Verweigerung der Erweiterung des Mietvertrag wegen "Überbelegung"

Redphil

Grand Admiral Special
Mitglied seit
13.02.2004
Beiträge
6.415
Renomée
152
Standort
L, FG
  • QMC Race
  • Spinhenge ESL
Ich bin gerade etwas irritiert *suspect*, folgende Situation:
Lebe seit 5 Jahren in einer Einraumwohnung (32qm). Im Januar ist meine Freundin hier mit eingezogen. Wir haben im gleichen Monat beim Vermieter ihre Aufnahme in den Mietvertrag beantragt. Die Mieterbetreuerin versicherte, daß das alles kein Problem sei. Das Ganze zog sich etwas hin, jedenfalls erreichte uns heute (nach vier Monaten ausgehend von unserer ersten Anfrage und dem Einzug meiner Freundin...) ein Brief, daß die Erweiterung des Mietvertrags abgelehnt worden wäre.
Man meinte kurz, daß bei der ersten Anfrage nicht geprüft worden wäre, in welcher Wohnung wir wohnen würden, und daß es so zu einer Überbelegung *chatt* kommen würde.
Nun wollen wir natürlich in absehbarer Zeit selbst in eine größere Wohnung umziehen, momentan ist das allerdings aufgrund der finanziellen Situation keine Option. Davon abgesehen ists imho durchaus möglich, bei halbwegs geschickter Raumnutzung auf dieser Fläche auch anständig zu zweit zu leben, wir praktizieren das schließlich schon ein Vierteljahr lang.
Welche Folgen hat diese Ablehnung jetzt praktisch (im Schreiben wird nur darauf verwiesen, daß ein Umzug in eine größere Wohnung jederzeit möglich wäre)?
Wie sollen wir uns verhalten?
.
EDIT :
.

So, habe nun ein paar erste Erkenntnisse:
Ab wann eine Überbelegung einer Wohnung eintritt, hängt idR vom Wohnungsaufsichtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (oder Kommune?) ab. Für Sachsen konnte ich ein solches bisher nicht finden.
In Berlin gibt es laut § 7 Abs. 1 WoAufG-Bln wohl eine Richtzahl von 9qm für Erwachsene (was in unserem Fall ja weitaus übererfüllt wird).

Auch folgende Aussage widerspricht dem Schreiben der Vermieter:
Zwar mag es gewisse Ermessensspielräume geben, in der Rechtsprechung hat sich jedoch zumeist die Ansicht durchgesetzt, dass für jeweils zwei Personen ein Raum vorhanden sein sollte und dass für jede Person rund neun bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten.
http://www.immowelt.de/Recht/Mietre...32F67C5&CoGID=mietrecht_lexikon_Ueberbelegung
 
Nuja, dein Vermieter kann, unabhängig von Regelungen und Zeuchs, entscheiden, wieviele Menschen in einer Wohnung leben dürfen. Im schlimmsten Fall kann er verlangen, dass deine Freundin auszieht.

Du kannst aber natürlich noch einmal das Gespräch suchen, eure Zukunftspläne darlegen und ihn um eine Ausnahme bitten :)
 
Du kannst aber natürlich noch einmal das Gespräch suchen, eure Zukunftspläne darlegen und ihn um eine Ausnahme bitten :)

Ja, das steht auf jeden Fall an. Mir wäre es nur lieb, vorher über unsere rechtliche Position bescheid zu wissen.
Wenn das wirklich nur vom Vermieter bestimmt wird, wäre das natürlich hinfällig.
 
Nuja, dein Vermieter kann, unabhängig von Regelungen und Zeuchs, entscheiden, wieviele Menschen in einer Wohnung leben dürfen. Im schlimmsten Fall kann er verlangen, dass deine Freundin auszieht.

So ganz allgemein kann man das AFAIK nicht stehen lassen. Der Vermieter kann nicht verhindern, dass man eine Beziehung eingeht oder z.B. gar heiratet. Wenn der Wohnraum ausreichend ist, kann er sich dagegen nicht sperren.

edit:

So in etwa ist es auch, relevant dürfte dieser Richterspruch sein:

"Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch."
BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 371/02 -

Wenn in anderen Urteilen festgestellt wurde, dass ein Zimmer/Küche/Bad und 10qm pro Person ausreichen, dann dürfte dieser Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis auch hier bestehen, wenn nicht irgendwas anderes dem entgegensteht......Da ja bereits die Überbelegung des Wohnraums das Kriterium der Ablehnung war, muss man tatsächlich nach Urteilen suchen, die die Ablehnung z.B. der Gründung einer WG oder einer Lebensgemeinschaft wegen Überbelegung zum Gegenstand haben. Auch auf so Sachen wie gibts ne Küche oder nur eine Kochniesche im Zimmer, gibts ein ausreichend großes Bad etc. achten. Nur auf die oben pauschal beschriebenen ein Zimmer pro zwei Leute und 10qm pro Person zu berufen, könnte im Einzelfall zu kurz greifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten