Probleme mit einen Fitnesstudio xy

Phoenix

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Hi,

ich habe leider zur Zeit ein Problem mit einem Fitnesstudio und vielleicht könnt ihr mir da auch helfen.

Und zwar geht es darum das mir die Tage trotz Widerruf der Einzugsermächtigung Geld von denen abgebucht wurde.

Dieses ist doch soweit ich weiß nicht rechtens oder?

Sonst könnte das ja theoretisch jeder tun.

Ich habe das Geld dann dreimal zurückgebucht und die haben es nun 3 mal wieder abgebucht.

Habe dann die Tage erneut einen schriftlichen Widerruf bei denen in den Briefkasten gelegt.

Das Studio ist zufällig im selben Gebäude in dem ich arbeite.

Das ist das erste Problem.

Zweites Problem ich soll laut denen eine Art Kreditvereinbarung unterschrieben haben wo raus hervorgeht das ich mich verpflichte 3 Kurse im Jahr zu besuchen. Weiterhin steht dort drin das das Studio dann das Geld von der Krankenkasse kassiert. Bzw. ich bekomme es von der KRankenkasse und muss es 1:1 an die weiterreichen.

Leider habe ich in meinen Unterlagen keine Kopie dieser KReditvereinbarung finden können.

Habe im Dezember 2009 erst angefangen. Und wenn ich gewusst hätte das ich drei Kurse besuchen muss damit ich nichts zahlen muss dann hätte ich das auch getan. Das habe ich so dem Chef auch per Email geschrieben da dieser leider nie zu erreichen ist.

Interessant ist auch das zufällig ein Arbeitskollege von mir auch dort trainiert und dem haben Sie einfach aufgeschrieben das er die Kurse besucht hat obwohl er mir sagte das er nie bei einem der drei war.

Auch komisch war das die Tante die mit mir den Vertrag abgeschlossen hat eine halbe Stunde lang versucht hat mich davon zu überzeugen zu einer bestimmten Krankenkasse zu wechseln.

Dieses habe ich aber nicht getan. Bin mit meiner vollkommen zufrieden.

Eine Frage kann man nun wirklich von mir einfach das Geld abbuchen obwohl ich diese Kurse nie in Anspruch genommen habe? Ich wusste wie gesagt davon nichts.

Ich kenne das so das man in der Regel nur was bekommt wenn man dafür auch eine Leistung erbracht hat.

Der Service ist da sowieso total schlecht man ist vollkommen auf sich allein gestellt.

Das interessante ist das ich vom Vertrag aber eine Kopie da habe.

Auf jedenfall wurde mir dann die Tage die Kopie dieser KReditvereinbarung mit meiner Unterschrift zugeschickt.

Leider kann ich mich wirklich null daran erinnern so etwas unterschrieben zu haben. Ich kann denen aber auch schlecht beweisen das die Unterschrift gefälscht ist wie denn auch ?

Auf jedenfall bin ich dann zu meiner Krankenkasse gegangen die mir mitgeteilt haben das die das besagte Studio xy kennen und dementsprechend die Kurse ablehnen und nicht mehr übernehmen.

Dieses wurde mir im Vorfeld nicht mitgeteilt von dem Studio.
Auch interessant ist das in besagter Kreditvereinbarung drin steht das auch wenn die Krankenkasse nicht zahlt ich selber die Kosten zu tragen hätte.

Weiterhin steht dort drin das bei Widerruf der Einzugsermächtigung sofort eine Gebühr in Höhe eines Kurses fällig wird.

Dieses haben Sie mir auch abgebucht trotz Widerruf der Einzugsermächtigung.

Ist so eine Gebühr für einen Widerruf der Einzugsermächtigung rechtens ?

Kann ich mir so nicht vorstellen !

Problem ist das man mit dem Besitzer null sprechen kann da dieser grundsätzlich von seinen Mitarbeitern abgeschirmt wird.

Er verweist mich immer nur an die Verwaltungsfachangestellte die Freitags immer nur in einem bestimmten Zeitraum von einer Stunde anwesend ist.

Leider habe ich es in mehreren Wochen nicht einmal geschafft diese Dame zu erreichen , entweder war Sie nie da oder im Meeting oder sonst wo.

Ist doch schon komisch oder nicht ?

Wenn man nach dem Chef fragt wird grundsätzlich nur gesagt das dieser nicht da ist oder keine Zeit hat.

So langsam bin ich mit meinem Latein am Ende.

Am sinnigsten wäre es wohl sich einen Anwalt zu nehmen nur würde ich vorher gerne wissen was ihr dazu denkt ?

