Kulanz bei Gewährleistung?

SiN

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Mir ist vor ein paar Tagen etwas ungelaubliches passiert, nun wollte ich mal fragen, wie das ganze rechtlich zu bewerten ist

Ein Mainboard, gekauft vor ca. 4 Monaten, ist defekt. Ein IC ist verbrannt. Die gesamte andere Hardware funktioniert einwandfrei.

Nun sagt der Händler, das keine Gewährleistung mehr besteht und er die Ware nur auf Kulanz ohne Anspruch einer Rechtpflicht einschickt, da eine optische Beschädigung vorhanden ist.

Ich sage, das das egal ist, denn ich muss nichts beweisen (zudem ja der gesamte andere Rechner einwandfrei funktioniert), da ich innerhalb der ersten 6 Monate nichts beweisen muss, sondern angenommen wird, das der Fehler beim Kauf vorhanden gewesen ist.

Der Händler meint, das dies bei einer optischen Beschädigung irrelavent ist und meinte, ich solle eine Kulanzvereinbarung unterschreiben, indem ich meine Rechte abtrete. Dies habe ich erstmal abgelehnt, da ich dieses nicht einsehe.

Verhält sich der Händler richtig? Ich meine nein. Worauf kann ich mich berufen? BGB?
 
Moin,

also in deinem Fall wirste das wohl leider über dich ergehen lassen müssen, da ein Durchbrennen einen Bauteils auf einem Mainboard durchaus durch Übertaktung, Anhebung der Spannungswerte, etc. hervorgerufen worden sein kann, würde bedeuten, daß das Produkt außerhalb der Spezifikationen betrieben worden wäre...also Änderung des Artikels in Form der Art und Güte.

Bevor wir uns hier wie in anderen Threads mit § (Paragraphen) bewerfen und ins Land der Sagen und Mythen abgleiten, würde ich dich bitten, die ganzen Tatsachen auf den Tisch zu legen & das bitte ehrlich.

Heißt:

1.) hast du übertaktet?
2.) Spannungen angehoben?
3.) Kühlung auf dem Mainboard selbst verändert?

Sei bitte ehrlich!

Gruß

Frank
 
1) Nein
2) Nein
3) Nein

Was sollte ich bei einem Officerechner auch übertakten? Und wofür? Ich bin mir im klaren darüber, das ich meine Gewährleistungsansprüche verlieren würde, wenn ich eine Komponente außerhalb ihrer Spezifikation betreiben würde, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren ;) . Was ich aber nicht verstehen kann, ist, das in einem Fall, wo die komplette andere Hardware i.O. ist, mir abverlangt wird, meine Rechte abzutreten.

Wie gesagt, wenn ich übertaktet hätte, kein Thema, aber das habe ich nicht (habe ich noch nie, weil es mir den Aufwand gar nicht wert wäre, da ich stabile Rechner brauche).

Die reine Tatsache ist, das ich den Rechner vor einige Tagen angemacht habe, er ging an, der Rechner ging aus, ich roch etwas, machte das Gehäuse auf und sah ein verschmortes IC. Mehr war da nicht. Ein baugleiches Board eingebaut, rechner läuft einwandfrei. Zur Sicherheit den Rechner mehrere Stunden unter Last gesetzt, es ist aber nichts passiert.
 
Da ein physikalische Beschädigung vorliegt, hat dein Händler da schon Recht. Wenn das Board einfach so einen Fehler hätte, sieht es anders aus und innerhalb der resten 6 Monate liegt die Beweislast dann beim Hersteller, aber dein Fall fällt leider nicht darunter.

Ich arbeite selber im Handel und da siehts nun mal so aus.
Die Gewährleistung bedeutet ja an sich nur, dass dein Händler dir eben ein funktionierendes Board übergeben hat und dies war der Fall. Wenn sich da irgendwann ein bauteil verabschiedet, egal ob nach 4 tagen oder 4 Monaten muss das Board nun mal zum Hersteller. Viele Händler sind Kullant und tauschen in der Anfangszeit noch einfach so durch, aber nach 4 Monaten siehts da schon anders aus.

edit:
kannste dir auch grob mal bei Wiki durchlesen: klick

...
Mangel

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Übergabe der Sache, also bei Gefahrenübergang vorliegen; jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, dass ein innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits im Keim angelegt war.
...

Da weder du noch dein Händler jetzt was dafür können, dass da ein IC defekt ist, ist es schon klar das der Händler sich das nicht zur Last nehmen will. Denn wenn er dir jetzt einfach das Board tauscht und der Hersteller dann aber sagt "Fehler wurde vom Kunden verursacht" dann sitzt der Händler schön doof da. Ergo muss das schon geprüft werden was da nun genau passiert ist. hat auch nix damit zu tun das man dir hier was böses unterstellen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lies dein Wiki-Zitat auch nochmal genauer: der Mangel kann auch Gefahrenübergang angelegt gewesen sein.


sieht es anders aus und innerhalb der resten 6 Monate liegt die Beweislast dann beim Hersteller, aber dein Fall fällt leider nicht darunter.

