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Frage zum Arbeitsvertrag, speziell Urlaub+Krankheit
- Ersteller Minime
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Minime
Commander
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Hallo!
Ich habe da mal kurze Fragen zu meinem Arbeitsvertrag.
folgender Sachverhalt:
Ich muß 24 Stunden in der Woche arbeiten die jeweils an 3 Werktagen zu je 8 h abzuleisten sind.
Ich habe anspruch auf 20 Werktage Urlaub pro Jahr.
Ich gehe von Mo bis Mi arbeiten, was jedoch im Arbeitsvertrag nicht festgelegt ist.
(Mit Wertage ist die Arbeitswoche von Mo bis Fr ohne Sa gemeint. Hoffe das ist richtig. Oder waren das die Arbeitstage?)
Nun zu meinen Fragen:
1. Wenn ich Urlaub nehme, brauche ich dann nur 3 Tage pro Woche nehmen oder muß ich die volle Woche mit 5 Tagen Urlaub nehmen?
2. Ich war krank von Do bis einschl. Mo. Do und Fr inetressieren ja nicht weiter, da ich ja meine Wochenarbeitszeit schon abgeleistet habe. Muß ich jedoch den Mo nacharbeiten?
3.Ähnlich zu Frage 2: Was ist, wenn Feiertage auf Mo, Di, oder Mi fallen?
Weiß leider nicht, wo ich sonst fragen könnte. Habe Angst, dass mein Chef mich eventuell übers Ohr hauen könnte, da Frage 2 eingetreten ist und Frage 3 nächste Woche eintritt.
Für jegliche Antworten, die mit sachdienlichen Hinweisen zur Beantwortung meiner Fragen beitragen, bin ich sehr dankbar!
MfG
Minime
Ich habe da mal kurze Fragen zu meinem Arbeitsvertrag.
folgender Sachverhalt:
Ich muß 24 Stunden in der Woche arbeiten die jeweils an 3 Werktagen zu je 8 h abzuleisten sind.
Ich habe anspruch auf 20 Werktage Urlaub pro Jahr.
Ich gehe von Mo bis Mi arbeiten, was jedoch im Arbeitsvertrag nicht festgelegt ist.
(Mit Wertage ist die Arbeitswoche von Mo bis Fr ohne Sa gemeint. Hoffe das ist richtig. Oder waren das die Arbeitstage?)
Nun zu meinen Fragen:
1. Wenn ich Urlaub nehme, brauche ich dann nur 3 Tage pro Woche nehmen oder muß ich die volle Woche mit 5 Tagen Urlaub nehmen?
2. Ich war krank von Do bis einschl. Mo. Do und Fr inetressieren ja nicht weiter, da ich ja meine Wochenarbeitszeit schon abgeleistet habe. Muß ich jedoch den Mo nacharbeiten?
3.Ähnlich zu Frage 2: Was ist, wenn Feiertage auf Mo, Di, oder Mi fallen?
Weiß leider nicht, wo ich sonst fragen könnte. Habe Angst, dass mein Chef mich eventuell übers Ohr hauen könnte, da Frage 2 eingetreten ist und Frage 3 nächste Woche eintritt.
Für jegliche Antworten, die mit sachdienlichen Hinweisen zur Beantwortung meiner Fragen beitragen, bin ich sehr dankbar!
MfG
Minime
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Für gewöhnlich verhält es sich so, zumindest kenne ich es nicht anders:
Zu 1: Urlaub sind nur 3 Tage zu berechnen, du bekommst ja auch nur den Anteiligen Urlaub.
Zu 2: Wieso nacharbeiten? Du müsstest doch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben!?!?
Zu 3: Ähnlich zu Antwort 2.
Edit:
Wie lange arbeitest Du denn schon die Tage von Mo. bis Mi. so? Wenn das schon längere Zeit so ist, und der Chef dem auch nicht wiedersprochen hat, ist es schon betriebliche Übung (Gewohnheitsrecht) und braucht auch nicht im Arbeitsvertrag fixiert sein.
Zu 1: Urlaub sind nur 3 Tage zu berechnen, du bekommst ja auch nur den Anteiligen Urlaub.
Zu 2: Wieso nacharbeiten? Du müsstest doch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben!?!?
Zu 3: Ähnlich zu Antwort 2.
Edit:
Wie lange arbeitest Du denn schon die Tage von Mo. bis Mi. so? Wenn das schon längere Zeit so ist, und der Chef dem auch nicht wiedersprochen hat, ist es schon betriebliche Übung (Gewohnheitsrecht) und braucht auch nicht im Arbeitsvertrag fixiert sein.
