KFZ Zulassung von stillgelegtem Auto

AMD-Hammer

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Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Zulassung von meinem, seit etwas über einem Jahr stillgelegtem, Auto. Also ich hatte bisher einen Firmenwagen, den ich jetzt wegen einem Firmenwechsel wieder abgeben darf. Nun wollte ich mein altes Auto wieder zulassen und habe dazu ein paar Fragen.

Ich weiß das ich zum Anmelden den Fahrzeugschein, meinen Perso, meinen Versicherungskram und die Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren mitbringen muss, was auch kein Problem darstellt. Allerdings stellt sich mir die Frage wie das mit dem TÜV und AU aussieht. Die sind imho inzwischen abgelaufen und müssten ja neu gemacht werden, denke ich!? Oder verlängert sich das durch die stillgelegte Zeit? Naja ich denke eher nicht, was bedeutet, dass die gemacht werden müssen! Nur wie kann ich das Auto dann von meinen Eltern (da steht es momentan) zu mir (~500km) und dann zum TÜV bewegen?!? Gibt es noch diese Kurzzeitnummernschilder (die roten)!? Kann ich das damit machen?

Danke und Gruß,
AMD-Hammer
 
TÜV & AU verlängern sich nicht ;)
Und die einzigste Möglichkeit in deinem Fall wären tatsächlich die Kurzzeitkennzeichen.

"Stillgelegtes Gebrauchtes KFZ anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt war!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung /ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung"

Quelle: http://www.leipzig-sachsen.de/leipzig-gebrauchtwagen/kfz-zulassung.html

Hier noch ein paar nützliche Infos zum Kurzzeitkennzeichen:
http://www.strassenverkehrsamt-ac.de/Dienstleistung/Merkblaetter/kurzkennzeichen.html

Bei den Kosten bin ich mir nicht ganz so sicher. Hat sich einiges geändert.
Früher konnte man die Versicherung bei der Zulassungsstelle mit "kaufen" aber heutzutage macht das wohl die zukünftige Versicherung.
Fällig werden wohl ~ 10 - 15 Euro Gebühren für die Zulassungstelle und nochmals ~ 15 für die Schilder.
Falls das Fahrzeug dann nicht bei der Versicherung zugelassen wird wo man sich die Doppelkarte geholt hat werden von dieser Versicherung Kurzzeitprämien meißt von ~ 80 - 120 Euro verlangt. Falls das Fahrzeug dann doch dort versichert wird sollte es in der normalen Prämie als "Normaltarif" eingerechnet werden.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die TÜV und AU Bescheinigung mus du immer mit Nehmen ,
da aber bei dir das abgelaufen ist musst du wohl alles neu machen um eine Anmeldung zu bekommen
Deine alten KFZ kennzeichen auch mitnehmen


Da du schon eine Versicherung hast Kannst du zu deiner Versicherung gehen und rote Auto Kennzeichen Bekommen
wen mann bei der gleichen Versicherung das auto versichert wird
Muss man die meistens Nicht bezahlen (aber nach fragen ) ....

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den Kosten bin ich mir nicht ganz so sicher. Hat sich einiges geändert.
Früher konnte man die Versicherung bei der Zulassungsstelle mit "kaufen" aber heutzutage macht das wohl die zukünftige Versicherung.
Fällig werden wohl ~ 10 - 15 Euro Gebühren für die Zulassungstelle und nochmals ~ 15 für die Schilder.
Falls das Fahrzeug dann nicht bei der Versicherung zugelassen wird wo man sich die Doppelkarte geholt hat werden von dieser Versicherung Kurzzeitprämien meißt von ~ 80 - 120 Euro verlangt. Falls das Fahrzeug dann doch dort versichert wird sollte es in der normalen Prämie als "Normaltarif" eingerechnet werden.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen ;)



Ich habe kürzlich ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen überführt, folgende Kosten (gerundet) sind dabei angefallen:
Schilder 20,-
Gebühr 10,-
Versicherung 80,- , gibts aber auch schon ab 50,- (z.B. bei der HUK)

Und wenn das Auto dann später bei der gleichen Versicherung auch dauerhaft versichert wird dann wird das Geld für die (Kurzzeit)-Versicherung erstattet bzw. verrechnet, vorher aber nachfragen.
 
Du brauchst nicht unbedingt Kurzzeitkennzeichen.
Hol dir von deiner (ehemaligen) Versicherung eine Bescheinigung, das diese Fahrten zum TÜV oder Zulassung versichert auch wenn das Auto nicht zugelassen ist. Steht in der normalen Bestätigung drin wenn man ein Auto bei der Versicherung anmeldet.
Dann fährst du mit den alten Kennzeichen zum TÜV im selben Landkreis.
Wenn du den TÜV hast kannst du das Auto anmelden.
Du könntest sogar mit den alten Kennzeichen noch zur Zulassung fahren aber ich selbst bin nur zum TÜV gefahren.
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EDIT :
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Da du schon eine Versicherung hast Kannst du zu deiner Versicherung gehen und rote Auto Kennzeichen Bekommen
wen mann bei der gleichen Versicherung das auto versichert wird
Muss man die meistens Nicht bezahlen (aber nach fragen ) ....

gruß

Rote Kennzeichen bekommt man nicht so einfach, diese haben meist nur Werkstätten und die geben die auch nicht her wegen Diebstahlgefahr.
 
Rote Kennzeichen bekommt man nicht so einfach, diese haben meist nur Werkstätten und die geben die auch nicht her wegen Diebstahlgefahr.

Hmm bei der WB habe ich das letzte mal noch rote kenzeichen bekommen *noahnung*

Aber dein andere Vorschlag ist auch OK ist mir entfallen :)
 
Du brauchst nicht unbedingt Kurzzeitkennzeichen.
Hol dir von deiner (ehemaligen) Versicherung eine Bescheinigung, das diese Fahrten zum TÜV oder Zulassung versichert auch wenn das Auto nicht zugelassen ist. Steht in der normalen Bestätigung drin wenn man ein Auto bei der Versicherung anmeldet.
Dann fährst du mit den alten Kennzeichen zum TÜV im selben Landkreis.
Wenn du den TÜV hast kannst du das Auto anmelden.

Äh...er kann nicht die 500km ohne Zulassung und nur mit der Deckungskarte fahren...
 
Äh...er kann nicht die 500km ohne Zulassung und nur mit der Deckungskarte fahren...

Stimmt ;)
Ohne Zulassung sind die Schilder nichts wert. Fahrten ohne Schilder/Zulassung nur mit Doppelkarte ( Deckungskarte ) sind nur als Einmalfahrt zum Zwecke der Zulassung innerhalb eines Zulassungsbezirkes zulässig. Und selbst dann gibts ne Menge Schreibkram falls man angehalten wird ;D

Ps: Danke an Matzinger für de aktuellen Infos ;)
 
Also die sicherste Variante wären wohl die Kurzzeitkennzeichen, die sind ja auch speziell für solche Überführungen von stillgelegten oder abgemeldeten Autos gedacht.
Man besorgt sich einfach von der Versicherung eine Versicherungsdoppelkarte und holt sich bei einer beliebigen Zulassungsstelle die Kurzzeitkennzeichen, Personalausweis nicht vergessen. Die Kennzeichen sind dann für fünf Tage gültig, der Tag der Ausstellung zählt mit. Ist also völlig simpel die Angelegenheit.
Problematisch könnte es nur werden wenn das Auto wegen Mängeln beim TÜV keine Plakette bekommt, dann kommt man unter Zeitdruck weil die fünf Tage sind ja schnell rum.
 
....
Problematisch könnte es nur werden wenn das Auto wegen Mängeln beim TÜV keine Plakette bekommt, dann kommt man unter Zeitdruck weil die fünf Tage sind ja schnell rum.

Das wäre so oder so ein Problem.
"# Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. ..."

Also man sollte schon sicher sein das die Räder dran und der Motor drin bleiben ^^
 
Hmm bei der WB habe ich das letzte mal noch rote kenzeichen bekommen *noahnung*

WB? Also Kurzzeitkennzeichen bekommt man schon aber die sind nicht "rot".
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EDIT :
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Äh...er kann nicht die 500km ohne Zulassung und nur mit der Deckungskarte fahren...

500km natürlich nicht, da wär der TÜV zwar kein Problem aber die Zulassungsstelle ...
Ausser du gehst dann mit der TÜV Bescheinigung zur 500km entfernten Zulassung, lässt die Kennzeichen machen und holst dann erst das Auto aber das wird wohl zuviel Aufwand sein.
Oder Auto anmelden im alten Landkreis, aber ich weiß nicht ob der Wohnort geprüft wird. Gibt sogar Leute die im ausländischen Kennzeichen rumfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rot = Händler Kennzeichen

Grün = Steuerfrei

Gelb = Kurzzeitkennzeichen
 
Man kann das Fahrzeug seit dem Frühjahr nur noch am Hauptwohnsitz anmelden. Das Kurzzeitkennzeichen kann man sich an jeder Zulassungsstelle holen.
 
Okay dann werd ich wohl nich drum rum kommen. Versicherung anrufen und Bescheid geben. Kurzzeitnummernschilder besorgen und direkt zum TÜV damit. Wenn alles glatt gegangen ist hol ich dann die echten Nummernschilder und fahr zu mir. Klingt nach ner Woche Urlaub ;)

Danke erstmal für die vielen Antworten
 
Is glaub ich die "einfachste" Möglichkeit. Vielleicht fährt mich ein Freund ja zum Auto ;)
 
Ja dann kannste dir die Kurzzeitkennzeichen aber auch sparen und die alten nehmen.

Häää ? Mit entstempelten Schildern und abgemeldeten Auto quer durch Deutschland ?
"§ 23 Abs. 4 Satz 7, 1. Halbsatz StVZO:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind;..."


Also nix quer durch Deutschland *nono* Hatten wir aber weiter oben schonmal ;)

Hol dir die Doppelkarte und die Kurzzeitkennzeichen. Dann fährste zum Golf, schraub die an den Golf, fahre das Ding zu dir nach Hause un dann zum TÜV um die Ecke und danach gehste die Bude anmelden.
Fertig *noahnung*

Wo ist da das Problem ?
 
Mach es so wie mein Vorredner gesagt hat, das ist die sicherste Methode.
 
Häää ? Mit entstempelten Schildern und abgemeldeten Auto quer durch Deutschland ?
Also nix quer durch Deutschland *nono* Hatten wir aber weiter oben schonmal ;)

Hol dir die Doppelkarte und die Kurzzeitkennzeichen. Dann fährste zum Golf, schraub die an den Golf, fahre das Ding zu dir nach Hause un dann zum TÜV um die Ecke und danach gehste die Bude anmelden.
Fertig *noahnung*

Wo ist da das Problem ?

Kannst du lesen? Dann lies die letzten 2 Postings von AMD-Hammer.
 
Kannst du lesen? Dann lies die letzten 2 Postings von AMD-Hammer.

Nein ich kann nicht lesen. Aber das ist schon wieder ein durcheinander hier weil jemand zu faul ist einfach mal die Gesetze zu lesen und Mist schreibt ;D

"500km natürlich nicht, da wär der TÜV zwar kein Problem aber die Zulassungsstelle ..."

Der Satz ist von dir und totaler Mist, Unsinn und schon fast strafbar.
Mit entstempelten Schildern kann man höchstens eine Fahrt durchführen und das auch nur wenn diese der Zulassung dient. Wohlgemerkt wenn man dazu noch eine Doppelkarte hat.

Bevor du hier andere von der Seite her anfährst und wiederum anderen völlig falsche Aussagen unter den Hut schiebst lerne erstmal selbst lesen und erzähle nicht dein falsches Halbwissen. Fertig.

Und klicke bitte einmal auf die von mir in Post Nummer2 verlinkten Seiten und entziffere dort mal die zusammenhängenden Buchstaben und sage mir dann nochmal das es legal ist mit entstempelten Schildern und abgemeldetem KFZ zum TÜV zu fahren nur weil du es schonmal so gemacht hast....

Meine Fresse sowas ist immer geil.
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Da es wohl das alte Auto von AMD Hammer ist würde die Anmeldung wie folgt ablaufen:
"Stillgelegtes Gebrauchtes KFZ wieder anmelden - Wiederzulassung durch den bisherigen Fahrzeughalter!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief / ab Okt.05 Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung / ab Okt.2005 Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)"


Um das Auto zu holen geht er folgendermaßen vor:
"# Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
#

* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
* Pass mit Meldebestätigung
* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten"


Sicherheitshalber kann man ja noch die alten Papiere mitnehmen.

So mit diesen Kurzzeitkennzeichen die er sich dort holt wo er wohnt fährt er zum Golf und schraubt diese dann an den Golf. Dann setzt er sich in den Golf und fährt ca. 500km nach Hause zu einer TÜV/Dekra/usw. Stelle in seinem Wohnort und läßt TÜV/Au machen. Wenn dies erledigt ist fährt er mit den Kurzzeitkennzeichen und den TÜVpapieren zur Zulassungsstelle in seinem Wohnort. Dann meldet er regulär den Golf wieder an, gibt die alten Schilder ab und schraubt sich die neuen Schilder an den Golf dran.

