AMD Athlon 64 X2 5600+ (Core 3800)

War doch irgendwie klar das sie nur den Namen gewechselt haben.


Aber frage mich wo die das Geld für die Gründung einer AG herhaben sowas ist nicht billig.
Natürlich haben sie das Geld genommen, was einige damals auch nicht wiederbekommen haben! Und so wie es aussieht, steht bald ein dritter oder 4.Firmenname ins Haus! Der liebe Herr meinte nämlich am Telefon, daß sie schon 10 Jahre im Geschäft sind, bestritt aber jede Übereinstimmung mit RME! Habe dazu nämlich auch was gefunden, bevor ich mich hier im Forum angemeldet hatte! Der User wurde natürlich auch über den Tisch gezogen!
Hier der link zum PDF, würde sonst zuviel werden:
http://attacker.at.funpic.de/Webspace/RME - Makrotronics.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mir die Angebotsseite mal angeschaut, und da steht eindeutig in der Ausstattungsliste:

Prozessor 5600+ Overclocking System mit AMD Athlon X2 64-Bit CPU (Core 3800)
leistungsstarker AMD-Prozessor mit neuester Dual Core 64-Bit Technologie für maximale Listungsausbeute

natürlich mit dem Schreibfehler "Listungsausbeute" :)

Für den Anbieter ist das soweit bis jetzt einwandfrei, steht ja alles drin, was der Kunde bekommt - die 5600+ dürfte gegenstandslos sein, das ging früher schon mit dem Duron 1400 durch, der als 2800+ verkauft wurde und aufgelötet war.

Die AGBs allerdings schließen eine Anwendung der Regelung über das Fernabnahmegesetz aus, was allerdings nur für Kundenspezifisch bestellte und eigens dafür zusammengestellte Systeme gilt - nicht aber für handelsübliche Komponenten, wie in diesem Fall. So ein Urteil gabs schonmal, da sollte jeder RA was darüber finden.

Als Betroffener würde ich wohl mich per Einschreiben und der Ankündigung der Rücksendung innerhalb der 14 Tage mit dieser Firma in Verbindung setzen und zeitgleich den RA (hoffentlich Rechtsschutz) konsultieren, um nix falsch zu machen.
 
"Prozessor 5600+ Overclocking System mit AMD Athlon X2 64-Bit CPU (Core 3800)" ist meiner meinung nach eine irreführende Produktbeschreibung und meines Wissens nach nicht zulässig.
 
Für den Anbieter ist das soweit bis jetzt einwandfrei, steht ja alles drin, was der Kunde bekommt - die 5600+ dürfte gegenstandslos sein,

Das kann nicht sein. Die Werbung der Firma scheint mir rechtswidrig zu sein. Im Gesetz steht:

Irreführende Werbung ist verboten.
...Irreführend ist eine Werbeaussage bereits dann, wenn sie auch nur von einem kleinen, nicht ganz unbeachtlichen Teil der Angesprochenen missverstanden werden kann. Maßgebend ist also nicht das Verständnis des werbenden Unternehmers, sondern der jeweilige Eindruck, den die Werbung beim Publikum erweckt.

Das Angebot weckt bei den meisten Menschen den Eindruck, das hier ein PC mit einer AMD Athlon X2 5600+ verkauft wird.
 
"Prozessor 5600+ Overclocking System mit AMD Athlon X2 64-Bit CPU (Core 3800)" ist meiner meinung nach eine irreführende Produktbeschreibung und meines Wissens nach nicht zulässig.
Der Meinung bin ich auch. Mit dem 5600+ wird doch exakt die echte Bezeichnung für den stärkeren Prozessor genommen, wohingegen Core 3800 überhaupt gar nichts aussagt. Core würde ich eher mit Intel assoziieren als mit einem 3800+.
 
@kammel65

Zitat:

Und nicht ganz zu Unrecht hat ja jemand im thread geschrieben, daß wer zu dämlich zum Lesen ist, es ja irgendwie auch nicht besser verdient hat, als geneppt zu werden. Wenn nur nicht der schale Nachgeschmack des 'Übers-Ohr-gehauen-werdens' bleiben würde...

Is ned dein Ernst, oder?
Betrug ist in keinem Fall i.O. , du hattest mal glück, dich haben die user hier aufgenommen und dann sowas. Wäre gespannt auf deine Meinung wenn der Laden dich links liegen gelassen hätte.Mit der Unkenntnis und Naivität der Menschen Geld zu verdienen ist der größte Müll.
 
