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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät abgegeben (Krankengeld).
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Was kruzes zur Sache. Im August wurde mein vertrag umgestellt bzw war eine Küdugingung hund bin dann direkt in eine neue Firma. War dann im August krank. Was mir nicht bekannt war, wenn man in den ersten 4 Wochen krank war gibt es keine Lohnfortzahlung sodnern Krankengeld.
Die AU hab ich natürlich nicht bei KK abgegeben. Nachdem es mir jetzt bekannt war alles eingereicht und heute kam ein Brief zurück das der Anspruch abgelehn wurde weil zu spät.
So die Frage ist kann ich da noch was machen? Ich meine die Kenntnis das ich krank war hatten sie ja schon vom Arbeitgeber.
Die AU hab ich natürlich nicht bei KK abgegeben. Nachdem es mir jetzt bekannt war alles eingereicht und heute kam ein Brief zurück das der Anspruch abgelehn wurde weil zu spät.
So die Frage ist kann ich da noch was machen? Ich meine die Kenntnis das ich krank war hatten sie ja schon vom Arbeitgeber.
Den Fall hatte ich schon mal.
Meine Krankenkasse war so gütig mich auf diesen Verhalt hinzuweisen und hat mir die Chance gegeben den Krankenbescheid nachzureichen. Damit war das für mich gegessen.
Keine Ahnung um welche Summe es geht, aber wenn deine Krankenkasse schon wegen ein paar Tagessätzen rumzickt, könnte man diese ja gleich mitwechseln.
VG
EDIT:
Ohne das Überprüft zu haben, hier ist was Interessantes und Arbeitnehmerfreundliches drin: LINK
Meine Krankenkasse war so gütig mich auf diesen Verhalt hinzuweisen und hat mir die Chance gegeben den Krankenbescheid nachzureichen. Damit war das für mich gegessen.
Keine Ahnung um welche Summe es geht, aber wenn deine Krankenkasse schon wegen ein paar Tagessätzen rumzickt, könnte man diese ja gleich mitwechseln.
VG
EDIT:
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Oi!Olli
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Sind so knapp 300 €.
Und das mit dem Arzt ist interessant.
Ist hier keiner da, der das noch bestätigen kann?
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Spenjoyere
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Ich vermute mal da bleibt dir nur bei der Krankenkasse mal so richtig auf die Tränendrüse zu drücken und zu hoffen das da ein Mensch mit Herz am Schreibtisch ist. Die gibt es auch bei der Krankenkasse. Zwar selten aber ab und zu hat man glück.
Devastators
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Was kruzes zur Sache. Im August wurde mein vertrag umgestellt bzw war eine Küdugingung hund bin dann direkt in eine neue Firma. War dann im August krank. Was mir nicht bekannt war, wenn man in den ersten 4 Wochen krank war gibt es keine Lohnfortzahlung sodnern Krankengeld.
Die AU hab ich natürlich nicht bei KK abgegeben. Nachdem es mir jetzt bekannt war alles eingereicht und heute kam ein Brief zurück das der Anspruch abgelehn wurde weil zu spät.
So die Frage ist kann ich da noch was machen? Ich meine die Kenntnis das ich krank war hatten sie ja schon vom Arbeitgeber.
2 Fragen:
- Wie ist es ausgegangen?
- Wieso gibt man die AU natürlich nicht bei der KK ab?
EDIT:
Es mag gesetzlich nicht geregelt sein (warum auch), allerdings entstehen einen dadurch nur Nachteile bis hin zum Leistungsverlust bei der jeweiligen Krankenkasse. Schaut euch mal die Pflichten als braver Kassenpatient an, ich denke die Abgabe der AU gehört in den allermeisten Fällen dazu.
Anrechenbare Vorerkrankungen, zusammen legen von mehreren Krankheitstagen von ein und der selben Krankheit etc. Das sind alles Probleme die man sich dadurch einhandelt.
Es dient also mehr zum eigenen Schutz, wenn die KK über die Krankheitstage genau Bescheid weiß, vor allem dann, wenn der AG die Lohnfortzahlung einstellt (und die KK dann übernehmen muss)
Zuletzt bearbeitet:
G
Gast29012019_2
Guest
Welche Kasse war es den, zu spät gesehen das der Thread schon 1 Jahr alt ist.
Devastators
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zu spät gesehen das der Thread schon 1 Jahr alt ist.
Deswegen sollte es eine Lösung bereits gegeben haben, bin ja auch interessiert.
Oi!Olli
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Warum soll ich denn eine AU abgeben wenn ich nur für ein paar Tage krank bin? Jetzt mal abgesehen davon, dass es sowieso nur die Verwaltung verteuert. Denn schon der Arbeitgeber meldet ja alles an die Krankenkasse weiter. Ich meine der Arzt macht das auch.
Und dann soll der Kunde das auch noch tun? Was für ein grenzdebiler Schwachsinn. Und dann jammert man ja wir haben zu wenig Geld. Wahrscheinlich haben sie es aber es steckt in ner Abteilung fest, weil es erst durch drei Buchhaltungen muss bis es verbucht wird.
Und was war wohl. Nix ich hab Geld verschenkt.
Und klar sage ich noch öffentlich was für eine Kasse es war. Bin doch nicht bekloppt.
Sage nur soviel war eine Betriebskrankenkasse die sich um die Gesundheit kümmert.
Und dann soll der Kunde das auch noch tun? Was für ein grenzdebiler Schwachsinn. Und dann jammert man ja wir haben zu wenig Geld. Wahrscheinlich haben sie es aber es steckt in ner Abteilung fest, weil es erst durch drei Buchhaltungen muss bis es verbucht wird.
Und was war wohl. Nix ich hab Geld verschenkt.
Und klar sage ich noch öffentlich was für eine Kasse es war. Bin doch nicht bekloppt.
Sage nur soviel war eine Betriebskrankenkasse die sich um die Gesundheit kümmert.
Devastators
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Warum soll der Arbeitgeber Dich bei der KK melden, der KK ist das doch schnuppe, die Lohnfortzahlung macht (die ersten 6 Wochen normalerweise) Dein Arbeitgeber, nicht die Krankenkasse. Die zahlt Krankengeld.
In vielen Betrieben kannst Du sogar ohne gelben Schein Krank machen, das bekommt weder Arzt noch KK mit.
Bei Dir war es Unwissenheit (ich wusste es auch nicht!), dass in der Probezeit sofort die KK einspringen muss.
Und klar meldet sich der Arzt bei der Krankenkasse, er will ja Geld sehen.
Das erfolgt i.d.R. aber Quartalsweise, u.U. also 3 Monate verspätet.
Du bist verpflichtet die Krankenscheine bei der KK abzugeben, nicht der Arbeitgeber. Wieso soll er das auch noch tun?
Mal ganz davon ab, dass Dein Arbeitgeber nicht weiß und grds. auch nicht wissen darf um welche Krankheit es geht.
Die KK muss das jedoch sehr wohl wissen, um zusammenhängende Krankentage auch als solches zu erkennen.
Machst Du 2 * 3 Wochen in einem halben Jahr krank, kann Dein Arbeitgeber auch die Zahlung einstellen und erfragt bei der Krankenkasse ob es eine zusammenhängende Krankheit gewesen ist.
Hat die KK nun keine Angaben über die vorliegenden Krankheiten (z.B. 3 verschiedene) bist Du der angeschmierte.
Was jetzt grenzdebiler Schwachsinn war, hast Du ja nun am eigenen Portemonnaie verspürt Die KK hat alles korrekt gemacht, war vielleicht nicht sehr kulant.
An Deiner Einstellung stört mich halt der Ausdruck "natürlich" nicht abgegeben.
Es ist doch viel eher so, dass der normale Arbeitnehmer "natürlich" die AU bei der KK abgibt.
In vielen Betrieben kannst Du sogar ohne gelben Schein Krank machen, das bekommt weder Arzt noch KK mit.
Bei Dir war es Unwissenheit (ich wusste es auch nicht!), dass in der Probezeit sofort die KK einspringen muss.
Und klar meldet sich der Arzt bei der Krankenkasse, er will ja Geld sehen.
Das erfolgt i.d.R. aber Quartalsweise, u.U. also 3 Monate verspätet.
Du bist verpflichtet die Krankenscheine bei der KK abzugeben, nicht der Arbeitgeber. Wieso soll er das auch noch tun?
Mal ganz davon ab, dass Dein Arbeitgeber nicht weiß und grds. auch nicht wissen darf um welche Krankheit es geht.
Die KK muss das jedoch sehr wohl wissen, um zusammenhängende Krankentage auch als solches zu erkennen.
Machst Du 2 * 3 Wochen in einem halben Jahr krank, kann Dein Arbeitgeber auch die Zahlung einstellen und erfragt bei der Krankenkasse ob es eine zusammenhängende Krankheit gewesen ist.
Hat die KK nun keine Angaben über die vorliegenden Krankheiten (z.B. 3 verschiedene) bist Du der angeschmierte.
Was jetzt grenzdebiler Schwachsinn war, hast Du ja nun am eigenen Portemonnaie verspürt Die KK hat alles korrekt gemacht, war vielleicht nicht sehr kulant.
An Deiner Einstellung stört mich halt der Ausdruck "natürlich" nicht abgegeben.
Es ist doch viel eher so, dass der normale Arbeitnehmer "natürlich" die AU bei der KK abgibt.
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Oi!Olli
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Weil das üblicher Praxis ist, das sich der AG bei der KK meldet.
Und welcher Betrieb soll das sein? In jedem Betrieb wo ich war brauchte ich einen Krankenschein.
Und klar ärgere ich mich, auch über mich selber. Hast du überhaupt eine Ahnung wie viel Geld 300 € sind?
Und welcher Betrieb soll das sein? In jedem Betrieb wo ich war brauchte ich einen Krankenschein.
Und klar ärgere ich mich, auch über mich selber. Hast du überhaupt eine Ahnung wie viel Geld 300 € sind?
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ich muss mal bei uns nachfragen, bin mir nicht 100% sicher, konnte auch nichts dazu im Netz finden, allerdings würde es mich wundern wenn das so ist.Weil das üblicher Praxis ist, das sich der AG bei der KK meldet.
Wieso soll der AG Dich melden?
natürlich. Und die AU besteht immer (!!) aus 2 Scheinen.Und welcher Betrieb soll das sein? In jedem Betrieb wo ich war brauchte ich einen Krankenschein.
Einen für den Arbeitgeber und einen für die KK. Oder gibst Du beide AUs beim AG ab?
Nochmal: Die KK kann so nicht wissen um welche Krankheit es sich handelt. Eventuell 2-3 Monate später durch die Abrechnung vom Hausarzt.
Allerdings wird bei der KK niemand sitzen der Versucht Zusammenhänge zwischen Arzt-Abrechnungen und Krankheitstage, gemeldet durch den AG, zu finden.
DAS wäre ein enormer Verwaltungsaufwand.
Das beruhigt mich und zeigt ein besseres Licht auf Dich.Und klar ärgere ich mich, auch über mich selber.
Bis jetzt sah es so aus, als wenn Du Dich vollkommen im Recht siehst und alle anderen unverschämt sind.
Der Fehler wurde hier allerdings ausschließlich von Dir begonnen.
Oi!Olli
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Mein Arbeitgeber tut es.
Und ich weiß das es 2 Scheine gibt.
Und ich weiß das es 2 Scheine gibt.
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grinder_1974
Vice Admiral Special
Der Arbeitgeber meldet die Krankheitstage und die Lohnfortzahlung nur über den elektronischen Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem AAG an die Krankenkasse (§ 2 AAG). Ansonsten wird während der sechswöchigen Lohnfortzahlung rein gar nichts gemeldet. Insbesondere keine Diagnose, weil diese nur auf der Ausfertigung der AU zu erkennen ist, die vom Arbeitnehmer an die Krankenkasse weitergeleitet wird bzw. werden soll.
