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Wie Mitmenschen erklären, das man nicht möchte, das Bilder des eigenen Kindes per WhatsApp / Facebook & co versendet werden.
- Ersteller MrChaos
- Erstellt am
Um zur ursprünglichen Diskussion zurückzukommen:
Ich würde das etwas verdeutlichen:
Auf Nachfrage der gegenüberstehenden Person sollten sich auf anhieb Beispiele und Agumentationen finden lassen die jedem einleuchtend sein sollten.
VG
[3DC]Payne;4915386 schrieb:Begründe es anders, nicht mit Recht.
Sag einfach:
Ich möchte nicht, dass Bilder meines Kindes über irgendwelche Dienste verschickt werden, da ich nicht sicher bin, dass diese Dienste sicher sind und es daher sein kann, dass diese Fotos in die Hände Pädophiler geratne können. Und diese können sich dann mein Kind als Opfer suchen. Das möchte ich nicht.
Ich würde das etwas verdeutlichen:
Ich möchte nicht, dass Bilder meines Kindes über Dienste verschickt werden die unsicher sind, und bei denen ich nicht sicher bin, wer diese Bilder und möglicherweise noch mehr Daten von meinen Kindern, erhält.
Auf Nachfrage der gegenüberstehenden Person sollten sich auf anhieb Beispiele und Agumentationen finden lassen die jedem einleuchtend sein sollten.
VG
Oi!Olli
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Sorry, wenn du es falsch verstehst und es ist auch schwierig, den ganzen Sachverhalt wieder zu geben aber es werden ja keine Rechte verletzt. Und es spielt effektiv keine Rolle, ob ich jetzt geschrieben habe, dass keine Bilder veröffentlich oder angefertigt werden dürfen. Wie schon mehrfach geschrieben, es geht darum, dass die Eltern für ihre Kinder detailiert festlegen können, welche Daten und Bilder von ihren Kinder unter welchen Bedingungen gespeichert und eventuell veröffentlicht werden dürfen. Das beinhaltet sogar, ob ein Bild des Kindes im eigenen Kindergarten aufgehängt werden darf und ob man dazu den Namen des Kindes dazuschreiben darf und selbst da kann man wählen, ob nur Vorname oder vollständiger Name. Und das ganze jetzt für die eigene Akte des Kindes, mögliche Veröffentlichungen im Gemeindeblatt, lokale Zeitungen, überregionale Beiträge in Zeitungen usw. Und das ganze dann noch für eventuelle Online-Ableger der Zeitungen usw. usw. ...
Wenn die Eltern für das Kind X wünschen, dass absolut nichts gespeichert und veröffentlicht werden darf, dann werden Sie darauf hingewiesen, dass bei Ausflügen das entsprechende Kind nicht dabei sein dürfen, um auszuschließen, dass das Kind fotografiert wird und diese Bilder zu einem späteren Zeitpunkt eventuell veröffentlicht werden. Dies beinhaltet dann halt auch Bilder, wo Kind X im Hintergrund zu sehen ist. Es heißt ja nicht, dass diese Bilder automatisch irgendwo veröffentlicht werden. Das ist eine Schutzmaßnahme des Kindergartens. Wenn ich mal für mich annehme, dass Fotos auf Ausflügen für Kinder die Regel sind und dem üblichen Vorgehen entsprechen, kann ich dann auch nicht den anderen Eltern aufzwingen, dass gar keine Bilder gemacht werden. Die meisten Menschen freuen sich über Bilder ihrer Kinder/Enkel auf Kindergartenausflügen ...
Und wie ich schon einmal oder sogar zweimal geschrieben habe, dient das zur rechtlichen Absicherung des Kindergartens. Falls es dir nicht passt, kannst du gerne klagen. Ich behaupte mal, dass der Kindergarten die besseren Karten hat, da er ja deine gewünschten Rechte respektiert. Zudem ist ein Kindergarten frewillig und wenn dir die dortigen Vorschriften und Regeln nicht gefallen, steht es dir gerne frei, einen anderen Kindergarten zu wählen. Es besteht keine Kindergartenpflicht und der Kindergarten hat jederzeit die Möglichkeit, dein Kind zu "entlassen". Womit ich denn bei meiner Frage wäre: Hast du Kinder? Gehen die in einen Kindergarten?
Gruß
Nene so einfach wie du dir das vorstellst ist es nicht. Eine Freiwilligkeit die Sanktionen beinhaltet ist keine Freiwilligkeit mehr. Das könnte das Gericht durchaus auch so sehen. Insbesondere in der heutigen Zeit wo das Negativ gleichzeitig auch der Abzug ist man also mit einem Bild beliebig viele Kopien herstellen kann. Das war früher auch nicht so.
Ehrlich ich bin jetzt 31 und will keine alten Kinderfotos von mir im Netz sehen. Es reicht schon wenn Mutti die früher immer rausgeholt und dem Besuch gezeigt hat.
Mogul
Grand Admiral Special
Und wie willst Du das kontrollieren? Beim Ausflug sind vielleicht Eltern dabei oder beim Hoffest der KiTa sind andere Eltern anwesend die ganz sicher Bilder machen. Willst Du alle verklagen weil der Fuß Deines Kindes zu sehen ist?
Mir wären das zu viele Einschränkungen. Ich darf als Angehöriger keine Fotos des Kindes oder der Eltern machen bzw darf die nicht der Oma oder den Onkel der in XY wohnt und nur alle 5 Jahre dabei sein kann schicken? Facebook sehe ich ja absolut ein, aber WA/Alternativen? Jeder wie er mag.
Mir wären das zu viele Einschränkungen. Ich darf als Angehöriger keine Fotos des Kindes oder der Eltern machen bzw darf die nicht der Oma oder den Onkel der in XY wohnt und nur alle 5 Jahre dabei sein kann schicken? Facebook sehe ich ja absolut ein, aber WA/Alternativen? Jeder wie er mag.
Willst Du alle verklagen weil der Fuß Deines Kindes zu sehen ist?
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie - auch Kunst Urheber Gesetz oder KUG (wobei Gesetzestexte diesbezüglich bereits hier genannt wurden, übrigens eines der Gesetze welches Älter ist als jeder der das hier wahrschienlich mal lesen wird):
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
2. und 3. dürfte bereits eine Vielzahl von Fotografien in der Öffentlichkeit abdecken.
1. ist allerdings besonders Interessant da man sowas kaum so einfach beurteilen kann und die Beurteilung von vielen aspekten abhängen kann. Ein Klassenfoto kann dabei bereits die Anforderungen an ein solches Bild erfüllen.
Mal so als Beispiel was möglich ist:
Veröffentlichen von Fotos von Großmutter, Tochter und Enkelin auf Mieterfest legal
VG
boidsen
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Zumindest um die Veröffentlichung von Bildern von Fall 2 und Fall 3 zu verhhindern, reichen weder das Untersagen von Aufnahmen in Kita oder Schule, noch eingehaltene Versprechen von Verwandten und Bekannten. Das Kind müsste vielmehr vollständig von der Öffentlichkeit isoliert werden, da sonst beabsichtigte oder unbeabsichtigte Aufnahmen Dritter mit anschließender Weitergabe und/oder Veröffentlichung nicht auszuschließen sind. Im Endeffekt bliebe nur der Umzug auf eine einsame Insel mit Homeschooling.
Aber eigentlich stelle ich mir in diesem Thread schon die ganze Zeit die Frage, warum und v.a. mit welcher Berechtigung ein derart tiefer Eingriff in das soziale Leben des Kindes gemacht werden soll. Dem Schutz vor pädophilen Übergriffen dient das sicher nicht, denn der allergrößte Teil der Täter kommt da aus der unmittelbaren Umgebung der Opfer. Bleiben außer paranoiden Ängsten eigentlich nur noch religiöse Beweggründe oder ein übersteigertes Besitzdenken - Kinder gehören nicht den Eltern, Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen!
Aber eigentlich stelle ich mir in diesem Thread schon die ganze Zeit die Frage, warum und v.a. mit welcher Berechtigung ein derart tiefer Eingriff in das soziale Leben des Kindes gemacht werden soll. Dem Schutz vor pädophilen Übergriffen dient das sicher nicht, denn der allergrößte Teil der Täter kommt da aus der unmittelbaren Umgebung der Opfer. Bleiben außer paranoiden Ängsten eigentlich nur noch religiöse Beweggründe oder ein übersteigertes Besitzdenken - Kinder gehören nicht den Eltern, Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen!
Wobei ich schon finde das man den Leuten ruig konkret sagen kann was man will und wie hier, was man nicht will.
Das dann gesetzlich zu untermauern wird allerdings schwierig. Trotzdem kann man ja ruig den Leuten sagen was man von Aufnahmen ihres Kindes hält, um zumindest groben Unfug zu verhinder.