Eijn befreundeter Anwalt meinte nur ich solle die Sachen zurückbuchen lassen und halt einen schriftlichen Widerruf tätigen.

Das habe ich mehrmals gemacht leider scheinen die davon unbeeindruckt zu sein.

Vielleicht hat einer von euch ähnliche Erfahrungen mit einem Studio gemacht ?
 
sry hat länger gedauert, Dein Text ließt sich sehr schwer.

Hast Du jetzt besagten Vertrag so Unterschrieben ja oder nein? Ich Erinnere mich nicht geht ja mal gar nicht sry.
Einzige Möglichkeit dich von dem Laden loszulösen ist ein Ärztliches Attest vorzulegen, in dem hervorgeht, das Du Körperliche Beschwerden hast, die für ein weiteres Training gesundheitsschädigend ist.
Sprich, Reuma, Wirbelsäulenverkrümmungen, etc. sowas halt.
Oder Du ziehst weiter weg als 20Km vom Studio, so daß Dir ein regelmäßiges Training nicht möglich ist.

Ansonsten Vertrag ist Vertrag, Fitnessstudios haben eh ständig solche Knebbelknubbelverträge in dem es nur drum geht Dir Kohle aus der Tasche zu leiern.
Diese Leidige Erfahrung durfte ich schon erfahren, genau so wie Du.
 
Hallo,

als erstes hast du sehr wahtscheinlich einen Vertrag MIT Laufzeit (meist 12 oder 24 Monate, auch für die angesprochenen Kurse) bei diesem Fitness-Vertrag abgeschlossen. Damit hast DU dich verpflichtet, den Monatsbeitrag zu bezahlen und dafür darfst du dieses Fitness-Studio besuchen und die Einrichtungen bzw. Kurse nutzen. Dass du dich vorher nicht genau über die Bedingungen (auch mit der Krankenkasse) informiert hast, ist deine Schuld. Dass du keine Lust mehr hast, entbindet dich nicht von deinen vertraglichen Pflichten. Aus einem solchen Vertrag kommst du nur raus, wenn du nachweisen kannst, dass du gesundheitlich nicht mehr teilnehmen darfst oder weit genug wegziehst.

Eine Einzugsermächtigung hast du unterschrieben. Diese ist gültig, bis du sie widerrufst. Einfach die Buchung rückgängig zu machen ist meiner Meinung nach sehr fahrlässig. Bei anderen Unternehmen fängst du dir ruckzuck eine Mahnung und Inkasso-Androhungen ein. Zumal ich davon ausgehe, dass die Fitness-Gebühren rechtmäßig abgebucht werden, da du einen Vertrag abgeschlossen hast.

Du kannst nur auf Kulanz seitens des Fitness-Studios hoffen. Dazu solltest du aber erstmal etwas freundlicher agieren. Vermutlich musst du diese ganze Geschichte als Lehrgeld verbuchen, da du dir selbst nicht mehr sicher bist, was du wann abgeschlossen und unterschrieben hast. Wenn du es nicht weißt, wie sollen wir dir helfen? Der Vertrag mit dem Fitness ist gültig und du wirst wohl erst zum Ende der Laufzeit kündigen können.

Gruß
 
Hi, der Vertrag geht 24 Monaten. Es geht nicht um die Gebühren die zahle ich immer. Ich gehe da ja auch regelmäßig hin. Es geht um diese KurscGeschichte. Im Vertrag steht Kurse inklusive. In der Kreditvereinbarung steht Kurse muss man bezahlen falls die Krankenkasse das nicht übernimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mal abgesehen davon, dass man sich IMMER eine Kopie von Dokumenten geben lässt, die man unterschrieben hat, verstehe ich jetzt nicht, wieso Du die normalen Gebühren bezahlst, die Krankenkasse aber die Kurse, welche auch immer das sein mögen.

Dass bei denen nicht alles mit rechten Dingen zugeht, zeigt schon die Tatsache, dass sie zum einen diese, aus meiner Sicht unwirksame Klausel verwenden und den Gesamtbetrag der Kurse nach Widerruf der Einzugsermächtigung fällig stellen. Zu allem Übel wollten sie den dann auch noch einziehen, obwohl dieser ja nur aufgrund des Widerrufs fällig geworden ist. Allenfalls können Sie die entstandenen Kosten für eine Rückbuchung in Rechnung stellen.

Ist dem Einzug einmal widersprochen worden, so ist die Einzugsermächtigung automatisch erloschen und muss neu erteilt werden.

Was mich aber ganz erheblich an dieser Firma stört, ist zum einen die Tatsache, dass man versucht hat, Dich dazu zu bewegen, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Wohlmöglich würden die diese Kurse noch bezahlen, frage da mal nach. Ist Dein Kollege zufällig in dieser Krankenkasse? Wenn ja, frag ihn doch mal, ob er im Fall der Fälle diese Dir gegenüber gemachte Andeutung auch schriftlich niederlegen würde. Damit hättest Du dann etwas gegen dieses Fitnesstudio in der Hand.

Zum anderen scheint denen ohne weiteres bekannt zu sein, dass Deine Krankenkasse nicht für die Kurse zahlt und es wirft kein besonderes gutes Licht auf das Studio, dieses dem Kunden zu verheimlichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ankündigung einer Betrugsanzeige? Das dürfte nicht so leicht verpuffen.
 
Der Kollege ist bei der Krankenkasse wo die mich hinhaben wollten. Laut meiner Krankenkasse würden die aber wohl auch nicht mehr zahlen. Mein Kollege will mir leider nicht helfen da er Angst hat selber einen auf den Deckel zu bekommen.
 
Hi, der Vertrag geht 24 Monaten. Es geht nicht um die Gebühren die zahle ich immer. Ich gehe da ja auch regelmäßig hin. Es geht um diese KurscGeschichte. Im Vertrag steht Kurse inklusive. In der Kreditvereinbarung steht Kurse muss man bezahlen falls die Krankenkasse das nicht übernimmt.

Was sind das für Kurse? Sind die für die Gesundheitsförderung bzw. -erhaltung und werden deshalb von der Krankenkasse bezuschusst? Diese Kreditvereinbarung wird dann wohl eher eine Art "Vorsorge-Paket" sein, du kannst 3 Kurse (mit den besagten Extragebühren) besuchen, um deine Gesundheit zu stärken. Falls du alle Termine absolvierst, bekommst du von der Krankenkasse das Geld für die Kurse zurück und musst nichts zahlen. Falls die Krankenkasse diese Kurse nicht mehr unterstützt, du sie aber besuchst, musst du sie in diesem Fall selbst bezahlen und dies ist dann eher diese Kreditvereinbarung. Hattest du damals, als du den Vertrag unterzeichnet hast, die Absicht gehabt, diese Kurse zu besuchen?

Gruß
 
Ausser das dieser Laden sicherlich nicht ganz Kundenfreundlich arbeitet, sehe ich eigentlich nicht einen Punkt wo man (juristisch) ansetzen könnte *noahnung*

Den einzigen "Betrug" den ich eventuell sehe wäre die mögliche Unterschriftenfälschung *buck*
Ich denke so dumm wird aber kein Betreiber sein.

Diese "Kreditvereinbarung" ist sicherlich absolut Kundenunfreundlich, aber mit ein wenig Eigeninitiative hätte Dir schnell klar sein sollen, dass dies absoluter Müll für den Kunden bedeutet.

Man könnte vielleicht ein klein wenig die verwirrenden Angaben anzweifeln (ob Kurse nun inklusive oder nicht) aber das wird Haarspalterei.


Das Du die Abbuchungen bei widerrufender Abbuchungsermächtigung stornierst halte ich für "korrekt".
Das Du dadurch jedoch die Kosten umgehst scheint mir Utopisch.
Der Laden hätte Dir eine Rechnung schicken sollen/müssen inkl. aller Umkosten und Strafzahlungen.
 
Urkundenfälschung mit Betrugsabsicht, ergo Betrug = Kapitalverbrechen.
 
Urkundenfälschung mit Betrugsabsicht, ergo Betrug = Kapitalverbrechen.


Soll sich mal das original zeigen lassen, wie darauf unterschrieben wurde (und nicht per EVB zusammenkopiert und gefaxt/kopiert)

Wenn tatsächlich kein original vorliegt, oder die dortige Unterschrift definitiv nicht die eigene ist, würde ich ebenfalls sofort Anzeige erstatten.

Ich gehe aber davon aus, dass dies alles soweit korrekt unterschrieben wurde und sich der Threadstarter nur nicht richtig erinnert.
 
sind Kurse für Fettverbrennung und Rücken.

Heute haben mir weitere Kollegen erzählt die auch dort trainieren das Sie ähnliche Probleme haben.

Bei einem war es gar so das der nie die Kurse besucht hat eine Bescheinigung für alle drei bekommen hat und die KK hat es übernommen.

Hier hat man sich aber direkt an meinen Kollegen gewandt.

