Gewährleistung, ohne Rechnung geht nichts?

dsred

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Liebe Leute,

ich habe ein kleines porblem mit meinen händler um die ecke. Und zwar habe ich mir dort vor 6 wochen eine logitech bluetoothmaus für ca. 45,- euro gekauft. Diese ist nun leider defekt und daher wollte sich diese reklamieren.

Leider habe ich, obwohl ich sonst alles aufhebe diese rechnung versemmelt. Da das ganze aber über eine email bestellung lief, habe ich sowohl den bestellauftrag, als auch die Abbuchung von meinem Konto über den gleichen Betrag zwei Tage später. Darüber hinaus befindet sich auf der OVP, die ich auch noch habe, der garantieaufkleber des händlers. Es ist also offensichtlich, dass diese Maus dort gekauft wurde.

Kann er mir tatsächlich die gewährleistung verweigern, weil ich die rechnung nicht mehr finde?

Es ist für mich nicht so, dass ich mir nicht einfach eine andere maus kaufen könnte. Im prinzip ist es ja auch teilweise mein fehler. Aber so ohne weiteres zu sagen: "ohne rechnung keine gewährleistung", obwohl ich doch wirklich das nötigste getan habe, ihm die arbeit so gering wie möglich zu halten, finde ich etwas sehr kundenunfreundlich. da kann ich dann auch im internet bestellen.....

Also was würdet ich mir raten? Mal davon abgesehen, dass ich dort nichts mehr einkaufe...

Gruß dsred
 
Hallo,

normalerweise benötigst du die Rechnung. Aber wenn du (wie in deinem Fall) per Abbuchungsbeleg und/oder Bestellauftrag nachweisen kannst, dass du die Maus in diesem Laden gekauft hast, dann hast du auch Anspruch auf die Gewährleistung durch diesen Händler. Außerdem sollte es noch möglich sein, dass du dir eine neue Rechnung vom Kauf ausstellen lässt.

Bei der Garantie sieht es anders aus. Da könnte der Hersteller theoretisch verlangen, dass die Rechnung beigelegt werden muss. Die Garantie ist eine Sache des Herstellers und er darf sie so festlegen, wie er möchte (innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen).

Aber hast du die Maus schon reklamiert? Deine Beschreibung klingt sehr theoretisch und nach "was wäre wenn".

Gruß
 
Soweit ich weiß besteht die Pflicht das der VK die Rechnungen aufheben muß.
Demzufolge muß zumindest er sie noch haben.

Das gute alte Wiki meint dazu:
...Will ein Käufer eine Ware beim Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung (genauer: Mängelhaftung) reklamieren, so ist die Vorlage einer Rechnung hierfür nicht Voraussetzung. Die Frage, ob und wann der Kauf bei dem in Anspruch genommenen Händler stattgefunden hat, kann vielmehr durch jedes Beweismittel, z. B. Zeugen, erbracht werden. ....
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung

Sprich wenn du mit irgendwelchen Mittel belegen kannst das du die Ware dort gekauft hast dann wäre eben dies ein "Rechnungsersatz".
Wie es oben steht.
Da du wohl die E Mail Bestätigung, die Abbuchnung und den Garantieaufkleber des Händlers hast, sollte das als Rechnungsersatz reichen.

Zudem in der Bestätigung ja stehen sollte, wann, wo und was du gekauft hast.
Damit sollte er dir eine "Ersatzrechnung" austellen können, was er wohl muß, wenn er unbedingt eine Rechnung sehen will.

PS:
In der Bestätigung steht doch aber auch drin was du wann bestellt hast und was du dafür bezahlen sollst.
Weiterhin an wen du zahlst und wieviele Mwst drauf liegt.
Zumindest sehen meine Amazonbestätigungen immer so aus.
Also sollte die Bestätigung schon als Rechnung gelten.

Edit:
Da war einer schneller.
Ich brauch zu lang zum tippen ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank für eure antworten.

Die maus hatte ich gestern reklamiert. Und als ich dort war, hieß es auch noch, da müssen wir sehen, dass wir die rechnung in der buchhaltung finden.

Was ich habe ist wie gesagt, folgendes:

1.) Bestellbestätigung mit dem Hinweis, dass die Ware zur abholung bereit liegt. incl. artikelname, höhe des betrags (netto und MWST) und bestellvorgang-Nr.

2.) Abbuchungsbeleg zwei Tage später, da per EC bezahlt in exakt der Höhe der unter 1.) genannten bestellbestätigung

3.) Garantieaufkleber der Händlers auf der OVP der logitechmaus (ihr kennt sicher die sticker, die manche Händler an ihre Waren tackern.


Ich dachte auch, dass bei einem halbwegs servicefreundlichen händler diese dinge ausreichend sein sollten. Als ich später nochmal angerufen hatte (zwecks durchgabe der bestellnummer unter dem der vorgang damals lief), hieß es, dass unbedingt die rechnung vorhanden sein muß.

Wir haben uns darauf geeinigt, das ich diese nochmals suche. aber nach über eine stunde suchzeit, ist mir meine zeit auch zu schade dafür... diese habe ich wohl wirklich verloren. da all meine anderen rechnungen sich an gewohnter stelle befinden.

Aber wie würdet ihr jetzt vorgehen, wenn sich der händler stur stellt?

Gruß dsred
 
Zuletzt bearbeitet:
Ärgerlich sowas, wenn er auf Grund der Email und der Abbuchungsbestätigung trotzdem nicht so kulant ist und den Artikel tauscht, wäre es mein letzter Einkauf in dem Laden.

Ist vielleicht Schade da es immer praktisch war schnell mal eben ums Eck einkaufen zu gehen aber zum Einkauf gehoert auch der Service und der scheint ja dort im Moment in Deinem Fall zu mangeln.

Mfg Input
 
Ärgerlich sowas, wenn er auf Grund der Email und der Abbuchungsbestätigung trotzdem nicht so kulant ist und den Artikel tauscht, ....

Mfg Input

Wieso kulant ? Der Laden muß nicht kulant sein denn er sollte dazu verpflichtet sein.
Schade das ich grad keinen § zur Hand habe.

Im Wiki Artikel steht doch auch das die Rechnung "nur" ein Beweis ist das die Steuer usw. ausgewiesen wurde und das der Käufer dem VK schuldet.
Weiter unten auf der Rechnung steht dann die Quittung, gezahlt XXXX Euro, zumindest in der Kaufhalle usw.

So nun hat der Threadstarter die Bestätigungsmail wo Artikel, Preis, Mwst. ausgwiesen ist und er hat einen Abbuchungsbeleg der Bank das der Betrag auch bezahlt wurde.
Sprich hat er eine Rechnung und eine Quittung.
Das halt bloß nicht auf einen Zettel wie an der Kasse in der Kaufhalle, sondern wenn er es ausdruckt auf zweien.

Wenn ich nun allerdings das hier lese:
Und als ich dort war, hieß es auch noch, da müssen wir sehen, dass wir die rechnung in der buchhaltung finden.
dann stellt er sich doch nicht wirklich quer wegen der Gewährleistung.
Du hast ihm angeboten nochmals nach der Rechnung zu suchen damit er sich nicht die "Mühe" machen muß nach selbiger in seiner Buchhaltung zu suchen.

Da du deine Rechnung nicht findest, geh halt in den Laden und lasse ihn seine suchen und gut ist.
Zumindest lese ich es so heraus.
 
Ich kaufe hardware eigentlich immer beim lokalen händler, weil mir service wichtig ist. und dafür bin ich auch gerne bereit ein paar euro mehr auszugeben. habe bisher relativ selten im I-net bestellt.

Ich wurde bisher dort auch immer gut beraten... Nur habe ich bisher nichts reklamieren müssen.

Und dass ich dort zum letzten mal eingekauft habe, ist mir so oder so schon klar. selbst wenn sie einlenken und die maus tauschen, war's dass für mich. weil von service kann in dem fall ja nicht wirklich die rede sein, dass kann jeder online-shop mindestens genau so gut....

Aber wie gesagt: Wie würde ich vorgehen, wenn der händler mich mit der defekten maus im regen stehen läßt? Denn als ich später angerufen habe nachdem ich die maus vorbeigebracht hatte, hieß es wiederum, dass die Rechnung zwingend gebraucht wird und dass ICH die unbedingt vorbeibringen muss. Ich will einfach nur wissen, wie ich mich verhalten soll, wenn ich dort morgen anrufe und denen sage, dass ich die rechnung nicht mehr auftreiben kann. Und mir dann der händler sagt, dass er da nichts machen kann.


gruß dsred
 
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Ja in dem Fall bestehst Du auf die Anerkennung der Buchungsmail und der Abbuchungsbestättigung auf dem Kontoauszug.

Schon seltsam, das die jetzt nachdem die schon Eingelenkt haben, nun wieder zwingend die Rechnung wollen.
Du hast ja einen Nachweis, nämlich den Kontoauszug mit der Abbuchung.
 
Hast du mit dem Geschäftsführer oder einem Erfüllungsgehilfen gesprochen?
Kann ja sein, dass die Aushilfe/der Angestellte die Sache wasserdicht machen möchte, um keinen Ärger zu "kassieren".
 
Ja in dem Fall bestehst Du auf die Anerkennung der Buchungsmail und der Abbuchungsbestättigung auf dem Kontoauszug.

Schon seltsam, das die jetzt nachdem die schon Eingelenkt haben, nun wieder zwingend die Rechnung wollen.
Du hast ja einen Nachweis, nämlich den Kontoauszug mit der Abbuchung.

So kann man es machen.
Wenn der Laden aber um die Ecke ist dann würd ich lieber hingehen.
Druck die Bestätigungsmail aus und hol dir einen Kontoauszug auf dem ersichtlich ist wann, was, wofür vom Händler abgebucht wurde.
Der Kontoauszug stellt dann die Quittung da, weil der Händler abgebucht hat und das sollte unter der Rechnungsnummer geschehen sein die auch in der Bestätigungsmail steht.

Dann hast du die Rechnung ( Bestätigungsmail ) und die Quittung ( kontoauszug ) auf Papier und legst ihm die auf den Tisch.
Wenn er dann unbedingt seine "hauseigene Rechnung" haben will, soll er seine Buchführung bemühen.

Ich würde nicht eher aus dem Laden gehen bevor die Maus getauscht oder schriftlich bestätigt ist das er die Rechnung nochmals vergibt.

Aber immer schön sachlich bleiben, nicht schreien und vor allem nicht beleidigend werden ;)
 
was auch immer wieder mal zieht, ist a) mal aufzuzählen, was man dort schon an Geld gelassen hat...b) in welchen Foren man ist...c) was man noch so vorhat aufzurüsten/zu kaufen...;D
Klar sollte die Reklamation berechtigt sein und die sonstigen Angaben auch stimmen, sonst wäre das nicht ok... *suspect*
 
@Sepp
Hast natürlich Recht, die Suchfunktion sollte der erste Schritt sein. Sorry dafür...

@KGBerlin
So werde ich es wohl machen. Mail ausdrucken (wobei da ausdrücklich "keine Rechnung" draufsteht) und Kontoauszug nochmals vorlegen. Auf dem Kontoauszug steht allerdings nicht, dass es für eine Maus abgebucht wurde. Es ist lediglich der Laden aufgefürht mit ein paar nummern darauf.... Der Betrag enspricht allerdings exakt der Bestellmail...

@Wafer
Habe mit einer Angestellten gesprochen. Die halt meinte, dass man die Buchhaltung bemühen müßte. Dann später am Telefon hatte ich die gleiche Angestellte, die aber mit dem Filialleiter Rücksprache gehalten hatte. Dieser wollte die Rechnung....

Mal sehen was passiert. Werde euch auf dem laufenden halten, wobei ich nicht weiß, ob ich Morgen zu dem Laden komme...

gruß dsred
 
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Telefon... e-mail. Man du hast nen Mund und kannst reden, und Füße zum laufen sind auch vorhanden. Gehe da hin und lasse dich nicht ab wimmeln. Wenn Kunden vor Ort sind noch besser kläre das mitten im Laden ohne Unfreundlich zu werden oder lauter als nötig. Wirst sehen wie schnell sich das lösen lässt. Und übe "nein JETZT!" auswendig, das wirst du mehrfach benutzen. "Ich gehe nicht bevor..." ist auch eines der Dinge die du mehrfach sagen wirst. Und "Ist mir egal dann rufen sie ihn jetzt eben an..." auch gerne benutzt von mir. Damit bekommt man selbst Dinge durch die einem nicht zustehen.

Wer sich nicht durchsetzt wird abgewimmelt und wird nie das bekommen was er will. Wer unverrichteter Dinge nach hause geht weil er warten will hat verloren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Saulus
Ich war dort (habe ich auch geschrieben;-), da hieß ja auch noch Sie würde mit der Buchhaltung sprechen und versuchen die Rechnung zu besorgen. Nur am Telefon nachdem mit dem filialleiter gesprochen wurde, sollte ich die Rechnung vorlegen. Aber wie gesagt ich geh nochmal mit meinen ganzen Unterlagen hin und verlange dann den Filialleiter....

Gruß dsred
 
@Saulus
Ich war dort (habe ich auch geschrieben;-), da hieß ja auch noch Sie würde mit der Buchhaltung sprechen und versuchen die Rechnung zu besorgen. Nur am Telefon nachdem mit dem filialleiter gesprochen wurde, sollte ich die Rechnung vorlegen. Aber wie gesagt ich geh nochmal mit meinen ganzen Unterlagen hin und verlange dann den Filialleiter....

Gruß dsred

Du hast alles, was du benötigst, um den Kauf nachzuweisen. Anhand der Bestellmail erkennt man, welcher Artikel gekauft worden ist. Und noch viel wichtiger ist der Kontoauszug, anhand dessen abgebucht worden ist. Hierauf befinden sich die Daten, die die Buchhaltung benötigt, um den Posten als bezahlt buchen zu können. Da sieht man dann zu welcher Rechnung die Zahlung gehört.

Wenn es noch keine ganzen sechs Wochen her ist, kannst Du ihm ja anbieten, den Rechnungsbetrag von Deiner Bank zurückbuchen zu lassen, soweit es eine Lastschrift war und legst ihm die Maus auf den Tisch. ;-))
 
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wie war das gleich mit geld rückbuchen lassen bei der bank? wenn sie dir nix verkauft haben wollen, dann hat dein geld da auch nix zu suchen. bzw. fällt es ihnen dann vlt. wieder ein? wobei mir gerade einfällt, dass du mit karte gezahlt haben wirst, da geht das mit dem rückbuchen nicht, oder? ich hör jetzt auf mit p3d für heute, krieg eh nix mehr gebachen ;D
 
Ich war jetzt vorhin nochmal da, mit allen Unterlagen und siehe da: Die Maus wird ausgetauscht und sollte noch vor dem Wochenende abholbereit sein (atm war keine auf Lager). Das ganze ging komplett ohne Widerstand....

Warum das nicht gleich bei meinem ersten Besuch möglich war *noahnung* *noahnung* *noahnung* Werde da dennoch nichts mehr einkaufen.

An alle, vielen Dank für eure Antworten.

