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Ware per Nachnahme versand. Ärger vom Anwalt
- Ersteller Houseuser2
- Erstellt am
Houseuser2
Vice Admiral Special
Hatte vor 2 Wochen nen Artikel über eine Kleinanzeige im Internet verkauft. Käufer bestand auf Nachnahme und dem bin ich auch nachgekommen. Nun wirft mir der Verkäufer vor,das ich nicht genau den richtigen Artikel geliefert hätte. (etwas andere Rev. Preisunterschied von 50€) Hat sich dann auch nicht mehr per mail gemeldet. Vor einer Woche dann Brief von nem Anwalt bekommen in dem geschrieben stand, das ich doch die richtige Ware liefern sollte und das der Käufer schriftlich dann auch vom Kaufvertrag zurück getreten wäre ( habe nie ne Mail oder einen Brief erhalten) Anwalt droht mit gerichtlichen Schritten.
Nen Anwalt kann ich mir nicht leisten..Was tun?
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Wu134
Grand Admiral Special
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Hallo,
hast du noch die Kleinanzeige und den dazugehörigen Schriftverkehr? Um was für einen Artikel handelt es sich denn, wegen dem Preisunterschied durch die Revision? Hast du die angegeben bzw. hat der Käufer explizit danach gefragt?
PS: Was hat das mit Nachnahme zu tun?
Gruß
hast du noch die Kleinanzeige und den dazugehörigen Schriftverkehr? Um was für einen Artikel handelt es sich denn, wegen dem Preisunterschied durch die Revision? Hast du die angegeben bzw. hat der Käufer explizit danach gefragt?
PS: Was hat das mit Nachnahme zu tun?
Gruß
Zuletzt bearbeitet:
Houseuser2
Vice Admiral Special
Schriftverkehr vorhanden, Kleinanzeige wurde nach Kauf ganz normal gelöscht.Konnte ja niemand ahnen das es Stress gibt. Es handelt sich hierbei um ein Iphone 3GS,das beim Käufer angeblich als 3G angekommen ist
Eye-Q
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Hast Du die Seriennummer/IMEI des Handys noch? Anhand dessen kann ja nachgeprüft werden, ob das ein 3G oder 3GS ist bzw. ob das auf dem Weg oder beim Empfänger ausgetauscht wurde.
Houseuser2
Vice Admiral Special
hatte alle Papiere wegens Garantie etc mit geschickt. Hat jemand ne Idee was ich dem Anwalt antworten könnte? Bin da nicht so gut im formulieren.
I
ITpassion-de
Guest
Wenn du die SN noch hast, kannst du >>>hier<<< prüfen was für ein Modell es war und wieviel Garantie es noch hatte.
Houseuser2
Vice Admiral Special
wie geschrieben hatte ich alles mit geschickt und somit keine Sn mehr. Könnte das jeßtzt ein Problem für mich werden?
heiner.hemken
Admiral Special
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Hatte vor 2 Wochen nen Artikel über eine Kleinanzeige im Internet verkauft. Käufer bestand auf Nachnahme und dem bin ich auch nachgekommen. Nun wirft mir der Verkäufer vor,das ich nicht genau den richtigen Artikel geliefert hätte. (etwas andere Rev. Preisunterschied von 50€) Hat sich dann auch nicht mehr per mail gemeldet. Vor einer Woche dann Brief von nem Anwalt bekommen in dem geschrieben stand, das ich doch die richtige Ware liefern sollte und das der Käufer schriftlich dann auch vom Kaufvertrag zurück getreten wäre ( habe nie ne Mail oder einen Brief erhalten) Anwalt droht mit gerichtlichen Schritten.
Nen Anwalt kann ich mir nicht leisten..Was tun?
Beschaffe Dir von dem Händler, wo das Gerät gekauft worden ist, eine Rechnungskopie.
Ab "Vor einer Woche..." wirds unverständlich. Was soll das heissen, der Käufer sei vom Kaufvertrag zurückgetreten?
Wenn nichts nachweisbar schrfitlich vorliegt, hast Du auch nichts bekommen. Hat der RA eine Frist gesetzt?
Houseuser2
Vice Admiral Special
Beschaffe Dir von dem Händler, wo das Gerät gekauft worden ist, eine Rechnungskopie.
Ab "Vor einer Woche..." wirds unverständlich. Was soll das heissen, der Käufer sei vom Kaufvertrag zurückgetreten?
