Vollstreckung und Pfändung des Lohns

Hast wohl recht;)

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05301.html

Bin der meinung das ich es mal anders gelesen habe*noahnung*

Die Anmeldung der privaten Insolvenz soll allein dazu dienen, dass man in die Lage versetzt wird die Unterhaltsansprüche erfüllen zu können, nicht aber dazu, dass man sich ihnen entziehen kann. Insofern haben Du und Supraduk beide Recht, die private Insolvenz kann eine Lösung sein, aber eben nur insoweit, als dass sie geeignet sein könnte die Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Unterhaltsansprüch herzustellen. Und wenn das ein geeignetes Mittel ist, dann muss es auch gewählt werden, sprich nur weil man Schulden abbezahlen kann das kein Argument sein weniger Unterhalt zu bezahlen.
 
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