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Nutzung Internetanschluss durch Dritte - Wie wirksam belehren?
- Ersteller grinder_1974
- Erstellt am
grinder_1974
Vice Admiral Special
Hallo zusammen. Folgende Situation liegt vor:
Meine Schwester lebt mit ihrer Tochter zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Da sich meine Schwester momentan in einer laufenden Verbraucherinsolvenz befindet und zudem eine gewisse Zeit ALG II bezogen hat, war es ihr nicht möglich, einen Telekommunikationsvertrag auf eigenen Namen und eigene Rechnung abzuschließen.
Ich habe daher auf meinen Namen einen Telekommunikationsvertrag (Telefon und Internet) abgeschlossen, der von ihr und meiner Nichte genutzt wird. Ein räumlicher Zusammenhang zwischen meiner und ihrer Wohnung besteht nicht.
In der Vergangenheit hat es insbesondere mit meiner Nichte heiße Diskussionen über den möglichen Download von urberrechtlich geschütztem Material gegeben.
Ich möchte jetzt beide schriftlich dahingehend belehren, dass insbesondere die Internetnutzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu erfolgen hat.
Wie würdet Ihr vorgehen? Die Kündigung des Vertrages ist die letzte Option für mich, da ich meiner Schwester vom Grunde her gerne behilflich sein möchte, es aber nicht einsehe, für evtl. Verfehlungen als Anschlussinhaber haften zu müssen. Hat jemand hierzu schonmal jemand ein passendes Musterschreiben o. ä. gesehen?
Meine Schwester lebt mit ihrer Tochter zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Da sich meine Schwester momentan in einer laufenden Verbraucherinsolvenz befindet und zudem eine gewisse Zeit ALG II bezogen hat, war es ihr nicht möglich, einen Telekommunikationsvertrag auf eigenen Namen und eigene Rechnung abzuschließen.
Ich habe daher auf meinen Namen einen Telekommunikationsvertrag (Telefon und Internet) abgeschlossen, der von ihr und meiner Nichte genutzt wird. Ein räumlicher Zusammenhang zwischen meiner und ihrer Wohnung besteht nicht.
In der Vergangenheit hat es insbesondere mit meiner Nichte heiße Diskussionen über den möglichen Download von urberrechtlich geschütztem Material gegeben.
Ich möchte jetzt beide schriftlich dahingehend belehren, dass insbesondere die Internetnutzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu erfolgen hat.
Wie würdet Ihr vorgehen? Die Kündigung des Vertrages ist die letzte Option für mich, da ich meiner Schwester vom Grunde her gerne behilflich sein möchte, es aber nicht einsehe, für evtl. Verfehlungen als Anschlussinhaber haften zu müssen. Hat jemand hierzu schonmal jemand ein passendes Musterschreiben o. ä. gesehen?
Beppo
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Ich würde nochmals eindringlich mit beiden, bzw. der Nichte darüber reden, dass du in letzter konsequenz den Anschluss kündigst. Sollte das nicht helfen, würde ich kündigen, da hört nämlich die Liebe zur eigenen Verwandtschaft auf, wenn man sich strafbar macht.
Shai Hulud
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Wie alt ist die Nichte? Aber ab davon seh ich es ähnlich wie Beppo: Aus der Haftung kommst Du nicht raus.
Lassen es die AGBs eigentlich uneingeschränkt zu, dass jemand anderes den Zugang nutzt?
Lassen es die AGBs eigentlich uneingeschränkt zu, dass jemand anderes den Zugang nutzt?
larsbo
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Hi,
selbst mit einer Belehrung oder einer Unterschrift unter einem formellen Schreiben wirst um die Haftung wohl nicht umherkommen.
LINK
Mein Tip: Anschluss kündigen....ein Prepaid-Handy kostet auch nicht die Welt und Du bist ausm Schneider.
mfG T.
