" an, erst in tieferen Ebenen, d.h. dem Firmenprofil erscheint der Firmenname als T-Mobile Austria GmbH.

Auch die Einladung an deutsche Bieter ist imho für Leute die sich mit dem iPhone beschäftigt haben kein Hinweis auf einen deutschen Simlock, sondern darauf, dass technisch versiertere Leute den Simlock problemlos via Jailbreak entfernen können.
Kann die Käuferin ja theoretisch auch machen - dann verliert sie zwar die Garantie, aber ob Apple Deutschland ein österreichisches iPhone repariert ist eh in Frage zu stellen^^

Dem Verkäufer ist hier imho nichts anzulasten, die Käuferin hat sich einfach nicht ausreichend informiert bzw. ist zu naiv an die Sache herangegangen.

Allerdings würde ich wohl auch eher dazu tendieren das iPhone gegen Aufwandsentschädigung (d.h. von den wohl 470€ die sie gezahlt hat nur 420€ zurückzahlen, gleichzeitig bei eBay dafür sorgen, dass die Auktion keine Gebühren kostet) zurückzunehmen, dabei natürlich zuerst das iPhone zurück, kontrollieren und dann das Geld^^.

Nicht weil die Käuferin im Recht ist - sondern weil die sonst vermutlich die nächsten Wochen nerven wird und evtl. sogar wirklich nen Anwalt und Richter findet der sich aus unerklärlichen Gründen auf ihre Seite schlägt.

Außerdem würde ich mich sonst auch doof fühlen - nicht wegen Schuldgefühlen, eher wegen Mitleid^^
 
Tendiere auch zum "sturr" bleiben.
Nachdem man ihr, die von ihr gemachten Fehler mal deutlich gemacht hat und dann auf Uneinsichtigkeit stößt, wäre das OK.
Jetzt schon die harte Linie zu fahren, halte ich zum derzeitigen Stand der Lage für etwas überzogen. Aber leider geht heute die Tendenz sowieso immer mehr weg von der Kommunikation und hin zur rechtlichen Keule.

*lol*
ich hab die letzten 200 Folgen GZSZ verpasst, könntest Du mir diese auch mal kurz zusammenfassen?
;D

Was passiert in den nächsten Folgen...

Wird Friki sie über die von ihr gemachten Fehler aufklären?
Wird sie es verstehen, einsehen und akzeptieren?
Wird Friki ihr eine "technische Lösung" des Problems nennen?
Ist sie am Ende vielleicht doch noch glücklich mit ihrem Handy?

Wir sind alle gespannt auf die neuen Folgen... *lol*
 
verstehe ich das jetzt Richtig, die Auktion lief auf 4 Plattformen?

-at
-de
-cu.uk
-com


?


*noahnung*

wie und wo hat der Käufer nun geboten?
 
darauf wollte ich nicht hinaus - die datenbank hinter ebay scheint wohl die selbe zu sein. ich wollte nur auf die austauschbarkeit der links hinweisen ;) (du kannst auch selbst nen .fr hinzufügen) -> "er hat es bei ebay.at eingestellt" ist damit nichtig. (die auktion war meiner meinung nach trotzdem nicht 100%ig eindeutig, aber ok!)
 
Zuletzt bearbeitet:
gut, es hilft aber niemanden?

Mir sind noch keine untergemogelten AT-Auktionen auf den DE Seiten untergekommen.


und der Text:
IPHONE wird aus Deutschland versand deshalb etwas höhere Versandkosten, Deutsche Bieter sind natürlich auch erwünscht :)
zeigt m.E. die Tatsache, dass es in Deutschland nicht eingestellt wurde.

Die Bestätigungsmails und auch die Abbuchung der Kosten wird ja sicherlich von einer AT Bank geschehen.
Ich denke das ist als "Beweis" letztendlich quatsch, ausser uns täuscht er damit niemanden.
 
man man vielen dank für euer bemühen...


Mein Bruder hat keine böse Absicht, und die Gebühren sind auch von ebay.at abgebucht worden, er kann z.b auch nicht über ebay.de Nachrichten beantworten.. !

Tut mir leider aber man kann nicht alle Sachen die das IPhone kann und oder nicht kann , wie es mit was funktioniert erläutern..

Also Sie wurd nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine IPhone aus Österreich handelt und es den dementsprechenden Simlock hat, haben Ihr dann noch Links zur Apple - Seite geschickt, eine Einigung angeboten indem mein Bruder das IPhone zurücknimmt, mit einer Aufwandsentschädigung von 30 Euro - hab ihr nochmals angeboten es Telefonisch zu erläutern, auch nach den Erläuterungen fühlt Sie sich schuldlos und im Recht anstatt mal zu Forschen und Nachzulesen/Apple kontaktieren.

Vor 2 Tagen schrieb Sie uns noch dass hier:

Hi,

ja ich habe Festnetz bin aber zur Zeit bei meinem Freund.

Können ja Morgen mal telen. Und mit dem Anwalt war keine Drohung das ist gar nicht meine Art.

LG



.... seitdem haben wir nichts mehr von Ihr gehört..


@Mogul - zu deiner Äußerung das mein Bruder öfters Probleme hätte kann ich nur sagen , dass es bei Ebay einfach wirklich nur dumme Leute gibt die sich nicht informieren und Ihre Fehler nicht akzeptieren wollen, und 330 Bewertungen 100% Bewertungen kommen nicht einfach so zustande..



Es werden so viele arglistig täuschende Angebote erstellt mit Originalverpackungen von IPHONES.. bei denen Käufer sturr sind usw.. das ist doch kein Maßstab mehr..




Ich halte euch auf dem laufenden...
 
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Tut mir leider aber man kann nicht alle Sachen die das IPhone kann und oder nicht kann , wie es mit was funktioniert erläutern..
Das verlangt doch auch keiner. Es wird nur Zeit, dass mal langsam gesagt wird, wo, von wem, welche Fehler gemacht wurden.
Also Sie wurd nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine IPhone aus Österreich handelt und es den dementsprechenden Simlock hat, haben Ihr dann noch Links zur Apple - Seite geschickt, eine Einigung angeboten indem mein Bruder das IPhone zurücknimmt, mit einer Aufwandsentschädigung von 30 Euro - hab ihr nochmals angeboten es Telefonisch zu erläutern, auch nach den Erläuterungen fühlt Sie sich schuldlos und im Recht anstatt mal zu Forschen und Nachzulesen/Apple kontaktieren.

Was waren das denn für Erläuterungen?
Waren das wieder technische Begründungen? (also warum das Handy nicht funktionieren kann)
Oder hast du sie mal deutlich auf die von ihr gemachten Fehler/Mißverständnisse hingewiesen?*
Denn, dass sie die Schuld bis jetzt nicht bei sich selbst sucht, habe ich ja weiter oben bereits ausgeführt.

Nun ist aber die Frage, ob du sie auf ihre Fehler hingewiesen hast und sie trotzdem nicht in der Lage ist dafür gerade zu stehen.
Solltest du sie allerdings immer noch nicht auf ihre Fehler hingewiesen haben, ist das nichts mehr als eine zusätzliche Kreisdrehung.

* Hier mal die von ihr gemachten Fehler, die du ihr nennen solltest.
1. Sie mischt sich in die Zielgruppe österreichischer Interessenten für ein Handy, welches für den österreichischen Markt bestimmt war, ohne sich bewußt zu sein, welche Risiken damit verbunden sind. (Frag sie doch mal, wie ein österreichischer Käufer, der dieses Handy mit dieser Beschreibung ersteigert hätte, reagieren müsste, wenn er feststellte, dass es nur mit einer deutschen Karte funktioniert ;) )
2. Die Rücknahmegarantie basiert auf einer Fehlinterpretation ihrerseits beim lesen des Textes. (ist allerdings auch blöd fomuliert)
 
Zuletzt bearbeitet:
2. Die Rücknahmegarantie basiert auf einer Fehlinterpretation ihrerseits beim lesen des Textes. (ist allerdings auch blöd fomuliert)

Der Text hätte besser formuliert sein können, aber
Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme von mir aus, Gerät ist optisch und technisch einwandfrei und hat eine Garantie!
ist imho nur schwerlich so zu verstehen, dass eine Rücknahme gewährt wird.