Zuletzt bearbeitet:
Minime
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Hallo!
Danke für die Antworten.
zu1. was meinst du mit Anteilig? Ich dachte, dass ich im extremfall bei 20 Tagen Urlaubsanspruch, ohne Zweitjob, 6 Wochen und 2 Tage Urlaub machen könnte?
zum Edit: ich glaube bei 2 Monaten kann man noch nicht von Gewohnheitsrecht sprechen, oder etwa doch?
MfG
Minime
Danke für die Antworten.
zu1. was meinst du mit Anteilig? Ich dachte, dass ich im extremfall bei 20 Tagen Urlaubsanspruch, ohne Zweitjob, 6 Wochen und 2 Tage Urlaub machen könnte?
zum Edit: ich glaube bei 2 Monaten kann man noch nicht von Gewohnheitsrecht sprechen, oder etwa doch?
MfG
Minime
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ad 1) 20 Tage Urlaubsgesamtanspruch sind vereinbart, und du musst nur Urlaub an den Tagen nehmen, an denen du auch arbeiten würdest. Sprich, es sind 3 Tage die Woche vereinbart, also 3 Urlaubstage sind pro Woche Urlaub zu nehmen.
ad 2) Prinzipell gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für ALLE Arbeitnehmer, seien sie auch noch so geringfügig beschäftigt. Ob es bei dir spezielle Regelungen während der probezeit gibt, oder dein Arbeitsvertrag was anderes vorsieht, kann so nicht beantwortet werden. Da es sich hier um einen einzigen Tag handelt, für den du hoffentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast/hattest, sollten beide Seiten bemüht sein das Arbeitsverhältnis durch kleinliche Auslegungen nicht zu sehr zu belasten. (Ums klar zu sagen, ich denke schon du solltest den Tag bezahlt kriegen, allerdings würd ich persönlich während der probezeit, falls es sowas gibt bei dir darauf nicht zu sehr beharren wenn du schiss hast den job sonst zu verlieren).
ad 3) Wenn Feiertage auf deine normalerweise nicht arbeitsfreien Tage fallen (also Mo-Mi) dann hast du einfach frei und Glück gehabt. Mündliche Vereinbarung gilt da soweit ich aus meiner Betriebsrattätigkeit weiss aus einem ähnlich gelagerten Fall genauso wie eine schriftliche, und ist eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Um Stress zu vermeiden, kann man solche Sachen einfach im vorhinein klären.
Das ganze ist meine persönliche Ansicht, im Zweifelsfall den Betriebsrat, die Mitarbeitervertretung falls es sowas gibt fragen.
ad 2) Prinzipell gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für ALLE Arbeitnehmer, seien sie auch noch so geringfügig beschäftigt. Ob es bei dir spezielle Regelungen während der probezeit gibt, oder dein Arbeitsvertrag was anderes vorsieht, kann so nicht beantwortet werden. Da es sich hier um einen einzigen Tag handelt, für den du hoffentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast/hattest, sollten beide Seiten bemüht sein das Arbeitsverhältnis durch kleinliche Auslegungen nicht zu sehr zu belasten. (Ums klar zu sagen, ich denke schon du solltest den Tag bezahlt kriegen, allerdings würd ich persönlich während der probezeit, falls es sowas gibt bei dir darauf nicht zu sehr beharren wenn du schiss hast den job sonst zu verlieren).
ad 3) Wenn Feiertage auf deine normalerweise nicht arbeitsfreien Tage fallen (also Mo-Mi) dann hast du einfach frei und Glück gehabt. Mündliche Vereinbarung gilt da soweit ich aus meiner Betriebsrattätigkeit weiss aus einem ähnlich gelagerten Fall genauso wie eine schriftliche, und ist eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Um Stress zu vermeiden, kann man solche Sachen einfach im vorhinein klären.
Das ganze ist meine persönliche Ansicht, im Zweifelsfall den Betriebsrat, die Mitarbeitervertretung falls es sowas gibt fragen.
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Ich kenne aus dem Einzelhandel nur folgende Regelung:
24H/Woche, also sind 4,8h pro Tag fällig.
Wenn Du Freitag krank wirst, bekommst Du 4,8h gutgeschrieben, auch wenn Du nicht arbeiten musstest.
Wenn Du jedoch Montags krank wirst, bekommst Du ebenso nur 4,8h gutgeschrieben, auch wenn Du regulär 8h gearbeitet hättest.
Bei Feiertagen verhält es sich genauso.
24H/Woche, also sind 4,8h pro Tag fällig.
Wenn Du Freitag krank wirst, bekommst Du 4,8h gutgeschrieben, auch wenn Du nicht arbeiten musstest.
Wenn Du jedoch Montags krank wirst, bekommst Du ebenso nur 4,8h gutgeschrieben, auch wenn Du regulär 8h gearbeitet hättest.
Bei Feiertagen verhält es sich genauso.
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Hallo!
Danke für die Antworten.
zu1. was meinst du mit Anteilig? Ich dachte, dass ich im extremfall bei 20 Tagen Urlaubsanspruch, ohne Zweitjob, 6 Wochen und 2 Tage Urlaub machen könnte?
zum Edit: ich glaube bei 2 Monaten kann man noch nicht von Gewohnheitsrecht sprechen, oder etwa doch?
MfG
Minime
Ich nehme einfach mal an, das die Vollzeitbeschäftigten in der Firma 30 Tage Urlaub haben. Wenn ein Teilzeitbeschäftigter 2/3 der Arbeitszeit leistet, bekommet er in der Regel eben auch "nur" 2/3 des Urlaubs, also 20 Tage.
Irgendwer muß dir doch eigentlich gesagt haben, das du von Mo. - Mi. arbeiten sollst, oder hast du dir das selber ausgesucht?
Ob das schon betriebliche Übung ist, lässt sich schwer sagen.
.
EDIT :
.
Ich kenne aus dem Einzelhandel nur folgende Regelung:
24H/Woche, also sind 4,8h pro Tag fällig.
Wenn Du Freitag krank wirst, bekommst Du 4,8h gutgeschrieben, auch wenn Du nicht arbeiten musstest.
Wenn Du jedoch Montags krank wirst, bekommst Du ebenso nur 4,8h gutgeschrieben, auch wenn Du regulär 8h gearbeitet hättest.
Bei Feiertagen verhält es sich genauso.
Dabei handelt es sich wahrscheinlich um eine innerbetriebliche Regelung!
Wenn es in dem Betrieb einen BR gibt, den fragen. Oder vielleicht auch andere Teilzeitbeschäftigte fragen wie es bei denen geregelt ist.
Minime
Commander
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Hallo!
Scheint ja eine ziemlich schwammige Angelegenheit zu sein.
Also , ich bin nicht in der Probezeit. Einen Betriebsrat oder so gibt es aufgrund der Firmengröße nicht. Ich habe für mich selber festgelegt von Mo bis Mi zu arbeiten, damit man planen kann. Urlaubsanspruch ist reine Verhandlungssache (im Schnitt haben die Vollzeitkräfte ca. 26 Tage je nach Familienstand und Alter).
Ich denke, dass es wohl besser sein wird, die konkreten Arbeitstage festzuschreiben, denn dann wäre ja der Sachverhalt eindeutig.
MfG
Minime
Scheint ja eine ziemlich schwammige Angelegenheit zu sein.
Also , ich bin nicht in der Probezeit. Einen Betriebsrat oder so gibt es aufgrund der Firmengröße nicht. Ich habe für mich selber festgelegt von Mo bis Mi zu arbeiten, damit man planen kann. Urlaubsanspruch ist reine Verhandlungssache (im Schnitt haben die Vollzeitkräfte ca. 26 Tage je nach Familienstand und Alter).
Ich denke, dass es wohl besser sein wird, die konkreten Arbeitstage festzuschreiben, denn dann wäre ja der Sachverhalt eindeutig.
MfG
Minime
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Ich denke, dass es wohl besser sein wird, die konkreten Arbeitstage festzuschreiben, denn dann wäre ja der Sachverhalt eindeutig.
Das schein das vernünftigste zu sein. Klare Regeln vermeiden Ärger in so einem Fall.
btw... 20Tage für 24h/woche, die anderen ham 26Tage für ne volle Stelle (ich geh mal von 38-40 STunden aus), ist recht viel.. wären anteilig eigentlich weniger Tage.. aber das werdet ihr sicher schon gerechnet haben.
Gruss
Sepp
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DIe Regelarbeitstage sind mit Genehmigung der Vorgesetzten offenbar Mo- Mi. Wenn man dann nun an einen Mo krank ist, muss dieser Tag angerechnet werden. Die dort normalerweise gearbeitete Zeit muss nicht am Do oder Fr. nachgeholt werden.
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