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Falsches Kennzeichen auf grüner Plakette
- Ersteller elck
- Erstellt am
Hallo!
Ich habe am 20. Juni einen Vorführwagen bei einem Händler erworben. Am selben Tag habe ich das Fahrzeug umgemeldet, eine neues Kennzeichen bekommen, und mir direkt eine neue grüne Plakette ausstellen lassen. Da ich die alte Plakette noch nicht abbekommen habe, ich wusste nicht wie, wollte ich damit einfach bis zur darauf folgenden Woche warten, bis ich in meiner Werkstatt bin. Zwei Tage später wurde ich jedoch offensichtlich vom Ordnungsamt aufgeschrieben, und habe nun eine Mitteilung bekommen, dass ich mit eine Plakette mit falschem Kennzeichen aufgeschrieben worden bin. Nun soll ich mit zum Verhalt äußern. Was kann nun passieren? Ich habe keinen Beleg mehr über die Ausstellung der grünen Plakette, nur die Plakette, die jetzt bereits im Auto klebt. Was kann ich tun, was kann 'mich erwarten'?
Ich habe am 20. Juni einen Vorführwagen bei einem Händler erworben. Am selben Tag habe ich das Fahrzeug umgemeldet, eine neues Kennzeichen bekommen, und mir direkt eine neue grüne Plakette ausstellen lassen. Da ich die alte Plakette noch nicht abbekommen habe, ich wusste nicht wie, wollte ich damit einfach bis zur darauf folgenden Woche warten, bis ich in meiner Werkstatt bin. Zwei Tage später wurde ich jedoch offensichtlich vom Ordnungsamt aufgeschrieben, und habe nun eine Mitteilung bekommen, dass ich mit eine Plakette mit falschem Kennzeichen aufgeschrieben worden bin. Nun soll ich mit zum Verhalt äußern. Was kann nun passieren? Ich habe keinen Beleg mehr über die Ausstellung der grünen Plakette, nur die Plakette, die jetzt bereits im Auto klebt. Was kann ich tun, was kann 'mich erwarten'?
MagicEye04
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Evtl. hat der Verkäufer der Plakette (bei mir wars die Dekra) Dich ja noch im System, um eine neue Quittung auszustellen?
Da man Dich nicht fahrend erwischt hat, dürfte die Strafe, wenn überhaupt eher gering ausfallen.
Ansonsten dürften die wohl ziemlich stur sein. Ich hab da noch einen Fall in Erinnerung, wo die Plakette zwar die Richtige war, aber ein paar cm zu weit von der optimalen Position geklebt. ->Strafe.
Da man Dich nicht fahrend erwischt hat, dürfte die Strafe, wenn überhaupt eher gering ausfallen.
Ansonsten dürften die wohl ziemlich stur sein. Ich hab da noch einen Fall in Erinnerung, wo die Plakette zwar die Richtige war, aber ein paar cm zu weit von der optimalen Position geklebt. ->Strafe.
KGBerlin
Grand Admiral Special
Ich kenne die Story aus dem Bekanntenkreis.
Auto gekauft, ab zur Werkstatt in der Umweltzone und schwups erwischt, Punkt und Strafe.
Probier dein Glück mit dem Sachverhalt, aber ich sehe da eher schwarz.
Und ob das Auto steht, brennt. fliegt oder man eine Quittung hat, ist eigentlich egal.
In der Umweltzone muß das Sch**ssteil in der Scheibe kleben.
Tut es das nicht > Arschkarte.
Hättest die Plakette ja über oder unter die Andere kleben können.
Und wenn du die Quittung vorlegst, beiweist du nur, das du eine Plakette hattest und diese nicht verklebt hast.
Vorsatz
Auto gekauft, ab zur Werkstatt in der Umweltzone und schwups erwischt, Punkt und Strafe.
Probier dein Glück mit dem Sachverhalt, aber ich sehe da eher schwarz.
Und ob das Auto steht, brennt. fliegt oder man eine Quittung hat, ist eigentlich egal.
In der Umweltzone muß das Sch**ssteil in der Scheibe kleben.
Tut es das nicht > Arschkarte.
Hättest die Plakette ja über oder unter die Andere kleben können.
Und wenn du die Quittung vorlegst, beiweist du nur, das du eine Plakette hattest und diese nicht verklebt hast.
Vorsatz
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Die ha mm doch alle den Arsch offen, an meine Scheibe kommt keine Plakette! Wenn ich mir alles was es so gibt an die Scheibe mache, hab ich irgendwann nur noch nen Panzerguckloch, was wieder zu Punkten und Strafen führt, man sollte das echt mal durchziehen......
tspoon
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Das Kennzeichen was auf der Plakette steht, ändert nichts an der Einstufung des Fahrzeuges. Die können doch einsehen welche Vorbesitzer es gab mit welchen Nummernschild.
Würde schreiben, Auto vor 2 Tagen gekauft, Werkstatttermin zum Wechsel des Aufklebers ist diese Woche, früher war kein Termin möglich. Nirgends wo steht, das die Plakette bei Kauf entfernt werden muss oder doch?. Würde mich da echt mit denen streiten. Genau für sonen Mist hab ich ADAC Verkehrs-Rechtsschutz.
Das ne Umweltzone überhaupt nix bringt, wurde ja schon erwiesen. Die wurden nur noch nicht abgeschafft, weil sich Geld damit verdienen lässt
Würde schreiben, Auto vor 2 Tagen gekauft, Werkstatttermin zum Wechsel des Aufklebers ist diese Woche, früher war kein Termin möglich. Nirgends wo steht, das die Plakette bei Kauf entfernt werden muss oder doch?. Würde mich da echt mit denen streiten. Genau für sonen Mist hab ich ADAC Verkehrs-Rechtsschutz.
Das ne Umweltzone überhaupt nix bringt, wurde ja schon erwiesen. Die wurden nur noch nicht abgeschafft, weil sich Geld damit verdienen lässt
uncle_sam
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Ich wette du kommst um eine Strafe zur Auffüllung des Staatssäckels nicht herum.
Griecehnland braucht frisches Geld, die Banken auch...
Einen Punkt soll es doch nach dem neuen besserereren Katalog nicht mehr dafür geben.
aber mit etwas glück bekommst du ja einen einsichtigen case manager
Griecehnland braucht frisches Geld, die Banken auch...
Einen Punkt soll es doch nach dem neuen besserereren Katalog nicht mehr dafür geben.
aber mit etwas glück bekommst du ja einen einsichtigen case manager
Neo
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Hallo!
Ich habe am 20. Juni einen Vorführwagen bei einem Händler erworben. Am selben Tag habe ich das Fahrzeug umgemeldet, eine neues Kennzeichen bekommen, und mir direkt eine neue grüne Plakette ausstellen lassen. Da ich die alte Plakette noch nicht abbekommen habe, ich wusste nicht wie, wollte ich damit einfach bis zur darauf folgenden Woche warten, bis ich in meiner Werkstatt bin. