EC-Karte auf dem Postweg verloren: Wer haftet?

Trodat

Grand Admiral Special
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War aus persönlichen Gründen länger nicht mehr im Forum aktiv, aber jetzt möchte ich mich aufgrund eines akuten Problems dann doch mal an unsere Rechtsexperten hier wenden.

Es geht um folgendes: Vor kurzem hat mir meine Bank eine EC-Karte für mein neues Girokonto per Post zugeschickt. Und zwar ging die an die Adresse meiner Mutter, weil dies mein Hauptwohnsitz laut Personalausweis ist. Meine Mutter schickt mir alle dort ankommende Post dann immer einfach in einem großen Umschlag weiter nach hier (ist circa 300km entfernt), natürlich alles ungeöffnet.
Als ich jetzt letzten Freitag auf die Bank komme um Geld von meinem Konto abzuheben merke ich, dass mein Koto komplett leer ist. Als ich mir die Auszüge ausdrucken lasse, stelle ich fest, dass in den Tagen zuvor 6 größere Geldabhebungen an Geldautomaten in Neustadt an der Weinstraße getätigt wurden. Da ich dort eigentlich noch nie war und ja auch noch nie eine Karte für das betreffende Konto hatte, war mir natürlich gleich klar, was geschehen war: Jemand hat die EC-Karte auf dem Postweg geklaut :(
Was allerdings keiner weiß ist, ob die Karte überhaupt mal bei meiner Mutter angekommen ist. Wie gesagt öffnet sie die Umschläge die dort für mich eingehen nicht sondern schickt die alle Paar Tage an mich weiter in einem A5-Umschlag. Und wenn die Karte (und die PIN-Nummer, die ja in einem extra Umschlag ein Paar Tage später kommt) dort jemals eingetroffen sind, weiß auch niemand, ob sie danach zufällig trotz des unterschiedlichen Eintreffens in einem A5-Umschlag gelandet sind.

Stand der Dinge ist nun, dass die Bank sich anscheinend weigert, für den Schaden aufzukommen, obwohl ich die Karte ja nie in der Hand hatte und sie durchaus schon auf dem Weg zu meiner Mutter verschwunden sein könnte.

Kann mir jemand sagen, was ich da nun machen kann und wie da die Rechtslage aussieht? Soweit ich weiß sind EC-Karten doch prinzipiell gegen Diebstahl versichert.
Und wer hat nun die Beweislast? Muss ich beweisen, dass die Karte nie bei meiner Mutter ankam, oder muss die Bank beweisen, dass die Karte bei meiner Mutter ankam? Wobei sich für mich sowieso die Frage stellt, wie man sowas nachweisen will, denn schließlich werden die EC-Karten und Geheimnummern in ganz normalen Briefen verschickt und nicht per Einschreiben.

Wäre wirklich nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte, der entstandene Schaden ist nämlich nicht gerade geringfügig und für mich als Student nicht so einfach zu verkraften.
 
Normalerweise muss der Absender den Zugang des Schreibens beweisen!
Um diese Beweislast käme sie nur herum, wenn sie in den AGB irgendwo geregelt hätte, das sie das nicht braucht (dies hättest du ja dann akzeptiert). Dann kommt die Zustellungsfiktion (3 Tage nach Aufgabe zur Post gilt das Schreiben als zugestellt) zum Tragen. Allerdings sieht das sicher wieder ganz anders aus, wenn ein Fall wie deiner eintritt. Dann kommt die Bank eigentlich auf keinen Fall um die Beweislast des Zugangs der EC-Karte in deinen Machtbereich (z.B. Briefkasten) herum.
Da du sogar einen Beauftragten für deine Post eingesetzt hast (deine Mutter), hast du auch alles notwendige veranlasst, damit du in den Besitz deiner Post kommen kannst.
Da die Banken teilweise ziemlich leichtsinnig beim Versand von EC-Karten vorgehen (normaler Brief, Karte fühlbar, kein Einschreiben zur Beweissicherung des Eingangs usw.), können sie dir diese Leichtsinnigkeit nicht anlasten.

Das mit den Abhebungen ist eigentlich auch ziemlich einfach. Normalerweise wird jeder Geldautomat per Kamera überwacht. Also Anzeige erstatten, die Aufzeichnungen von der Polizei sichern lassen und schon kann kontrolliert werden, wer zu diesem Zeitpunkt mit der Karte Abhebungen getätigt hat.