Der Gesetzestext ist aber in dem Fall relativ, da sowas schonmal vor Gericht entschieden wurde - ich selber finds zwar ne Sauerei, aber das steht hier nicht zur Debatte.
Aber wie ich schon schrieb, das Fernabsatzgesetz sollte trotz Ausschluß in den AGBs trotzdem wirken und ist aber wohl im Endeffekt nur mit Rechtshilfe durchsetzbar.

Edit:
Hab eben nochmal im Netz gesucht - die Billighersteller haben damals die Durons und 2200+ - XPs auf das ECS K7SEM und K7SOM fest draufgelötet und damit wurde der neue Name des Boardes (also 2800PRO und 3200PRO) zum Produktnamen und das war sogar Rechtens.
Also reicht es scheinbar, einem Board einen neuen Namen zu geben, welches im Bios dann auch kurioserweise statt eines XP2200+ einen 3200PRO anzeigt, um damit frech Werbung fahren zu dürfen und die Leute zu verarschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist der Gesetzestext da relativ? Ich sehe nirgens das geschrieben wurde das ein Athlon64 X2 3800+ verbaut worden ist und somit ist die bezeichnung irreführend, da das "core 3800" keine Produktbezeichnung ist.

Im Gegenzug kann man aus dem:
Prozessor 5600+ Overclocking System mit AMD Athlon X2 64-Bit CPU (Core 3800)
leistungsstarker AMD-Prozessor mit neuester Dual Core 64-Bit Technologie für maximale Listungsausbeute
sogar vielmehr interpretieren das ein X2 5600+ installiert ist, welcher übertaktet wird/werden kann und das "core 3800" als MHz angabe deuten....das würde dann ein x2 5600+ @ 3800MHz sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@sompe,

ja der Hersteller bzw. der Verkäufer ist für den Text und den Inhalt verantwortlich.

einen core 3800? was soll denn das sein?
Vielleicht ein hochgetakteter Xp?
Singlecore? Dualcore?
Rätsel über Rätsel, aber eines scheint ja gewiss zu sein, irgendwo und irgendwie ist dem Händler auch ned ganz wohl,denn sonst hätte kammel ja ned seinen 4600er bekommen.
 
Hi
Also nach dem ich denenn eine saftige E-mail geschrieben hatte, haben sie mich sofort am nächsten Tag angerufen.Der hat mich ca 25 min auf Handy voll geblubbert. Er sagte sie Takten die nicht hoch! sondern das machen schon die Mainboard Hersteller!
Weiß nicht ob ich hier erwehnen darf das es von Elitegroup ist also mach ich es auch nicht? *noahnung*
Jetzt weiß ich auch net was ich machen soll!
Er hat gesagt der 3D-Mark würde die Taktung erkennen.
Weiß das zufällig jemand
 
Hallo,
hier im Forum bin ich ganz neu, reihe mich aber bei den Problem mit dem 5600+ mit ein. Ich habe den "Schrott" (PC) am 18.03.07 bestellt und letzten Mittwoch bekommen. Als ich ihn aufgebaut habe fiehl mir auf das der 6-Kanal Soundchip integriert mit 5.1 Channel-Sound Unterstützung nicht vorhanden ist. Ich habe gleich eine mail abgeschickt in der ich wegen des Fehlers um Rücksendeschein gebenten habe, da dachte ich noch das ein falsches Teil verbaut wurde. Als ich ihn dann gestern doch eingeschaltet habe, das sich niemand auf die mail gemeledt hatte und auch keiner an das Telefon zu bekommen war eingeschaltet habe, stand da dann 3800+ als Prozessor. Ich habe gleich wieder versucht jemanden bei Makrotronics zu erreichen, aber weder über Telefon noch über eMail war bisher jemand zu erreichen.
Jetzt habe ich mir das Forum hier angesehen und mich entschlossen gleich am Montag zum Anwalt zu gehen. Ist jemand aus Berlin oder Brandenburg betroffen der schon bei einen Anwalt, war bei dem ich mich ranhängen kann???
 
Hallo,
das ist kaum zu glauben das eine seriöse Firma sowas nötig hat, manche Mainbordhersteller übertakten das Board wirklich um ein paar Mhz, aber nie um so eine grosse Spanne. Da muss man wohl eine Rechtschutzversicherrung haben um gegen sowas kostenneutral gegenzugehen,
viele Grüsse
Matthias
 
Hi,
das hat mit Übertaktung auch nichts zu tun. Auch bei den 2800Pro (oder wie die auch alle hießen) war einzig ein BIOS-Fehler ursächlich der von ECS bald behoben wurde. Einige Anbieter haben aber bewusst das alte BIOS draufgezogen so dass der Schmuh nicht so schnell erkannt wurde. Da aber der Prozessor sowohl vom System als auch entsprechenden Programmen richtig erkannt wird gehe ich mal davon aus dass hier alles bis auf die Firma seine Richtigkeit hat.
Der Bootscreen von oben lässt darauf schließen dass die Firma sich alle Mühe gegeben hat das Bootlogo so zu türken dass es aussieht als ob.... 8-(

Gruß Babba63
 
Hallo,

ich bin denn neu hier und hab mich mal angemeldet weil ich auch so ein pseudo X2 5600+ gekauft habe und per nachnahme bezahlt habe.

