Frage zum Thema Fristsetzung

SiN

Grand Admiral Special
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Ich habe im Internet Bücher verkauft an eine Firma, die gewerbsmäßig Bücher ankauft.

In deren AGB steht, das diese innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt die Ware prüfen und dann auch auszahlen. Die Ware erhalten haben Sie am 13/07, ergo wäre der Termin, wo ich mein Geld erhalten müßte, der 10/08 (+2 Tage Karrenzzeit).

Eine Frist setzen zur Auszahlung kann ich denen erst, wenn der 10/08 verstrichen ist? Irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl bei dieser Firma, allerdings habe ich auch erst auf Nachfrage bestätigt bekommen, das meine Ware angenommen worden ist und die Rechnung erstellt worden ist mit der Auszahlungssumme.

Am 10/08 kann ich dann eine Frist setzen mit 14 Tagen (oder geht weniger?), danach kann ich einen Mahnbeischeid schicken, diese Kosten, die dann entstehen (Schreiben Fristsetzung + Mahnbescheid) kann ich dann ebenfalls einfordern?

Stimmt das soweit?
 
Genau genommen mußt Du durch die Angabe der Zahlungsfrist in den AGB keine extra Frist mehr setzen. Die Firma kommt automatisch in Zahlungsverzug, wenn Du den Zugang der Ware bestätigen kannst.

Jetzt kann man sich natürlich darüber unterhalten, inwieweit Zahlungsfristen per AGB vereinbart werden können. da gibts wieder unterschiedlichen Auffassungen.

Wenn du freundlich sein willst, sendest Du eine Zahlungsaufforderung mit Frist, wenn nicht beantragst Du gleich den MB.
 
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Mit verstreichen der vereinbarten Auszahlungsfrist, kannst du direkt Mahnen. Heißt ab dem 10.08. kannst du ein Schreiben aufsetzen, in dem du die Firma in Kenntnis setzt, dass sie im Verzug sind. Dazu noch eine angemessene Nachfrist setzen, also eine oder zwei Wochen.

Mit Erhalt dieses Schreibens ist die Firma im Verzug, was notfalls gerichtlich vollstreckbar ist. Eine weitere Mahnung ist dazu nicht nötig.
 
Mit verstreichen der vereinbarten Auszahlungsfrist, kannst du direkt Mahnen. Heißt ab dem 10.08. kannst du ein Schreiben aufsetzen, in dem du die Firma in Kenntnis setzt, dass sie im Verzug sind. Dazu noch eine angemessene Nachfrist setzen, also eine oder zwei Wochen.

Die Firma ist automatisch in Verzug, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist. Da muß auch keine Nachfrist gesetzt werden.
Es kann sofort nach Ablauf der Frist der Mahnbescheid beantragt werden.

Mit Erhalt dieses Schreibens ist die Firma im Verzug, was notfalls gerichtlich vollstreckbar ist. Eine weitere Mahnung ist dazu nicht nötig.

Wie soll hier gerichtlich vollstreckt werden können? Ein Schreiben reicht dazu nicht!
 
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Danke schonmal, da ich ein netter Mensch bin, wollte ich vorher noch ein Schreiben aufsetzen. Daher meine bescheidene Frage, ob man das ganze so schreiben kann? Oder einfach nur überflüssig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider mußte ich feststellen, das der Betrag obiger Lieferung [im Betreff stehen Kunden- und Liefer- sowie Aftragsnummer] immer noch nicht überwiesen ist. Ich bitte Sie darum, den ausstehenden Betrag, wie in Ihren AGBs unter Punkt 9 beschrieben, Frist- und Termingerecht innerhalb von 30 Tagen auf mein Konto zu überweisen.
Die Sendung wurde von Ihnen am 13.07.2010 angenommen (Bestätigung per Mail liegt vor), somit erwarte ich den Geldeingang von Ihnen auf meinem Konto bis spätestens 10.08.2010.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das ich mit Ablauf der Frist meine Forderungen ohne weiteres Schreiben rechtlich durchsetzen werde.

Sollten Sie den Betrag zwischenzeitlich überwiesen haben, so sehen Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos an.
 
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