CD als MP3 verschicken

Ole

Grand Admiral Special
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Ich besitze eine ca. 10 Jahre alte Maxi CD, auf der ein Lied ist, um dass mich ein anderes Forenmitglied gebeten hat.

Ich habe die CD als original. Diese CD ist schweinealt und nicht kopiergeschützt. Beim kopieren umgehe ich also keinen Schutz (was strafbar wäre). Wenn ich jetzt diese CD rippe und ein Lied davon als MP3 an Freunde & Bekannte (Dazu zählt ein einzelnes Forenmitglied doch wohl oder?) verschicke, dann ist das doch wohl legal, oder? Oder muss ich dafür einen GEMA-behafteten (Wattn Wort!) Datenträger nehmen?
 
Hab da vor gut 2 Jahren in nem Seminar mal was dazu gemacht.
Fazit nach § 53 des UrhG (andere Paragraphen weiß ich nicht mehr)
Erlaubt ist:
- Kopieren von CDs, wenn man Eigentümer ist
- Speichern auf Festplatte (auch in MP3)
- Zusammenstellen eigener Sampler
- Verschenken an nahe Familienangehörige oder Freunde
- Bis zu 4 Kopien erstellen
Verboten ist:
- Sicherungskopien verkaufen
- Mehr als 7 Kopien erstellen
- Anbieten bei File-Sharing-Diensten
- Unbegrenztes zeitliches Verleihen an Freunde

Ist alles etwas schwammig, allein schon das man bis zu 4 Kopien machen darf, aber nicht mehr als 7 *noahnung* Solange du keinen Kopierschutz umgehst sollte es also schon legal sein denke ich.

edit:
Bin übrigens kein Jurist oder so, also wenn du auf Nr. sicher gehen willst, dann kannste hier ja Sepp fragen, vielleicht hat der mehr Ahnung davon. Ich kann halt nur wiedergeben was wir damals so gefunden haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab da vor gut 2 Jahren in nem Seminar mal was dazu gemacht.
Fazit nach § 53 des UrhG (andere Paragraphen weiß ich nicht mehr)
Erlaubt ist:
- Kopieren von CDs, wenn man Eigentümer ist
- Speichern auf Festplatte (auch in MP3)
- Zusammenstellen eigener Sampler
- Verschenken an nahe Familienangehörige oder Freunde
- Bis zu 4 Kopien erstellen
Verboten ist:
- Sicherungskopien verkaufen
- Mehr als 7 Kopien erstellen
- Anbieten bei File-Sharing-Diensten
- Unbegrenztes zeitliches Verleihen an Freunde

Ist alles etwas schwammig, allein schon das man bis zu 4 Kopien machen darf, aber nicht mehr als 7 *noahnung* Solange du keinen Kopierschutz umgehst sollte es also schon legal sein denke ich.

edit:
Bin übrigens kein Jurist oder so, also wenn du auf Nr. sicher gehen willst, dann kannste hier ja Sepp fragen, vielleicht hat der mehr Ahnung davon. Ich kann halt nur wiedergeben was wir damals so gefunden haben.


Wie du schon Sagtes es ist 2 jahre herr inzwischen ist dies nicht mehr so es hat sich Vieles geändert

leider zum nachteil
 
:o

Tatsache, hab gerade mal nachgelesen und das sah vor 2 Jahren da mal wirklich ganz anders aus. Jetzt dürfte ich ja nicht mal mehr meiner Mutter was überspielen wenn sie ne CD von mir toll findet.
 
:o

Tatsache, hab gerade mal nachgelesen und das sah vor 2 Jahren da mal wirklich ganz anders aus. Jetzt dürfte ich ja nicht mal mehr meiner Mutter was überspielen wenn sie ne CD von mir toll findet.


Hä?! Ich denke nur, wenn das Quellmedium kopiergeschützt ist? Privatkopien werden doch wohl noch erlaubt sein oder wie?
 
Denk dir deinen Teil: UrhG §53 Absatz 1 und 4 sind wohl die wichtigsten:
(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
.
.
.
(4) Die Vervielfältigung

a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Früher stand dar, trotz Juristendeutsch, recht klar drin das man bis zu 4 Kopien anfertigen darf, sie an Freunde/Verwandte weiterreichen darf, solange man keinen Kopierschutz umgeht. Davon steht da jetzt nichts mehr.

