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Affluenza - Wegen Wohlstandssyndrom statt Haft nur Bewährung - für 4 Tote!
- Ersteller Shai Hulud
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MaliceFX
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Solche kenne oder kannte ich wohl auch; auch immer kurzschlußartig nachvollziehbar, solche Gedanken, ja....Ich kenne genug Jugendliche hier in Hellersdorf, die ich gerne mal für 6 Monate in solch ein Camp schicken würde.
Wenn ich mal wieder von hooligan-Randale höre oder lese, kommt mir auch schon der Gedanke: "Ah, jetzt könnte ich auch bei den Schergen (Polizei) mitmachen, aber richtig, wie im Panzerkreuzer Potemkin, Treppenszene, boum-bada-boum, wegfegen, den Dreck!"
Aber das ist doch keine Lösung !
Bootcamp ist autoritär-chauvinistischer Scheiß und fährt genau in der Schiene von Macht, Gewalt, Unterdrückung, Schuld&Sühne, die seit jeher die Gesellschaftsordung durchzieht und prägt.
Aus diesen Einbahnstraßen muß man mal ausbrechen, insgesamt !
Welchen "gerechten Ausgleich" kann es für den Tod eines Menschen geben ?
Egal, was man mit Tätern/Täterinnen vor hat, es ist da nichts "ausgleichbar", die Toten nicht zurückzuholen.
Welchen "gerechten Ausgleich" kann es für den Tod eines Menschen geben ?
Egal, was man mit Tätern/Täterinnen vor hat, es ist da nichts "ausgleichbar", die Toten nicht zurückzuholen.
Da stimme ich dir voll und ganz zu!
Shai Hulud
Grand Admiral Special
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Damit könnte man im Extrem aber auch völlige Straffreiheit für jede Art von Verbrechen rechtfertigen... Egal, was man tut, gibt ja für das Opfer eh keinen Ausgleich.
Natürlich nicht. Aber bei einer Verurteilung geht es auch um Genugtuung - Genugtuung für die Angehörigen und für die Gesellschaft - jeder Angehörige sagt natürlich, dass die Strafe den getöteten Menschen nicht zurückbringt, aber sie sollte sich gerecht und angemessen anfühlen.
Hier mal ein Interview mit dem Psychologen, der diese sog. "Affluenza" diagnostiziert hat. Unter anderem konfrontiert er ihn mit dem Vorwurf, dass es ein Urteil für einen Reichen ist - wo doch Wochen zuvor von der selben Richterin ein 14jähriger schwarzer Jugendlicher zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde (dieser Jugendliche schlug jemanden, dieser fiel zu Boden, verletzte sich seinen Kopf und starb zwei Tage später)... Wieso gelten die auch hier gemachten Argumente für ihn nicht?
Den zweijährigen Aufenthalt bezeichnet der Moderator auch als ferienortähnliche Unterbringung
http://www.youtube.com/watch?v=bf88PURRsk0
Natürlich nicht. Aber bei einer Verurteilung geht es auch um Genugtuung - Genugtuung für die Angehörigen und für die Gesellschaft - jeder Angehörige sagt natürlich, dass die Strafe den getöteten Menschen nicht zurückbringt, aber sie sollte sich gerecht und angemessen anfühlen.
Hier mal ein Interview mit dem Psychologen, der diese sog. "Affluenza" diagnostiziert hat. Unter anderem konfrontiert er ihn mit dem Vorwurf, dass es ein Urteil für einen Reichen ist - wo doch Wochen zuvor von der selben Richterin ein 14jähriger schwarzer Jugendlicher zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde (dieser Jugendliche schlug jemanden, dieser fiel zu Boden, verletzte sich seinen Kopf und starb zwei Tage später)... Wieso gelten die auch hier gemachten Argumente für ihn nicht?
Den zweijährigen Aufenthalt bezeichnet der Moderator auch als ferienortähnliche Unterbringung
http://www.youtube.com/watch?v=bf88PURRsk0
G
Gast30082015
Guest
Du lieferst die Antwort im Grunde selbst.Wieso gelten die auch hier gemachten Argumente für ihn nicht?
Der eine ist weiß und aus einer (einfluss-)reichen; der andere ist schwarz und mit Sicherheit aus deutlich weniger gut betuchtem Familie.
Die USA haben ihr Rassismus-Problem ggü allem, was nicht weiß und reich ist, mitnichten im Griff. Auch wenn ein Teil dort drüben das vllt. glauben mag. Wobei ich nicht behaupten will, dass Deutschland in dem Punkt sooo furchtbar viel weiter ist.
Zuletzt bearbeitet:
Oi!Olli
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Hm du meinst die Jungs die wegen Mordes verknackt wurden obwohl a) der andere angefangen hat und b) wegen eines körperlichen Gebrechens starb?
