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Versandhandel: Händler muss Hinsendekosten bei Widerruf im Fernsbsatzgeschäft tragen
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Sepp
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Da es sich hier nicht um eine Erfüllung des Kaufvertrages handelt, muss der Händler natürlich alle Portokosten tragen.
JKuehl
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Heute kam eine Antwort auf das Fax, die zwar nicht sehr freundlich formuliert war aber die Ersattung der Kosten versprach. Das Geld war denn auch auf dem Konto. Schon schade, wie manche Shops versuchen um jeden einzelnen Euro zu kämpfen..
Danke euch!
Danke euch!
Also das zitierte Urteil im ersten Post kann nicht verallgemeinert werden.
Ob die Kosten für die Hinsendung bei einem Widerruf erstattet werden müssen, ist mehr als umstritten. Das Urteil ist eines der wenigen, die das bejahen.
Es gibt aber auch genug Urteile, die es verneinen. Wird wohl erst abschließend geklärt, wenn es der BGH entscheidet.
Davor würde ich mir als Verbraucher aber davor hüten mich aus dem Fenster zu lehnen, und wegen dem Urteil einen auf "Rechthaber" zu machen und die Portokosten für die Hinsendung zurückverlangen. Da kann man am Ende dumm aus der Wäsche schauen.
Wollt ich nur mal gesagt haben...
Ob die Kosten für die Hinsendung bei einem Widerruf erstattet werden müssen, ist mehr als umstritten. Das Urteil ist eines der wenigen, die das bejahen.
Es gibt aber auch genug Urteile, die es verneinen. Wird wohl erst abschließend geklärt, wenn es der BGH entscheidet.
Davor würde ich mir als Verbraucher aber davor hüten mich aus dem Fenster zu lehnen, und wegen dem Urteil einen auf "Rechthaber" zu machen und die Portokosten für die Hinsendung zurückverlangen. Da kann man am Ende dumm aus der Wäsche schauen.
Wollt ich nur mal gesagt haben...
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Augenstern
Cadet
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Also ich vermeide deshalb viel durch Versandhandel einzukaufen. Ich da nur was, wenn ich mir ganz sicher bin, dass es mir auch gefällt (also überwiegend kleine Accecoires für die Wohnung oder Bücher, DVDs) Kleidung kaufe ich mir da sowieso nicht mehr, da die Größen und die Farben zu Hause dann meistens nicht passen. Dann brauche ich mir auch keine Gedanken um die Sendekosten machen.
Rotfuchs
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Ich greife das hier nochmal auf: es gibt also bis heute keine gesetzlich eindeutige Aussage dazu, wer bei Inanspruchnahme des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen (bei einem Warenwert ab 40,- €) die Kosten der Hinsendung zu tragen hat - richtig?
Ich greife das hier nochmal auf: es gibt also bis heute keine gesetzlich eindeutige Aussage dazu, wer bei Inanspruchnahme des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen (bei einem Warenwert ab 40,- €) die Kosten der Hinsendung zu tragen hat - richtig?
doch.
der händler, punkt!
klar ist es so das dir dein händler nichts davon sagt, wer macht das schon. die preise sind so knapp kalkuliert das so etwas aus den rahmen fällt.
zumindest bei kleineren häusern.
jedoch sollte es ein verkäufer mal drauf anlegen und das geld nicht zurück erstatten bekommt der käufer zu 100% recht
als käufer kannst du waren auch unfrei senden, der verkäufer muss es annehmen!
aber dann stehst du als kunde ratz fatz in gewissen foren als schlechter kunde da
Das FAG(Widerrufsrecht) basiert auf einer EG-Richtlinie die dann durch die einzelnen EU Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die Richtlinie selbst stellt dabei aber auch Mindeststandards fest und diese sieht nunmal nur eine potenzielle Belastung des Käufers mit den Rücksendekosten vor.
Die Hinsendekosten dagegen gerade nicht, bei richtlinienkonformer Auslegung (Verbraucherschutz!)
Bekanntes Beispiel in Rechtsprechung ist z.B. das das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) nicht bei einer Kündigung gilt, in der dazugehörigen Richtlinie aber auch für Kündigungen vorgesehen ist.
Die Richtlinie selbst stellt dabei aber auch Mindeststandards fest und diese sieht nunmal nur eine potenzielle Belastung des Käufers mit den Rücksendekosten vor.
Die Hinsendekosten dagegen gerade nicht, bei richtlinienkonformer Auslegung (Verbraucherschutz!)
Bekanntes Beispiel in Rechtsprechung ist z.B. das das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) nicht bei einer Kündigung gilt, in der dazugehörigen Richtlinie aber auch für Kündigungen vorgesehen ist.
Zuletzt bearbeitet:
Sepp
Grand Admiral Special
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Das FAG gili seit dem 01.01.2002 nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen finden sich nunmehr im BGB wieder.
Die Frage der Hinsendekosten ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. In Deutschland neigen die Gerichte allerdings dazu, diese ebenfalls vom Verkäufer erstatten zu lassen.
Der Fall ist mittlerweile beim EuGH anhängig. Urteil bleibt abzuwarten. Der BGH hat hier entsprechend dem EuGH vorgelegt (vgl. Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)
Die Frage der Hinsendekosten ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. In Deutschland neigen die Gerichte allerdings dazu, diese ebenfalls vom Verkäufer erstatten zu lassen.
Der Fall ist mittlerweile beim EuGH anhängig. Urteil bleibt abzuwarten. Der BGH hat hier entsprechend dem EuGH vorgelegt (vgl. Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)
NeuerBenutzer
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Die Frage der Hinsendekosten ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. In Deutschland neigen die Gerichte allerdings dazu, diese ebenfalls vom Verkäufer erstatten zu lassen.[/URL]
Also als ich letzten Monat meinen neuen TFT (500 €) beanstandet habe bei n*teb**ksbilliger.de wurde mir erklärt, dass sie nur Rückabwicklung anbieten würden - dabei wollte ich eigentlich nur ein Ersatzgerät wegen Sachmangel haben. Der Hammer allerdings war, dass ich die Versandkosten zu mir hätte tragen sollen, da sie schließlich diesen Part der Transaktion erfüllt hätten.
alieneater
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[...]
als käufer kannst du waren auch unfrei senden, der verkäufer muss es annehmen!
aber dann stehst du als kunde ratz fatz in gewissen foren als schlechter kunde da
Wie sieht das dann bei diesen ganzen Ebay-shops aus, die schreiben meist sowas wie: "Bei Rücksendung werden unfreie Lieferungen nicht angenommen mit Gebotsabgabe erklären sie sich damit einverstanden".
Ist das dann rechtlich ok vom Verkäufer die Auktion an solche Bedingungen zu knüpfen?
Hab hier grad ein Teil, das leider kaputt an kam von so nem Shop.
Wie sieht das dann bei diesen ganzen Ebay-shops aus, die schreiben meist sowas wie: "Bei Rücksendung werden unfreie Lieferungen nicht angenommen mit Gebotsabgabe erklären sie sich damit einverstanden".
Ist das dann rechtlich ok vom Verkäufer die Auktion an solche Bedingungen zu knüpfen?
Hab hier grad ein Teil, das leider kaputt an kam von so nem Shop.
Unfrei heisst, du sollst die Ware nicht OHNE Bezahlung des Versandes zurückschicken. Dass heisst nicht, dass du die Versandkosten zu tragen hast.
In der Realität wird das so abgewickelt, dass du einen Returschein bekommst. Anbieter informieren, Aufkleber drauf, abgeben und fertig.
Devastators
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Unfrei heisst, du sollst die Ware nicht OHNE Bezahlung des Versandes zurückschicken. Dass heisst nicht, dass du die Versandkosten zu tragen hast.
In der Realität wird das so abgewickelt, dass du einen Returschein bekommst. Anbieter informieren, Aufkleber drauf, abgeben und fertig.
unfrei heißt ganz einfach, der Empfänger bezahlt bei Erhalt der Ware.
Das hat mit Retourscheinen nichts zu tun.
Nimmt der Empfänger das Paket nicht an, kommt es zurück und der Versender darf bezahlen.
http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=1203
ich würde auch nur unfrei senden, wenn es der Shop auch anbietet.
u.U. sind die logistisch garnicht ausgerüstet um solch einen Dienst anzubieten. (k.A. wie die das dann bezahlen, schlimmsten Fall BAR)
unfrei heißt ganz einfach, der Empfänger bezahlt bei Erhalt der Ware.
Das hat mit Retourscheinen nichts zu tun.
Nimmt der Empfänger das Paket nicht an, kommt es zurück und der Versender darf bezahlen.
Recht hast du, ich wollte damit nur ausdrücken, dass diese Beschränkung nicht bedeutet, das der Kunde die Versandkosten zu tragen hat, und wie es im Normalfall abgewickelt wird.
Devastators
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Recht hast du, ich wollte damit nur ausdrücken, dass diese Beschränkung nicht bedeutet, das der Kunde die Versandkosten zu tragen hat, und wie es im Normalfall abgewickelt wird.
ok, damit hast Du dann natürlich auch Recht.
Unfrei ist nicht die einzige Möglichkeit kostenfrei das Paket zurück zu schicken.