??? *noahnung*

Der Hersteller hat mit der Gewährleistung erst mal gar nichts zu schaffen!
Es handelt sich um eine Gewährleistungssache. Für diese ist erstmal alleine der Verkäufer (=Händler) zuständig.
An wen der das Board weiterleiten muss oder auch nicht kann dem Kunden herzlich egal sein.

Ein geschmorter IC kann muss aber nicht OC oder sonst was geschuldet sein. Auch ein IC ist "nur" ein Bauteil und kann sich sehr wohl mal verabschieden.
Das Gegenteil müsste dir der Händler nachweisen.

Wenn neben dem IC fette Schraubenziherkratzer sind, ok. Dann ist der Fall klar...wobei man auch da mal klagen sollte...der Nachweis, dass die Kratzer ursächlich waren müsste dann ja auch erst erbracht werden...

Ich würde dem Händler auch nichts von wegen Kulanz etc. unterzeichnen! Ich würde ein Übergabeprotokoll anfertigen (Mainboard XYZ SN 12345; genaue Fehlerbeschreibung) und ein Anschreiben beilegen, in dem ich den Händler zur Beseitigung des Mangels auffordern würde.

Wenn du wirklich nicht oc'ed hast (was ich dir abnehme), würde ich das auch mit dem (wohl) nötigen Nachdruck durchziehen.
.
EDIT :
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Da weder du noch dein Händler jetzt was dafür können, dass da ein IC defekt ist, ist es schon klar das der Händler sich das nicht zur Last nehmen will.

Und?
Der Händler haftet nunmal 6 Monate für Fehler. Für 99,9% aller Hardwarefehler kann ein Händler nichts (wie auch?), was ihn dennoch nicht von seiner Pflicht entbindet.

Was der Hersteller dann hinterher sagt, muss der Händler mit ihm klären.
Und natürlich muss der ursächliche Fehler lokalisiert werden, aber der Händler kann nicht einfach sagen:
Kundenfehler => keine Gewährleistung
Wenn muss der Händler dann schon mit einem (gutachterlichen) Beleg aufwarten, was er sicher nicht können wird. Die alleinige "Bestätigung" vom Hersteller(Support) ist dafür imo auch nict ausreichend, da der Support sowas ja meist im Rahmen der Garantie prüft, die aber mit dem Gewährleistungsrecht erst mal wenig zu tun haben muss...
 
Lies dein Wiki-Zitat auch nochmal genauer: der Mangel kann auch Gefahrenübergang angelegt gewesen sein.
Gefahrenübergang geht ja z.B. schon auf den Käufer über, wenn der Händler die Ware verschickt und sie dem Postboten übergibt, oder eben wenn er die Ware an den Kunden übergeben hat. Damit hat der Händler gewährleistet das die Ware bei Übergabe eben frei von deinem Mangel gewesen ist, was sie in diesem Fall an sich auch war.

[quote
Der Hersteller hat mit der Gewährleistung erst mal gar nichts zu schaffen!
Es handelt sich um eine Gewährleistungssache. Für diese ist erstmal alleine der Verkäufer (=Händler) zuständig.
An wen der das Board weiterleiten muss oder auch nicht kann dem Kunden herzlich egal sein.

Ein geschmorter IC kann muss aber nicht OC oder sonst was geschuldet sein. Auch ein IC ist "nur" ein Bauteil und kann sich sehr wohl mal verabschieden.
Das Gegenteil müsste dir der Händler nachweisen.

Wenn neben dem IC fette Schraubenziherkratzer sind, ok. Dann ist der Fall klar...wobei man auch da mal klagen sollte...der Nachweis, dass die Kratzer ursächlich waren müsste dann ja auch erst erbracht werden...
[/quote]

Der Hersteller gibt die Garantie, der Händler die Gewährleistung, dass ist klar. Nur im Falle von physiaklischer Beschädigung, wie sie hier aufgetreten ist, sieht das nun mal anders aus. Wie soll der Händler denn nachprüfen das der Kunde eben nicht OCed hat, nicht irgendwo sonstwas beim Kunden vorgefallen ist(Stromschwankung vom NT her oder was auch immer) was dazu geführt hat, dass nun ein solcher Schaden vorliegt?

Ich kann nur sagen das mein Chef mir die Ohren langziehen würde, wenn ich solche Ware einfach so zurücknehmen und durchtauschen würde. Und genau auf solche Dinge achten z.B. auch unsere Testkäufer. Wenn man das Glück hat bei so was erwischt zu werden, darf man dann nur zu nem netten Gespräch ins Büro wo einem dann nochmals deutlich gesagt wird was an zurücknehmen darf und was nicht.

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EDIT :
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Und?
Der Händler haftet nunmal 6 Monate für Fehler. Für 99,9% aller Hardwarefehler kann ein Händler nichts (wie auch?), was ihn dennoch nicht von seiner Pflicht entbindet.

Was der Hersteller dann hinterher sagt, muss der Händler mit ihm klären.
Und natürlich muss der ursächliche Fehler lokalisiert werden, aber der Händler kann nicht einfach sagen:
Kundenfehler => keine Gewährleistung
Wenn muss der Händler dann schon mit einem (gutachterlichen) Beleg aufwarten, was er sicher nicht können wird. Die alleinige "Bestätigung" vom Hersteller(Support) ist dafür imo auch nict ausreichend, da der Support sowas ja meist im Rahmen der Garantie prüft, die aber mit dem Gewährleistungsrecht erst mal wenig zu tun haben muss...

Wenn du hier auch nochmal bei dem zitierten teil des Wiki Artikels nachliest muss hier quasi nachgewiesen werden, dass der Mangel am Board schon im Keim vorhanden war und es eben nur eine Frage der Zeit war bis da mal ein IC hochgeht. Dies kann der Händler aber so nun mal nicht feststellen wenn er das Board übergibt.

Weiterhin ist in dem Artikel zu lesen:
Gewährleistungsprüfung

Hat ein Händler oder Hersteller eine Ware wegen eines Problems zurückerhalten, das der Kunde im Wege seines Gewährleistungsanspruches beseitigt haben möchte, so prüft er in der Regel vorab so:

...

* Welche Probleme lassen sich feststellen?
o Dazu wird anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden versucht, das Problem nachzuvollziehen. Zusätzlich, oder um dies zu unterstützen, wird ein für die Ware spezifisches Prüfprocedere durchgegangen.
o Manchmal werden Problemberichte nicht akzeptiert, die durch das spezifische Prüfprocedere nicht aufgedeckt werden würden.
* Sind diese Probleme von der Gewährleistung oder eventueller Garantie abgedeckt? Sind sie durch Missbrauch durch den Kunden oder Fehlbehandlung durch Dritte entstanden? (z. B.: Versandschaden)
...

In diesem Fall trifft es also zu das man nicht genau sagen kann warum dieser Defekt entstanden ist. Ich glaube ja auch das hier nicht OCed wurde oder was auch immer, aber das ist eben dann eine Kullanzsache wenn der Händler das auch glaubt.

In solch einem Fall würde ich an sich so vorgehen:
Händler beim Hersteller (oder seinem Zulieferer bzw. dem Einkäufer für diese Boards) anrufen lassen wie es damit aussieht das Board einzuschicken, damit da was genaueres festgestellt werden kann. Dabei auf jeden Fall absichern das der Hersteller da erst mal nix repariert und das diese Überprüfung kostenlos ist. Wenn dem so ist, dann das Board einschicken lassen, oder besser selber einschicken weil das wesentlich schneller geht als über den Händler. Dann muss eben festgestellt werden warum da welcher Fehler aufgetreten ist und das Board muss repariert oder getauscht werden.

Insgesamt kann es ja wohl auch nicht sein das der Händler für einen Fehler bestraft wird für den er nichts kann. An sich läuft es nämlich bei zurückgeschickter Ware so, dass der Händler dafür auch nicht seinen vollen Kaufpreis zurückbekommt. Dann würde es im Falle eines direkten Tausches ja so aussehen, dass der Händler zunächst dem Kunden ein neues Board gibt und dann vom alten Board nur noch grob 70% des Kaufbetrags bekommt. Ich kann es hier nur jedem empfehlen mal ne zeit lang in nem Laden zu arbeiten und mal zu sehen was da los ist. Denn was hier einige für Vorstellungen haben (jetzt nicht speziell auf diesen Thread oder hier an der Diskussion Beteiligte bezogen, sondern durchaus auch auf Kunden mit denne ich mich täglich rumschlagen darf) das geht dann leider doch etwas an der Realität vorbei. Klar will der Händler profit machen und der Kunde Geld sparen, dabei natürlich gute Beratung und guten Service. Aber es gibt nun mal einfach Fälle die für den Kunden sehr unangenehm sind, wo der Händler aber trotzdem so reagieren muss.
 
Danke erstmal euch beiden.

Mir geht es nicht primär darum, sofort ein neues Board zu bekommen (was ich mit dem entsprechendem Nachdruck erreichen könnte), mir geht es darum, das ich nicht einsehe, das ich meine Rechte abtreten sol. Wenn das Board älter als 6 Monate wäre, würde ich das (vermutlich) zähneknirschend unterschreiben, aber da ich dort dann eh in der Beweislast wäre, wohl der einfachere Weg.

Da das Board aber erstmal gerade 4 Monate alt ist und das BGB gereglt hat, das ich in dieser zeit keine Nachweise zu führen habe (sicher, mutwillige Beschädigung und Änderung der Spezifikation ausgenommen), sehe ich nicht ein, eine Kulanzvereinbarung zu unterschreiben, die mir jeglichen Handlungsspielraum entzieht, da ich auf meinen Anspruch jeglicher Art verzichten würde. Das ist der Punkt, den ich nicht einsehe in den ersten 6 Monaten. Von mir aus kann das Board eingeschickt werden, ich wäre sogar bereit, eine längere Zeit (ca. 6 Wochen) zu warten, es eilt nicht wirklich, da wir auf der Arbeit immer ein paar Austauschkomponenten rumliegen haben.

