Ware mit Mangel gekauft - Verkäufer stur

hacki

Grand Admiral Special
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Hallo zusammen,

habe letztens in einem Forum ein Objektiv gekauft, welches leider einen 3mm langen Kratzer in der Frontscheibe hat.

Sieht so aus:





In der Verkaufsbeschreibung wurde "sehr guter Zustand" genannt, kein Rede von einem Kratzer, dieser stellte sich erst im Nachhinein fest.
Die Linse war nicht so sauber, wie es der Verkäufer zuerst behauptete..ich musste sie erst sauber machen, erst danach habe ich den Kratzer entdeckt.

Nachdem ich ihm das auch so gesagt habe kam nur noch diese PN:

tut mir leid, wenn du mit dem Objektiv nicht zufrieden bist, ich habe es nach bestem Wissen und Gewissen verkauft.
Wir haben es die letzten 3 Jahre regelmäßig genutzt und hatte keine Probleme.
Verkauft wurde es auch nur, weil ich meine komplette Nikon Ausrüstung veräußert habe.
Ein Kratzer ist mir nicht aufgefallen. Selbst bei Testbildern mit kleiner Blende, welche ich regelmäßig wegen Staubentfernung gemacht habe,
konnte ich einen solchen nicht ausmachen.
Und spätestens da hätte mir dieser auffallen müssen, da ich in Sachen "Staub"/Flecken sehr pingellig bin.

Ich habe die Ware gebraucht angeboten, es ist natürlich keine Neuware. Trotzdem arbeitete es zuverlässig und ohne Einschränkung. Ich hoffe, dass du nach den ersten Bildern ebenfalls zufrieden sein wirst.

Auf die PN habe ich natürlich geantwortet, sachlich und freundlich....aber eine Antwort habe ich nicht mehr bekommen, das war vor ner Woche.

Der Preis wäre OK gewesen, wenn die Ware der Beschreibung entsprochen hätte...tut sie aber nicht, und jetzt ärgere ich mich sehr darüber.

Kann ja auch sein dass er den Kratzer nicht bemerkt hat, dann sollte man aber wenigstens dazu stehen mangelhafte Ware verkauft zu haben.

Wie seht ihr das? Als Lehrgeld verbuchen oder "geht da noch was" ?
Eigentlich will ich solche Leute nicht einfach "davon kommen lassen"...aber bei 159€ lohnt sich auch kein 'Anwalt'.

Gruß
Hacki
 
Zuletzt bearbeitet:
also wenn man sich, wie er zugibt mit der materie auskennt, dann kann das wohl kaum nach bestem wissen und gewissen beschrieben worden sein. so ein fehler fällt auf.
wenn ich vorne auf eine frontlinse sehe, dann sehe ich sofort jeden staubfussel. das fällt einfach ins auge.
abbildungstechnisch wird das hingegen wohl kaum auffallen.

ich würde so ein teil aber nicht haben wollen und dem vk ne frist setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin!

Jupp, so sehe ich das auch..von "pingelig" kann da echt nicht die Rede sein.
Schade dass ich vor der "Putzaktion" kein Foto von der Linse gemacht habe.

Abbildungstechnisch kann es durchaus auffallen, muss es aber nicht zwangsweise. (Solche Kratzer verursachen gerne Streulicht).

Frist setzen und dann? Der meldet sich doch in hundert kalten Wintern nicht mehr... )((

Gruß
hacki
 
Ist es möglich, daß der Kratzer während des Transports reinkam?

Aber wie schon gesagt wurde, es ist immer schwer bei Gebrauchtkäufen, sehr wahrscheinlich wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben. Gefahrübergang ist bei Übergabe an die Post, wo Du es aber noch nicht kontrollieren kannst, d.h. Zustand ist praktisch nie beweisbar und jeder Schaden wird vom Verkäufer immer auf die Post oder den Käufer geschoben werden. Deswegen sind ja Gebrauchtsachen auch billiger, selbst wenn ein Teil noch "neuwertig" ist, einfach um dieses Risiko im Preis abzubilden.

Bevor ich mich maßlos aufrege, würde ich aber erstmal testen, ob man den Kratzer auf Fotos überhaupt sieht, der dürfte ja im unscharfen Bereich liegen. Falls er keine Auswirkungen hat und somit nur ein kosmetisches Problem ist, kannst Du Dich wenigstens leichter damit abfinden.
 
