Kündigungsschutz und Betriebsangehörigkeit

§ 86 SGB IX sieht eine verwöchige Kündigungsfrist für Schwerbehinderte vor. Damit gilt § 622 Nr. 5 BGB.
 
durch die 5 jährige Betriebsangehörigkeit hat sie doch bereits eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats nach §622 Nr. 2 BGB

Das ist doch schon deutlich besser als nur vier Wochen.
Aber wieso hat sie nur eine 5 jährige Betriebsangehörigkeit und nicht die vollen 20 Jahre?A
 
das kann eigentlich nicht sein. ganz ehrlich.

die frau hat 20 jahre gearbeitet. jetzt ist sie auf einmal schwerbehindert und die betriebszugehörigkeit ist auf einmal nur noch 5 jahre wert?

im schwerbehindertenrecht gilt das günstigkeitsprinzip und keine schlechterstellung. erst im SGB schauen und nach dem BGB gehen wenn es günstiger ist.
 
Kenne mich da nicht aus jedoch erinnere ich mich da an was kurioses mit Arbeitsplatz oder nicht, Klar ist in der SChweiz anderst als in D jedoch scheint mir nach kurz googlen in der Richtung da die §90 SGB IX und §73 SGB IX reinzuspielen. Keine Ahnung aber vieleicht hilft dir das weiter. Mit nur 40% hat sie 15 Jahre keinen Arbeitsplatz was die 5 Jahre erklären könnte.
 
es hat sich aufgeklärt: es war tatsächlich ein Fehler in der Musterlösung.
Sorry für den Thread
 
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