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Geschenkgutschein - Firma in Konkurs!!
- Ersteller MarkW
- Erstellt am
MarkW
Vice Admiral Special
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- 19.11.2004
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Hi Leute!
Ich habe vor ca 10 Monaten einen Geschenkgutschein der Firma Birg Computerhandelsges.m.b.H, von einem Bekannten bekommen. Wert liegt bei 50 EURO!
Da die besagte Firma aber in Konkurs gegangen ist, bevor ich das überhaupt damals gemerkt habe, stehe ich nun mit einem Gutschein da, der 50Euro Wert hat, aber nicht eingelöst wurde.
Besteht hier noch irgendeine Möglichkeit diesen Betrag in irgendeiner Weise zurückzubekommen?
Sitz der Firma war in Österreich.
Mfg und hoffe auf Hilfe....
Mark
Ich habe vor ca 10 Monaten einen Geschenkgutschein der Firma Birg Computerhandelsges.m.b.H, von einem Bekannten bekommen. Wert liegt bei 50 EURO!
Da die besagte Firma aber in Konkurs gegangen ist, bevor ich das überhaupt damals gemerkt habe, stehe ich nun mit einem Gutschein da, der 50Euro Wert hat, aber nicht eingelöst wurde.
Besteht hier noch irgendeine Möglichkeit diesen Betrag in irgendeiner Weise zurückzubekommen?
Sitz der Firma war in Österreich.
Mfg und hoffe auf Hilfe....
Mark
DS_BoneDaddy
Grand Admiral Special
Ich glaube mit einem Gutschein geltest du nicht als Gläubiger. Sie schulden dir in dem Sinne ja nichts.
Berniyh
Grand Admiral Special
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Natürlich, denn du bezahlst ja für den Gutschein, sprich es wird beim Kauf eines GutscheinsIch glaube mit einem Gutschein geltest du nicht als Gläubiger. Sie schulden dir in dem Sinne ja nichts.
auch ein Vertrag abgeschlossen, der jetzt nicht mehr seitens der Firma erfüllt werden kann.
Ich wüsste jetzt nicht, wieso da andere Regeln gelten sollten als beim direkten Kauf.
Allerdings darf man sich in einem solchen Fall wohl trotzdem keine Hoffnungen machen.
Noerknhar
Gesperrt
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Ein Unternehmen meldet nicht grundlos Konkurs an - schon mal daran gedacht?
(=> wovon sollen die dich denn "auszahlen"?)
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skyphab
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(=> wovon sollen die dich denn "auszahlen"?)
Von der Insolvenzmasse.
Alienmast0r
Vice Admiral Special
damit wird erstmal was anderes gedeckt...
Captn-Future
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Wenn du zum Stichtag der Forderungsanmeldung den Gutschein nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet hast, gehst du sowieso leer aus. Hättest du es getan, wird nach der vollkommen Liquidation der Unternehmung eine Quote gebildet und jeder der eine Forderung angemeldet hat, bekommt dann vielleicht 0,3%.
Also vergiss es und nagel dir das Teil an die Wand.
Also vergiss es und nagel dir das Teil an die Wand.
skyphab
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damit wird erstmal was anderes gedeckt...
Ob man was bekommt weiss man sowieso nie, es ging darum, ob grundsätzlich ein Anspruch besteht.
Captn-Future
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Die Frage habe ich beantwortet.Ob man was bekommt weiss man sowieso nie, es ging darum, ob grundsätzlich ein Anspruch besteht.
Wenn du zum Stichtag der Forderungsanmeldung den Gutschein nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet hast, gehst du sowieso leer aus.
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