Urheberrecht bezogen auf ein Foto mit mir in der Zeitung ?

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Gast29012019_2

Guest
An 2 Tagen waren wir auf dem Landgenussmarkt in Herford, mit unseren Pferden, da der Veranstalter auch Ponyreiten für Kinder mit im Programm hatte. So tauchten nun ein paar Tage später in der NRW Online in der Fotostrecke 2 Bilder auf. Bei dem einen Bild hatte die Fotografin vorher gefragt, ob sie fotografieren darf, bei dem anderen nicht.

Auf dem Bild sind neben mir 3 andere Personen drauf, auf dem Pferd sitzend.

Frage, welche Rechte habe ich an diesem Bild, da ich das Bild gerne für mich in voller Auflösung haben möchte, um mich für ein anderes Projekt aus diesem Foto ausschneiden möchte. Das reduzierte Online Bild taugt dafür nicht.
 
Frage, welche Rechte habe ich an diesem Bild

Keine!

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie - kurz: KunstUrhG

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Auf öffentlichen Veranstaltungen darf also Fotografiert werden bis der rechte Zeigefinger blutet, einzige Außnahme sind dabei Bilder welche Persönlichkeitsrechte verletzten und auch im Rahmen des gesunden Menschenverstandes gelöscht gehören (Beispiele können sein: Nippelblitzer, Naktaufnahmen, Popelbilder und andere prekäre Aufnahmen).
Allerdings sind Fotografen i.d.R. so tolerant die Originalaufnahme zur Verfügung zu stellen, sofern dies für private Zwecke geschieht (mache ich zumindest so).

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei man das gerne mal vom Gesetzgeber überarbeiten dürfte. Zumindest aus meiner Sicht, denn wenn ich auf eine Veranstaltung gehe dann wegen der Veranstaltung und nicht weil ich dort medienwirksam fotografiert werden mag und dann damit jemand noch Geld verdient.
 
Tote Gegenstände sind ebend Geschützter, am Beispiel der Cebit wo es normalerweise nicht erlaubt ist an den Ständen zu fotografieren, wobei die dortigen Messebabes sich im Gegensatz zum "Computerschrott" als Modelfotografie echt lohnen.
 
Naja, die Hersteller und Messebetreiber leben davon das der Inhalt der Messe nach aussen getragen wird (Was war der Sinn einer Messe nochmal), die Damen an den Ständen sind da natürlich eine willkommene Abwechslung für viele, auch wenn die mit der Messe gar nix zu tun haben und i.d.R. nicht mal im Ansatz fachkundig sind. :] Alles was im Interesse des Unternehmens nicht für Öffentlichkeit (und Konkurenz)bestimmt ist, wird auf ner Messe im Hinterzimmer gezeigt.

Gebe es dieses Gesetz nicht, wären die Medien wohl nur noch ein haufen Buchstaben und für Veranstaltungen jeder Art müsste man Worten glauben (was in der Politik ja so gut funktioniert). Was soll man genau überarbeiten?

VG

PS: Das übrigens weit älter ist als jeder hier im Forum angemeldete User, es stammt aus der Zeit in der es erstmals möglich wurde 1:1 Bildnisse anzufertigen. Dieses Gesetz hat damals den Grundstein eines Berufszweiges eröffnet für welchen man damals Erfahrung, Sach- und technische -kentnisse brauchte. Heute kann jeder mit ein paar tausend profi Equipment kaufen, aber nur das Profi-Equip entstehen nicht automatisch Profi-Bilder.
Das einzige was sich seither geändert hat, ist das man jetzt Filmaufnahmen anfertigen kann. Diese Aufnahmen werden allerdings ebenfalls vom KUG erfasst.
 
Frage, welche Rechte habe ich an diesem Bild, da ich das Bild gerne für mich in voller Auflösung haben möchte, um mich für ein anderes Projekt aus diesem Foto ausschneiden möchte. Das reduzierte Online Bild taugt dafür nicht.

Fotographin bzw Redaktion kontaktieren und um Kopie bitten. Wenn die nein sagen, hast Du Pech gehabt.
 
Das einzige was sich seither geändert hat, ist das man jetzt Filmaufnahmen anfertigen kann. Diese Aufnahmen werden allerdings ebenfalls vom KUG erfasst.

Jein, auf der Waldbühne wo Stücke wie Die 3 Musketiere etc aufgeführt werden, war Filmen und Fotografieren damals erlaubt. Heute nicht mehr mit der Begründung, der Urheberrechte an den Stücken bei Öffentlicher Aufführung.

Habe jedenfalls den Eindruck das die Urheber mehr Rechte haben, oder zum Urheber werden indem selbst gefilmt oder fotografiert als die Betroffenen. Und da sollte man je nach Lage schon rechtlich den mitbeteiligten mehr Rechte geben, bzw. ich selbst als Urheber sofern es um mich geht beim filmen oder fotografieren geht, dementsprechende Rechte erhalte.

Das das ganze Gewerblich statt findet, sollte hier noch verschärft gehandelt werden !!!

Es gibt ja auch Fälle, wo unter bestimmten Umständen Personen nicht fotografiert werden dürfen, weil die Gefahr besteht das jemand der diese Person stalkt gezielt dies weiter betreiben kann, ohne jetzt diesen konkreten Fall zu beschreiben.
 
Jein, auf der Waldbühne wo Stücke wie Die 3 Musketiere etc aufgeführt werden, war Filmen und Fotografieren damals erlaubt. Heute nicht mehr mit der Begründung, der Urheberrechte an den Stücken bei Öffentlicher Aufführung.