Ich stelle nun mal die Umkehrfrage, was wäre, wenn mein Board direkt nach Kauf und Einbau diesen Fehler aufweisen würde? Lt. dem Händler müßte das Board ebenso eingeschickt werden, der Kunde hätte kein Recht auf einen sofortigem Austausch (wenn wir obiges mal zugrunde legen) und müßte das Schreiben denoch unterschreiben.

Vielleicht sehe ich das als Kunde anders als wie ein Händler, aber wie schon beschrieben, ein IC ist auch nur ein Bauteil (ebenso wie ein Elko etc.), was auch mal einen Fehler aufweisen kann.

Zudem habe ich mich auch mal umgehört, bei dem Händler soll es so sein, das selbst, wenn z.B. etwas Plastik am IDE Port gebrochen ist (beim schiefen rausziehen des IDE Steckers), sich der Händler weigert, das Board einzuschicken, es sei denn, man unterschreibt ein Kulanzschreiben.

Was ich davon halten soll, sage ich mal eher nicht.
 
dann würde ich den händler ab jetzt meiden,

ich würde nichts unterschreiben.

nur weil du das nicht zurücknehmen darfst heißt es nicht das es auch rechtlich so ok ist.

Das der Händler sich natürlich absichern möchte ist klar.

Das Beispiel von SIN im vorpost trifft den nagel doch auf den Kopf.

nur wer klagt schon wegen eines doofen Mainboards?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stelle nun mal die Umkehrfrage, was wäre, wenn mein Board direkt nach Kauf und Einbau diesen Fehler aufweisen würde? Lt. dem Händler müßte das Board ebenso eingeschickt werden, der Kunde hätte kein Recht auf einen sofortigem Austausch (wenn wir obiges mal zugrunde legen) und müßte das Schreiben denoch unterschreiben.

Vielleicht sehe ich das als Kunde anders als wie ein Händler, aber wie schon beschrieben, ein IC ist auch nur ein Bauteil (ebenso wie ein Elko etc.), was auch mal einen Fehler aufweisen kann.

Zudem habe ich mich auch mal umgehört, bei dem Händler soll es so sein, das selbst, wenn z.B. etwas Plastik am IDE Port gebrochen ist (beim schiefen rausziehen des IDE Steckers), sich der Händler weigert, das Board einzuschicken, es sei denn, man unterschreibt ein Kulanzschreiben.

Was ich davon halten soll, sage ich mal eher nicht.

Was deine Frage bezüglich "dieker nach dem Einbau" angeht, ist das auch eine schwierige Geschichte.Oftmals tauschen da Händler aus Kullanz noch so durch, im Prinzip ist es aber eben auch eine physikalische Beschädigung und daher...

Und wenn Plastik am IDE Port gebrochen ist, dann kann man das Board eben auch nicht so einfach zurücknehmen. Wer die teure Hardware nicht entsprechend behandelt und den IDE Stecker so schief rauszieht das etwas bricht, der hat eben leider Pech gehabt. Du kannst ja auch nicht sagen: "Beim festschrauben des Boards bin ich mit dem Schraubenzieher abgerutscht und hab hier den Elko abgerissen. Ist aber auch schlecht gemacht mit den kleinen Schrauben, da kann man so leicht abrutschen. Kann ich ein neues Board haben?"

Davon mag man halten was man will, aber wenn du wüsstest mit welchen Tricks die Leute versuchen ihre Hardware noch zu tauschen, sei es weil sie aus Eigenverschulden defekt ist, oder sei es weil eine neue Version/Revision auf dem Markt ist und man die gerne hätte wo dann plötzlich irgendwelche Fehler auftreten...

Da solltest du eher weniger über den Händler schimpfen, als über diese Kunden, denn denen hast du es zu verdanken das auch ehrliche Kunden denen so ein Mist passiert, erst mal nicht mehr geglaubt wird.
 
Wie soll der Händler denn nachprüfen das der Kunde eben nicht OCed hat, [...]?

Das ist das Problem des Händlers, nicht des Kunden.

Wenn du hier auch nochmal bei dem zitierten teil des Wiki Artikels nachliest muss hier quasi nachgewiesen werden, dass der Mangel am Board schon im Keim vorhanden war und es eben nur eine Frage der Zeit war bis da mal ein IC hochgeht. Dies kann der Händler aber so nun mal nicht feststellen wenn er das Board übergibt.

Der Händler muss aber nachweisen, dass der ursächliche Fehler eben nicht beim Gefahrenübergang angelegt war. Auch hier hat das WIE den Kunden überhaupt nicht zu jucken.
Und die Nachweisführung dürfte alles andere als leicht fallen.