Wie sieht das dann bei diesen ganzen Ebay-shops aus, die schreiben meist sowas wie: "Bei Rücksendung werden unfreie Lieferungen nicht angenommen mit Gebotsabgabe erklären sie sich damit einverstanden".
Ist das dann rechtlich ok vom Verkäufer die Auktion an solche Bedingungen zu knüpfen?
Hab hier grad ein Teil, das leider kaputt an kam von so nem Shop.
hi, das ist nicht rechtens!
es gibt im Onlinekauf vor allem bei ebay richtlinien an die man sich als verkäufer halten muss, da gibt es kein wenn und aber, vorallem keine klauseln die dir als käufer die beine stellen können.
natürlich ist es nicht schön wenn man ein paket als verkäufer erhält wofür er 12euro zahlen muss, man darf es aber nicht verweigern.
da zahlt der verkäufer lieber 3,90 oder 6,90 an den kudnen zurück, je mnachdem wieviel das versenden gekostet hat.
solche angaben kann man bei B2B verträgen machen aber nicht bei privat kunden.
zeige mir die shops, und ich verdiene mir etwas geld dazu
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hi, das ist nicht rechtens!
es gibt im Onlinekauf vor allem bei ebay richtlinien an die man sich als verkäufer halten muss, da gibt es kein wenn und aber, vorallem keine klauseln die dir als käufer die beine stellen können.
natürlich ist es nicht schön wenn man ein paket als verkäufer erhält wofür er 12euro zahlen muss, man darf es aber nicht verweigern.
da zahlt der verkäufer lieber 3,90 oder 6,90 an den kudnen zurück, je mnachdem wieviel das versenden gekostet hat.
solche angaben kann man bei B2B verträgen machen aber nicht bei privat kunden.
zeige mir die shops, und ich verdiene mir etwas geld dazu
sorry, aber ohne "Beweis" kann ich das nicht glauben und zwar aus folgenden zwei Gründen:
1.) Muss die logistik dafür auch ausgelegt sein. Es muss jemand das Paket entgegen nehmen und dem Postboten das Geld geben.
2.) Die allermeißten Online-Händler bezahlen nur einen Bruchteil der Versandkosten. Ich persönlich würde es als unzumutbar empfinden wenn jeder Käufer die Ware teuer als Unfrei einschickt.
Die 3 Sachen die ich an Amazon zurück geschickt habe musste ich auch vorstrecken.
Wenn Du also Geld verdienen willst fang dort mal an. In den FAQ steht nur Unfrei innerhalb Österreichs.
sorry, aber ohne "Beweis" kann ich das nicht glauben und zwar aus folgenden zwei Gründen:
1.) Muss die logistik dafür auch ausgelegt sein. Es muss jemand das Paket entgegen nehmen und dem Postboten das Geld geben.
2.) Die allermeißten Online-Händler bezahlen nur einen Bruchteil der Versandkosten. Ich persönlich würde es als unzumutbar empfinden wenn jeder Käufer die Ware teuer als Unfrei einschickt.
Die 3 Sachen die ich an Amazon zurück geschickt habe musste ich auch vorstrecken.
Wenn Du also Geld verdienen willst fang dort mal an. In den FAQ steht nur Unfrei innerhalb Österreichs.
§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
natürlich nur bei waren ab einen wert von 40 Euro
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§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
natürlich nur bei waren ab einen wert von 40 Euro
Das hat doch nichts damit zu tun, dass Du den versand anschließend erstattest oder für die Rücksendung direkt ein Retourschein bekommst.
Ich sehe dort kein Hinweis darauf, dass Du ein Recht auf unfreie Lieferung hast
Es gibt andere Wege die Ware kostenfrei an den Verkäufer zu schicken als die teuerste Methode "unfrei".
M
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sieheNach dem Willen des Gesetzgebers trägt der Händler die Kosten der Rücksendung. Nach § 357 Abs. 2 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können dem Kunden die Kosten aber bei einem Kaufpreis unter 40,00 EUR ohne weitere Voraussetzungen auferlegt werden. Ist die Widerrufsbelehrung bzw. sind die AGB entsprechend formuliert, trägt der Kunde in diesem Fall die Kosten der Rücksendung und damit auch das zusätzliche Strafporto.
Bei einem Kaufpreis über 40,00 EUR dürfen dem Kunden die Kosten der Rücksendung dagegen nur auferlegt werden, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hat. Hat der Käufer schon überwiesen oder per Vorkasse gezahlt und liegt der Preis über 40,00 EUR, trägt der Händler in jedem Fall die Rücksendekosten. Er kann dies auch nicht anders vereinbaren. Was das zusätzliche Strafporto angeht, ist die Tendenz der Gerichte verbraucherfreundlich: Kunden dürfen die Ware unfrei zurückschicken.
Hätte man nach meiner Ansicht aber auch anders regeln können. Imho wäre es besser unnötige Kosten einfach zu vermeiden.
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Hätte man nach meiner Ansicht aber auch anders regeln können. Imho wäre es besser unnötige Kosten einfach zu vermeiden.
So wirklich verstehe ich die Lage auch nicht, als nächstes verschicke ich es als 24h Expressversand, weil ich schnellstmöglich mein Geld zurück haben möchte?
Ich verstehe auch nicht die Problematik an der Sache, da ich sowieso eine Erstattung über den Warenwert bekomme, wieso der erhöhte und kostenspielige Aufwand mit den unfrei-Sendungen?
Hat jemand Angst er macht weniger Zinsen wenn er 6€ ein paar Tage vorstreckt?
Firmen die sich bei der Erstattung querstellen werden auch unfrei nicht akzeptieren, da hilft so oder so nur der Gang zum Anwalt
Ich empfinde es jedenfalls mehr als zumutbar das Porto vorzustrecken, aber das ist meine persönliche Meinung.
@Devastators
du darfst nicht glauben das ich einer dieser kunden bin, ich bin selbst unternehmer und weis wovon ich da rede.
wenn ein kunde seine sache widerruft muss man immer sagen das er das porto wieder zurück bekommt, schon senden die kunden die ware zu 95% nicht unfrei an ein zurück.
und wenn es doch vorkommt muss das paket eben so lang auf der post verweilen bis ich die zeit/geld habe es dort auszulösen.
sich dagegen zu wehren kostet geld, zeit und nerven. das sind genau die sachen die du als unternehmer nicht hast
du darfst nicht glauben das ich einer dieser kunden bin, ich bin selbst unternehmer und weis wovon ich da rede.
wenn ein kunde seine sache widerruft muss man immer sagen das er das porto wieder zurück bekommt, schon senden die kunden die ware zu 95% nicht unfrei an ein zurück.
und wenn es doch vorkommt muss das paket eben so lang auf der post verweilen bis ich die zeit/geld habe es dort auszulösen.
sich dagegen zu wehren kostet geld, zeit und nerven. das sind genau die sachen die du als unternehmer nicht hast
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@Devastators
du darfst nicht glauben das ich einer dieser kunden bin, ich bin selbst unternehmer und weis wovon ich da rede.
wenn ein kunde seine sache widerruft muss man immer sagen das er das porto wieder zurück bekommt, schon senden die kunden die ware zu 95% nicht unfrei an ein zurück.
und wenn es doch vorkommt muss das paket eben so lang auf der post verweilen bis ich die zeit/geld habe es dort auszulösen.
sich dagegen zu wehren kostet geld, zeit und nerven. das sind genau die sachen die du als unternehmer nicht hast
soweit klar, nur ein Gesetz scheint es da noch nicht zu geben, höchstens ein paar Richterliche Urteile
Wenn ein Retouraufkleber dabei liegt macht es für mich als Kunden NULL Unterschied ob ich es damit oder von Hand "unfrei" versende.
Eher im gegenteil, auf den Retouraufklebern ist i.d.R. schon der Empfänger eingetragen = weniger Aufwand.
Also wenn da das Gesetz für den Kunden entscheidet ("Ich will aber unfrei, basta") verstehe ich die juristische Grundlage dahinter auch nicht mehr
der retourenaufkleber ist ja eine andere sache, der ist ja dafür da damit der kunde die sache bei widerruf zurück senden kann.
ja die rechtslage ist immer noch sehr schwammig und es gibt noch kein eindeutiges urteil.
aber wie schon geshrieben, wenn es darauf ankommt entscheiden gerichte meist zu gunsten des verbrauchers
ja die rechtslage ist immer noch sehr schwammig und es gibt noch kein eindeutiges urteil.
aber wie schon geshrieben, wenn es darauf ankommt entscheiden gerichte meist zu gunsten des verbrauchers
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der retourenaufkleber ist ja eine andere sache, der ist ja dafür da damit der kunde die sache bei widerruf zurück senden kann.
und laut dem Link oben MUSS man diesen auch nicht benutzen
Feine Sache, somit ist also noch nicht geklärt was passiert, wenn ich das Paket als Express versende, anstatt den Retourschein zu benutzen
Das wäre mal ein nettes Experiment, freiwillige vor !
denke nicht das du dadurch dein geld schneller bekommst.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
express wäre auch noch übertrieben, denn wenn du eine gute postverbindung hast (stadt) braucht die post auch nur so einen tag.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
express wäre auch noch übertrieben, denn wenn du eine gute postverbindung hast (stadt) braucht die post auch nur so einen tag.
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