Ungerechtfertigte Rechnung von Architekt!?

Philipp333

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Hey Leute,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:

Er hat Ende letzten Jahres einen Architekten (mündlich) beauftragt ein Haus zu Planen. Der Architekt hat ebenso mündlich versichert das dass erste Angebot kostenlos ist. Nachdem der Architekt den Bauplan „Präsentiert“ hat, wurde er von meinem Bekannten abgelehnt, da er mit verschiedenen Sachen nicht einverstanden war.

Nun kam vor ca. 2 Wochen eine Rechnung für die Planung des Hauses über ca. 4000 Euro. Auf Nachfrage beim Architekten hiss es dann, dass er in irgendeinem Gespräch angeblich darauf hingewiesen habe, dass die weitere Planung kostenpflichtig ist. Daran kann sich aber weder mein Bekannter noch dessen Frau erinnern!

Der Architekt hat also nichts weiter als die mündliche Beauftragung. Keinerlei Unterschriften oder sonstige Dokumente.

Kann er die Forderung Gerichtlich durchsetzten? Damit hat er zumindest Telefonisch gedroht!

Von Interesse könnte vielleicht noch sein dass es sich keinesfalls um einen „ein Mann“ Betrieb sondern um eine größere Firma mit eigenen Anwälten handelt.
 
Naja, solange kein Vertrag zustande gekommen ist, dürfte er doch gegen deinen Bekannten nichts in der Hand haben. Sonst könnte ja jeder auf die Idee kommen :]

Oder?

MfG Chris
 
Grds. kann ein Architektenvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Hier ist vereinbart worden, dass der Architekt umsonst einen ersten Plan erstellt. Damit wäre die Forderung grds. ungerechtfertigt.

Allerdings gibt es dafür leider nur eine Zeugin (wenn überhaupt), nämlich die Frau des Bekannten. Ggf. ist diese sogar Partei und kann dann nicht einmal als Zeugin aussagen.

Dann würde im schlimmsten Falle ein Richter den Preis anhand der HOAI (Gebührenordnung für Architekten) errechnen und dem Bekannten in Rechnung stellen.
 
Schlechte Karten ohne neutralen Zeugen... Andererseits is aber auch die Frage, wie der Architekt die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen will ohne Schriftliches...

Aber: Is sowas nich unlauterer Wettbewerb - denn um nix anderes, als die Konkurrenz mit dann nicht eingehaltenen Versprechen auszustechen gehts hier IMHO?!? Evtl. könntmer ja so dem Treiben dieses Architekturbüros wenigstens für die Zukunft nen Riegel vorschieben...!
 
Zuletzt bearbeitet:
In unserer Baurecht-Vorlesung wurde ein ähnlicher Fall geschildert.
1. Ein Vertrag kann demnach mündlich zustandekommen.
2. Bei der Höhe des geforderten Betrages kann es sich kaum um einen Vorentwurf gehandelt haben.
3. Das für eine erbrachte Leistung auch ein Honorar gefordert wird, sollte jedem einleuchten.

Meiner Meinung nach sollte der Bekannte einen Anwalt konsultieren und sich ggf. aussergerichtlich einigen.

MfG
 
Hmm, wenn ich das Recht sehe sieht es ja eher schlecht aus!

Mein Bekannter hat gestern noch mal mit dem Architekten Telefoniert und die Forderung wurde auf 1500 Euro Reduziert. Was meint Ihr? Soll er zahlen oder es drauf ankommen lassen? Seine Rechschutzversicherung deckt den Fall natürlich nicht ab…. :]
 
Wenn die SO mit sich handeln lassen. scheinense ja zu ahnen, dasse nich im Recht sind... ;)
 
Ja, dachte ich auch. Aber die Frage ist halt ob es sich lohnt es drauf ankommen zu lassen. Im schlechtesten Fall, könnt es doch sein, dass der Richter Ihnen den vollen Betrag von 4000 Euro zuspricht, oder?
 
Seine Rechschutzversicherung deckt den Fall natürlich nicht ab…. :]

wieso, hält sie ihn für 110% schuldig?


man kann die Forderung (1500€) ja sicherlich auch schriftlich anfordern...

sowieso würde ich nix mehr mündlich vereinbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, keine Ahnung warum nicht! Ich dachte Rechschutzversicherungen schlissen bestimmte Fälle Allgemein aus!? Die Empfehlung von denen lautete übrigens, dass wir zahlen sollen.

Die Rechnung über 1500 Euro kam heute an. Hätten wir also auf jeden fall schriftlich.
 
hm, man könnte diesen architekten doch von bekannten und mit einigen zeugen für die selbe (ähnliche ) geschichte konsultieren.
verspricht er wiederum, dass die beratung kostenfrei ist, dann hat man was in der hand. ;)
 
hm, man könnte diesen architekten doch von bekannten und mit einigen zeugen für die selbe (ähnliche ) geschichte konsultieren.
verspricht er wiederum, dass die beratung kostenfrei ist, dann hat man was in der hand. ;)
Dann müsste er aber nach dieser kostenfreien Beratung die Rechnung schicken und bis das so weit ist, vergeht bestimmt einige Zeit und ich glaube nicht, dass der Bekannte so lang warten kann.
Außerdem heißt es ja nicht, dass der Architekt solche Sachen immer durchzieht. :]



MfG Chris
 
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