Wo in Herr Gotts Namen ist da das Problem das hier schon wieder über 2 Seiten dikutiert werden muß bloß weil jemand mal völlig illegal und mit viel Glück ohne TÜV/AU und ohne Zulassung mit seinem Auto rumgefahren ist ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt wieder runter.

Der TE wollte.
1. Kurzzeitkennzeichen besorgen
2. Mit denen zum Tüv
3. Nach bestandener HU die dauerhaften besorgen (bei sich zu Hause, nehm ich mal an)
4. Bedeutet also wieder nach Hause ohne Auto
5. Mit den Dauerhaften wieder zum Auto
6. Das Auto von seinen Eltern zu sich fahren.

Ghostadmin meinte:
1. Da brauchste keine Kurzzeitkennzeichen.
2. Kannst mit den alten zum Tüv. (Wobei AMD-Hammer nie gesagt hat, dass alte mit der korrekten Kreiskennung überhaupt vorhanden sind)...

Was nicht geht ist, sich vorher bei seiner Zulasungstelle (Kennzeichen XY) ungestempelte zu besorgen, 500km mit der Bahn zu den Eltern und dort (Kennzeichen ZW) mit eben jenen zum Tüv. Nada. Den Auszug aus der Zulassungsordnung hat KGBerlin schon gebracht.

Die einfachste Lösung hat er auch schon gebracht:
Hol dir die Doppelkarte und die Kurzzeitkennzeichen. Dann fährste zum Golf, schraub die an den Golf, fahre das Ding zu dir nach Hause un dann zum TÜV um die Ecke und danach gehste die Bude anmelden.
Fertig

Aber wieso einfach, wenns auch kompliziert geht. *noahnung*
 
KGBerlin scheint nicht kapieren zu wollen oder können das man zum nächsten TÜV mit den alten Kennzeichen fahren darf.

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind;..."

stillgelegt = vorübergehend abgemeldet
abgemeldet = komplett abgemeldet wegen verschrottung oder ähnlichem

Zur Zulassungsstelle mit alten oder Kurzzeitkennzeichen zu fahren, hatte er ohnehin nie vor.

Zitat: Okay dann werd ich wohl nich drum rum kommen. Versicherung anrufen und Bescheid geben. Kurzzeitnummernschilder besorgen und direkt zum TÜV damit. Wenn alles glatt gegangen ist hol ich dann die echten Nummernschilder und fahr zu mir. Klingt nach ner Woche Urlaub

Zitat: Du willst dir erst die richtigen Kennzeichen holen und dann nochmal 500km zum Auto fahren?

Zitat: Is glaub ich die "einfachste" Möglichkeit. Vielleicht fährt mich ein Freund ja zum Auto

Aber man muss ja unbedingt sinnlos Geld ausgeben wenn es nicht sein muss :]
 
Ja und was bringt dein hin und her Gefahre mit den alten Schildern ?
Er fährt mit den alten Schildern zum TÜV. Dann fährt er wieder zum Abstellplatz ( was er dann nichtmal mehr dürfte). Nun wieder nach Hause das Auto anmelden und dann wieder zum Auto die richtigen Schilder anbringen ? Und dann fährt er den Golf nach Hause ?

Das ist der gleiche Käse wie er ihn machen will.
Schön, klar darf man mit den alten Schildern zum TÜV fahren aber was bringt ihm das in seinem Fall. Toll er kann damit zum TÜV fahren und dann ? Dann war er beim TÜV aber kann damit nicht nach Hause. Super. Gaaaaanz super. Tolle Lösung und viel Spass beim hin und her fahren. Heißt ja so schön: Der Weg ist das Ziel :]

Und ja ich kapiere es nicht. Ich kapiere nicht wie man darauf rumreiten kann obwohl die Sache absoluter Schwachsinn ist für seinen Fall.
Was er wollte wußte er ja scheinbar nicht sonst hätte er wohl kaum gefragt. Und lese dir nochmal deinen Nonsens durch der sich durchweg selbst widerspricht.
Und warum sind Kurzzeitkennzeichen Geldverschwendung ? Knapp 20 Euro Kosten für die Schilder im Gegensatz zu 4 mal 500km fahren ?
Ja warum sollte man zuviel Geld ausgeben. Meine Fresse das tut ja schon weh....

Aber ok du hast recht und die bessere Lösung und gut ist. Ich streite mich nicht rum was die bessere Lösung wäre.

Achtung Klischee: Typisch Österreicher 8)

..und tschüß sonst bekomme ich noch das kotzen denn sooooon Hals hab ich schon bei solch einer sinnlosen Klugscheisserei nur weil der Herr sein Recht haben will... *admin*
 
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