Das Urhebergesetz ist nochmal umfassender als das KUG (das KUG ist allerdings eine Teil davon). Darum ging es hier aber nicht.
Bei künstlichischen Darbietungen jeder Art muss i.d.R. der Veranstalter seine Genehmigung geben (Fotografen und andere werden dazu akkreditiert) und diesem steht es auch frei Film und Tonaufnahmen völlig auszuschließen. Dabei geht es aber (meist) nicht um das Urheberrecht, denn i.d.R. werden bekannte Theaterstücke wiedergegeben (damit muss der Veranstalter sich darum kümmern das er mit der öffentlichen Darbietung des Stückes eines anderen "Schöpfers" keine Urheberrechtsverletzung begeht und nicht der Fotograf) und nicht neue gezeigt. Dazu kann man noch mehr sagen und es gibt auch ein paar Besonderheiten, ist aber hier fehl am Platz.

Habe jedenfalls den Eindruck das die Urheber mehr Rechte haben, oder zum Urheber werden indem selbst gefilmt oder fotografiert als die Betroffenen. Und da sollte man je nach Lage schon rechtlich den mitbeteiligten mehr Rechte geben, bzw. ich selbst als Urheber sofern es um mich geht beim filmen oder fotografieren geht, dementsprechende Rechte erhalte.

Das das ganze Gewerblich statt findet, sollte hier noch verschärft gehandelt werden !!!

Fotografiert dich jemand ohne eine Rechtsverletzung zu begehen, wird der Fotograf von dieser Aufnahme natürlich Urheber. Filmst du ein ein Theaterstück (ohne eine Rechtsverletzung zu begehen) hast du das Urheberrecht an dieser Aufnahme, nicht aber am gestigen Eigentum dieses Stückes selbst.
Es geht bei einer Fotografie auf einer öffentlichen Veranstaltung nicht um dich, sonder um die Veranstaltung an sich. An dieser hast du teilgenommen, wie auch hundert andere. Der Fotograf ist dort nicht aufgetaucht um DICH zu Fotografieren und die Schalgzeile bei NRW Online lautet auch nicht "Zidane der Großmeister des Schwedischen Karatesports zu Gast bei Landgenussmarkt mit Frau und Kind". Erst dann wäre das ganze rechtlich fragwürdig.

Gegenfrage zu Gewerblich oder nicht:
Angenommen jeder hat das recht an seinem Bildnis (d.h. den Fotografen bezahlt niemanden und eine Presseagentur freut sich schon auf den Aufwand jedem sein Bild zuzuschicken und dafür zu entlohnen das er an der VA teilgenommen hat), was denkst du wie oft noch dieser Markt in dieser Form stattfindet wenn niemand gewillt ist dafür Werbung zu machen?

Es gibt ja auch Fälle, wo unter bestimmten Umständen Personen nicht fotografiert werden dürfen, weil die Gefahr besteht das jemand der diese Person stalkt gezielt dies weiter betreiben kann, ohne jetzt diesen konkreten Fall zu beschreiben.

Es gibt durchaus Fälle in denen Persönlichkeitsrechte oder gar europäische/internationale Rechte verletzt werden können. Sowas ist aber extrem selten (ich hatte sowas mit meinen paar zehntausen Bildern noch nicht und ich kenne auch niemanden (und ich kenne einige Fotografen)) und die explizite Absicht dazu, nahezu unmöglich nachzuweisen und selbst wenn jemand mit mir zur Aufnahmezeit den Dialog sucht, würde ich mir nichts von irgendjemanden erzählen lassen sondern ggf. ein neues Bild machen. Selbst die Polizei kann einem Fotografen nicht verbieten einen Einsatz vermummter Beamten davor, währenddessen und danach aufzuzeichnen. Allerdings sollte man auch wissen was man nicht darf: z.B. kann das gezielte Fotografieren/Aufnehmen von einzelnen Menschen nach hinten los gehen.

Ansonsten gilt: Auf öffentliche Veranstaltungen jeder Art ist damit zu rechnen das Fotografiert wird und damit auch das IHR fotografiert werdet.

VG
 
Gegenfrage zu Gewerblich oder nicht:
Angenommen jeder hat das recht an seinem Bildnis (d.h. den Fotografen bezahlt niemanden und eine Presseagentur freut sich schon auf den Aufwand jedem sein Bild zuzuschicken und dafür zu entlohnen das er an der VA teilgenommen hat), was denkst du wie oft noch dieser Markt in dieser Form stattfindet wenn niemand gewillt ist dafür Werbung zu machen?

So meinte ich das nicht, bzw. indirekt wenn ich durch die Menschenmenge bei der Veranstaltung laufe und mich dort 1000 Leute privat fotografieren kann ich dies nicht beeinflussen. Aber eine einzelne Person die Gewerbebezogen arbeitet und quasi das Bild auch Gewerblich vermarktet wird, kann durchaus sich eine Erlaubnis holen da es auch genug Leute gibt die nicht fotografiert werden wollen.

Ich kenne es halt auch nicht anders weil z.t alles was Gewerbebezogen ist nun mal strengeren Richtlinien i.d.r unterzogen wird, als Privatgeschichten.

Bei einer Veranstaltung im letzten Jahr z.b war es so das eine Kollegin mehr alleine auf dem Bild bei einer Pferdeführung zu sehen war, und als ich Ihr das sagte, Sie das gar nicht gut gefunden hat, und dagegen angehen würde. Hier hätte sie vermutlich Recht bekommen.

Was das Thema angeht, habe ich nachgefragt, und sollte das Bild zugeschickt bekommen.
 
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