Also ich sehe den Betrug haupsächlich darin das kein X2 (dualcore) geliefert wurde sondern nur der normale singlecore. Ich werde jetzt mal versuchen den rechner wieder zurückzugeben.

grüße

Ralf
 
Also ich sehe den Betrug haupsächlich darin das kein X2 (dualcore) geliefert wurde sondern nur der normale singlecore. Ich werde jetzt mal versuchen den rechner wieder zurückzugeben.

grüße

Ralf


über welche Anzeige hast Du denn nun gekauft?
 
ich hab über gmx best price und preiswalze gekauft der link bei preiswalze war folgender w w w.preiswalze.de/shop/product_info.php?&partnerid=2593&products_id=2602

grüße

Ralf
 
Es steht wohl außer Frage das hier ein Betrug vorliegt. Die Prozessorbezeichnung ist irreführend, sowie die ganze Werbung ("High-End PC" etc). Ich frage mich auch warum der Versand so lange dauert (wahrscheinlich verschicken die die ganzen Rechner die sie zurückbekommen, bis sie alle los sind ;) ).

Ich habe mal den Verbraucherschutz angemailt, dass die Firma mal überprüfen sollen. Veilleicht können sich da auch noch andere melden, um der Sache Nachdruck zu verleihen.
Bei GMX hab ich mich auch beschwert, da das auch nicht gerade Werbung für GMX oder deren Werbepartner ist.

c't und Akte07 halte ich auch für eine gute Idee, weiss jemand vielleicht sonst noch irgendwelche Organisationen, die sich um Betrugsfirmen kümmern?
 
c't und Akte07 halte ich auch für eine gute Idee, weiss jemand vielleicht sonst noch irgendwelche Organisationen, die sich um Betrugsfirmen kümmern?

Sag doch mal jemand George W Bush bescheid! Der tritt für das Gute in der Welt ein. ;D
SCNR
 
Der Gesetzestext ist aber in dem Fall relativ, da sowas schonmal vor Gericht entschieden wurde - ich selber finds zwar ne Sauerei, aber das steht hier nicht zur Debatte.
Aber wie ich schon schrieb, das Fernabsatzgesetz sollte trotz Ausschluß in den AGBs trotzdem wirken und ist aber wohl im Endeffekt nur mit Rechtshilfe durchsetzbar.
Genau so ist es, mein Anwalt sagte, daß hier das Fernabsatzgesetz voll zur Geltung kommt! Deswegen hat die Firma auch gar nicht erst versucht mich mit einem Gegenteil davon abzuwimmeln, was ich erst vermutet hatte! Sie wissen selbst, daß es keine Rechtsgrundlage gibt, wenn sie die 2 Sätze unter die Rechnung schreiben:
Bei diesem PC-System ist aufgrund der Konfigurationsmöglichkeiten nach Kundenwunsch eine 14-tägige Rückgabe laut Fernabsatzgesetz ausgeschlossen. Einen Hinweis hierzu haben Sie auf der Bestellseite erhalten und mit Zustimmung der AGB's bestätigt.
So ein Schwachsinn! Mein Anwalt meinte, daß ein Fernabsatzgesetz niemals durch AGB's ausgeschlossen werden können!
Aber manche glauben, was da steht und fügen sich in Ihr Schicksal und behalten die "Rinde"!
 
Genau so ist es, mein Anwalt sagte, daß hier das Fernabsatzgesetz voll zur Geltung kommt!

Dann frag mal Deinen Anwalt, ob er "schon" davon gehört hat, das es das Fernabsatzgesetz seit dem 01.01.2002 nicht mehr gibt....:]

Dieser Thread strotzt nur so von Halbwissen, Vermutungen sowie und unbewiesenen Behauptungen - IMHO sollte ein Mod hier mal kräftig aufräumen und das Thema aus dem Hardware-Prozessoren-Forum verschieben, hier hat es nämlich nichts (mehr) verloren.
 
