App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Ungerechtfertigte Rechnung von Architekt!?
- Ersteller Philipp333
- Erstellt am
Philipp333
Vice Admiral Special
- Mitglied seit
- 15.06.2003
- Beiträge
- 688
- Renomée
- 1
Hey Leute,
ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:
Er hat Ende letzten Jahres einen Architekten (mündlich) beauftragt ein Haus zu Planen. Der Architekt hat ebenso mündlich versichert das dass erste Angebot kostenlos ist. Nachdem der Architekt den Bauplan „Präsentiert“ hat, wurde er von meinem Bekannten abgelehnt, da er mit verschiedenen Sachen nicht einverstanden war.
Nun kam vor ca. 2 Wochen eine Rechnung für die Planung des Hauses über ca. 4000 Euro. Auf Nachfrage beim Architekten hiss es dann, dass er in irgendeinem Gespräch angeblich darauf hingewiesen habe, dass die weitere Planung kostenpflichtig ist. Daran kann sich aber weder mein Bekannter noch dessen Frau erinnern!
Der Architekt hat also nichts weiter als die mündliche Beauftragung. Keinerlei Unterschriften oder sonstige Dokumente.
Kann er die Forderung Gerichtlich durchsetzten? Damit hat er zumindest Telefonisch gedroht!
Von Interesse könnte vielleicht noch sein dass es sich keinesfalls um einen „ein Mann“ Betrieb sondern um eine größere Firma mit eigenen Anwälten handelt.
ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:
Er hat Ende letzten Jahres einen Architekten (mündlich) beauftragt ein Haus zu Planen. Der Architekt hat ebenso mündlich versichert das dass erste Angebot kostenlos ist. Nachdem der Architekt den Bauplan „Präsentiert“ hat, wurde er von meinem Bekannten abgelehnt, da er mit verschiedenen Sachen nicht einverstanden war.
Nun kam vor ca. 2 Wochen eine Rechnung für die Planung des Hauses über ca. 4000 Euro. Auf Nachfrage beim Architekten hiss es dann, dass er in irgendeinem Gespräch angeblich darauf hingewiesen habe, dass die weitere Planung kostenpflichtig ist. Daran kann sich aber weder mein Bekannter noch dessen Frau erinnern!
Der Architekt hat also nichts weiter als die mündliche Beauftragung. Keinerlei Unterschriften oder sonstige Dokumente.
Kann er die Forderung Gerichtlich durchsetzten? Damit hat er zumindest Telefonisch gedroht!
Von Interesse könnte vielleicht noch sein dass es sich keinesfalls um einen „ein Mann“ Betrieb sondern um eine größere Firma mit eigenen Anwälten handelt.
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Grds. kann ein Architektenvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Hier ist vereinbart worden, dass der Architekt umsonst einen ersten Plan erstellt. Damit wäre die Forderung grds. ungerechtfertigt.
Allerdings gibt es dafür leider nur eine Zeugin (wenn überhaupt), nämlich die Frau des Bekannten. Ggf. ist diese sogar Partei und kann dann nicht einmal als Zeugin aussagen.
Dann würde im schlimmsten Falle ein Richter den Preis anhand der HOAI (Gebührenordnung für Architekten) errechnen und dem Bekannten in Rechnung stellen.
Allerdings gibt es dafür leider nur eine Zeugin (wenn überhaupt), nämlich die Frau des Bekannten. Ggf. ist diese sogar Partei und kann dann nicht einmal als Zeugin aussagen.
Dann würde im schlimmsten Falle ein Richter den Preis anhand der HOAI (Gebührenordnung für Architekten) errechnen und dem Bekannten in Rechnung stellen.
boidsen
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 21.11.2004
- Beiträge
- 18.214
- Renomée
- 153
- Standort
- Negnidürtressaw
- Mein Laptop
- DIN-A 5, kariert, ohne Rand
- Prozessor
- Brain 2.0
- Verschiedenes
- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
Schlechte Karten ohne neutralen Zeugen... Andererseits is aber auch die Frage, wie der Architekt die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen will ohne Schriftliches...
Aber: Is sowas nich unlauterer Wettbewerb - denn um nix anderes, als die Konkurrenz mit dann nicht eingehaltenen Versprechen auszustechen gehts hier IMHO?!? Evtl. könntmer ja so dem Treiben dieses Architekturbüros wenigstens für die Zukunft nen Riegel vorschieben...!
Aber: Is sowas nich unlauterer Wettbewerb - denn um nix anderes, als die Konkurrenz mit dann nicht eingehaltenen Versprechen auszustechen gehts hier IMHO?!? Evtl. könntmer ja so dem Treiben dieses Architekturbüros wenigstens für die Zukunft nen Riegel vorschieben...!
Zuletzt bearbeitet:
dmdd
Commodore Special
- Mitglied seit
- 21.10.2005
- Beiträge
- 455
- Renomée
- 0
- Standort
- Dresden
- Meine Systeme
- INTEL i5-2500k, i3-2120
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- INTEL i5-2500K @ 4.5GHz
- Mainboard
- ASUS P8P67-M Pro Rev. 3
- Kühlung
- THERMALRIGHT Ultra-120 eXtreme
- Speicher
- 4x 4GB G.SKILL RipJaws-X
- Grafikprozessor
- ASUS GTX770-DC2OC-2GD5 DirectCU II OC
- Display
- HP LP2475w
- HDD
- INTEL X25-M G2 + SAMSUNG SpinPoint F1 HD103UJ
- Optisches Laufwerk
- LG CH10LS
- Gehäuse
- SILVERSTONE TJ-08
- Netzteil
- BE QUIET E6-500W
- Betriebssystem
- MS Win 7 Home Premium 64bit
In unserer Baurecht-Vorlesung wurde ein ähnlicher Fall geschildert.