Hat der Arbeitgeber ab einer bestimmten Anzahl an Arbeitnehmern (> 30) keinen Anspruch auf die og. Erstattung (§ 1 AAG) meldet er definitiv überhaupt nichts mehr an die Krankenkasse.
Besteht kein Anspruch auf Lohnforzahlung (mehr) wird eine Unterbrechungsmeldung durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse elektronisch abgegeben. Im Wesentlichen ist hier der Unterbrechungsbeginn und der Unterbrechungsgrund enthalten, wiederum aber nicht die Diagnose.
Hat der Arbeitgeber ab einer bestimmten Anzahl an Arbeitnehmern (> 30) keinen Anspruch auf die og. Erstattung (§ 1 AAG) meldet er definitiv überhaupt nichts mehr an die Krankenkasse.
Besteht kein Anspruch auf Lohnforzahlung (mehr) wird eine Unterbrechungsmeldung durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse elektronisch abgegeben. Im Wesentlichen ist hier der Unterbrechungsbeginn und der Unterbrechungsgrund enthalten, wiederum aber nicht die Diagnose.
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Gast29012019_2
Guest
Weil das üblicher Praxis ist, das sich der AG bei der KK meldet.
Und welcher Betrieb soll das sein? In jedem Betrieb wo ich war brauchte ich einen Krankenschein.
Und klar ärgere ich mich, auch über mich selber. Hast du überhaupt eine Ahnung wie viel Geld 300 € sind?
Da lief dann in sämtlichen Betrieben was falsch
Vor z.b 10 Jahren war es so, man ging zu Arzt, gab den AU dem Arbeitgeber. Man ist dazu verpflichtet diese ab dem ersten Tag und spät. zum 3 Tag abzugeben. Sei es selbst oder per Post, und sich entsprechend bei dem Vorgesetzten telefonisch zu melden. Der Arzt hat dann den Krankenschein zur Krankenkasse geschickt.
Heute ist man dazu verpflichtet den Schein selbst dort abzugeben, kenne aber Leute die es nicht machen und daheim vergammeln.
Mit dem Rest hat der AG nichts zu tun, es sei den man ist zu vertraulich und gibt dem Arbeitgeber beide Scheine, damit er auch schon Googeln kann, Hmm XYZ hat F 32, und denkt sich seinen Teil.
Bassey
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Das weiß man vorher auch nicht, außer man liest sich seinen Arbeitsvertrag genau durch (steht immer irgendwo drin).
Ich bin bei der AOK, die übernimmt bei jedem Kassenarzt die Versandkosten und lässt sich somit den Durchschlag für
die KK direkt zukommen, als Versicherter muss man sich hier nicht drum kümmern...
Ich bin bei der AOK, die übernimmt bei jedem Kassenarzt die Versandkosten und lässt sich somit den Durchschlag für
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G
Gast29012019_2
Guest
Gut, da ich quasi neben der AOK wohne macht jeder Gang schlank
G
Gast30082015
Guest
Mit der Umstellung auf die elektronische Übertragung von Daten machen das immer weniger Arbeitgeber. Wir haben früher - als es das noch nicht gab - immer für den AN den Zettel zur KK gefaxt oder per Post hingeschickt. Das war dann aber nicht mehr nötig, weil eben elektronisch nahezu alles abgeglichen wurde/wird.Weil das üblicher Praxis ist, das sich der AG bei der KK meldet.
Mal davon ab, dass - selbst wenn der AG sich bei der Krankenkasse wegen Erstattung des fortgezahlten Lohns meldet - nicht bedeutet, dass der AN seinen Zettel nicht hinschicken muss, wenn's der Doc nicht macht für einen.
Das ist früher maximal via Kulanz akzeptiert worden vonden Kassen. Aber auch die werden regelmäßig geprüft und auch die können es sich nicht leisten, falsche Prozessabläufe unkorrigiert zu lassen.
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Devastators
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Wir haben früher - als es das noch nicht gab - immer für den AN den Zettel zur KK gefaxt oder per Post hingeschickt.
Sehr löblich, bedeutet aber doch auch, dass Ihr auch das genaue Krankheitsbild erfahren habt, was der AN auf keinen Fall automatisch bekommen sollte..
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