Dieser Thread strotzt nur so von Halbwissen, Vermutungen sowie und unbewiesenen Behauptungen -
Ich glaube wir sind alle froh, wenn allgemeine "Urban Legends" ausgeräumt werden und der Profi vom Fach endlich mal klar Tisch macht :)

unbewiesende Behauptungen sind mir zumindest keine mehr aufgefallen. (ausser Andy06 von vor 2 Wochen was ja widersprochen wurde)

IMHO sollte ein Mod hier mal kräftig aufräumen
wieso das denn?
Anstatt Deiner Meinung nach falsche Aussagen zu löschen, könntest Du ja die Welt mal etwas mehr an Deinem umfassenden Fachwissen teil haben lassen ;)

versteh mich nicht falsch, aber falsche Aussagen zu löschen ist blödsinn, denn dadurch werden solche falschen Infos auch nicht beseitigt
 
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Dann frag mal Deinen Anwalt, ob er "schon" davon gehört hat, das es das Fernabsatzgesetz seit dem 01.01.2002 nicht mehr gibt....:]

Dieser Thread strotzt nur so von Halbwissen, Vermutungen sowie und unbewiesenen Behauptungen - IMHO sollte ein Mod hier mal kräftig aufräumen und das Thema aus dem Hardware-Prozessoren-Forum verschieben, hier hat es nämlich nichts (mehr) verloren.

Wo wir schon beim Halbwissen sind.....kleiner Auszug aus wiki:
Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Privatrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft und wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.
Allerdings sind meine Ambitionen jetzt das BGB zu durchforsten sehr gering. :D
 
@Devastators:

Ganz ehrlich? Dazu habe ich gar keine Lust, und ich zeige Dir auch anhand eines Beispiels, warum.

Schau mal einfach, wie viele unterschiedliche Bezeichnungen hier für die angeblichen Fake-Systeme gepostet werden - und dann schau Dir an, wie es in der Werbung tatsächlich bezeichnet wird (ich habe es mir gerade hier angesehen):

" 5600+ High-End Dual Core PC mit AMD Athlon X2 CPU und Geforce Grafik "

Das steht oben als allererstes unter Produktinformation.

Unten ist ein Bildausschnitt aus dem obigen Link - auch da steht nichts von einem X2 5600+, wie man unschwer erkennen kann.

Somit dürfte es sehr schwierig bis unmöglich sein, der Firma B*trug nachzuweisen - im Zweifelsfall sollte man eben vorher lesen, was die Produktbeschreibung hergibt und nicht auf werbewirksam propagierte Systembezeichnungen (denn nichts anderes ist die Bezeichnung 5600+ im Endeffekt) hereinfallen.

So könnte ich das problemlos weiter fortsetzen - aber das gehört zum einen nicht mehr in diesen Bereich des Forums, und zum anderen fehlt mir auch die nötige Portion Mitleid - wer so vertrauensselig ist, das er alles glaubt, was in der Werbung schön gross und bunt aufgemacht wird, dem ist eben nicht zu helfen.

Auch ich weiß nicht alles und finde immer wieder Dinge, die mich auf den ersten Blick und durch ihre Aufmachung interessieren - aber anstatt blind drauflos zu kaufen, mache ich mich erstmal schlau und versuche, meinen begrenzten Wissensschatz dahingehend zu erweitern, das diese Dinge auch einem zweiten Blick mit mehr Hintergrundwissen standhalten können - und im Zweifelsfall kaufe ich eben nicht.

@sompe:

Genauso ist es - das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, sondern lediglich Regelungen des BGB, die den Fernabsatz betreffen. Das alte Fernabsatzgesetz kann auf die angesprochenen Kaufverträge überhaupt nicht mehr angewendet werden - was aber jeder halbwegs taugliche Rechtsanwalt wissen sollte..
 
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Dann frag mal Deinen Anwalt, ob er "schon" davon gehört hat, das es das Fernabsatzgesetz seit dem 01.01.2002 nicht mehr gibt....:]

Dieser Thread strotzt nur so von Halbwissen, Vermutungen sowie und unbewiesenen Behauptungen - IMHO sollte ein Mod hier mal kräftig aufräumen und das Thema aus dem Hardware-Prozessoren-Forum verschieben, hier hat es nämlich nichts (mehr) verloren.
So viel zum Thema Halbwissen, nur weil es ins BGB intergriert wurde, heißt es nicht, daß es das nicht mehr gibt! Geb hier lieber hilfreiche Tipps, als hier den "Allwissenden" und "Unfehlbaren" zu spielen! ;)

...da steht nichts von einem X2 5600+, wie man unschwer erkennen kann.
Ab und zu mal mit dem offenen Auge schaun, wäre von Vorteil! Steht groß und breit über dem Rechner oben "64-Bit AMD Athlon X2 Dual Core"!
Und ist auch auf das Angebot bezogen! Es muß ein X2 sein, die normalen Prozessoren (z.B.AMD 64) kommen gar nicht an die 5000+ Marke ran! War da nicht bei 4000+ oder 4100+ Schluß?!
 
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