Im Prinzip müsstest du nach derneuen Gesetzeslage den Künstler dessen Song du rippen möchtest bzw. die Plattenfiema fragen ob du das MP3-File einem Freund weitergeben darfst.
(insofern ich das richtig verstehe was da mal wieder möglichst kryptisch aufgeführt ist)

Aber wie gesagt: Bin kein Jurist. Ein solcher könnte da wohl noch besser zwischen den Zeilen lesen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
(2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Das heisst wohl, dass es in dem Fall legal währe*noahnung* Ansonsten hab ich das Gefühl, das der Paragraph eher die Textform und nicht die Musik von z.B. CDs regelt*nochmal noahnung*
 
Schwer zu deuten das alles.
Kann auch sein das jetzt andere § des UrhG dafür zuständig sind. Damals war es eben hauptsächlich der 53. Aber ich hab nu keine Lust das komplette Ding zu lesen ;)
 
Punkt 2.4 ist ja auch mal extremst schwammig... sonstiger eigener Gebrauch.. was das heißen soll *noahnung*
 
Ma ganz im Ernst jetzt:

Leute, die haben doch einen an der Waffel!
 
...und das hier wegen EINER einzigen MP3 Datei einen Thrad aufmacht, gibt mir einiges zu denken. Hitze?, Sommerloch?, Langeweile?...

Leih dem Kumpel die CD. Was kannst du dafür, das er sich die kopiert?
 
Vielleicht will er auch einfach nur wissen, ob es legal ist und auf der sicheren Seite sein. Schadet ja nicht, wenn man weiß was man darf und was nicht;)
 
Vielleicht will er auch einfach nur wissen, ob es legal ist und auf der sicheren Seite sein. Schadet ja nicht, wenn man weiß was man darf und was nicht;)


Eben.

Bei heutzutager moderner Haarspalterei und Anwälten auf Arbeitssuche muss man schon ein bisschen aufpassen.

Generell war es allerdings nur das Interesse daran, ob es nun erlaubt ist oder nicht.
 
Eben.

Bei heutzutager moderner Haarspalterei und Anwälten auf Arbeitssuche muss man schon ein bisschen aufpassen.

Generell war es allerdings nur das Interesse daran, ob es nun erlaubt ist oder nicht.

Stimmt, Raubkopierer sind Verbrecher und kommen in den Knast. Aber erst ab anderthalb MP3s. Mir tun schon seine Kinder leid, die an der tristen Gefängnismauer schluchzend Happy Birthday singen. Ich mache mir gleich in die Hose.... (vor lachen) ;-)

Nur gut, das das Internet nicht voll von Infos darüber ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm
 
Wie schon bei Wikipedia ausgeführt wurde, das mit 7 Kopien stand niemals im Gesetzestext.
Und dass ich meine CDs/DVDs nicht unentgeldlich im privaten Freundeskreis verleihen darf, wird sich auch nicht mit Paragraphen belegen lassen.
Zudem muss man zum Kopieren mE nicht mal Eigentümer sein, der Besitz reicht dafür aus.
§53 Abs. 1 UrhG erlaubt die Privatkopie. Die danach folgenden Absätze beschreiben andere Sachverhalte, bei denen Kopieren darüberhinaus zulässig ist. Nr. 4 hat damit nix zu tun, das bezieht sich u.a. auf Noten.
Zum Thema 5 Jahre Knast für Privatkopierer sag ich nur eins: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85675
Wenn selbst solche Flitzpiepen, die das im grossen Rahmen aufziehen gerade mal Bewährungsstrafen bekommen, wie glaubwürdig ist dann die hartabergerecht-Werbung noch?
Und für die saugenden Konsumenten: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376
>kq
 
Das mit den 7 Kopien stand sehr wohl drin.
Einerseits stand eben drin bis zu 4 Kopien und an einer anderen Stelle stand "nicht mehr als 7". Ich hab damals keine Screesnhots gemacht, aber es war dort so zu lesen, dessen bin ich mir sehr sicher.
 
http://www.internetrecht-rostock.de/urhebergesetz-informationsgesellschaft.htm

§ 17
Verbreitungsrecht

(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

(3) Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfältigungsstücken

1. von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder

2. im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.

So wie ich das Verstehe hängt das in diesem Fall von der Plattenfirma ab. Da die CD keinen Kopier Schutz hat und auch sonst auf der CD-Hülle diesbezüglich nichts vermerkt ist kannst Du sie wohl kopieren und verschicken. Ich weiß das vor 3 bis 4 Jahren von der Platten- und Filmindustrie ziemlich Front gegen Raubkopierer gemacht wurde. Dem nach war es noch nicht mal erlaubt eine Kopie für´s Auto zu erstellen. Das aber darauf hin die Gerichte Sturm gelaufen sind, weil die ganzen Anklagen kaum noch zu bewältigen waren, hat sich das mittlerweile wieder relativiert. Und es wird nur noch auf Verdacht ermittelt, wenn es hinweise auf professionelle Verbreitung gibt. Stattdessen hat man den Kopierschutz weiter ausgebaut, Stichwort DRM im Internet.
 
