Vollstreckung und Pfändung des Lohns

Die Idee der Umschuldung ist gut, nur gibt es ein Problem: Er hat nach eigenen Angaben einen SCHUFA-Eintrag, damit erhältst Du keine Option eines Kredites/Umschuldung.
Er könnte seinen Arbeitgeber evtl. bitten ihn ein Arbeitnehmerdarlehen zu gewähren, wenn er sich gut mit ihm verstehen sollte.
PS: Kredite in der Schweiz, ominöse SOFORTKREDITE und Ähnliches sollte man gewissentlich überlesen. Man zahlt lediglich die Vermittlungsprovisionen und erhält letztlich doch kein Geld ;-)

sorry
blödsin

ich hab auch schufa eintragung
und hab schon mehr als 1 kredit bekommen

kommt druff an WARUM du in der schufa stehst
wie "bekannt" du in der bank bist
ob es auf deinem konto schon zu rückbuchungen gekommen ist weil dein konto net gedeckt wahr usw

so pauschal zu sagen
schufa = kein kredit ist quatsch
 
Ja der Sachverhalt trifft auf mich zu, jedoch ist die Frage die ich mir stellen muss folgende. Sie hat ja heute wieder mal gezeigt das mann mit ihr reden kann. Sie hätte auch einfach einen auf ignore machen können und die Pfändung laufen lassen können. Sie hat jedoch mein angebot angenommen. Also mach ich einen auf dicken Bären ? früher oder später bekommt sie mich doch noch zu packen.

Rechtsberatung heisst ja auch nur sich schlau machen, um nicht immer so unsicher zu sein.Siehe Post unter diesem!!


Arbeitnehmer Kredit ist für mich keine Lösung. Aus folgenden Gründen, zuerst arbeite ich hier erst seid knappen 1 1/2 Jahren. Und ich kenne denjenigen den ich darauf ansprechen müsste Privat. Und das ist mir sehr sehr peinlich. Unser Lohnbüromitarbeiterin hab ich schon informiert das die ihre Schweigepflicht in dieser Sache einhalten muss und das hier nicht die Runde macht.
Was kann eigentlich meine Ex erreichen ? wenn sie beim Jugendamt vorsprechen würde ? Ich denke ich sollte mal ein nettes wörtchen mit ihr reden. Es kann nicht sein das sie ein leben in Saus und Braus führt während ich nachts nicht schlafen kann.

Dann fällt das erst mal weg,kannste ja später noch mal drüber nachdenken.

Wir haben den 11.05.06 und ich bin seid 10 Tagen blank, der Vater meiner Frau ist verstorben und ich musste sie selbstverständlich hinschicken. Das hat oberste Prio. denke ich. Aber auf solche zwischenmenschlichen Ereignisse reagiert das amt mit "not my Problem" Menschlichkeit ?
Fehl am platze (Edit 2: ich werde vom 15. zum 15. bezahlt)


Das ist natürlich nicht schön,aber ich habe auch für s "Amt"verständniss.Versetze dich mal in die Lage vom "Amt",das hört die am Tag 15mal und muss entscheiden ob sie es glaubt oder nicht,und nen Chef der fragt ob die Statistik stimmt.


Gruss Smenne
 
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Du musst einen Antrag gem. § 766K ZPO stellen., Dein Lohn ist - wenn Du für deine jetzige Frau und das Kind unterhaltspflichtig bist - unpfändbar.

Ggf. muss soweit Du zuviel verdienst oder Du nicht unterhaltspflichtig bist über einen Antrag nach § 850kZPO auf Aufhebung der Pfändung nachzuzdenken.
 
Oh, ganz einfach erklärt: Deine Ex müßte auf den Unterhalt gänzlich verzichten. Solange sie dieses nicht tut und der Unterhalt vom Amt getragen wird, sind sie (verständlicherweise) SEHR darauf erpicht diese "Auslage/Kredit" wieder reinzubekommen.

Gut ok das ist etwas was diese Geldgierige Schlange nie und nimmer zulassen wird.

Naja was solls. Leben geht weiter.


€dit:
Du musst einen Antrag gem. § 766K ZPO stellen., Dein Lohn ist - wenn Du für deine jetzige Frau und das Kind unterhaltspflichtig bist - unpfändbar.

Ggf. muss soweit Du zuviel verdienst oder Du nicht unterhaltspflichtig bist über einen Antrag nach § 850kZPO auf Aufhebung der Pfändung nachzuzdenken.

Sepp leider greift § 766 hier nicht, da es dabei nur um die Form der Vollstreckung geht. Grob gesagt ob der Vollstreckungsbeamte seine Arbeit richtig gemacht hat.

Nochmal für alle.
Ich zweifle weder den Unterhaltsanspruch meines Sohnes an, noch meine Schuld bei dem Amt.

Ich bin selbstverständlich alleine für meine derzeitige Situation verantwortlich.

Zum Thema Schufa und Kredit.
Es ist so. Meine SCHUFA sachen sind abbezahlt. ich muss nur noch warten bis sie gelöscht sind. Das dauert eben seine 3 Jahre, meine Hausbank gewährt mir aufgrunde dessen keinen Kredit. Ok ist ja auch verständlich würde ich evtl . genauso machen.
Zu meiner Bank hab ich übrigens auch ein gutes Verhältniss. Auch wenn beide seiten klar gemacht haben das ein Kredit nicht möglich ist, einen Dispo hab ich auch nicht mehr, wir hatten mit meiner Bank einen Weg gefunden langsam aber sicher diesen abzubauen.

Es ging wircklich bergauf bis zu diesem Pfändungsbescheid.
 
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Gut ok das ist etwas was diese Geldgierige Schlange nie und nimmer zulassen wird.

Naja was solls. Leben geht weiter.

Das ist doch ne Frage des Managements,oben haste geschrieben das da auch was nicht so richtig ist!
 
Oben hab ich ja geschrieben ,offensiv mit umgehen,heisst für mich:
1.Rechtsberatung
2.Sachbearbeiterin
3.Umschuldung?

Die Problematik die du beschreibst kann er nur mit nem Anwalt klären ,oder mit dir,ob und welche Vorteile daraus gezogen werden können ist für mich so nicht erkennbar.(Zeitaufschub?)

Der Vorteil in dem mir vorliegenden Fall war eindeutig.

§ 850 d ZPO, der ja die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO "aushebelt", war nicht mehr anwendbar. Erst der § 850 d ZPO ermöglicht es ja, abweichend von § 850 c ZPO, einen gewissen mindestpfändbaren Betrag zzgl. eines gewissen Mehrbetrages einzufordern.

Die Regelungen des § 850 c ZPO sind dann doch etwas "gnädiger" gestrickt. In dem von mir bearbeiten Fall hat das dann dazu geführt, dass statt mindestens 670,00 EUR/Monat kein Pfändungseinbehalt beim Lohn vorzunehmen war.
 
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Der Vorteil in dem mir vorliegenden Fall war eindeutig.

§ 850 d ZPO, der ja die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO "aushebelt", war nicht mehr anwendbar. Erst der § 850 d ZPO ermöglicht es ja, abweichend von § 850 c ZPO, einen gewissen mindestpfändbaren Betrag zzgl. eines gewissen Mehrbetrages einzufordern.

Die Regelungen des § 850 c ZPO sind dann doch etwas "gnädiger" gestrickt. In dem von mir bearbeiten Fall hat das dann dazu geführt, dass statt mindestens 670,00 EUR/Monat kein Pfändungseinbehalt beim Lohn vorzunehmen war.


Deshalb ist die Meinung eines Rechtsgelehrten, ja in der heutigen Zeit, als durchaus sinnvoll zu bezeichnen.
 
Grinder: du scheinst echt ahnung davon zu haben, ich bin nichtmal Laie auf dem Gebiet. Was würdest du mir jetzt vorschlagen ?

Jein! Steuerrechtlich bin ich mehr als fit. Den von mir geschilderten Fall habe ich seinerzeit für lohnabrechnungstechnische Zwecke verwursten dürfen. Und aus diesem Grund hatte ich mich auch in die entsprechende §§-Kette der ZPO eingelesen, um die Anordnungen des zuständigen Amtsgerichtes nachvollziehen zu können.

Ich würde Dir vorschlagen, dass Du Deinen Sachverhalt in Ruhe einem RA schilderst. Es soll sogar noch Rechtsanwälte geben, die nicht sofort begeistert mit ihrer Gebührenordnung wedeln... ;) Die Dame vom Amt kann Dir viel erzählen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss steht erstmal in der Welt und Dein Arbeitgeber hat als Drittschuldner für dessen Einhaltung zu sorgen - ein Wahlrecht hat er ja nicht.

Ansonsten halte Dich zuerst an die Auskünfte von Sepp. Bei ihm kannst Du sicher sein, dass er kein gefährliches Halbwissen an den Mann bringt.
 
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Ok vielen dank.
Sepp dann ziehe ich dich zu rate.

Was würdest du jetzt an meiner stelle machen ?
 
AH, oben in der Hast einen Fehler gemacht. 765a ZPO Antrag war gemeint.

Oder eben 850k ZPO. Eines von beidem. Gibts Vorlagen im Internet zu finden.

Der 765a ZPO hebt die ganze Pfändung auf, wenn Du in absehbarer Zeit kein höheres Einkommen hast.

Der 850K ZPO Antrag kann auch unbeziffert sein und auf die jeweiligen Grenzen Bezug nehmen.
 
Ist § 850k ZPO in diesem Fall überhaupt einschlägig? Der Überweisungsbetrag, der auf dem Girokonto landet, ist doch bereits um die gepfändeten Beträge geschmälert.
 
ok Sepp vielen dank.
Wie läuft das so ab ? das Formular ausfüllen, dann zum Gericht bringen und was dann ?

Wie gesagt ich bin leider laie in solchen sachen und bin über jede hilfe und jeden tip dankbar.
 
Ist § 850k ZPO in diesem Fall überhaupt einschlägig? Der Überweisungsbetrag, der auf dem Girokonto landet, ist doch bereits um die gepfändeten Beträge geschmälert.

Richtig. Ich schlafe. Sorry.

Der Arbeitgeber muss den pfändungsfreien Betrag selber ermittelkn. Bei zwei Unterhalsberechtigten läuft die Pfändung wie oben angesprochen ins Leere.
 
Also wie darf ich das jetzt verstehen ?

Mein Arbeitgeber hat zu errechnen wieviele Unterhaltspflichtige Personen in meinem Haushalt sind, und übermittelt dann den Pfändungsfreibetrag dem Vollziehungsbeamten ?
 
Also wie darf ich das jetzt verstehen ?

Mein Arbeitgeber hat zu errechnen wieviele Unterhaltspflichtige Personen in meinem Haushalt sind, und übermittelt dann den Pfändungsfreibetrag dem Vollziehungsbeamten ?

Richtig, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Angehörigen hat der Arbeitgeber festzustellen. Am einfachsten ist dies, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung der Wohnsitzbehörde vorlegt, in der der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bescheinigt wird. Aus dieser Bescheinigung sollten im Regelfall die unterhaltsberechtigten Personen ersichtlich sein.

Wenn dann die Anzahl feststeht, ermittelt Dein Arbeitgeber den einzubehaltenden Betrag und überweist diesen direkt an die im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genannte Stelle. Dein Nettolohn wird also unmittelbar geschmälert, Du bekommst lediglich den verminderten Betrag ausbezahlt.

