Unfassbares Urteil zu Bildern

Man kann ja prinzipiell auch die Urheberrechte im Bild als Text speichern und den Teil bei der Anzeige auf eine Webseite abschneiden, bei reinem Aufruf des Bildes ist diese jedoch sichtbar.
 
Nein, das sicher nicht, denn nicht vergessen, daß das hier erstmal nur für Dateien von Pixelio gilt, denn es geht ja um die Frage, ob sich die Verfügungsbeklagte (die Webseite) an die Nutzungsbedingungen von Pixelio (hier Rechtverwerter) gehalten hat. Jeder Urheber kann schließlich selbst bestimmen, wie (oder ob) er genannt werden will, und jeder macht das auch anders. Die Nutzungsbedingungen von Pixelio sind ja auch etwas schwammig formuliert mit diesem "soweit technisch möglich", das reichte wohl dem Urheber nicht, obwohl die Webseite meinte, das richtig gemacht zu haben.

Grundsätzlich ist die Problematik ja nicht neu, daß man Bilder auch per Google Bildersuche findet und die dann total aus dem Zusammenhang gerissen sind. Das gibt ja nicht nur Urheberrechtsprobleme, auch z.B. wenn man wieder einer in einem Spekulationsforum eine mögliche Roadmap entwirft und im Beitrag darunter schreibt "so wünsche ich mir das", dann taucht das Bild ohne den dazugehörigen Text irgendwo anders wieder auf und wird da als Leak bezeichnet und dann ggf. als Fake entlarvt, obwohl es beides nie war.

Aber man kann nun mal ein Bild nicht in eine Webseite einbinden, ohne daß das Bild eine eigene URL hat. Man wird sich mal überlegen müssen, wie man das am besten hinbekommt. Man kann sicher auch den entsprechenden Hinweis in die Metadaten schreiben, diese Möglichkeit wird viel zu selten genutzt. Da kann man problemlos alles mögliche an Infos hinterlegen, ohne daß es im Bild häßlich aussieht.

Als jeden Fall sollte man eher an den technischen Möglichkeiten schrauben statt irgendwelche Gesetze zu ändern, denn die sind ja eigenlich völlig in Ordnung. Das Doppelproblem von einerseits Abmahnwahn und andererseits Bilderklau ist ja nicht begründet in der grundsätzlich richtigen Rechtsauffassung, daß derjenige bestimmen kann, was mit einem Bild passiert, der es selbst erschaffen hat (und das ist ja auch z.B. in den USA nicht grundsätzlich anders). Sondern es liegt in den unzulänglichen technischen Bedingungen. Wäre es z.B. Standard, daß bei Erschaffung eines Bildes oder bei Bearbeitung immer das Fenster mit den Metadaten aufgeht und dann auch ausgefüllt werden muß, bzw. per Standard die Lizenz als "Freeware" eingetragen wird, dann gäbe es bei jedem Bild eine klare Lizenz und Quellenangabe, und man wüßte, ob das Bild legal nutzbar ist oder nicht.
 
Das betrifft nicht nur Pixelio sondern grundsätzlich alle Bilder wo man eine Erlaubnis hat die Bilder selbst einzusetzen und der Fotograph dann einfach hergehen kann und sagen das kein Text erscheint wenn man den direkten Link zum Bild aufruft.

Die haben übrigens gerade heute erst das Bild hier geändert:
http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/Informationsschild.jpg
Vormittag stand da noch kein Text bei.
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/index.php
 
per Standard die Lizenz als "Freeware" eingetragen wird, dann gäbe es bei jedem Bild eine klare Lizenz und Quellenangabe, und man wüßte, ob das Bild legal nutzbar ist oder nicht.

Warum sollte das der Urheber so machen?
Es gibt im Grunde eine klare "Lizenz" für Bilder, diese nennt sich nunmal Urheberrecht und gilt überall da wo nix anderes vereinbart wurde. Alles was darüber hinaus geht kann jeder Urheber für sich entscheiden (Der Urheber hat das Recht das sein Name im Zusammenhang mit dem Bild genannt wird, aber deswegen muss er seinen Namen in dem Zusammenhang nicht veröffentlichen).

Nicht jedes Bild wird von einem Fotografen auch bearbeitet. Und es wird auch nicht jedes Bild einzeln bearbeitet (Batch Bearbeitung). Auch kann es vorkommen das jemand ganz anderes das Bild eines Urhebers bearbeitet (nach Auftrag).
Wärend der Aufnahme solche Daten einzutragen ist auch nicht möglich. Schließlich kauft man sich eine 7D damit man 8 Bilder/s aufnehmen kann. Niemand macht nach einer Reihe Bilder sich den Aufriss überhaupt alle auf einem 3" Display anzusehen. Bei einem Fotografen entstehen schon mal 1000 Bilder am Tag und mehr (mein Rekord liegt bei 800 Aufnahmen in 9 Stunden (danach war der Akku leer), wovon einen Tag später knapp 280 Online gingen).

Dieses Urteil finde ich eigentlich nicht so heiss. Es geht ja darum das pixelio gegen seine eigenen Nutzungsbedingungen verstößst. Die Frage die jetzt für die von pixelio geklärt werden muss ist doch welche Art der Nennung ausreichend ist. Denn eine Nennung ist technisch nie unmöglich.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, Profis könnten dann statt "Freeware" eben ihre eigenen Angaben eintragen, so daß z.B. die Kamera die automatisch mit anlegt. Wäre sicher keine großartige technische Schwierigkeit, wenn Kameras so eine Funktion bieten würden.