Ich denke ein Kompromiss ist der Weg den man hier gehen sollte. Außerdem sollte man sein Kind für die Thematik sensibilieren, damit dieses auch selbst in der Lage ist für sich zu entscheiden.
VG
Das dann gesetzlich zu untermauern wird allerdings schwierig. Trotzdem kann man ja ruig den Leuten sagen was man von Aufnahmen ihres Kindes hält, um zumindest groben Unfug zu verhinder.
Ich denke ein Kompromiss ist der Weg den man hier gehen sollte. Außerdem sollte man sein Kind für die Thematik sensibilieren, damit dieses auch selbst in der Lage ist für sich zu entscheiden.
VG
Zuletzt bearbeitet:
G
Gast18102014
Guest
Versuch' einem Kind die möglichen Folgen und weitreichenden Konsequenzen zu verdeutlichen... dass irgendwann in 15 Jahren der potentielle Arbeitgeber nach genau dessen Daten und Bildern sucht - abseits von anderen geistig kranken Menschen.
Selbst Teenies leben recht unbeschwert in dieser Hinsicht. Und nun steckt man in der Zwickmühle: Schützende Hand darüber halten, oder in den Brunnen fallen lassen. Beim radfahren lässt man das Kind auch mal stürzen. Es gibt eine Schramme, die heilt und gut. Aber wie will man Fotos und sonstige ins Internet geschobene Daten ungeschehen machen? Ein Ding der Unmöglichkeit.
Meiner Meinung nach ist jeder gesetzlicher Vertreter eines Kindes bis zur Volljährigkeit genau dazu verpflichtet: Mögliche Folgeschäden abzuwenden.
Selbst Teenies leben recht unbeschwert in dieser Hinsicht. Und nun steckt man in der Zwickmühle: Schützende Hand darüber halten, oder in den Brunnen fallen lassen. Beim radfahren lässt man das Kind auch mal stürzen. Es gibt eine Schramme, die heilt und gut. Aber wie will man Fotos und sonstige ins Internet geschobene Daten ungeschehen machen? Ein Ding der Unmöglichkeit.
Meiner Meinung nach ist jeder gesetzlicher Vertreter eines Kindes bis zur Volljährigkeit genau dazu verpflichtet: Mögliche Folgeschäden abzuwenden.
boidsen
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Richtig - nur können die genauso durch soziale Isolation entstehen...
OBrian
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aha, soweit sind wird also schon, daß man zwischen Grundrechteeinschränkung und sozialer Isolation wählen muß?
Um das mal wieder auf ein normales Maß runterzubringen: Man kann dem Kindergarten ja wohl verständlich machen, daß sie sich da falsch verhalten. Ich glaube nicht, daß die gerne verklagt werden wollen, also werden sie schnell auf so einen Fotozwang verzichten. Nicht vergessen, der Zwang bestand nicht in "wer sich nicht fotografieren läßt, kommt nicht aufs Foto", sondern in "wer sich nicht fotografieren läßt, nimmt am ganzen Ausflug nicht teil".
Ich nehme an, die juristisch etwas unbedarften Kindergartenleute haben einfach die Eltern angeschrieben wegen Fotografiererlaubnis, weil sie schon mal gehört haben, daß man die braucht, dann aber "praktischerweise" den Zwang reingeschrieben, weil sie gerne alle, die ihnen vor die Linse hüpfen, ohne weitere Durchsicht ins Netz stellen wollten. Aber das geht so nun mal nicht. Sie werden sich wohl den kleinen Aufwand gönnen müssen, ihre Schnappschüsse vor der Veröffentlichung durchzusehen, ob eins von den Kindern drauf ist, dessen Eltern kein Einverständnis gegeben haben. Das reicht ja schon, machen darf man die Fotos ja, nur veröffentlichen nicht.
Um das mal wieder auf ein normales Maß runterzubringen: Man kann dem Kindergarten ja wohl verständlich machen, daß sie sich da falsch verhalten. Ich glaube nicht, daß die gerne verklagt werden wollen, also werden sie schnell auf so einen Fotozwang verzichten. Nicht vergessen, der Zwang bestand nicht in "wer sich nicht fotografieren läßt, kommt nicht aufs Foto", sondern in "wer sich nicht fotografieren läßt, nimmt am ganzen Ausflug nicht teil".
Ich nehme an, die juristisch etwas unbedarften Kindergartenleute haben einfach die Eltern angeschrieben wegen Fotografiererlaubnis, weil sie schon mal gehört haben, daß man die braucht, dann aber "praktischerweise" den Zwang reingeschrieben, weil sie gerne alle, die ihnen vor die Linse hüpfen, ohne weitere Durchsicht ins Netz stellen wollten. Aber das geht so nun mal nicht. Sie werden sich wohl den kleinen Aufwand gönnen müssen, ihre Schnappschüsse vor der Veröffentlichung durchzusehen, ob eins von den Kindern drauf ist, dessen Eltern kein Einverständnis gegeben haben. Das reicht ja schon, machen darf man die Fotos ja, nur veröffentlichen nicht.
boidsen
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Im Startbeitrag wird das Ganze doch nicht auf den Kindergarten beschränkt, sondern auf alle Menschen ausgedehnt, die Kontakt zu dem Kind haben. Und da wird es sich niemals verhindern lassen, dass das eine oder andere Bild des Kindes auch ins Internet gelangt - außer eben durch totale Isolation.
Ich bin ganz sicher kein Freund von Facebook & Co., aber hier geht es nicht um Wunschdenken, sondern um die reale Welt, die nunmal so ist, wie sie ist!
Ich bin ganz sicher kein Freund von Facebook & Co., aber hier geht es nicht um Wunschdenken, sondern um die reale Welt, die nunmal so ist, wie sie ist!
ONH
Grand Admiral Special
Nicht wirklich, solange man es darauf beschränkt, dass das Kind das "Motiv" ist im Bild, kann man das durchaus ohne totale Isolation durchaus verhindern, bis es in die Schule geht.Und da wird es sich niemals verhindern lassen, dass das eine oder andere Bild des Kindes auch ins Internet gelangt - außer eben durch totale Isolation.
Danach haben schon immer mehr, ein Smartphone mit Kamera verantwortungslos überlassen von den Eltern, dann ist keine Kontrolle mehr möglich.
Mogul
Grand Admiral Special
"Verantwortungslos überlassen" - wenn du nicht willst das Deine Kinder Ihre eigenen Wege gehen solltest Du Sie in den Keller sperren. Klar, bis 15 ohne Handy, Laptop, Internet und Co geht auch.
ONH
Grand Admiral Special
"Verantwortungslos" heisst den Kindern die Geräte überlassen ohne sie auf minimale Anstandsregeln aufmerksam zu machen.
Das man die Kinder ab einem gewissen alter auch selbständig in die Freizeitbeschäftigungen schickt und deshalb mit einem Telefon ausstattet ist klar.
Nur meistens kennen die Eltern keine Anstandsregeln und wissen deshalb auch nicht das man es dem Kind mitteilen sollte.
Ich habe keine Kinder arbeite aber ehrenamtlich mit 7 -20 Jährigen, zudem habe ich einzelne Kollegen (30+) mit 10/12 Jährigen Kinder und die sehen es ähnlich.
Bis 10 sehe ich neben Gruppendruck kein Grund wieso man einem Kind das Telefon als ständiger Begleiter mitgibt, überwachen kann man es auch ohne Smartphone mit Kamera.
Erwachsene kann man mit mehr oder weniger Verständnis für die Sache das ganze mitteilen und die Verstehen das am Schluss meistens.
Das man die Kinder ab einem gewissen alter auch selbständig in die Freizeitbeschäftigungen schickt und deshalb mit einem Telefon ausstattet ist klar.
Nur meistens kennen die Eltern keine Anstandsregeln und wissen deshalb auch nicht das man es dem Kind mitteilen sollte.
Ich habe keine Kinder arbeite aber ehrenamtlich mit 7 -20 Jährigen, zudem habe ich einzelne Kollegen (30+) mit 10/12 Jährigen Kinder und die sehen es ähnlich.
Bis 10 sehe ich neben Gruppendruck kein Grund wieso man einem Kind das Telefon als ständiger Begleiter mitgibt, überwachen kann man es auch ohne Smartphone mit Kamera.
Erwachsene kann man mit mehr oder weniger Verständnis für die Sache das ganze mitteilen und die Verstehen das am Schluss meistens.
Oi!Olli
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"Verantwortungslos überlassen" - wenn du nicht willst das Deine Kinder Ihre eigenen Wege gehen solltest Du Sie in den Keller sperren. Klar, bis 15 ohne Handy, Laptop, Internet und Co geht auch.
Na ich freu mich. Ich hab jetzt schon 20 neue Smartphones. ^^
Bevor es jemand ernst nimmt das war ein Witz.