Na ja, das OLG-Frankfurt Urteil scheint ja eher in die Richtung zu gehen, dass eine Belehrung auch von Minderjährigen zunächst mal reicht, jedenfalls wenn noch nichts vorgefallen ist. Wackelig ist das aber schon alles, zumal sich ja der Kläger den Rechtsort aussuchen kann und sicherlich in Hamburg und nicht in Frankfurt klagen würde.....
Man könnte sich darauf zurückziehen, dass der Anschluss als Dienstleistung komplett überlassen wurde. Wenn dann noch ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der die entsprechenden Belehrungshinweise enthält KÖNNTE es durchgehen. Man wäre dann vom Status her ähnlich zu bewerten, wie ein Telco, der ja auch nur die Leitung bereit hält und nicht als Störer haftet. Ich würde zumindest vermuten, dass das sogar leichter durchzubekommen wäre, als wenn die eigene Hauptleitung nur gelegentlich von anderen genutzt wird und dabei was passiert.
heiner.hemken
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Na ja, das OLG-Frankfurt Urteil scheint ja eher in die Richtung zu gehen, dass eine Belehrung auch von Minderjährigen zunächst mal reicht, jedenfalls wenn noch nichts vorgefallen ist. Wackelig ist das aber schon alles, zumal sich ja der Kläger den Rechtsort aussuchen kann und sicherlich in Hamburg und nicht in Frankfurt klagen würde.....
Man könnte sich darauf zurückziehen, dass der Anschluss als Dienstleistung komplett überlassen wurde. Wenn dann noch ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der die entsprechenden Belehrungshinweise enthält KÖNNTE es durchgehen. Man wäre dann vom Status her ähnlich zu bewerten, wie ein Telco, der ja auch nur die Leitung bereit hält und nicht als Störer haftet. Ich würde zumindest vermuten, dass das sogar leichter durchzubekommen wäre, als wenn die eigene Hauptleitung nur gelegentlich von anderen genutzt wird und dabei was passiert.
Im ersten Augenschein könnte man so argumentieren, nur ist hier die technische Komponente, die ja in erster Linie das Telekommunikationsunternehmen zu dem macht, was es ist, nicht gegeben. Auf der anderen Seite würden dann aber auch alle Regelungen, die für solche Unternehmen gelten automatisch auch bindend.
Letzlich müsste man entweder über einen Vertrag zur Überlassung der Nutzung eines Telekommunikationsanschlusses nachdenken, der latürnich auch die Haftungsfolgen in Form einer Haftungsfreistellung des Vertragsinhaber gegenüber einem potentiellen Geschädigten beinhaltet. Dieses kann NUR im Zivilrechtlichen erfolgen. Eine mögliche strafrechtliche Komponente bleibt davon unberührt, obwohl/da hier ja die Täterschaft explizit nachgewiesen werden muss.
Oder man denkt über eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen bei Vertragsabschluss mit dem "nicht kreditwürdigen" (schreckliche Bezeichnung) Antragsteller nach.
Zuletzt bearbeitet:
grinder_1974
Vice Admiral Special
Danke für Eure Meinungen. Ich muss mir das nochmal in Ruhe überlegen und habe Sepp bereits bezüglich einer Beratung hierzu angeschrieben.
Ist jemandem bekannt, ob es bereits Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall gibt? Die bisher verhandelten Fälle betreffen ja eher die Situation, dass die Person, die den Verstoß begangen hat mit dem Anschlussinhaber zusammen unter einem Dach wohnt, was bei mir nicht der Fall ist.
Ist jemandem bekannt, ob es bereits Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall gibt? Die bisher verhandelten Fälle betreffen ja eher die Situation, dass die Person, die den Verstoß begangen hat mit dem Anschlussinhaber zusammen unter einem Dach wohnt, was bei mir nicht der Fall ist.
Beppo
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Hi,
schau einfach mal in die AGB des Anbieters.
Bei der T-Com sieht es z.B. SO aus:
Meine Meinung: Auch wenn Du NICHT unter einem Dach mit Deinen Verwandten wohnst, lass es lieber bleiben.
mfG T.
schau einfach mal in die AGB des Anbieters.