Es handelt sich bei SiN um einen klassischen Gewährleistungsfall. Das manche Händler die Verantwortung gerne abwälzen oder dem Kunden sonst was erzählen ist nichts neues und irgendwo auch verständlich, kostet doch jede Reklamation bares Geld.
Aber: die meisten Händler pochen auf ihr Recht und kommen recht fix mit Mahnschreiben etc., warum soll ich mir dann als Kunde eine Verzichtserklärung und sonstigen Summs gefallen lassen?
Das sind Einschüchterungsversuche und sonst nichts...

Ich würde ich so einem Fall eiskalt den Rechtsweg bestreiten...

Da solltest du eher weniger über den Händler schimpfen, als über diese Kunden, denn denen hast du es zu verdanken das auch ehrliche Kunden denen so ein Mist passiert, erst mal nicht mehr geglaubt wird.

Nachvollziehbar, sehe ich aber dennoch nicht ein!
Ich lasse mich doch nicht pauschal als Lügner brandmarken, weil der Händler schon negative Erfahrungen hatte...so ein Prinzip fährt ja auch unser Innenminister...erstmal sind alle verdächtig...das kann es ja wohl nicht sein, oder?
 
Der nachweis ist doch ganz einfach: Das Board lief 4 Monate lang, ergo war bei der Übergabe alles in Ordnung. Wie bei Wiki beschrieben handelt es isch hier eben um einen Fehler der vielleicht schon irgendwo im Keim vorhanden war, was aber eben nur der Hersteller wirklich testen kann. Vielleicht gabs hier auch ne Stromschwankung (für die SiN auch nix kann), wer weiß das schon?

Du kannst ja dann einfach mal bei deinem Händler anfrage falls du noch einen hast, oder falls du nur online bestellst, dann dort bei deinem bevorzugten Händler, was der in einem solchen Fall machen würde. Womöglich wirst du dann spontan deinen Händler wechseln müssen und erst mal lange rumsuchen/rumfragen bis du einen findest wo es anders aussieht.

Insgesamt möchte ich mal behaupten das du dann erst mal lange suchen musst um einen Händler zu finden, der da so kullant ist. Dann ist es aber auch sicher nicht mehr der günstigste und den gerinsgten Preis will hier ja auch jeder (wird ja nur noch über Preissuchmaschinen gesucht und dann gesagt "der Preis von Hardware XY liegt bei X€ immer und überall und alle müsswn diesen Preis machen...aber gut das ist ein anderes Thema).

Und ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass wir eben auch Kunden haben die immer gleich auf die Barrikaden gehen, mit Rechtsmitteln drohen und was nicht alles. Ist zwar sehr selten, aber einer hat bei mir auch mal gut rumgeschrien im Laden. Was ist letztendlich draus geworden? Cheffe hat sich drüber kaputtgelacht, der Kunde musste einsehen das es ihm auch nix nützt und er nicht weiterkommt und fertig. Denn es ist ja nun auch mal so, dass sich jeder hier als Rechtsexperte betrachtet, weil man eben im Netz überall dies und jenes nachlesen kann. Ich habe hier den Wiki Artikel nur verlinkt um eine gewisse kleine grundlage zu bieten, der rest ist bei mir eben Praxiserfahrung. Aber solange man kein Jurist ist, sollte man sehr vorsichtig damit sein mit Paragraphen um sich zu schmeißen und mit Rechtsmitteln zu drohen. Denn so eine Firma hat auch eine Rechtsabteilung und die Mitarbeiter werden schon auf Grund gewisser Gesetzgebungen angewiesen so oder so zu handeln. Sicher können da auch fehler auftreten, gar keine Frage, aber glaubst du eine Firma würde nicht sofort ein so beschädigtes Board zurücknehmen und tauschen bevor sie sich auf nen Rechtsstreit einlässt, wenn sie sich nicht sicher wäre das sie eben im recht ist und somit richtig handelt? Glaubst du man verliert durch so einen Krams gerne Kunden? Ganz gewiss nicht. Man will an sich ja immer die Kunden zufriedenstellen. Aber manchmal ist das eben nicht so einfach.