Ich wusste ja nicht mal das ich diese Kurse überhaupt machen muss.

Habe heute bei der BKK angerufen diese sagten mir das die nur maximal 2 Kurse übernehmen und dnan auch nur bis max 100€ pro Kurs.

Habe heute nochmals mit meiner gesprochen die haben monatelang nicht gezahlt bei disem Studio jetzt aber wieder mit einer großen Portion Skepsis.

Kriege morgen denjenigen an die Strippe der das quasi immer eingefädelt hat mit dem Studio.

Weiterhin sagte mir ein Kollege das einige Leute nur dort hingehen um die Kurse nicht zu besuchen einen Schein zubekommen und abzukassieren. Hier würde wohl jeder die Hälfte bekommen.

Sowas nachzuweisen ist natürlich extrem schwierig.

Von ehemaligen Mitarbeitern hört man nur das die froh sind dort weg zu sein.

In der Tat wurde mir bis heute kein Original von der Kreditvereinbarung gezeigt. Habe nur eine Kopie davon bekommen als das ganze los eskaliert ist.

Werde morgen die mal darauf ansprechen.

Was meinst du mit EVB?

War übrigens beim Anwalt heute der hat gesagt es war richtig die Sachen zurückzubuchen. Er will denen jetzt einen Brief schicken.

Da er die Vereinbarung für sehr dubios hält.

Absicht zu besuchen der Kurse?

Wie denn wusste ja nicht mal das ich die zu 100% machen soll !!!!

Hätte ich das gewusst hätte ich das sofort gemacht habe ich dem auch gesagt.

Genauso das mein Vertrag 2 Jahre geht aber in dieser Vereinbarung Kurse für 4 Jahre drin stehen.

Das macht doch auch keinen Sinn.

Hab ihm sogar vorgeworfen warum die mich nicht dran erinnert haben.

Das wäre laut Ihm nicht deren Aufgabe.

Soviel zu Kundenfreundlickeit.

Aber davon abgesehen ich hätte die Kurse eh nicht erstattet bekommen , die bezahlen wohl erst seit einer kleinen Weile wieder.
 
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sind Kurse für Fettverbrennung und Rücken.

Heute haben mir weitere Kollegen erzählt die auch dort trainieren das Sie ähnliche Probleme haben.

Bei einem war es gar so das der nie die Kurse besucht hat eine Bescheinigung für alle drei bekommen hat und die KK hat es übernommen


da wird halt die KK betrogen, kein Wunder dass andere KKs da nicht weiter mitziehen.

Um welche Art Kurs es sich handelt ist egal, Deine KK muss die explizit auch unterstützen.
Das können Rückenkurse sein (habe ich auch mal mitgemacht), Ernährungsberatung, Schwangerschart oder Rückbildungsgymnastik ;)

Es besteht aber keine allgemeine Pflicht der KK diese auch in voller höhe zu bezahlen.
Mein Rückenkurs wurde nur zu 80% übernommen.
Bezahlt wird alles erstmal vom Teilnehmer, der die Bescheinigung dann bei der KK einreicht.
 
Ausser das dieser Laden sicherlich nicht ganz Kundenfreundlich arbeitet, sehe ich eigentlich nicht einen Punkt wo man (juristisch) ansetzen könnte *noahnung*

Man könnte vielleicht ein klein wenig die verwirrenden Angaben anzweifeln (ob Kurse nun inklusive oder nicht) aber das wird Haarspalterei.


Das Du die Abbuchungen bei widerrufender Abbuchungsermächtigung stornierst halte ich für "korrekt".
Das Du dadurch jedoch die Kosten umgehst scheint mir Utopisch.
Der Laden hätte Dir eine Rechnung schicken sollen/müssen inkl. aller Umkosten und Strafzahlungen.

Oh, fangen wir mal an, die Haare zu spalten:

Abbuchungsermächtigung != Einzugsermächtigung


Weiterhin sagte mir ein Kollege das einige Leute nur dort hingehen um die Kurse nicht zu besuchen einen Schein zubekommen und abzukassieren. Hier würde wohl jeder die Hälfte bekommen.

Sowas nachzuweisen ist natürlich extrem schwierig.

Um die Beweislast mach Dir mal keine Sorgen, dass übernimmt der Amts-/Staatsanwalt schon für Dich.

Beschaffe Dir schonmal die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft.

In der Tat wurde mir bis heute kein Original von der Kreditvereinbarung gezeigt. Habe nur eine Kopie davon bekommen als das ganze los eskaliert ist.

Dann lass Dir das Original zeigen!
 
ja heute war die zuständige Tante leider nicht da.