Bei der T-Com sieht es z.B. SO aus:
Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, T-DSL Dritten ohne vorherige
Erlaubnis der T-Com zum alleinigen Gebrauch zu
überlassen oder weiterzuvermieten.
Meine Meinung: Auch wenn Du NICHT unter einem Dach mit Deinen Verwandten wohnst, lass es lieber bleiben.
mfG T.
grinder_1974
Vice Admiral Special
@Beppo: Der Passus in den AGB der Telekom ist mir bekannt. Was hat der von Dir verlinkte Absatz mit der von mir angefragten Belehrung zu tun? Ich erkenne keinen Zusammenhang.
unterstudienrat
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@Beppo: Der Passus in den AGB der Telekom ist mir bekannt. Was hat der von Dir verlinkte Absatz mit der von mir angefragten Belehrung zu tun? Ich erkenne keinen Zusammenhang.
Ganz einfach, Du hälst Dich nicht an die AGB's des Vertragspartners, Belehrung hin oder her.
Ich sehe da in alle Richtungen dünnes Eis.
Gruß
D.U.
Beppo
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Hi,
ganz einfach:
OHNE das mit deinem Netzbetreiber, sofern Dieser auch so einen passus in den AGB hat, zu Informieren oder zu fragen, OB Du überhaupt diesen Anschluss weiter Vermieten darfst, hilft Dir die beste Belehrung NICHTS wenn der Dienstanbieter dahinter kommt, das Du da gar nicht wohnst und jemand anderer diesen Internetanschluss nutzt.
Das könnte sogar die sofortige Kündigung des Internet-Anschlusses nach sich ziehen.
(Das ist sogar sehr wahrscheinlich)
Ob Dir dieser Spaß den Ärger wert ist, den der nach sich ziehen kann, ist Deine Sache....
Aber stell Dir mal folgendes vor:
Trotz einer schriftlichen Belehrung wird trotzdem Illegaler kram über diesen Anschluss runtergeladen und jemand kommt dahinter.
So weit so gut...Du hast ja eine Unterschrift unter einer Belehrung, die aber komplett nicht Rechtskräftig sein kann, weil der Dienstanbieter es in seinen AGB untersagt, den Anschluss an dritte zu "vermieten"......
Den rest überlasse ich Deiner Phantasie....
mfG T.
@Beppo: Der Passus in den AGB der Telekom ist mir bekannt. Was hat der von Dir verlinkte Absatz mit der von mir angefragten Belehrung zu tun? Ich erkenne keinen Zusammenhang.
ganz einfach:
OHNE das mit deinem Netzbetreiber, sofern Dieser auch so einen passus in den AGB hat, zu Informieren oder zu fragen, OB Du überhaupt diesen Anschluss weiter Vermieten darfst, hilft Dir die beste Belehrung NICHTS wenn der Dienstanbieter dahinter kommt, das Du da gar nicht wohnst und jemand anderer diesen Internetanschluss nutzt.
Das könnte sogar die sofortige Kündigung des Internet-Anschlusses nach sich ziehen.
(Das ist sogar sehr wahrscheinlich)
Ob Dir dieser Spaß den Ärger wert ist, den der nach sich ziehen kann, ist Deine Sache....
Aber stell Dir mal folgendes vor:
Trotz einer schriftlichen Belehrung wird trotzdem Illegaler kram über diesen Anschluss runtergeladen und jemand kommt dahinter.
So weit so gut...Du hast ja eine Unterschrift unter einer Belehrung, die aber komplett nicht Rechtskräftig sein kann, weil der Dienstanbieter es in seinen AGB untersagt, den Anschluss an dritte zu "vermieten"......
Den rest überlasse ich Deiner Phantasie....
mfG T.
Ich frage mich immer ob alle Leute in diesem Rechtsbereich egoisten sind...
Seine eingehende Frage ist ob man Dritte über die Nutzung des Internetsrechtskräftig belehren kann...
Trifft ja auch auf die Nutzung in Jugendtreffs u.ä. hin.
Das er der "Familie" hilft finde ich mehr als okay, aber solche Sprüche wie lass es es bleiben usw. kann man sich in meinen Augen schenken, da man glaube ich der eigenen Familie gerade bei so einer Lapalie wie einem Telefonanschluss ja wohl immer hilft...oder stellt Ihr euch alle hin und sagt nein?
Zur Not kannst du ja ne Firewall anschaffen, die zumindest P2P was ja den Hauptteil der Abmahnungen ausmacht einfach blockt...wäre zumindest mal ne Idee ^^
Seine eingehende Frage ist ob man Dritte über die Nutzung des Internetsrechtskräftig belehren kann...
Trifft ja auch auf die Nutzung in Jugendtreffs u.ä. hin.
Das er der "Familie" hilft finde ich mehr als okay, aber solche Sprüche wie lass es es bleiben usw. kann man sich in meinen Augen schenken, da man glaube ich der eigenen Familie gerade bei so einer Lapalie wie einem Telefonanschluss ja wohl immer hilft...oder stellt Ihr euch alle hin und sagt nein?
Zur Not kannst du ja ne Firewall anschaffen, die zumindest P2P was ja den Hauptteil der Abmahnungen ausmacht einfach blockt...wäre zumindest mal ne Idee ^^
larsbo
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Oder man denkt über eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen bei Vertragsabschluss mit dem "nicht kreditwürdigen" (schreckliche Bezeichnung) Antragsteller nach.
Wenn das nicht irgendwie mit dem Privatinsolvenzverfahren oder ALGII kollidiert (wäre ja letztlich ein offizielles Geschenk), dann wäre das, sofern die Telcos das machen, die beste Lösung. Nutzter A, Bezahler B.
Auch im laufenden Privatinsolvenzverfahren darf man doch einen Telefonanschluss haben, oder? Wenn die Arge böse ist, könnte sie aber die geschenkte Summe vom ALGII abziehen.
Ich meine, dass auch manche Telcos bereit sind, bei kreditunwürdigen Kunden prepaid bei Festnetz- und DSL-Anschlüssen zu akzeptieren. Bei eingehender Überprüfung durch die Arge müsste auch dann erklärt werden, wo das Geld, was man dem Provider überwiesen hat, herkam.
.
EDIT :
.
...Du hast ja eine Unterschrift unter einer Belehrung, die aber komplett nicht Rechtskräftig sein kann, weil der Dienstanbieter es in seinen AGB untersagt, den Anschluss an dritte zu "vermieten"......
Ist das juristisch immer zwingend so, dass der privatrechtliche Vertrag zwischen B und C ungültig wird, weil die AGB von A es B untersagen, C den Anschluss zu überlassen? Das sind doch erstmal zwei verschiedene paar Schuhe.
Problematisch ist eher, dass der Rechteinhaber sich trotzdem an B als Störer wenden könnte, weil er ja entgegen den AGB den Anschluss weitervermietet hat. Es ist ja offensichtlich, dass es zur Störung nicht gekommen wäre, wenn B sich an die AGB gehalten hätte. Das schließt aber immer noch nicht aus, dass sich B auf Grundlage des getroffenen Vertrages versucht an A schadlos zu halten, also wegen des Vertragsbruchs Schadenersatz von A einklagt. Bei laufender Privatinsolvenz kommt vermutlich nicht viel raus, aber trotzdem....
Zuletzt bearbeitet:
Beppo
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Hi,
Klar kann man so ein Schreiben verfassen, hab ja auch nie was gegenteiliges gesagt.
Die Fragen die sich dann dadurch stellen sind halt folgende:
DARF der TS den Anschluss Weitervermieten?(was anderes ist es ja nicht)
In wie weit ist er dann Rechtlich abgsichert, falls jemand sich doch nicht daran hält?
Und was den Telefonanschluss angeht:
Ein Telefonanschluss hat eigent lich NICHTS mit einem Internetanschluss zu tun.
Wenn es NUR um einen Telefonanschluss geht, hilft glaube ich auch jeder, keine Frage.
Würde ich auch machen......aber was, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden?
Daher auch mein Lösungsvorschlag mit einem PrePaid-Handy.
