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muss ich sachen zurück nehmen die ich verkauft habe
was anderes wär's, wenn du sehr oft und sehr viel verkaufts, dann könnte man annehmen, daß du eher geschäfts- als privatmann bist (hat auch auswirkungen auf steuer usw.).
anders siehts natürlich aus, wenn du dem käufer irgendwas arglistig verschwiegen, ihn getäuscht etc. hast. dann könnte er den kaufvertrag durchaus anfechten bzw. für nichtig erklären lassen.
Nein.
Die Gewährleistungsregeln für den Gebrauchtgütekauf gelten nämlich nur zwischen Unternehmer und Verbraucher, jedoch nicht zwischen Privatleuten.
Wenn der Artikel allerdings "Schrott" ist, dann ist das was anderes.