Die Besonderheit in Deinem Fall ist die, dass das Amtsgericht eine bevorrechtigte Pfändung ausgesprochen hat. Der Pfändungsabzug ist von Deinem Arbeitgeber ungeachtet der unterhaltsberechtigten Personen anhand der im Beschluss ausgesprochenen Regelung vorzunehmen. Nochmals: Dein Arbeitgeber hat momentan kein Wahlrecht. Solange dieser Beschluss im Raume steht, ist er verpflichtet, den Abzug vorzunehmen.

Und deshalb ist es so unendlich wichtig für Dich, dass die Bevorrechtigung gem. § 850 d ZPO aufgehoben wird und Dein Arbeitgeber dann den Pfändungsabzug nach § 850 c ZPO vornehmen kannt. Denn nur dann werden die unterhaltsberechtigten Personen unmittelbar berücksichtigt!

Ich schlage also vor, dass Du

1. In das Bürgerbüro Deiner Wohnsitzgemeinde gehst und darum bittest, die og. Bescheinigung ausgestellt zu bekommen und
2. Zu einem Rechtsanwalt gehst, der die Möglichkeiten abprüft, die Bevorrechtigung gem. § 850 d ZPO aufheben zu lassen. Frag mal Euer Lohnbüro, ob dort ein Anwalt bekannt ist. Das ist mit ziemlicher Sicherheit nicht die erste Lohnpfändung, die dort vorliegt.

Eins noch: Beeil Dich. Sie zu, dass Du dich direkt nach dem Wochenende darum kümmerst, denn Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Einbehalt vorzunehmen, solange der Beschluss gültig ist. Ich weiß, dass ich mich wiederhole, aber man kann es nicht oft genug betonen. Den Kopf wirst Du erst in den Sand stecken, wenn die Sache geregelt ist ;)
 
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Gut vielen dank.
Der Lohn für diesen Monat wurde schon auf mein Kto. Gutgeschrieben. Wahrscheinlich hat sich da was überschnitten. Dies ist jedoch trotzdem kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken und sich zu verstecken.

Ich bedanke mich vielmals für euer Hilfe. Ich mache jetzt, nach 3 Überstunden erstmal Feierabend und wünsche euch allen ein erholsames und schönes Wochenende.
 
Ich würde mir mal Gedanken machen b.z.w. dich rechtlich beraten
lassen in Hinsicht einer privaten Insolvenz. kenne genügend die dies
machen mußten und denen es im Endefekt jetzt besser geht da
Sie ( weil sie auch eigene Kinder haben die versorgt werden müssen )
kaum Abzüge haben ( z.b. ein Vater mit 1 Kind bei sich und zwei Kindern
bei der Ex bekommt ~1600 Euro für sich und nur was drüber ist darf
gefändet werden ) und nach 7 Jahren ihre Schulden los sind ( egal was
teoretisch noch an Restschulden bestehen ).......
 
Supra die private Insolvenz ist für mich kein Thema. Ich möchte eher raus aus dem Sumpf als mich weiter hineinbewegen.
So wie es jetzt aussieht muss ich mich nur noch einen recht kurzen Zeitraum über wasser halten. Wie mehrmals gesagt ist ein großteil ab Februar 07 abbezahlt. Ich denke nicht das es jetzt sehr klug wäre diese Insolvenz zu beantragen.
 
Ich würde mir mal Gedanken machen b.z.w. dich rechtlich beraten
lassen in Hinsicht einer privaten Insolvenz. kenne genügend die dies
machen mußten und denen es im Endefekt jetzt besser geht da
Sie ( weil sie auch eigene Kinder haben die versorgt werden müssen )
kaum Abzüge haben ( z.b. ein Vater mit 1 Kind bei sich und zwei Kindern
bei der Ex bekommt ~1600 Euro für sich und nur was drüber ist darf
gefändet werden ) und nach 7 Jahren ihre Schulden los sind ( egal was
teoretisch noch an Restschulden bestehen ).......

Ich glaube nicht das die Private Insolvenz bei Unterhaltsschulden greift;)
 
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