War aus persönlichen Gründen länger nicht mehr im Forum aktiv, aber jetzt möchte ich mich aufgrund eines akuten Problems dann doch mal an unsere Rechtsexperten hier wenden.
Es geht um folgendes: Vor kurzem hat mir meine Bank eine EC-Karte für mein neues Girokonto per Post zugeschickt. Und zwar ging die an die Adresse meiner Mutter, weil dies mein Hauptwohnsitz laut Personalausweis ist. Meine Mutter schickt mir alle dort ankommende Post dann immer einfach in einem großen Umschlag weiter nach hier (ist circa 300km entfernt), natürlich alles ungeöffnet.
Als ich jetzt letzten Freitag auf die Bank komme um Geld von meinem Konto abzuheben merke ich, dass mein Koto komplett leer ist. Als ich mir die Auszüge ausdrucken lasse, stelle ich fest, dass in den Tagen zuvor 6 größere Geldabhebungen an Geldautomaten in Neustadt an der Weinstraße getätigt wurden. Da ich dort eigentlich noch nie war und ja auch noch nie eine Karte für das betreffende Konto hatte, war mir natürlich gleich klar, was geschehen war: Jemand hat die EC-Karte auf dem Postweg geklaut
Was allerdings keiner weiß ist, ob die Karte überhaupt mal bei meiner Mutter angekommen ist. Wie gesagt öffnet sie die Umschläge die dort für mich eingehen nicht sondern schickt die alle Paar Tage an mich weiter in einem A5-Umschlag. Und wenn die Karte (und die PIN-Nummer, die ja in einem extra Umschlag ein Paar Tage später kommt) dort jemals eingetroffen sind, weiß auch niemand, ob sie danach zufällig trotz des unterschiedlichen Eintreffens in einem A5-Umschlag gelandet sind.
Stand der Dinge ist nun, dass die Bank sich anscheinend weigert, für den Schaden aufzukommen, obwohl ich die Karte ja nie in der Hand hatte und sie durchaus schon auf dem Weg zu meiner Mutter verschwunden sein könnte.
Kann mir jemand sagen, was ich da nun machen kann und wie da die Rechtslage aussieht? Soweit ich weiß sind EC-Karten doch prinzipiell gegen Diebstahl versichert.
Und wer hat nun die Beweislast? Muss ich beweisen, dass die Karte nie bei meiner Mutter ankam, oder muss die Bank beweisen, dass die Karte bei meiner Mutter ankam? Wobei sich für mich sowieso die Frage stellt, wie man sowas nachweisen will, denn schließlich werden die EC-Karten und Geheimnummern in ganz normalen Briefen verschickt und nicht per Einschreiben.
Wäre wirklich nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte, der entstandene Schaden ist nämlich nicht gerade geringfügig und für mich als Student nicht so einfach zu verkraften.