Wasserschaden und ALG 2.

Wieso haben die Privatbilder von deiner Wohnung? Ich denk nur die Bilder vom Schaden.
 
Nein, wurde auch nie gesagt. Ich habe den Bericht ja jetzt selber bekommen. Und da ist auch ein PDF mit diversen Fotos. Einige zeigen den Schaden und den (mutmaßlichen) Ort, einige aber auch einen Rundumblick über meine Wohnung. Die damals auch ziemlich chaotisch (aber sauber) war und meine Küche, die ich gerade frisch benutzt hatte. So oder so, diese Bilder hatten nix, aber auch garnix mit dem Schaden zu tun. Und selbst wenn, wieso bekommt die jeder Eigentümer zu sehen?

Ist inzwischen wohl die Fußbodenheizung, die verliert irgendwo noch vor meinen Absperrventilen Druck (ich bin also ganz aus der Haftung raus)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind Meine. Und klar das es jetzt so aussieht, wenn mir ca 9 qm Stellfläche fehlen.
 
So bis jetzt gibt es nicht viel Neues. Suche immer noch nach einer anderen Wohnung. Leck wurde immer noch nicht gefunden. Aber es scheint wohl doch nicht meine Wohnung zu sein, sondern die Nachbarswohnung. Es suppt wohl von da aus bei mir rein.

Die gehört auch meinem Vermieter.
 
Kurze Rückmeldung.

Hausrat hat problemlos gezahlt.

Ich habe eine neue Wohnung in Aussicht und heute auch endlich die Genehmigung vom Amt. Also Vermieterin heute anrufen und fragen, wann ich den Mietvertrag unterschreiben kann. Dann muss ich nur noch die alte Wohnung kündigen (wehe ich bekomme die Kaution nicht wieder), eine Menge Papierkram unterschreiben, alles ummelden und dann hab ich ab dem 01.06. wieder meine Ruhe.

Nach knapp einem Monat haben sie es auch geschafft meiner Mutter das Geld für die Miete zu überweisen, witzigerweise natürlich nicht, ohne was zu kürzen., Und zwar den Wamrwasserzuschlag. Den kürzen die logischerweise bei der Miete und nicht bei mir.
 
Das riecht nach ner Einweihungsabrissparty!!!! ;D
 
...Dann muss ich nur noch die alte Wohnung kündigen (wehe ich bekomme die Kaution nicht wieder), eine Menge Papierkram unterschreiben, alles ummelden und dann hab ich ab dem 01.06. wieder meine Ruhe.
...
Das man normalerweise bei einem Wohnraummietvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat, weisst Du?

Du musst Dich darauf einstellen, solltest Du fristlos kündigen, entsprechende Belege, wie Mahnung und Fristsetzung zur Herstellung des vertraglichen Gegenstands und deren Fristüberschreitung, Weigerung des Vermieters bei der Ersatzbeschaffung o.ä. beibringen zu können, um die Drei-Monatsfrist zu umgehen.
 
wenn doch sowieso 100% Mietkürzung laufen?

Da muss der Vermieter aber ein riesen Arsch sein um sich die Möglichkeit offen zu halten, vielleicht in 1-2 Monaten für die wieder bezugsfertige Wohnung Geld zu kassieren.
 
Das man normalerweise bei einem Wohnraummietvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat, weisst Du?

Du musst Dich darauf einstellen, solltest Du fristlos kündigen, entsprechende Belege, wie Mahnung und Fristsetzung zur Herstellung des vertraglichen Gegenstands und deren Fristüberschreitung, Weigerung des Vermieters bei der Ersatzbeschaffung o.ä. beibringen zu können, um die Drei-Monatsfrist zu umgehen.

Ich kann fristlos kündigen, sollte die Wohnung unbewohnbar sein. Die Wohnung ist nicht nur unbewohnbar, sie wird es auch mindestens noch 6 Monate bleiben.

Aber ich kann ja auch mit Frist kündigen, in 3 Monaten ist die Wohnung noch lange nicht fertig.

--- Update ---

wenn doch sowieso 100% Mietkürzung laufen?

Da muss der Vermieter aber ein riesen Arsch sein um sich die Möglichkeit offen zu halten, vielleicht in 1-2 Monaten für die wieder bezugsfertige Wohnung Geld zu kassieren.

Der ist eher froh mich los zu werden, dann kann er die Miete ja stark erhöhen, was er auch vor hatte.

--- Update ---

Das riecht nach ner Einweihungsabrissparty!!!! ;D

Ach stimmt, du wohnst dann ja bei mir in der Nähe.
 
wenn doch sowieso 100% Mietkürzung laufen?
Das ändert erst einmal nichts daran, dass der Vertrag Gültigkeit hat.

