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Gewährleistung, ohne Rechnung geht nichts?
- Ersteller dsred
- Erstellt am
G
Gast03032015
Guest
Homie, soweit waren wir hier schon. Eine Rechnung ist also nur ein Beweismittel, welches durchaus auch durch andere (z.B. Zeugen) ersetzt werden kann.
Aber wie sieht es aus, wenn man nur noch den Ausdruck einer eingescannten Rechnung vorweisen kann und das Original vernichtet hat?
Ist da die Beweiskraft noch gegeben?
Aber wie sieht es aus, wenn man nur noch den Ausdruck einer eingescannten Rechnung vorweisen kann und das Original vernichtet hat?
Ist da die Beweiskraft noch gegeben?
Onkel Homie
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sorry die letzten Beiträge sahen für mich noch imemr so aus, als sei es nicht so wirklich klar
Bezüglich der Kopie:
Wie es da rechtlich genau aussieht kann ich leider auch nicht sagen, aber ich könnte mir vorstellen das diese nicht immer zählt. Hier komtm es denke ich mal auch aufs Kassensystem an.
Denn man könnte ja hingehen, 10 Kopien anfertigen, weil z.B. 10 Leutchen im CS Clan mit der gleichen Maus zockenund ihre Rechnungen gerne verbummeln, udn dann damit immer fröhlich auf die Gewährleistung pochen.
Wenn damals jemand zu mir in den Laden gekommen ist mit so nem Fall, wurde halt die entsprechende Rechnung umgebucht und man konnte somit darauf nix mehr Umtauschen oder Gewährleistungsansprüche anmelden und insofern wars egal ob der Kunde mit dem Original oder der Kopie gekommen ist. Denn wenn jemand so "schlau" ist und seinem Kollegen ne Kopie macht, damit er defekte Ware tauschen kann die er woanders gekauft hat, dann aber die original gekaufte Ware auch nen defekt hat, dann hat man eben Pech gehabt.
Von daher:
Zweischneidige Geschichte, aber prinzipiell würde ich mal vermuten das es kein Ding seien sollte, da ich Kassensystem/Warenwirtschaftssysteme nur so kenne, das es entprechend verbucht wird und es letztendlich halt um die Rechnungsnummer an sich geht, damit die im System gefunden werden kann.
Bezüglich der Kopie:
Wie es da rechtlich genau aussieht kann ich leider auch nicht sagen, aber ich könnte mir vorstellen das diese nicht immer zählt. Hier komtm es denke ich mal auch aufs Kassensystem an.
Denn man könnte ja hingehen, 10 Kopien anfertigen, weil z.B. 10 Leutchen im CS Clan mit der gleichen Maus zockenund ihre Rechnungen gerne verbummeln, udn dann damit immer fröhlich auf die Gewährleistung pochen.
Wenn damals jemand zu mir in den Laden gekommen ist mit so nem Fall, wurde halt die entsprechende Rechnung umgebucht und man konnte somit darauf nix mehr Umtauschen oder Gewährleistungsansprüche anmelden und insofern wars egal ob der Kunde mit dem Original oder der Kopie gekommen ist. Denn wenn jemand so "schlau" ist und seinem Kollegen ne Kopie macht, damit er defekte Ware tauschen kann die er woanders gekauft hat, dann aber die original gekaufte Ware auch nen defekt hat, dann hat man eben Pech gehabt.
Von daher:
Zweischneidige Geschichte, aber prinzipiell würde ich mal vermuten das es kein Ding seien sollte, da ich Kassensystem/Warenwirtschaftssysteme nur so kenne, das es entprechend verbucht wird und es letztendlich halt um die Rechnungsnummer an sich geht, damit die im System gefunden werden kann.
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Wie sieht es eigentlich mit der Beweiskraft aus, wenn man nur noch einen Scan der Rechnung vorweisen kann?
in unserem deutschen Rechtsstaat heist es noch immer "der Ankläger führt die Beweislast" - das habe ich mir mal in BWL gemerkt...
Somit ist es eine "Bringschuld" die Beweise für die Anschuldigung vorzulegen - was ja aber auch verständllich und nur fair ist
KGBerlin
Grand Admiral Special
Deswegen wird ja das Original an die Kopie geheftet
Sollte nun das Original nach 1 Jahr warum auch immer nicht mehr zu lesen sein, habe ich es trotzdem und kann dann von der Kopie lesen.
Ich hatte schon Kassenbons die waren nach einem Jahr nur noch Zettel ohne alles
Sollte nun das Original nach 1 Jahr warum auch immer nicht mehr zu lesen sein, habe ich es trotzdem und kann dann von der Kopie lesen.
Ich hatte schon Kassenbons die waren nach einem Jahr nur noch Zettel ohne alles
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irgendwie ja auch komisch oder?
Böse Jungs würden nun sagen: "Das machen die extra so, damit man nachher nicht mehr daherkommt" ...
Wir würden an sowas jedoch niemals denken, oder?
Böse Jungs würden nun sagen: "Das machen die extra so, damit man nachher nicht mehr daherkommt" ...
Wir würden an sowas jedoch niemals denken, oder?
heiner.hemken
Admiral Special
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Wenn damals jemand zu mir in den Laden gekommen ist mit so nem Fall, wurde halt die entsprechende Rechnung umgebucht und man konnte somit darauf nix mehr Umtauschen oder Gewährleistungsansprüche anmelden und insofern wars egal ob der Kunde mit dem Original oder der Kopie gekommen ist.
Ich sehe da kein Problem, ob nun Original oder Kopie. Letztlich weist die Unterlage nur aus, dass man die Ware bei dem Verkäufer gekauft hat. Dieser sollte dann schon im Eigeninteresse eine Seriennummernverwaltung haben, mit der er zweifelsfrei feststellen kann, ob die Ware von ihm stammt oder nicht.
Genau aus diesem Grund gab es bestimmt auch bei Euch die Umbuchung, da sich die Seriennummer geändert hat. Da aber der Gewährleistungsanspruch ja weiterhin gültig ist, benötigt man immer noch die Origialrechnung für das Kaufdatum.
Ich habe bislang noch nie Probleme gehabt, mit Kopien der Rechnungen zu reklamieren. Ich scanne diese nämlich ein und die Originale gehen dann in den Schredder.
Onkel Homie
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Die Seriennummern wurden nur beim Großhändler hinterlegt da wir deren Direktvertrieb gewesen sind.
Das sinnvollste bei so was finde ich immernoch:
Im Kundenstamm registrieren.
Im Laden mchst kaum einer, im Netz muss man es machen.
So wäre es dann ganz einfach zu sagen:
Hier meine Kundennuimmer, ich hab die Rehcnung verlegt und gut ists.
Das sinnvollste bei so was finde ich immernoch:
Im Kundenstamm registrieren.
Im Laden mchst kaum einer, im Netz muss man es machen.
So wäre es dann ganz einfach zu sagen:
Hier meine Kundennuimmer, ich hab die Rehcnung verlegt und gut ists.
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