1. Ein Vertrag kann demnach mündlich zustandekommen.
2. Bei der Höhe des geforderten Betrages kann es sich kaum um einen Vorentwurf gehandelt haben.
3. Das für eine erbrachte Leistung auch ein Honorar gefordert wird, sollte jedem einleuchten.
Meiner Meinung nach sollte der Bekannte einen Anwalt konsultieren und sich ggf. aussergerichtlich einigen.
MfG
1. Ein Vertrag kann demnach mündlich zustandekommen.
2. Bei der Höhe des geforderten Betrages kann es sich kaum um einen Vorentwurf gehandelt haben.
3. Das für eine erbrachte Leistung auch ein Honorar gefordert wird, sollte jedem einleuchten.
Meiner Meinung nach sollte der Bekannte einen Anwalt konsultieren und sich ggf. aussergerichtlich einigen.
MfG
Philipp333
Vice Admiral Special
- Mitglied seit
- 15.06.2003
- Beiträge
- 688
- Renomée
- 1
Hmm, wenn ich das Recht sehe sieht es ja eher schlecht aus!
Mein Bekannter hat gestern noch mal mit dem Architekten Telefoniert und die Forderung wurde auf 1500 Euro Reduziert. Was meint Ihr? Soll er zahlen oder es drauf ankommen lassen? Seine Rechschutzversicherung deckt den Fall natürlich nicht ab….
Mein Bekannter hat gestern noch mal mit dem Architekten Telefoniert und die Forderung wurde auf 1500 Euro Reduziert. Was meint Ihr? Soll er zahlen oder es drauf ankommen lassen? Seine Rechschutzversicherung deckt den Fall natürlich nicht ab….
boidsen
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 21.11.2004
- Beiträge
- 18.214
- Renomée
- 153
- Standort
- Negnidürtressaw
- Mein Laptop
- DIN-A 5, kariert, ohne Rand
- Prozessor
- Brain 2.0
- Verschiedenes
- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
Wenn die SO mit sich handeln lassen. scheinense ja zu ahnen, dasse nich im Recht sind...
Philipp333
Vice Admiral Special
- Mitglied seit
- 15.06.2003
- Beiträge
- 688
- Renomée
- 1
Ja, dachte ich auch. Aber die Frage ist halt ob es sich lohnt es drauf ankommen zu lassen. Im schlechtesten Fall, könnt es doch sein, dass der Richter Ihnen den vollen Betrag von 4000 Euro zuspricht, oder?
Devastators
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 03.06.2001
- Beiträge
- 17.242
- Renomée
- 149
- Standort
- Bochum
- Mein Laptop
- Acer 8730 & 3810T & VN7 791G
- Prozessor
- Intel Q9550
- Mainboard
- -
- Kühlung
- Arctic Freezer 7 Pro
- Speicher
- 4* 1 Gig DC
- Grafikprozessor
- Asus GTX 750TI
- Display
- Asus VW246H 24" FHD
- SSD
- Samsung 850 EVO
- HDD
- 2 * Sata Maxtor 200GB 1 * WD 250 Gig IDE
- Optisches Laufwerk
- Plextor PX750A
- Soundkarte
- -
- Gehäuse
- Antec P180
- Netzteil
- BeQuiet 450Watt Straight Power
- Betriebssystem
- Win7 64
- Webbrowser
- IExplorer 8
- Verschiedenes
- DigiCam: Canon EOS 300D, Canon 50D , Beamer: SanyoZ3 , Camcorder: Canon HF200 HD , PS3 , Wii
Seine Rechschutzversicherung deckt den Fall natürlich nicht ab….
wieso, hält sie ihn für 110% schuldig?
man kann die Forderung (1500€ ja sicherlich auch schriftlich anfordern...
sowieso würde ich nix mehr mündlich vereinbaren.
Zuletzt bearbeitet:
Philipp333
Vice Admiral Special
- Mitglied seit
- 15.06.2003
- Beiträge
- 688
- Renomée
- 1
Hmm, keine Ahnung warum nicht! Ich dachte Rechschutzversicherungen schlissen bestimmte Fälle Allgemein aus!? Die Empfehlung von denen lautete übrigens, dass wir zahlen sollen.
Die Rechnung über 1500 Euro kam heute an. Hätten wir also auf jeden fall schriftlich.
Die Rechnung über 1500 Euro kam heute an. Hätten wir also auf jeden fall schriftlich.
B@mbi
Lieutnant
hm, man könnte diesen architekten doch von bekannten und mit einigen zeugen für die selbe (ähnliche ) geschichte konsultieren.
verspricht er wiederum, dass die beratung kostenfrei ist, dann hat man was in der hand.
verspricht er wiederum, dass die beratung kostenfrei ist, dann hat man was in der hand.
Dann müsste er aber nach dieser kostenfreien Beratung die Rechnung schicken und bis das so weit ist, vergeht bestimmt einige Zeit und ich glaube nicht, dass der Bekannte so lang warten kann.hm, man könnte diesen architekten doch von bekannten und mit einigen zeugen für die selbe (ähnliche ) geschichte konsultieren.
verspricht er wiederum, dass die beratung kostenfrei ist, dann hat man was in der hand.
Außerdem heißt es ja nicht, dass der Architekt solche Sachen immer durchzieht.
MfG Chris
Ähnliche Themen
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 35K
- Antworten
- 17
- Aufrufe
- 4K
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 14K
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 949