Da muss der Vermieter aber ein riesen Arsch sein um sich die Möglichkeit offen zu halten, vielleicht in 1-2 Monaten für die wieder bezugsfertige Wohnung Geld zu kassieren.
Also nach dem, was hier zu lesen ist, ist der Vermieter nicht unbedingt ein Menschenfreund.

--- Update ---

Ich kann fristlos kündigen, sollte die Wohnung unbewohnbar sein. Die Wohnung ist nicht nur unbewohnbar, sie wird es auch mindestens noch 6 Monate bleiben.
Na, dann ist das ja problemlos.

Ach stimmt, du wohnst dann ja bei mir in der Nähe.
Die Entfernung wird für andere keine Schwierigkeit darstellen. ;)
 
Das ändert erst einmal nichts daran, dass der Vertrag Gültigkeit hat.

"Umbewohnbar" auf unbestimmte Zeit sollte aber eine Grundlage für die fristlose Kündigung darstellen?

oder Gefährdung der Gesundheit:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html


Zuletzt ist es ja auch egal ob der Vertrag 3 Monate weiter läuft wenn eh nichts gezahlt wird.
Ist der Vermieter nicht weiter Schadensersatzpflichtig in dieser Zeit, wenn die Wohnung nicht nutzbar bleibt?
 
Ne, entweder Kürzung oder andere Wohnung.
 
"Umbewohnbar" auf unbestimmte Zeit sollte aber eine Grundlage für die fristlose Kündigung darstellen?
Sicher. Es ging mir auch nur darum, dass man das bei der fristlosen Kündigung als Grund angeben muss, mit entsprechenden Nachweisen, um es wasserdicht zu machen.


...
Zuletzt ist es ja auch egal ob der Vertrag 3 Monate weiter läuft wenn eh nichts gezahlt wird.
Ist der Vermieter nicht weiter Schadensersatzpflichtig in dieser Zeit, wenn die Wohnung nicht nutzbar bleibt?
Das die Sanierung länger als drei Monate dauern wird, war ja zur Zeit meines Hinweises noch nicht bekannt, mir zumindest nicht.

Schadensersatzpflichtig ist er für alle notwendigen Kosten die Miete der Wohnung übersteigend, wie Umzug. U.U. sogar für eine höhere Miete für den Zeitraum der normalen Kündigungsfrist. Kommt immer darauf an, wie man das vorträgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab hier ein Gutachten über den Schimmelbefall und die Hausrat hat anstandslos bezahlt, obwohl die Möbel ja "nur" mit Sporen kontaminiert sind.
 
Hm natürlich läuft nicht alles so problemlos.

Hab jetzt noch eine Frage. Wer muss denn die Wohnung räumen bzw die Kosten tragen. Eigentlich sollte das der Bautrupp machen, der will es aber nicht umsonst machen. Geklärt war eigentlich schon alles, dummerweise nur mündlich (mit dem Chef vom Bautrupp).

Die Nachbarwohnung, wo das Rohr gebrochen ist gehört übrigens auch meinem (ehemaligen) Vermieter).
 
was muss geräumt werden?

Deine alten kaputten Möbel, oder das was Du auch mit in die neue Wohnung nimmst?
 
Die kaputten Möbel.
 
Sicher? Ich denke schon, dass man den Abtransport der beschädigten Sachen, die ja bereits ersetzt wurden(!) von der Versicherung erstattet bekommt. Schließlich kann olli nix für den Schaden, warum sollte er dann dafür aufkommen?

Ich würde das nochmal abklären...
 
Zuletzt bearbeitet:
man müsste jetzt mal einen Anwalt fragen oder das Kleingedruckte lesen.

aber ab dem Moment, wo die Versicherung die Schadenssumme der defekten Möbel ausgezahlt hat, müsste AFAIK auch die Versicherung Eigentümer der defekten Sachen werden.


Es bleibt aber dennoch die Frage am Ende übrig, lohnt sich da jetzt ein Zwergenaufstand?
Bestell die Müllabfuhr (kosten?!?) und stell die Sachen dann raus, oder wie hoch wird der Aufwand sein?
 
Hmmm...für einen Allergiker könnte das schon ne Aufgabe sein, das schimmelbelastete Zeug da rauszuschaffen.
 
Kurze Rückmeldung, hab mir jetzt Einmalanzüge und Maske besorgt und es mit Mutti und nem Kollegen ausgeräumt.

Hat inkl. Essen und Masken 40 € gekostet.
 
Dann drück ich mal die Daumen, das dass Thema damit jetzt durch ist und du in der neuen Bude, zufrieden bist.
Der Mist hat sich ja lange genug hingezogen.
 
Zurück
Oben Unten