Ich bin gerade etwas irritiert
, folgende Situation:
Lebe seit 5 Jahren in einer Einraumwohnung (32qm). Im Januar ist meine Freundin hier mit eingezogen. Wir haben im gleichen Monat beim Vermieter ihre Aufnahme in den Mietvertrag beantragt. Die Mieterbetreuerin versicherte, daß das alles kein Problem sei. Das Ganze zog sich etwas hin, jedenfalls erreichte uns heute (nach vier Monaten ausgehend von unserer ersten Anfrage und dem Einzug meiner Freundin...) ein Brief, daß die Erweiterung des Mietvertrags abgelehnt worden wäre.
Man meinte kurz, daß bei der ersten Anfrage nicht geprüft worden wäre, in welcher Wohnung wir wohnen würden, und daß es so zu einer Überbelegung
kommen würde.
Nun wollen wir natürlich in absehbarer Zeit selbst in eine größere Wohnung umziehen, momentan ist das allerdings aufgrund der finanziellen Situation keine Option. Davon abgesehen ists imho durchaus möglich, bei halbwegs geschickter Raumnutzung auf dieser Fläche auch anständig zu zweit zu leben, wir praktizieren das schließlich schon ein Vierteljahr lang.
Welche Folgen hat diese Ablehnung jetzt praktisch (im Schreiben wird nur darauf verwiesen, daß ein Umzug in eine größere Wohnung jederzeit möglich wäre)?
Wie sollen wir uns verhalten?
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EDIT :
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So, habe nun ein paar erste Erkenntnisse:
Ab wann eine Überbelegung einer Wohnung eintritt, hängt idR vom Wohnungsaufsichtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (oder Kommune?) ab. Für Sachsen konnte ich ein solches bisher nicht finden.
In Berlin gibt es laut § 7 Abs. 1 WoAufG-Bln wohl eine Richtzahl von 9qm für Erwachsene (was in unserem Fall ja weitaus übererfüllt wird).
Auch folgende Aussage widerspricht dem Schreiben der Vermieter:
Zwar mag es gewisse Ermessensspielräume geben, in der Rechtsprechung hat sich jedoch zumeist die Ansicht durchgesetzt, dass für jeweils zwei Personen ein Raum vorhanden sein sollte und dass für jede Person rund neun bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten.
http://www.immowelt.de/Recht/Mietre...32F67C5&CoGID=mietrecht_lexikon_Ueberbelegung