Diese Standardangabe "Freeware" meinte ich eher für die Myriaden von Sinnlosbildern, die das Netz vollmüllen, wo es auch keinen interessiert (den Urheber am wenigsten), was damit passiert. Die dürfte man strenggenommen eigentlich alle nicht verwenden, weil keine Erlaubnis dazu irgendwo greifbar ist, kein Urheber erreichbar, den man fragen könnte. Praktisch werden sie trotzdem genutzt, weil in 99,999% der Fälle keiner klagt, und zwar nicht, weil es dem Urheber entgangen wäre (Google Bildersuche nach einer vorhandenen Datei ist ja einfach), sondern weil es ihm egal ist.

Deswegen fände ich es sinnvoller, wenn alle Bilder, die veröffentlicht werden, eine irgendwie geartete Angabe haben, also entweder "darf nicht verwendet werden" oder "darf verwendet werden unter folgenden Bedingungen" oder "ist mir egal, macht damit, was Ihr wollt". So wäre der anarchische Wildwuchs eingedämmt und es käme auch wieder mehr Unrechtsbewußtsein auf, wenn eben offensichtlich nicht zur Verwendung freigegebene Bilder verwendet werden. Wenn das technisch halbwegs geschickt gemacht würde, wäre der Mehraufwand minimal.

witzig *lol* wer mit Steinen wirft, sollte eben schnell checken, ob er nicht auch im Glashaus sitzt^^
 
Die verstoßen gegen gar nichts:
"Der Nutzer hat in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: '© Fotografenname /PIXELIO'

Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muss zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen."

Und das werden andere Dienste oder Fotographen auch nicht anders handhaben, weswegen es hier um weit mehr geht.
 
Die Kameras bieten diese Möglichkeit. Meine alte Olympus DSLR hat bereits eine solche Funktion (und die Kamera die ich davon hatte auch, das war keine DSLR), bei der in den Exif Daten beliebige Texte aufgenommen werden können. Das Problem dabei ist aber das die Bearbeitungsprogramme diese nicht immer berücksichtigen. z.B. mit IrfanView ging das nicht immer. Allerdings kann man in dem Programm wieder Exif Daten anlegen oder Wasserzeichen oder oder.
Weiter gehts aber bei den Online Diensten. Hier gibts auch zu viele die das hochgeladene Material neu komprimieren und Exif Daten nicht mit übernehmen. Und kein seriöser Fotograf will auf seinen Bildern ein Wasserzeichen sehen, zumindest nicht auf jedem Bild. Was bleibt ist die eigene Macht zu entscheiden wo man seine Bilder abläd und ob man das überhaupt muss. Wer pixelio und Konsorten als Uploader nutzt kann das gern machen, aber zum Glück muss man das nicht tun.

Es gibt aber in der Tat Lizenzmodelle die eine Nutzung nach verschiedenen Kriterien erlauben. z.B. die Creative Commons Lizenzen.

VG
 
@ghostadmin: nein, genau um dieses "technisch möglich" geht es, bei der Verlinkung des Bildes im Artikel auf seine URL müßte auch noch der Rechteinhaber genannt werden, "soweit technsich möglich", die Frage ist, ist das technisch möglich, hat sich die beklagte Webseite daran gehalten, oder hat sie es sich zu einfach gemacht? Denn genaugenommen ist technisch vieles möglich, es ist nur irgendwann zu aufwendig, um noch mit gesundem Versand als sinnvoll erachtet zu werden. Deswegen sind die AGB zu schwammig formuliert und so war der Rechtsstreit vorprogrammiert. Das Editieren des Bildes, um den Rechteinhaber reinzuschreiben, so wie es das Gericht auf seiner eigenen Seite schnell noch nachgeholt hat, könnte aber wiederum als Veränderung des Bildes angesehen werden und damit möglicherweise den Wünschen des Urhebers widersprechen (sieht ja auch häßlich aus).

Wie gesagt, das resultiert alles daraus, daß die Leute unterschiedliche Erwartungshaltungen und Annahmen haben, aber vorher nicht explizit und eindeutig geregelt wurde, was denn zu machen ist. Abgesehen von der Holzhammerregel "wenn da nichts steht, ist nichts erlaubt", die ja auch äußerst selten den Wunsch des Urhebers trifft. Wie viele Leute veröffentlichen was und sind froh, wenn es von anderen aufgegriffen wird, schreiben aber nichts bzgl. Nutzungsbedingungen dran. Diese vielen theoretisch illegalen, praktisch aber problemlos nutzbaren Bilder verwässern eben die geistige Haltung. Wenn dann mal tatsächlich ein Urheber so eines illegal genutzen Bildes klagt, weil er ausnahmsweise mal dagegen ist, daß sein Bild irgendwo ungefragt genutzt wird, wundern sich alle.
 
Ich hoffe einfach mal, dass der Gerd Altmann das Landgericht Köln wegen Verfälschung seines Bildes abmahnt... wenn sie es dann wieder rückgängig machen, dann die nächste Abmahnung hinterher, wegen fehlender Urheberrechtsangabe im Bild. :D
 
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