Der erste Teil vor dem Komma "Privatverkauf ohne Garantie" ist nur so zu lesen, dass eine Garantie ausgeschlosse wird - dann daran anschließend hinter dem Komma zu lesen, dass eine Gewährleistung "von mir aus", als umgangssprachliches "Joah, ist schon okay" übernommen wird sollte imho einen "LogikERROR" aufleuchten lassen, der letzte Teil "technisch einwandfrei und hat eine Garantie!" würde wieder den ersten Teil aufheben, allerspätestens jetzt leuchten 2 LogikERROR-Lämpchen^^

Imho schon deutlich genug um, spätestens wenn grundlegendste Kenntnis über Privatverkäufe auf eBay besteht, darauf hinzuweisen, dass eine Rücknahme ausgeschlossen ist.
 
bezüglich erläuterungen:

Hallo xxxx
Magst du es nicht verstehen ? Das Handy funktioniert nur mittels einer T-Mobile Karte aus Österreich und nicht aus Deutschland !!! Schließlich stand es in der Artikelbeschreibung und wurde bei Ebay Österreich (Ebay.at) angeboten, mittels Hacks und Unlocktools kann man das auch ändern , was ich selber nicht gemacht habe ! Ich kann dir gern eine SimKarte kaufen von Österreich und zusenden damit du siehst dass es einwandfrei funktioniert, und wenn du denkst dass es defekt ist HAST DU GARANTIE ! und als ich es hier Versand habe, hab ich es nochmal getestet mit meiner alten T-Mobile Österreich Karte.
Von Rücknahme war nie eine Rede, schau doch mal bei weitere Hinweise (oben bei Versand usw) .. Mit deinem Anwalt brauchst du nicht zu drohen , das ist lächerlich! Ich biete dir folgendes an: Ich nehme das Gerät zurück und überweise dir abzüglich meiner Ebay-Gebühren und Aufwandentschädigung ca. 50 Euro deinen Restbetrag. Mehr kann ich dir nicht anbieten, schließlich sollst du dich informieren bevor du was kaufst. Ruf doch mal Apple an, warum blockierst du diese Option immer..
So hier hab ich mir für dich nochmals informiert, lies dir es durch: http://support.apple.com/kb/HT1181?viewlocale=de_DE



Ist die "Rücknahmeklausel" eurer Meinung falsch geschrieben oder zu ungenau ? Wem das nicht reicht der kann bei Ebay in der Artikelbeschreibung bei der Versandangabe unter "Details.." unten sehen dass das eindeutig drin steht Widerrufs- oder Rückgabebelehrung "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück" ... oder ist das immer noch zu ungenau ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich was du dich da noch drum kümmerst? Das Handy ist nicht defekt oder hatte andere Mängel also ist die Sache durch. Sollen die doch mit einem Anwalt drohen, mehr als eine Drohung ist das eh nicht.
Ich würde mal gar nichts von Hacks ect. schreiben. Halte einfach den Mund und ignoriere das. Die geben von ganz allein Ruhe wenn du nicht mehr reagierst. Aber wenn du denen noch weiter Antwortest wirst du nie deine Ruhe bekommen.
 
Ich frage mich was du dich da noch drum kümmerst? Das Handy ist nicht defekt oder hatte andere Mängel also ist die Sache durch. Sollen die doch mit einem Anwalt drohen, mehr als eine Drohung ist das eh nicht.
Ich würde mal gar nichts von Hacks ect. schreiben. Halte einfach den Mund und ignoriere das. Die geben von ganz allein Ruhe wenn du nicht mehr reagierst. Aber wenn du denen noch weiter Antwortest wirst du nie deine Ruhe bekommen.


Ja du hast recht saulus, und das mit dem "nicht mehr reagieren" hab ich auch schon oft erlebt und die leute die nicht zurückschreiben gewinnen immer mit ihrer ignoranz.
 
Ja du hast recht saulus, und das mit dem "nicht mehr reagieren" hab ich auch schon oft erlebt und die leute die nicht zurückschreiben gewinnen immer mit ihrer ignoranz.

Ignoranz ist aber etwas aktives. Belasse es dabei, als wäre keine Reklamation erfolgt und erfreue Dich des Tages.;)
 
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