Hallo!

Nein, dies ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Geliefert wurde in der OVP, und die Linse war ordnungsgemäß verpackt.

Optisch habe ich bisher noch nichts feststellen können, muss ich aber nochmal paar Testschüsse machen.
Allerdings bin ich mir beim Autofokus-Motor auch etwas unsicher, der quietscht manchmal etwas merkwürdig..

Eine Einschätzung fällt mir hier aber schwer, kann gut sein dass es normal ist.
Alles in allem aber sehr unbefriedigend :-X

Für nen Fuffi weniger wärs ja OK gewesen.
Einen Maktplatz wie hier gibts im DSLR Forum leider nicht, sprich irgendwelche Beurteilungen kann man nicht niederschreiben..

Gruß
hacki
 
Einen Maktplatz wie hier gibts im DSLR Forum leider nicht, sprich irgendwelche Beurteilungen kann man nicht niederschreiben..

das stimmt leider!
und scheinbar will die forenleitung daran auch nix ändern.
auch diese unsitte, das man in markplatzthreads nix posten kann find ich unmöglich.
man weiß weder wer etwas gekauft hat oder wer von wem verarscht wurde, wer mangelhafte war everschickt usw...

ziemlich daneben alles.
 
Ist es möglich, daß der Kratzer während des Transports reinkam?

Aber wie schon gesagt wurde, es ist immer schwer bei Gebrauchtkäufen, sehr wahrscheinlich wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben. Gefahrübergang ist bei Übergabe an die Post, wo Du es aber noch nicht kontrollieren kannst, d.h. Zustand ist praktisch nie beweisbar und jeder Schaden wird vom Verkäufer immer auf die Post oder den Käufer geschoben werden.....
Also so einfach kann es sich der Verkäufer aber nicht machen, indem er alle Schuld auf den Transporteur weist. Wenn ein Verkäufer behauptet ein Schaden sei während des Transports entstanden, ist entweder der Transporteur oder aber der Verkäufer in der Haftung, wenn er unsachgemäß verpackt hat.
 
und mit einwandfreier verpackung lässt sich sowas schwer auf den zusteller schieben...
 
...
Jupp, so sehe ich das auch..von "pingelig" kann da echt nicht die Rede sein.
Schade dass ich vor der "Putzaktion" kein Foto von der Linse gemacht habe.
Du mußt beweisen, daß der Schaden beim Auspacken vorhanden war.

...
Frist setzen und dann? Der meldet sich doch in hundert kalten Wintern nicht mehr... )((
...
Kannst Du den Beweis erbringen, dann hat der Verkäufer arglistig den Schaden verschwiegen. Das führt automatisch zur Nichtigkeit des Vertrages, der dann rückabgewickelt werden muß.


und mit einwandfreier verpackung lässt sich sowas schwer auf den zusteller schieben...

Richtig, denn dann kann es nur vor oder nach dem Versand passiert sein, wobei man immer den Begriff "einwandfreie Verpackung" mit Vorsicht genießen muß, denn die Verkaufsverpackung ist nicht immer als Versandverpackung geeignet auch nicht mit zusätzlicher Umverpackung. (bspw. Palettenware)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Linse war schon ordentlich verpackt, daran besteht kein Zweifel mMn.
Das Objektiv hatte die übliche Linsenabdeckung vorn montiert, damit sowas eben nicht beim Transport passiert.
Desweiteren war das Objektiv in dem originalen Linsenbeutel verstaut, und dieser war in der OVP.

Abgesehen davon kann man Glas nicht so einfach mit einem derartigen Kratzer versehen, dafür braucht man dann schon eine Substanz die annähernd den gleichen Härtegrad aufweisen kann (soweit mit bekannt).
 
Das Zitat vom Verkäufer, ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass er von dem Kratzer wusste.
Er schreibt das ihm ein Kratzer nicht ausgefallen ist und nicht das er nicht vorhanden war.

Selbst und trotzdem? ;)

Kommt auf deinen Anwalt und den Sachwert an - ob du da weitere Schritte einleiten möchtest, du bist aber leider in der Beweispflicht.
Beim nächstem mal relevante Sachverhalte vor dem Kauf fragen und schriftlich bestätigen lassen.
 
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