Frage morgen mal.

mein Anwalt hat auch mittlerweile einen netten Brief an die geschrieben
 
Oh, fangen wir mal an, die Haare zu spalten:

Abbuchungsermächtigung != Einzugsermächtigung

Dann spalte die Haare auch bitte richtig. Man unterscheidet zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag.
ich lerne gerne dazu.

Wo ist der Unterschied (vor allem praktischer Natur für mich als Kontoinhaber)
Der wesentliche Unterschied ist der, dass der Abbuchungsauftrag auch direkt ggü. der Bank erklärt wird, im Gegensatz zur Einzugsermächtigung, die direkt dem Zahlungsempfänger erteilt wird, von der die Bank aber keine direkte Kenntnis hat.

Bei einem Abbuchungsauftrag kann der Abbuchung aus dem og. Grund daher von Kundenseite aus nicht widersprochen werden.
 
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Der wesentliche Unterschied ist der, dass der Abbuchungsauftrag auch direkt ggü. der Bank erklärt wird, im Gegensatz zur Einzugsermächtigung, die direkt dem Zahlungsempfänger erteilt wird, von der die Bank aber keine direkte Kenntnis hat.

kannst Du das mal an Beispielen erklären, (wobei die Einzugsermächtigung scheinbar das ist, was ich generell so mit Firmen und Geschäfte betreibe)

Wann benutze ich einen Abbuchungsauftrag?
 
Bei der Einzugsermächtigung erteilst Du dem Zahlungsempfänger (z. B. der Telefongesellschaft, der GEZ etc.) die Erlaubnis, fällige Beträge von Deinem Konto einzuziehen. Hast Du Einwände gegen den Einzug, ist es möglich, diesem innerhalb gewisser Fristen zu widersprechen.

Bei einem Abbuchungsauftrag teilst Du Deiner Bank mit, dass der Zahlungsempfänger befugt ist, fällige Beträge von Deinem Konto einzuziehen. Eine Rückbuchung ist hier nicht möglich.

Ich habe bisher in unserem Mandantenkreis bisher keinen einzigen Fall eines Abbuchungsauftrages gesehen.
 
Bei der Einzugsermächtigung erteilst Du dem Zahlungsempfänger (z. B. der Telefongesellschaft, der GEZ etc.) die Erlaubnis, fällige Beträge von Deinem Konto einzuziehen. Hast Du Einwände gegen den Einzug, ist es möglich, diesem innerhalb gewisser Fristen zu widersprechen.

Bei einem Abbuchungsauftrag teilst Du Deiner Bank mit, dass der Zahlungsempfänger befugt ist, fällige Beträge von Deinem Konto einzuziehen. Eine Rückbuchung ist hier nicht möglich.

Ich habe bisher in unserem Mandantenkreis bisher keinen einzigen Fall eines Abbuchungsauftrages gesehen.


danke, also meint man eigentlich immer eine Einzugsermächtigung.

Wie nennt man den den Akt als solches?
Ist das dann keine Abbuchung die getätigt wurde? Oder war das dann ein "Einzug" ?
 
Dann spalte die Haare auch bitte richtig. Man unterscheidet zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag.

Der wesentliche Unterschied ist der, dass der Abbuchungsauftrag auch direkt ggü. der Bank erklärt wird, im Gegensatz zur Einzugsermächtigung, die direkt dem Zahlungsempfänger erteilt wird, von der die Bank aber keine direkte Kenntnis hat.

Bei einem Abbuchungsauftrag kann der Abbuchung aus dem og. Grund daher von Kundenseite aus nicht widersprochen werden.

Du hast recht. Da ich nur kurze Haare habe, war ich mit dem Spalten schon zu schnell fertig!:]


danke, also meint man eigentlich immer eine Einzugsermächtigung.

Wie nennt man den den Akt als solches?
Ist das dann keine Abbuchung die getätigt wurde? Oder war das dann ein "Einzug" ?

Beides fällt unter den Bankterminus Lastschrift. Einmal liegt der Abbuchungsauftrag und ein andermal die Einzugsermächtigung vor.

Am besten kann man sich merken, dass der Abbuchungsauftrag einer selbst vorgenommenen Überweisung gleichkommt, da diese auch nicht vom Auftraggeber zurückgebucht werden kann; im Gegensatz dazu eine Lastschrift per Einzugsermächtigung.
 
Ein Abbuchungsauftrag mit Verbrauchern durch AGB oder versteckt in vor formulierten Verträgen ist ohnehin nicht statthaft.
 
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