P2P komplett Blocken? Wie?
Ich glaube, wenn Du das kannst, kannst damit jede Menge Kohle machen.
Mir ist keine einfache Lösung dafür bekannt.Selbst mit Opera als Browser kannst P2P was runterladen, weiß jetzt allerdings nicht, wie das mit andern Browsern aussieht.
mfG T.
mfG T.
EDIT:
Ich hab ja auch geschrieben:
Wie soll der Rechtskräftig sein, wenn Du damit gegen geltendes Recht (AGB) verstößt?
Seine eingehende Frage ist ob man Dritte über die Nutzung des Internetsrechtskräftig belehren kann...
Das er der "Familie" hilft finde ich mehr als okay, aber solche Sprüche wie lass es es bleiben usw. kann man sich in meinen Augen schenken, da man glaube ich der eigenen Familie gerade bei so einer Lapalie wie einem Telefonanschluss ja wohl immer hilft...oder stellt Ihr euch alle hin und sagt nein?
Zur Not kannst du ja ne Firewall anschaffen, die zumindest P2P was ja den Hauptteil der Abmahnungen ausmacht einfach blockt...wäre zumindest mal ne Idee ^^
Klar kann man so ein Schreiben verfassen, hab ja auch nie was gegenteiliges gesagt.
Die Fragen die sich dann dadurch stellen sind halt folgende:
DARF der TS den Anschluss Weitervermieten?(was anderes ist es ja nicht)
In wie weit ist er dann Rechtlich abgsichert, falls jemand sich doch nicht daran hält?
Und was den Telefonanschluss angeht:
Ein Telefonanschluss hat eigent lich NICHTS mit einem Internetanschluss zu tun.
Wenn es NUR um einen Telefonanschluss geht, hilft glaube ich auch jeder, keine Frage.
Würde ich auch machen......aber was, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden?
Daher auch mein Lösungsvorschlag mit einem PrePaid-Handy.
P2P komplett Blocken? Wie?
Ich glaube, wenn Du das kannst, kannst damit jede Menge Kohle machen.
Mir ist keine einfache Lösung dafür bekannt.Selbst mit Opera als Browser kannst P2P was runterladen, weiß jetzt allerdings nicht, wie das mit andern Browsern aussieht.
mfG T.
mfG T.
EDIT:
Ist das juristisch immer zwingend so, dass der privatrechtliche Vertrag zwischen B und C ungültig wird, weil die AGB von A es B untersagen, C den Anschluss zu überlassen? Das sind doch erstmal zwei verschiedene paar Schuhe.
Ich hab ja auch geschrieben:
...Du hast ja eine Unterschrift unter einer Belehrung, die aber komplett nicht Rechtskräftig sein kann[/B], weil der Dienstanbieter es in seinen AGB untersagt, den Anschluss an dritte zu "vermieten"......
Wie soll der Rechtskräftig sein, wenn Du damit gegen geltendes Recht (AGB) verstößt?
Zuletzt bearbeitet:
heiner.hemken
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Ist das juristisch immer zwingend so, dass der privatrechtliche Vertrag zwischen B und C ungültig wird, weil die AGB von A es B untersagen, C den Anschluss zu überlassen? Das sind doch erstmal zwei verschiedene paar Schuhe.
Der Vertrag zwischen B und C wird nicht automatisch ungültig, soweit das Bestehen des Vertrages zwischen A und B nicht zum Vertragsbestandteil gehört. B muss dann halt nur noch sehen, wie er schlechtestenfalls C die Leistung erbringt.
Problematisch ist eher, dass der Rechteinhaber sich trotzdem an B als Störer wenden könnte, weil er ja entgegen den AGB den Anschluss weitervermietet hat. Es ist ja offensichtlich, dass es zur Störung nicht gekommen wäre, wenn B sich an die AGB gehalten hätte. Das schließt aber immer noch nicht aus, dass sich B auf Grundlage des getroffenen Vertrages versucht an A schadlos zu halten, also wegen des Vertragsbruchs Schadenersatz von A einklagt. Bei laufender Privatinsolvenz kommt vermutlich nicht viel raus, aber trotzdem....
Die Annahme, dass es nicht zur Störung kommt, wenn B die Nutzung selbst vornimmt, ist erstmal gewagt und zum anderen auch unerheblich, da B der Vertragspartner ist. Bedenken muss man aber, dass A und B verwandt sind und es wohl kaum auf eine Klage hinauslaufen wird/sollte.
Viel problematischer sehe ich da Tatbestände, die nach StGB begangen werden könnten.
DARF der TS den Anschluss Weitervermieten?(was anderes ist es ja nicht)
In wie weit ist er dann Rechtlich abgsichert, falls jemand sich doch nicht daran hält?
Nicht nach den AGB der Ekeltom.
Ein Telefonanschluss hat eigent lich NICHTS mit einem Internetanschluss zu tun.
Wenn es NUR um einen Telefonanschluss geht, hilft glaube ich auch jeder, keine Frage.
Würde ich auch machen......aber was, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden?
Daher auch mein Lösungsvorschlag mit einem PrePaid-Handy.
Na, es geht schon um beides, wie der TE ja in seinem Post beschrieben hat.
KarlNoff
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Hallo,
wie wär es den Anschluß zu kündigen und z.B. Aldi INternet zu nehmen (per Handystick)
Nutze das selber gelegentlich,
Stick (ohhne Branding) kostet jetzt 49,95, Flatrate für 30Tage 15Euro (oder pro Tag 2Euro).
Das gaze ist Prepaid, also kann sie das schön auf ihren Namen anmelden und du hast deine Ruhe.
Geschwinigkeit für UMTS (hab ziemlich schlechten Empfang) recht gut. Zum Surfen reichts allemal.
Gruß Chirstian
wie wär es den Anschluß zu kündigen und z.B. Aldi INternet zu nehmen (per Handystick)
Nutze das selber gelegentlich,
Stick (ohhne Branding) kostet jetzt 49,95, Flatrate für 30Tage 15Euro (oder pro Tag 2Euro).
Das gaze ist Prepaid, also kann sie das schön auf ihren Namen anmelden und du hast deine Ruhe.
Geschwinigkeit für UMTS (hab ziemlich schlechten Empfang) recht gut. Zum Surfen reichts allemal.
Gruß Chirstian
grinder_1974
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Danke für Eure recht unterschiedlichen Meinungen. Ich werde erstmal so vorgehen, dass ich mir eine schriftliche Belehrung sowohl von meiner Schwester als auch von meiner Nichte unterzeichnen lasse.
Den Vertrag werde ich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Die Verbraucherinsolvenz läuft eh nicht mehr so furchtbar lange. Dann dürfte ein eigener Vertrag wieder im Bereich des Möglichen liegen.
Den Vertrag werde ich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Die Verbraucherinsolvenz läuft eh nicht mehr so furchtbar lange. Dann dürfte ein eigener Vertrag wieder im Bereich des Möglichen liegen.
ShiningDragon
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Du darfst nicht vergessen, das mit dem Ende der Insolvenz der Schufaeintrag noch lange nicht raus ist...Dann dürfte ein eigener Vertrag wieder im Bereich des Möglichen liegen.
grinder_1974
Vice Admiral Special
Du hast natürlich recht. Naja, man muss ja erstmal positiv denkenDu darfst nicht vergessen, das mit dem Ende der Insolvenz der Schufaeintrag noch lange nicht raus ist...
heiner.hemken
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Du darfst nicht vergessen, das mit dem Ende der Insolvenz der Schufaeintrag noch lange nicht raus ist...
Na, solange ist es nicht. Maximal drei Jahre und wenn man beim das zuständige AG auffordert, die Löschung des Eintrag ins Schuldnverzeichnis vorzunehmen, ist dieser Eintrag sogar noch schneller wieder weg.
Ge0rgy
Grand Admiral Special
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Hierzu mal eine Frage eines Laien...
Hat nur indirekt mit dem Thema zu tun... nur der Logik halber...
Ich kann im internet was bestellen und Lieferung an jemand anderen angeben.
Dabei gilt also Bezahler=ich, Empfänger=jemand anders.
Bei einem Anschluss ist sowas aber nicht zulässig, dass ich für jemand anderen bezahle?
Es gibt doch auch z.B. Geschenk-Abos bei Zeitschriften... da kriege ich auch regelmäßig das Heft und ein anderer blecht...
Also WTF?
Ich meine, wieso muss der bezieher einer Leistung neuerdings immer gleich dem bezahlenden oder zumidnest dessen Hausstand angehörig sein!? Oo
(Achtung, Sarkasmus...)
Hat das einen tieferen Sinn der sich mir nicht erschließt, oder erziehen wir nur im 21. Jahrhundert die ganze Bevölkerung zu Egoisten die sich nen Dreck um Familie scheren und wundern uns dann wer die Rente bezahlt!?
(Sarkasmuss=off)
Hat nur indirekt mit dem Thema zu tun... nur der Logik halber...
Ich kann im internet was bestellen und Lieferung an jemand anderen angeben.
Dabei gilt also Bezahler=ich, Empfänger=jemand anders.
Bei einem Anschluss ist sowas aber nicht zulässig, dass ich für jemand anderen bezahle?
Es gibt doch auch z.B. Geschenk-Abos bei Zeitschriften... da kriege ich auch regelmäßig das Heft und ein anderer blecht...
Also WTF?
Ich meine, wieso muss der bezieher einer Leistung neuerdings immer gleich dem bezahlenden oder zumidnest dessen Hausstand angehörig sein!? Oo
(Achtung, Sarkasmus...)
Hat das einen tieferen Sinn der sich mir nicht erschließt, oder erziehen wir nur im 21. Jahrhundert die ganze Bevölkerung zu Egoisten die sich nen Dreck um Familie scheren und wundern uns dann wer die Rente bezahlt!?
(Sarkasmuss=off)
larsbo
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Hierzu mal eine Frage eines Laien...
Hat nur indirekt mit dem Thema zu tun... nur der Logik halber...
Ich kann im internet was bestellen und Lieferung an jemand anderen angeben.
Dabei gilt also Bezahler=ich, Empfänger=jemand anders.
Bei einem Anschluss ist sowas aber nicht zulässig, dass ich für jemand anderen bezahle?
Es gibt doch auch z.B. Geschenk-Abos bei Zeitschriften... da kriege ich auch regelmäßig das Heft und ein anderer blecht...
Also WTF?
Ich meine, wieso muss der bezieher einer Leistung neuerdings immer gleich dem bezahlenden oder zumidnest dessen Hausstand angehörig sein!? Oo
(Achtung, Sarkasmus...)
Hat das einen tieferen Sinn der sich mir nicht erschließt, oder erziehen wir nur im 21. Jahrhundert die ganze Bevölkerung zu Egoisten die sich nen Dreck um Familie scheren und wundern uns dann wer die Rente bezahlt!?
(Sarkasmuss=off)
Das hatte ich ja als Option auch schon vorgeschlagen. Dafür müsste man aber genau wissen, wie die Regelungen der Privatinsolvenz sind, da kenne ich mich nicht aus. Ums etwas zu übertreiben: Man kann schließlich nicht in Privatinsolvenz gehen und gleichzeitig von irgendjemandem, auch nicht aus der Familie, nen Porsche geschenkt bekommen und den einfach mal so behalten und auf eigenen Namen anmelden. Der Porsche dürfte dann nämlich sofort den Gläubigern zustehen.
Wenn der Anschluss aber z.B. in irgendwelchen Geschenke-Freigrenzen oder ähnliches mit drin wäre, wäre das ne gute Möglichkeit.
Ansonsten wäre ein prepaid-Internetanschluss ne gute Lösung, soweit mir bekannt gibts da durchaus Lösungen in der Richtung. Das kann man sich ja offiziell vom eigenen Geld absparen, und der Bruder gibt die Summe bar, was dann für tägliche Einkäufe benutzt wird.
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