Im Schreiben vom Anwalt steht: "Mit Schreiben vom .. ist mein Mandant daher rechtswirksam vom Kaufvertrag zurück getreten"
Habe allerdings nie ein Schreiben bekommen. Schon alles sehr komisch.
Forderungen das Geld zurück zu erstatten und sowas. Davon hatte ich im Brief das erste mal gelesen.
Handy hatte ich vor ca. nem halben Jahr selbst von nem Kumpel abgekauft. Eben schon mit dem telefoniert,aber der hat auch nichts mehr rum liegen
Frist bis 08.10.2010 wurde gesetzt
M
Grand Admiral Special
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ich verstehe den schwachsinn nicht.
was will der typ nun wenn er schon den rücktritt erklärt hat?
oder hat er selbst zweifel an der wirksamkeit des rücktritts und fordert deswegen erfüllung?
was will der typ nun wenn er schon den rücktritt erklärt hat?
oder hat er selbst zweifel an der wirksamkeit des rücktritts und fordert deswegen erfüllung?
Houseuser2
Vice Admiral Special
ich verstehe den schwachsinn nicht.
was will der typ nun wenn er schon den rücktritt erklärt hat?
oder hat er selbst zweifel an der wirksamkeit des rücktritts und fordert deswegen erfüllung?
bei mir hat er keinen Rücktritt klar gemacht.Und da es ein privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme war sollte die Sache doch eigentlich klar sein?! Was schreibe ich da jetze dem Anwalt?! Hat jemand Plan von sowas?!
M
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bei mir hat er keinen Rücktritt klar gemacht.
du schreibst ja auch nur zwei posts weiter oben, dass er es getan hat
man sollte nicht denken, weil ich einen privatverkauf getätigt habe, sei sämtliche gewährleistung und rücknahme ausgeschlossen. selbstverständlich hat der käufer anspruch auf seine ware, an die wiederrum die erwartungen gestellt werden können, dass sie derart beim käufer eintrifft, wie im angebot bzw artikelbeschreibung dargestellt.Und da es ein privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme war sollte die Sache doch eigentlich klar sein?! Was schreibe ich da jetze dem Anwalt?! Hat jemand Plan von sowas?!
bist du der meinung, dass das produkt der artikelbeschreibung entspricht, dann erklär das dem anwalt.
Houseuser2
Vice Admiral Special
er hat es ja auch laut Anwalt getan,nur habe ich davon nichts bekommen! Weder Mail noch per Brief
na dann werde ich mir mal nen Text einfallen lassen.
na dann werde ich mir mal nen Text einfallen lassen.
M
Grand Admiral Special
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ok, jetzt versteh ichs.er hat es ja auch laut Anwalt getan,nur habe ich davon nichts bekommen! Weder Mail noch per Brief
na dann werde ich mir mal nen Text einfallen lassen.
um den rücktritt zu erklären bedarf es einer rücktrittserklärung. damit dieser rücktritt wirksam wird, bedarf es eine rücktrittsgrundes. ansonsten passiert da garnix.
ich kenne den kompletten wortlaut des schreibens vom anwalt nicht. evtl erklärt dieser als fürsprecher für deinen vertragspartner. dann muss dieser natürlich keinen rücktritt mehr erklären.
bleibt die frage hinsichtlich des grundes. hat er ein anderes handy gekauft als bekommen, dann hat er einen grund. hat er das handy gekauft und bekommen, dann hat er keinen.
Houseuser2
Vice Admiral Special
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung nennt er das wohl.
Da ich das richtige Handy verschickt habe,sehe ich da keinen Grund irgendwas zurück zu zahlen.
Danke schonmal für die Hilfestellung
Da ich das richtige Handy verschickt habe,sehe ich da keinen Grund irgendwas zurück zu zahlen.
Danke schonmal für die Hilfestellung
TommySZB
Grand Admiral Special
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung nennt er das wohl.
Da ich das richtige Handy verschickt habe,sehe ich da keinen Grund irgendwas zurück zu zahlen.
Danke schonmal für die Hilfestellung
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung bedeutet nur, dass er im Auftrag (und in Vollmacht) deines Käufers handelt und das lt. Vollmacht auch darf. Mit dem Inhalt hat das nichts zu tun.
Gruss
Houseuser2
Vice Admiral Special
wieder etwas dazu gelernt. Also zählt der aufgeführte Rücktritt nicht... wenn jemand noch tips für mich hat dan würde ich das sehr begrüßen
Oi!Olli
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Einen Tipp kann ich geben versuch auf jeden Fall eine Kopie der Rechnung zu bekommen.
Kann nämlich gut sein das der Kunde (insofern du dich nicht mit den Modellen vertan hast) einfach sein altes iPhone für lau "umtauschen" wollte.
Kann nämlich gut sein das der Kunde (insofern du dich nicht mit den Modellen vertan hast) einfach sein altes iPhone für lau "umtauschen" wollte.
heiner.hemken
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Dann erkläre dem RA, daß Dir gegenüber kein Rücktritt erklärt worden ist. Passt ja auch sonst nicht mit der Forderung des Anwalts, den Vertrag zu erfüllen.
Wenn man vom Vertrag zurückgetreten ist, verlangt man Schadenersatz und nicht die Erfüllung des nicht mehr wirksamen Vertrages.
Wenn man vom Vertrag zurückgetreten ist, verlangt man Schadenersatz und nicht die Erfüllung des nicht mehr wirksamen Vertrages.
Zuletzt bearbeitet:
M
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was ich für ein gerücht halte.Wenn man vom Vertrag zurückgetreten ist, verlangt man Schadenersatz und nicht die Erfüllung des nicht mehr wirksamen Vetrages.
rechtsfolgen des rücktritts sind ein rückgewährschuldverhältnis und eine etwaige schadensersatzpflicht des zurückgetretenen.
heiner.hemken
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@M
Da habe ich doch glatt die Rückabwicklung bei dem Hinweis nicht mit aufgeführt.
Da habe ich doch glatt die Rückabwicklung bei dem Hinweis nicht mit aufgeführt.
Houseuser2
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und da bedeutet jetzte waaaaaaaaaaaaaas?
Sepp
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Mein Rat:
Geh zum Anwalt. Da Du Die keinen leisten kannst, geh vorher zum Amtsgericht und lass dir für die Sache einen Beratungshilfeschein geben. Nimm Deinen Einkommensnachweis und das Schreiben vom Anwalt mit. Dann bekommst Du Beratungshilfe und hast außer 10 Euro Selbstbeteiligung keine Kosten. Der kann dann auch für Dich Antworten.
Geh zum Anwalt. Da Du Die keinen leisten kannst, geh vorher zum Amtsgericht und lass dir für die Sache einen Beratungshilfeschein geben. Nimm Deinen Einkommensnachweis und das Schreiben vom Anwalt mit. Dann bekommst Du Beratungshilfe und hast außer 10 Euro Selbstbeteiligung keine Kosten. Der kann dann auch für Dich Antworten.
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[..]hast außer 10 Euro Selbstbeteiligung keine Kosten.[...]
Falsch, seit 1.1.2010 sind es 30 Euro die man Zuzahlen muß (wurde mir Dezember 2009 von dem AG hier mitgeteilt) und ob es keine weiteren kosten gibt, hängt vom Anwalt ab, ob er Prozesskostenhilfe gewährt bekommt oder nicht.
http://www.rak-berlin.de/site/DE/in...skostenhilfe/container-prozesskostenhilfe.php
TommySZB
Grand Admiral Special
Falsch, seit 1.1.2010 sind es 30 Euro die man Zuzahlen muß (wurde mir Dezember 2009 von dem AG hier mitgeteilt) und ob es keine weiteren kosten gibt, hängt vom Anwalt ab, ob er Prozesskostenhilfe gewährt bekommt oder nicht.
http://www.rak-berlin.de/site/DE/in...skostenhilfe/container-prozesskostenhilfe.php
Du solltest Prozesskostenhilfe nicht mit Beratungshilfe verwechseln. Letzterer Anspruch wird durch das Gericht mittels Beratungshilfeschein bestätigt (oder auch nicht ).
Die Prozesskostenhilfe gilt für gerichtliche Verfahren, die Beratungshilfe solange, wie kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
Sie SB liegt auch im Jahr 2010 bei 10€ gem. Nr. 2500 VV RVG (http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1_80.html). Die 30€ sollten kommen, die Regelung wurde aber so nicht umgesetzt.
Sepp hat also vollkommen Recht, wogegen man dir beim AG offensichtlich was falsches erzählt hat.
Gruss
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