Bearbeitungsgebühren für Kredite - Sparkasse lehnt Rückzahlung ab

JaYLenno

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Hallo,

wie in den Medien berichtet, wurden genau diese Gebühren für unzulässig erklärt.
Nun hab ich noch einen laufenden Kredit wo ich genau diese Gebühren entrichtet habe und der Kredit läuft noch.

Ich habe die geleisteten Bearbeitungsgebühren inkl. Zinsen zurückgefordert.
Die Sparkasse ruft mich an und sagt, na na na wir erstatten nichts zurück. Sie haben die Gebühren (2009) entrichtet und wir sind daher aus dem Schneider.

Ist das so rechtens?
 
Hallo,

wie in den Medien berichtet, wurden genau diese Gebühren für unzulässig erklärt.
Nun hab ich noch einen laufenden Kredit wo ich genau diese Gebühren entrichtet habe und der Kredit läuft noch.

Ich habe die geleisteten Bearbeitungsgebühren inkl. Zinsen zurückgefordert.
Die Sparkasse ruft mich an und sagt, na na na wir erstatten nichts zurück. Sie haben die Gebühren (2009) entrichtet und wir sind daher aus dem Schneider.

Ist das so rechtens?

Dann solltest Du die Spaßkasse mal fragen, ob sie wissen, was man unter Verjährung zu verstehen hat.

Wenn der Anspruch mit dem Abschluß des Vertrages entstanden ist, dann beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, also Ende 2009. Damit wäre die Verjährung erst Ende 2012.
 
Die Bank erklärt nun das bis zum Ende des Jahres eine Höchstrichterliche Entscheidung ansteht.

Leider finde ich hierüber keine Daten.

Ich habe das Gefühl die Bank versucht mich zu verarschen, weil Sie auf Verjährung anspielt.

Wie mach ich jetzt weiter? Nochmals auffordern unter Frist entgegen deren Darstellung und mit Anwalt drohen?

Einspruch auf Verjährung oder sowas fordern?
 
Wenn sichs lohnt, auf jeden Fall Anwalt einschalten - und v.a. wenn irgend möglich die Presse!
 
Die Bank erklärt nun das bis zum Ende des Jahres eine Höchstrichterliche Entscheidung ansteht.

Leider finde ich hierüber keine Daten.

Ich habe das Gefühl die Bank versucht mich zu verarschen, weil Sie auf Verjährung anspielt.

Wie mach ich jetzt weiter? Nochmals auffordern unter Frist entgegen deren Darstellung und mit Anwalt drohen?

Einspruch auf Verjährung oder sowas fordern?

Du wirfst da ein wenig mit Begriffen um Dich.

Wie man lesen kann, ist schon eine Frist fruchtlos verstrichen. Nun müssen Taten folgen. entweder Mahnverfahren oder aber Klage, alles andere unterbricht die Verjährung nicht.
 
Die Sparkasse hat mir erneut geschrieben,

Sie schreibt das Sie Rückzahlung grundlos ablehnend weil es noch kein Grundsatzurteil gibt.
Auf die von mir eingebrachte Niederschrift wird nicht eingegangen.

Sprich die Kennen den Streitwert (240 Euro + Zinsen) und sagen geh doch zum Anwalt.

Meine Frage zahlt sowas eine Rechtsschutzversicherung?
Für so etwas brauche ich sicher einen Fachanwalt oder?
 
Die Bank erklärt nun das bis zum Ende des Jahres eine Höchstrichterliche Entscheidung ansteht.
Leider finde ich hierüber keine Daten.

Es gab eine Bank, die hatte die entsprechende Entscheidung des OLG ihres Landes angefochten, sodass eigentlich eine Entscheidugn des BGH anstand.

Nun hat sich aber ebenjene Bank überlegt ... hm, wir möchten nicht dass das BGH entscheidet (denn dann wäre man ja an die Entscheidung gebunden, da Grundsatzentscheidung) - und hat die Klage vorm BGH zurückgezogen.
Damit sind wir alle wieder auf dem Stand null, und müssen jeder für sich den Einzelfall durchstreiten, oder den Anspruch abtretetn an eine Institution die das dann durchficht.

Nachzulesen in der aktuellen Finanztest in einer Antwort auf einen entsprechenden Leserrief.
 
Update zum Fall:

Ich habe mich dann erstmal an die Schlichtungsstelle der Sparkassen gewandt.
Hier muss man sich schriftlich hinwenden und seine Situation schildern, Aufwand des Briefes etwa 30 Minuten. Habe auch direkt meine gesamte Korrespondenz mit der Sparkasse mitgesendet und drauf hingewiesen sollte hier keinerlei Erstattung in kurzer Zeit passieren, ich den Klageweg bestreiten werde.

Siehe da, die Bearbeitungsgebühr wurde nicht mal 5 Werktage nach Einsendung vollkommen erstattet.
Auf die Zinsen warte ich noch, aber das ist schon ein Erfolg über den ich auch andere in solchen Situationen informieren wollte.
 
Steht teilweise direkt über deinen Beitrag ;)

Aber wieso "klagst" du eigentlich die Zinsen ein? Stecken da versteckte Bearbeitungsgebühren drin? *noahnung*
 
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