Kriminelle Familien fliegen übrigens hier ganz schnell raus. Außer du meinst den Bereich OK. Da gibt es aber keinen Bonus für die Herkunft sondern für die Vernetzung. Übrigens Ironie anbei. Die "guten" Deutschen werden verdrängt weil sie jahrelang Exekutive und Judikative geschwächt haben und andere genau diese Lücke jetzt auch ausnutzen. Nur mit weniger zu verleiren oder mehr Manpower.
Kriminelle Familien fliegen übrigens hier ganz schnell raus. Außer du meinst den Bereich OK. Da gibt es aber keinen Bonus für die Herkunft sondern für die Vernetzung. Übrigens Ironie anbei. Die "guten" Deutschen werden verdrängt weil sie jahrelang Exekutive und Judikative geschwächt haben und andere genau diese Lücke jetzt auch ausnutzen. Nur mit weniger zu verleiren oder mehr Manpower.
unterstudienrat
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@ unterstudienrat: Die Farce des Schöffenamtes sollte sich keiner freiwillig hingeben. Schöffen sind nur AUsschmückung und Beiwerk. Haben selten oder nie Akteneinsicht, der Richter informiert meist vor Verhandlung stichpunktartig. Die Schöffen haben das Recht jederzeit Fragen an den Angeklagten zu stellen, eine Beweiserhebungen zu stellen und sogar, wenn vorhanden den Tatort zu inspizieren etc. All das kommt in der Praxis garnicht vor, da zu wenig Zeit. Vor den Amtsgerichten dürfen Schöffen sogar in der Urteilsfindung den Richter überstimmen. Was passiert dann? Es wird kein Urteil verkündet und der Fall wird an ein anderes Gericht durch den Richter abgegeben.
Darüber könnte ich noch x Seiten schreiben.
Wer meint, als Schöffe aktiv an der Rechtssprechung teilnehmen zu können, der lasse sich den Zahn ziehen. Man ist nur Beiwerk und Ausstaffierung des Gerichtssaales und letzendlich tanzt man nach der Pfeife des Richters und somit ist das Schöffenamt eine Farce.
Hier berichtet einer, der drei Jahre unfreihwillig Schöffe war aus dem Leben des Schöffenamtes. Kann sich jeder selber ein Bild und einen Eindruck machen.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/37423
Alles das was Du hier schreibst beruht auf Deinen eigenen Erfahrungen, oder?
Wie kann man unfreiwillig Schöffe sein?
Ja natürlich das geht, wenn nicht genügend Schöffen sich freiwillig melden, dann werden welche bestimmt.
Ich habe aktiv 5 Jahre an der Rechtsprechung teilhaben dürfen.
Zu einer weitern Amtsperiode ist es aber nur aus dem Grund gekommen da in meinem Landkreis ein "Überangebot" an neuen Schöffen existiert!
Es sind immer Urteile gesprochen worden, es liegt jedem Anwalt/Beschuldigtem frei in Revision zu gehen, wenn Möglichkeiten hierfür gesehen werden.
Der von Dir verlinkte Artikel ist widerum ein "Einzelfall" und ist definitiv nicht für jeden gleichsetzbar.
Wer nach einem Schöffenamt gefragt wird sollte sich gut überlegen ob er auch nur ein "vielleicht" ausspricht.
Sobald man auf der Vorschlagsliste ist, kann es ernst werden.
Ich hatte anfänglich auch versuche auf Grund nicht vorgesehener "starker" beruflicher Veränderungen an bei meinem Arbeitgeber da wieder rauszukommen.
Aber das sollte nicht der Ausschlag sein das Amt nicht zu bekleiden.
Wer ja, vielleicht, eventuell etc sagt sollte sich im Klaren sein das bei Annahme 5 Jahr "Dienst" daraus resultieren.
Kündigung ist nicht!
Gruß
D.U.
Tante Emma
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Sicher ist es ein Unterschied, ob man auf dem Land in einer ruhigen Kleinstadt Schöffe ist oder in einer Großstadt wie z.B. Berlin, wo die Justiz hoffnungslos überlastet ist und garkeine Zeit hat "richtig" Recht zu sprechen. Entsprechend gestaltet sich dann auch das Schöffenamt...
unterstudienrat
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Sicher ist es ein Unterschied, ob man auf dem Land in einer ruhigen Kleinstadt Schöffe ist oder in einer Großstadt wie z.B. Berlin, wo die Justiz hoffnungslos überlastet ist und garkeine Zeit hat "richtig" Recht zu sprechen. Entsprechend gestaltet sich dann auch das Schöffenamt...
Da magst Du durchaus Recht haben.
Gruß
D.U.