Versandrisiko beim unversicherten Versand

f.reischl

Admiral Special
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Hi,
ich hatte vorher mit Rommel ein kurzes Gespräch, und er meinte, ich sollte das hier öffentlich machen, also tue ich das jetzt.

Ich habe vor kurzem an Bluetooth eine 160GB HDD verkauft und zwar hier .
Als Preis nannte ich ihm 70€ excl.
Da er mir 74,10€ überwiesen hatte, schickte ich die HDD als Päckchen ab.
Jetzt droht er mir mit einem Anwalt, weil ich angeblich das Teil nicht abgeschickt und den Kaufvertrag nicht erfüllt hätte.
Es kann doch nicht sein, dass wenn er es unversichert haben will, ich dafür dann gerade stehen muss...
Mir ist mom. echt das verkaufen bei solchen Leuten vergangen

Hier nochmal zum Verständnis der ganze Ablauf per PN:
Bluetooth schrieb am 09.02.2005 12:47:
Hi !

Bis heute leider nichts angekommen ... Also wie ich schon öfters geschrieben habe werde ich am 11.02. einen Rechtsanwalt kontaktieren ausser die Platte kommt noch an ...

f.reischl schrieb am 04.02.2005 19:20:
Ich für meinen Teil habe den Vertrag eingehalten. Meine Mutter hatte das Päckchen am Montag bei der Post abgegeben, es kann ja sein, dass es ein bisschen länger dauert.
PS: Die Lieferung war _NICHT_ frei Haus ich zitiere:
Bitte überweise 70€ + Versand Deiner Wahl
Soviel dazu.
Ich habe hier schon viele Geschäfte gemacht, das kannst du auch in den Bewertungen sehen.
Also, ich hoffe doch noch, dass die Platte bei dir ankommt.

MFG


Bluetooth schrieb am 04.02.2005 18:57:
Hallo !!

Also jetzt werde ich Dir mal eins erzählen, Du als Verkäufer bist dazu verpflichtet einen 2 Seitigen Kaufvertrag einzuhalten. Wie Du zu welchem Preis auch immer die Ware hierher bekommst, und wenn ich sage schmeiss sie rüber, ist mir als Käufer egal. Du bist dazu verpflichtet die Ware zu ersetzen wenn die nicht ankommt, wie gesagt wenn ich sage werfe dann ist das dein Problem wenn die nicht ankommt, nicht meins. Ich habe den Teil des Kaufvertrages eingehalten, Du nicht. Kannst Dich ja mal gerne in div. Rechtsforen erkundigen wie deine Situation aussieht. Ich jedenfall will meine Ware bis zum 11.02.2004 haben und wenn ich Die nicht bekomme, bekommst Du Post vom Anwalt und der wird das selbe erklären wie ich es getan habe natürlich incl. der BARGO (Rechtsanwaltsgebühren) Rechnung die ebenfalls du zahlst. Also ich würde es mir schnell überlegen ob ich die Platte abschicke oder nicht. So ein Fall kann mal locker 200-300 Euro für einen Verkäufer kosten, ob sich das lohnt wegen einer Ware für 70 Euro musst Du entscheiden, nicht ich.

MfG
Karsten

P.S: Erlaube mir diese Mail auszudrucken für spätere Angelegenheiten.

f.reischl schrieb am 04.02.2005 18:50:
Was soll das 8-(
Warum fährst du mich so blöd an, sowas regt mich auf.
Ich versichere Dir, dass ich die Platte am Mo. weggeschickt haben an folg. Adresse:
[ADRESSE WIRD WEGEN DATENSCHUTZ NICHT AUFGEFÜHRT]
Wenn das Päckchen verloren gegangen ist, ist das Deine Schuld, du wolltest es unversichert.

Bluetooth schrieb am 04.02.2005 18:23:
Hallo !!

Habe Dir gestern geantwortet und keine antwort erhalten ... langsam aber sicher werde ich sauer wegen der Platte ... also letzte Frist ist 7 Werktage wenn die Platte nicht hier bei mir eingeht werde ich unverzüglich zum Rechtsanwalt meines vertrauens gehen und über diesen eine Anzeige erstatten lassen.

Deine Lieferung war frei Haus, dafür habe ich gezahlt (BGB lesen).

MfG
Karsten

P.S: Sorry das ich so reagiere aber das ist mittlerweile das 3. mal das so etwas hier im Forum mit mir passiert, ich bins einfach leid andere zu finanzieren und dafür keine Ware zu erhalten.

f.reischl schrieb am 03.02.2005 15:03:
wie ist Deine Adresse?

Bluetooth schrieb am 03.02.2005 13:10:
Hallo !!

Auch heute nichts angekommen :-( Bitte um Stellungnahme !!

f.reischl schrieb am 01.02.2005 07:59:
ja
Bluetooth schrieb am 31.01.2005 20:44:
Hallo !

Haste es geschafft die Platte zu verschicken ? Also habe bei Hitachi angerufen, eine RMA bekommen und von abholen wusste der junge Mann nichts, war ihn neu ... man das war glaube ich ein Engländer der mittelmäßig Deutsch gesprochen hat ... das war ein krampf.
 
Bei Privatverkauf ist Gefahrübergang grds. bei der Übergabe an die Post etc.. Wenn der Verkäufer einen Einlieferungsbeleg hat, musst er im Streitfalle lediglich diesen vorlegen. Zeugnis (Mutter) geht natürlich auch (§ 447 I BGB).

Siehe auch hier

(Suchfunktion tut NICHT weh!)
 
Ja, das hatte ich mir auch schon durchgelesen, wollte aber noch ganz sicher gehen...
 
immer wieder problematisch ist natürlich, dass man für das Päckchen bei der Post keinen Beleg bekommt. Maximal ne Postwertzeichenquittung.
D.h. es imho ist grds. das Zeugnis des Einlieferers nötig.
 
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