Und das mit dem verdächtigen ist auch so eine Sache. Der Händler muss ja gar nicht explizit sagen "na hören sie mal, sie haben doch übertaktet, geben sie es doch einfach zu", es kann ja wie gesagt auch zu solch einen Schaden durch andere äußere Einflüsse gekommen sein, für die der Kunde auch gar nix kann. Durchaus mal Sachen die ein gutes Board aushalten muss und es in dem Fall vielleihct nicht hat. Oder eben so ein Fehler der von vornerein bei dem Board schon vorhanden war und es eben ne zeit gebraucht hat bis er denn nun auftritt. Ist es vielleicht sogar ein Serienfehler (kann man ja auch mal im Netz gucken, dann muss der Händler natürlich tauschen). Aber man kann nun mal nicht einfach pauschal mit solchen Verlusten kalkulieren. Folgende Situation ist nämlich auch Alltag: Du kaufst bei deinem Händler um die Ecke, wirst immer gut behandelt und auch solche Hardwaredefekte werden ohne Murren zurückgenommen und getauscht. Dann kommst du aber mit "ich bin doch Stammkunde kriege ich nicht etwas Rabatt?" und eben dem beliebten "das habe ich im Internet aber X€ günstiger gefunden". Mit anderen Worten: "Also ich bin hier ja schon gerne Kunde, aber um mich noch weiter halten zu können, müsst ihr für mich auch noch was an euren Preisen machen!" Da magst du jetzt sagen "nein nein ich zahle auch gerne ein paar € mehr für guten Service" aber ich kann/muss dir sagen, dass du dann leider ein Einzelfall bist. Guck dich mal hier im Forum um. Händler XY ist viel zu teuer, bei Geizhals ist das aber viel günstiger zu kriegen usw. Man erwartet also das der Händler also, um einen Stammkunden nicht zu verlieren, auch mal Verluste eingeht und dann auch noch bei den Preisen weiter runtergeht. Wie beschrieben macht man bei nem Board was mal 100e gekostet hat, durchaus mal 30€ Verlust wenn man es zurückschickt und das bei nem urspürnglichen Gewinn von nicht mal 10€. Das sind alles mal Sachen die man bedenken muss, die da mit reinspielen.

Aber bevor wir uns hier noch weiter verfranzen, hat unser Foren Jurist Sepp ja vielleicht auch noch was zum Thema beizutragen ;D Aber womöglich ist er ja auch gerade im Weihnachtsurlaub *noahnung*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne es weiter ausführen zu wollen:

a) habe ich einen Händler vor Ort. Der ist zwar teurer, aber da würde man mir so ein Board sofort tauschen
b) hat es in so einem Fall nichts mit stupiden "auf die Barrikaden" gehen zu tun. In einem Vertragsverhältnis gibt es Rechte und Pflichten für beide Seiten. Wenn die eine dann meint neue Regeln diktieren zu können (Verzichtserklärung!) dann wüsste ich nicht warum man sich das Gefallen lassen sollte?
c) nur weil es 4 Monate lief ist eben nicht ergo alles ok gewesen. Es geht schlicht um die Anlage des Fehlers...ob das im Gesetz so sinnig gelöst wurde, ist eine andere Frage, die man hier aber nicht erörtern muss
d) lasse ich mir nicht latent von dir unterstellen mit "irgendwelchen" Behauptungen umher zu werfen, wenn du auch lediglich "deinen Chef" und "eure Praxis" als Basis heran ziehst...
 
zu a) immer schön zu hören das es so was noch gibt, Daumen hoch dafür :)

zu b) das war eher eine allgemeine Aussage, weil ich es eben schon öfter mal erlebt habe, dass ein jeder Kunde meint sich ja in allen Gesetzen genaustens auszukennen und immer besser Bescheid weiß und sei es auch weil es nur um 10€ geht. Das war keineswegs auf dich und deine Argumente bezogen. Ich muss auch dazu sagen, dass ich mich an der Stelle mal wieder über unsere Kunden aufgeregt habe und etwas davongalloppiert bin, sry dafür ;) Aber wie oben mal erwähnt: wer mal in der Branche gearbeitet hat, der wird wissen wovon ich rede und es auch nachvollziehen können.

zu c) das sage ich doch auch immer wieder und ebenso ist es auch nachzulesen. Es kann durchaus sein (bzw. wird hier so gewesen sein) das der Fehler im Keim vorhanden war. Dies muss aber eben irgendwie überprüft/nachgewiesen werden. Und da der Händler hier in der Beweispflicht ist, da es ja noch in den ersten 6 Monaten liegt, muss er eben zusehen das er die Beweise ranschafft. Also ab damit zum Hersteller. Ist ein kleines Bisschen Papierkrams für den Händler und eben im Prinzip gehts wesentlich schneller wenn man die defekte Ware als Kunde selbre einschickt. Oder eben auch wie vorgeschlagen den Händler beim Hersteller anrufen lassen, sollte doch auch kein Problem sein, oder gar selber mal anfragen. Dann hat man eine Grundlage. Und kann ggf. dem Händler genau sagen "also ich hab schon mit der Firma gesprochen und die sage nauch ganz klar das du mir ein neues Board geben musst, weil sie eben auch wissen das da mal so was vorkommen kann" (zugeben das mal wieder billigere Bauteile verwendet wurden, wird wohl keiner)