Beste Grüße,
dsred
 
Ich war jetzt vorhin nochmal da, mit allen Unterlagen und siehe da: Die Maus wird ausgetauscht und sollte noch vor dem Wochenende abholbereit sein (atm war keine auf Lager). Das ganze ging komplett ohne Widerstand....

....

Na bitte dann war das schreiben doch nicht umsonst ;D

.....

Warum das nicht gleich bei meinem ersten Besuch möglich war *noahnung* *noahnung*
....

Weil du keine Rechnung hattest ^^
Sei mal ehrlich. Wenn dir jemand etwas kaputtes auf den Tisch legt und ohne Beweise umtauschen will, was würdest du machen ?

..... Werde da dennoch nichts mehr einkaufen.

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Heb einfach die Rechnungen auf, dann solllte es schon gehen ;)
 
ich hatte auch bei meinem ersten besuch schon die OVP mit dem händleraufkleber dabei, sowie einen Kontoauszug mit der entsprechenden abbuchung. Also im prinzip hätte das auch schon reichen können, mit ein bißchen guten willen;-), denn die Webbestellung dazu hätten Sie auch selbst raussuchen können...

wie dem auch sei, sobald ich die maus ersetzt bekommen habe, hat sich der laden für mich erledigt...

gruß dsred

P.S. ich hebe immer alle rechnungen auf, warum ich die rechnung dieser maus nicht mehr finde *noahnung*. Aber ich sogar noch eine rechung von einer waschmaschine, die schon längst auf dem schrottplatz ist....
 
Wie sieht es denn aus wenn ich die Rechnung /Kassenbon die ganze zeit ( 1 1/2 Jahre ) in meiner Brieftasche hatte und sie Total unleserlich geworden ist ( Jetzt nur noch ein Stück weißer Streifen Kassenbon ) ??? Habe auch nur noch den Originalkarton meines Druckers CANON PIXMA iP 3500 !

mfg
 
Wie sieht es denn aus wenn ich die Rechnung /Kassenbon die ganze zeit ( 1 1/2 Jahre ) in meiner Brieftasche hatte und sie Total unleserlich geworden ist ( Jetzt nur noch ein Stück weißer Streifen Kassenbon ) ??? Habe auch nur noch den Originalkarton meines Druckers CANON PIXMA iP 3500 !

mfg

Deswegen kopiert man wirklich wichtige Kassenbons auf ein DIN A4 Blatt, heftet den original Kassenbon dran und legt beides gut verwahrt in eine Schublade.
Diese Thermo irgendwas Drucker taugen halt nicht für die Ewigkeit.
Und 1 Jahr in der Brieftasche ist klar das dies nichts wird ^^
 
Wie sieht es eigentlich mit der Beweiskraft aus, wenn man nur noch einen Scan der Rechnung vorweisen kann?
 
Hab jetzt nur die Hälfte gelesen, aber eine Rechnung muss man nicht zwingend vorweisen.
Es genügt auch einen Zeugen zu haben, oder halt irgendwelche anderen Beweise, die ja hier definitiv vorliegen.

Wenn der Händler sagt es geht nur mit Rechnung dann stimmt das definitiv nicht. Es kam letztens sogar noch im TV auf einem seriöseren Sender (ich meine im WDR, bin mir aber nicht mehr sicher) ein Beitrag dazu, wo genau das geklärt wurde.

Eine Rechnung benötigt man wenn man die Ware selber zum Hersteller einschickt, aber da an sich auch eher für die zeitliche Berechnung der Garntieansprüche, da ansonsten das Herstellungsdatum gilt, was durchaus schon mal ein paar Monate vom Verkaufsdatum abweichen kann.

Kann auch so an zich Stellen im Netz nachgelesen werden das man keine Rechnung benötigt. Steht z.B. auch imWiki Artikel zum Thema Rechnungen, aber dem würde ich auch nicht blind vertrauen ;)
 
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