@Onkel Homie: nope, stand es nicht. Zumal sich die Zahlen dann auch nicht derart widersprechen würden.
@Neckreg:
Da die CD keinen Kopier Schutz hat und auch sonst auf der CD-Hülle diesbezüglich nichts vermerkt ist kannst Du sie wohl kopieren - jupp.
und verschicken - jein, nur an persönliche Freunde und Bekannte.
Dem nach war es noch nicht mal erlaubt eine Kopie für´s Auto zu erstellen. Das aber darauf hin die Gerichte Sturm gelaufen sind, weil die ganzen Anklagen kaum noch zu bewältigen waren, hat sich das mittlerweile wieder relativiert. Nope, Kopien waren immer erlaubt. Erst ab 2006 dann eingeschränkt dadurch, dass kein KS umgegangen werden durfte.
Und es wird nur noch auf Verdacht ermittelt, wenn es hinweise auf professionelle Verbreitung gibt. Nope, ermittelt wird erstmal immer, der Staatsanwalt kann es dann niederlegen (mangels Interesse, wegen Geringfügigkeit oder auf Grund des obigen Urteils).
Stattdessen hat man den Kopierschutz weiter ausgebaut, Stichwort DRM im Internet. Was heisst ausgebaut, es gab in D noch nie welche ohne. Nur semilegale aus Russland und Apple (waren doch die?) will ohne DRM erst einführen und das auch nur gegen Aufpreis.
>kq
 
Und selbst wenn sie einen Kopierschutz hat, befindet man sich in der Grauzone wenn das zulesende Laufwerke diesen nicht erkennt !

Da ja nach Red Book, ja ich weiß das Patent dazu ist abgelaufen kein Kopierschutz auf so einer CD drauf sein darf, weswegen man ja da von UN-CDs spricht.

Es sind also keine Audio CDs, und dürften damit nichtmal das CD-Audio Logo tragen.

Also echte Audio CDs haben i.d.r keinen Schutz, und dürften demnach ja kopiert werden. Wenn eine UN-CD als Audio-CD verkauft wird, kann man von ausgehen das diese kein Schutz haben darf, und deswegen auch kopiert werden darf - unter den schon genannten Argumenten. Alles andere ist irrelevant. Wenn Ihr versteht was ich meine. :)

Man kann sich diese Sache gewiß für sich zurecht legen, wenn es nirgendswo eindeutig definiert ist. Bei einer klaren verständlichen Defintion sehe es anders aus.

Aber mittlerweile scheinen sich die Anzahl der geschützten CDs veringert zu haben, abgemildert *so das jeder Player* da mit klar kommt, oder es ist keiner drauf - und man hat es nur draufgeschrieben das einer vorhanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist gerade dieser Thread hier im Forum in die Hände gefallen. Mit sehr vielen nützlichen Links bezüglich dieses Themas:

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=260586

Demnach ist es weiterhin erlaubt privat eine Kopie seiner CDs zu machen, vorausgesetzt sie enthält keinen Kopierschutz. Die Weitergabe an dritte ist demnach aber nicht erlaubt.
 
@Onkel Homie: nope, stand es nicht. Zumal sich die Zahlen dann auch nicht derart widersprechen würden.

Quelle?
Ich bin mir echt sehr sicher und wir haben uns ja auch gewundert das es drinstand, eben weil es überhaupt keinen sinn macht.
 
Quelle?
Ich bin mir echt sehr sicher und wir haben uns ja auch gewundert das es drinstand, eben weil es überhaupt keinen sinn macht.

Dann sind wird schon 2, aus dem Wik habe ich es nicht. Aber ein Auszug einer aus einer sehr alten Computerbild vor dem neuen Urheberrecht, stand es mit den 7CDs ebenfalls so drin.

Aber ich denke ohne Beweise, nimmt uns das keiner ab. Und wo man alle spuren verwischt hatte, bleibt nur für die neuen User der Glaube daran das es mal so gewesen ist.

Zumal kann im Wik, jeder Depp was reinschreiben, bzw. ist das sicher nach dem neuen Urheberecht alles umgeschrieben worden. Wenn interessiert es da noch was im alten drin
stand.

Das war ein großer CD-Recorder Artikel, oder irgendwie sowas in der Art, und dann eben diesen Kasten so was zur aktuellen Rechtslage wegen kopieren und sowas drin stand, und da stand eben auch das drin.
 
Ich hatte es aus diversen Artikeln und bin mir auch sicher das es so in einem Paragraphen drinstand.
 
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