zu d) Ich habe dich hier nie persönlich angegriffen, ich habe lediglich gesagt wie es nun mal in der Praxis aussieht. Und das nicht nur bei uns im Laden, sondern durchaus auch anderswo. Und gerade da du ja deinen Händler vor Ort hast dem du vertraust, kannst du ihn ja auch einfach mal fragen wie es denn dort aussehen würde in einem solchen Fall. Denn du musst dabei auch einfach mal bedenken das es eben durchaus Testkäufer gibt und wir auch Testkäufer zur Konkurenz schicken. Und da sieht es halt auch so aus. Ich spreche hier auch nicht von nem kleinen Laden, sondern schon von ner größeren Kette wo einiges mehr dran hängt. Ich kann eben nur aus der Praxis berichten und du (zumindest liest es sich so, korrigiere mich wenn ich falsch liege) eben aus dem was du für richtig hälst bzw. aus deinem Verständnis der Gesetzestexte heraus. Es mag ja auch durchaus sein, dass man es an sich anders machen müsste, die Firmen/Läden usw. aber jede Gesetzeslücke ausnutzen (was sie auch sicherlich machen, es geht halt um Profit) und ich bin gerne bereit da auch einzusehen wenn da was falsch gemacht wird, bin auch gerne bereit da mal was weiterzuleiten (was meinst du was ich schon für seitenlange mails an die Geschäftsleitung geschickt hab, weil mir diese oder jene vorgegebene Behandlung von Kunden nicht gepasst hat bzw. weil ich auch gerne mal wissen sollte warum da so reagiert werden muss etc.)

Es ist ja nicht so das ich absolut nicht nachvollziehen kann was du sagst, nein ganz im Gegenteil. Ich hätte es auch gerne so. Nur die Praxis ist hier wohl auch wie so oft anders, als man es gerne hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn Plastik am IDE Port gebrochen ist, dann kann man das Board eben auch nicht so einfach zurücknehmen.

In dem Fall geht es nicht um eine Rücknahme (ich würde als Händler ein beschädigtes Board nicht zurücknehmen oder ein unvollständiges), sondern um eine Reklamation (allerdings nur vom hören sagen). Mainboard machte gar nichts mehr, der dementsprechende Kunde mußte dieses Kulanzschrieben unterschreiben, weil am IDE Port eine Plastikhalterung gebrochen war (also etwas, was mit dem Fehler absolut nichts zu tun hatte) - zudem das Plastik auch sonst keine wirklich wichtige und relevante Funktion hat.

DIe Frage ist einfach, ob es in den ersten 6 Monaten rechts ist (ich bin mal gespannt, welcher Meinung Sepp dort ist), das ich aufgrund eines Fehlers, den ich nicht begangen habe, meine Rechte aufgeben sollte.

Wie schon erwähnt, fordere ich nur eine Bearbeitung Richtung Hersteller (und zwar ohne Abtretung der Rechte), noch nicht mal einen sofortigen Austausch oder Werterstattung. Das ist mir ziemlich egal.

Leider ist es so, das viele Kunden teilweise auf Teufel komm raus ein Board beschädigen oder unachtsam handhaben. Aber was kann ich dafür, vor allem, wenn ich in den ersten 6 Monaten keine Beweislast hab? Sicher, wenn ich das Board mutwillig beschädige, würde ich nichts fordern (und es gibt weiß Gott einiges an Kunden, die dann genau das tun und anfangen, ihre (nicht vorhanden) Manieren zu vergessen und rumzubrüllen, mit dem Anwalt drohen und beleidigend werden.

Warten wir mal ab, was Sepp dazu meint ;)

Auf jeden Fall aber schonmal Danke an euch :)
 
Also ich würde langsam sagen, daß wir wieder mal von Hölzchen auf Stöckchen ins von mir angedeutete Land der Sagen und Mythen abgleiten.

Das Beispiel mit dem IDE Port hat mit dem Fall hier gar nichts zu tun.

Vor allem wenn ich hier lese "Rechtweg beschreiten". Sorry. Weg zum Anwalt, der nimmt sich deinem Problem an. Er wird allerdings das Schreiben nicht unverzüglich aufsetzen, sondern das dauert ein paar Tage. In dem Anwaltsschreiben wird dann eine 2 wöchige Nachfrist auf Erfüllung stehen, usw.

In den 3 bis 4 Wochen, die für den Papierkram draufgehen, hat der Händler im Normalfall schon eine Nachricht vom Hersteller, was Sache ist.

Abe das ganze Gerede mit §, das ist wieder mal typisch Deutsch. Oder der Kunde, der laut schreit, bekommt seinen Willen. Haste auch nur hier in Deutschland. Mach das mal woanders, der schmeißt der Marktleiter einen achtkantig raus...ggf. noch mit Ladenverbot.
 
Les dir bitte nochmal meine Beiträge genau durch. Ich fordere nirgendwo einen Anwalt, ich frage nur nach, ob es rechtens ist oder nicht. Mehr nicht. Das Thema IDE Port und gebrochen ist in einem Kontext aufgetaucht, den du hier nicht mehr zugeordnet hast ;).
 
@FHen1979:
Genau das ist es was ich meine. Ruhe bewaren und eben mal anfragen lassen wie es denn damit aussieht. Klar will man schnell Ersatz, aber in der Regel genügt da eben ein Anruf des Händlers entweder beim Zulieferer oder beim Hersteller selbst um das zu klären.