Sollte sich die Bank querstellen, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!
Es ist ein beliebtes Spiel der Banken auf irgendwelchen Quasirechten zu pochen, die eigentlich überhaupt nicht bestehen. In den letzten Jahren entscheiden die Gerichte immer häufiger zu Gunsten der Kunden und zu Lasten der Banken was die Beweislast bei verschiedenen Vorgängen angeht.

Da du in diesem Fall sicher nicht der Erste bist dem sowas passiert ist, wird es sicher auch schon irgenwelche Entscheidungen zu einer solchen Fallkonstellation geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort :)

Das hört sich ja ganz gut an für mich. Also die Karte wurde von der Bank auf jeden Fall in einem normalen Brief verschickt, genau wie die Geheimzahl.
Wenn es also so ist, wie du sagst, dass die nachweisen müssen, dass die Karte in meinen Einflussbereich gelangt ist, dann haben sie schlechte Karten, denke ich mal. Denn soweit mir bekannt, lässt sich bei normalen Briefen nicht nachweisen, ob sie zugestellt wurden oder nicht.

Anzeige bei der Polizei habe ich natürlich gleich an dem Tag erstattet, als mir das ganze aufgefallen ist. Die haben dich auch die Liste mit den Bankautomaten kopiert, an denen die Abhebungen getätigt wurden. Hoffe nur, dass die da auch vernünftig ermitteln.

Ich werde jetzt erst mal abwarten müssen, was die Rechtsabteilung der Bank, die den Fall nun bearbeitet, meint. Vielleicht sind sie ja doch noh zur freiwilligen Zahlung bereit. Wenn nicht werde ich wahrscheinlich schon einen Anwalt einschalten.
 
Allerdings werden doch PIN + Karte getrennt versendet ( bei mir bisher stets mit 1 Wo. Unterschied, somit hat die Bank eigentlich Vorkehrungen getroffen) , da deine Mutter nun stets alles zusammen verschickt, hoffe ich nicht die kommen auf die Idee grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da es nicht sein soll PIN + Karte zusammen auszubewahren (hier also in einem A5-Umschlag).

Wenn ich weiss etwas wichtiges kommt an, warne ich meine Mutter vor und sie schuat dann auch das meine Anweisungen eingehalten werden und der Umgang mit einer EC-Karte ist eine wichtige Sache.

Hoffe allerdings es geht alles zu Deinen Gunsten aus, nur nimm auch eine Lehre mit aus diesem Vorfall.
 
Hm, der Punkt "grobe Fahrlässigkeit" ist mir auch durch den Kopf geschossen, als ich mir den Thread durchgelesen habe. Kann es denn möglich sein, dass wirklich beides im Umschlag enthalten war? Oder liegt der Brief mit der PIN noch zu Hause bei Deiner Mutter?
 
Hallo.
Auf jeden Fall hat wohl deine Mam die Briefe mit Karte und PIN versendet, alleine aus der Karte lässt sich die PIN nicht auslesen. Vorrausgesetzt natürlich, dass beide ankamen.
Wenn du jetzt schon bei der Anzeige angegeben hast, dass deine Mam deine Post weitergeleitet hat, hast du schlechte Karten.
Also auf jeden Fall, auch wenns sein könnte, angeben, dass weder Brief mit Karte und PIN bei deiner Mam angekommen sind, da die Weiterleitung beider Sachen in einem Brief grob fahrlässig ist und du auf dem Schaden, der wie ich aufgrund der 6 Abhebungen nicht unerheblich sein wird, sitzenbleiben wirst.
Persönlich finde ich das Verschicken der Karte und PIN auf dem Postweg sehr risikobehaftet, auch wenn es leider fast immer so praktiziert wird.
Wenn du noch Chancen siehst und glücklicherweise in Besitz einer Rechtsschutzversicherung bist, solltest du unbedingt einen RA aufsuchen.
Da dein Hauptwohnsitz bei deiner Mam ist, würde auch Ihre greifen.
Ich würde auf jeden Fall möglichst viel Stress, auch in der Bank vor anderen Kunden, machen, immerhin sind deine Beträge Peanuts für jede, größere Bank.
Also viel Glück dann.
 
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