@SiN:
Ok das hatte ich missverstanden, dachte da sie eben reklamiert worden das der IDE Port einfach so brechen konnte. Und nochmal der Tip: frag selber mal nach beim Hersteller. Wenn der ne kostenpflichtige Hotline hat und du nicht bereit bist das zu zahlen, dann lass deinen Händler anrufen, dass würde nämlich genau darunter fallen, dass der Händler dir beweisen muss, dass er dir nichts defektes gegeben hat. Eben so kann er den nachweis nämlich führen und anfragen ob da probleme bekannt sind, warum so ein IC bei dem Board einfach hochgehen kann, wenn der Kunde das Board innerhalb seiner Spezifiaktionen betrieben hat usw.

Und FHen1979 meinte glaube ich eher Herr Jehs Aussagen wie z.B. "Ich würde ich so einem Fall eiskalt den Rechtsweg bestreiten...".
 
Zuletzt bearbeitet:
Und FHen1979 meinte glaube ich eher Herr Jehs Aussagen wie z.B. "Ich würde ich so einem Fall eiskalt den Rechtsweg bestreiten...".

Ja denke ich auch ;D

Und dazu stehe ich auch. Ich wüsste nicht, warum ich mir eine Verzichtserklärung aufnötigen lassen sollte?
Das ist ja der Punkt der mich ärgern würde.

Wenn der Händler sagt: "Hmmm wir schicken das mal ein und schauen was der Distributor/Hersteller sagt."
Dann wäre das kein Problem.
Aber im vornerein zu sagen: "Nö, ohne Verzichtserklärung werden wir nicht tätig, und wenn, dann nur aus Kulanz." Das geht imho nicht.

DIe Frage ist einfach, ob es in den ersten 6 Monaten rechts ist (ich bin mal gespannt, welcher Meinung Sepp dort ist), das ich aufgrund eines Fehlers, den ich nicht begangen habe, meine Rechte aufgeben sollte.

Und das ist eben der Punkt. Unterzeichnet er so eine Erklärung steht er am Ende evtl. doof da, und das kann es nicht sein.
 
Gut ok darauf können wir uns einigen.
Mit unterzeichnen von irgendwelchen Erklärungen hatte ich da auch nix am Hut bzw. wurde auch nie gesagt das so was zu machen ist.
 
Dies Sachlage ist hier ganz eindeutig, der Kauf ist erst 4Monate her daher hat der Kunde Anspruch auf Gewährleistung. Der Händler ist nen Spinner er muss dem Kunden Nachweisen das das Bord durch verschulden des Kunden gestorben ist.
Das geht nicht in dem er behauptet das ist so, dazu muss er schon ein Gutachten vorlegen.

Der Kunde muss hier erst nach 6 Monaten dem Händler im Streitfall ein Gutachten vorlegen.

Hier lagt schlicht ein verdeckter Mangel beim Kauf vor. Ein Materialfehler in einem Bauteil oder ähnliches. Wenn der Händler was anderes Meint muss er es beweisen.

Wir sind hier nicht in schwarz Afrika, hier gibt es klare Gesetze, das BGB in diesem Fall. Und daran hat sich dieser Händler zu halten.

Einfach nicht abwimmeln lassen! Und auf dein Recht bestehen!
 
Seh ich hier auch so. Ist eindeutig geregelt. Was heißt denn schon physikalischer Defekt? Es ist völlig egal, ob man den Defekt "sehen" kann oder nicht. Es ist ein IC innerhalb von 4 Monaten durchgeschmort, und Recht und Gesetz gehen davon aus, dass der IC bereits bei Gefahrenübergang im Keim fehlerhaft war (wenn wirklich nicht oced wurde, ist das auch die wahrscheinlichste Variante, da so ein Bauteil innerhalb der Specs betrieben länger durchzuhalten hat!). Wenn der Händler meint, es wäre nicht so, muss er das beweisen. Die geforderte Abtretungserklärung ist in jedem Falle Käse. Der Händler ist in der Pflicht, das Problem zu lösen. Alles andere ist Abwimmel-Gerede, das primär dazu führen sollte, dass man den Händler in Zukunft meiden sollte........In so einem Fall dürfte sich zur Not auch der Rechtsweg lohnen. Denn auch die Kosten wird am Ende der Händler begleichen dürfen, da er ziemlich sicher verlieren wird.....

Dass ein Händler gerne den Liferanten/Hersteller in die Pflicht nehmen will und deswegen erst einsenden will, ist durchaus noch halbwegs zu verstehen. Bei solchen unverschämten Forderungen wie der Abtretungserklärung würde ich allerdings sofort andere Seiten aufziehen.........Wer als Händler seine Margen so knapp kalkuliert, dass er bei Gewährleistungsfällen sich nicht mehr an Recht und Gesetz halten KANN, dann muss er eben pleite gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler muss das Motherboard entweder reparieren lassen oder Ersatz hierfür leisten.
Wenn der Händler das nicht einsieht weist du ja zumindest schon mal bei wem du nie wieder einkaufen solltest :D.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also:

Frisch geklagt ist halb gewonnen!
 
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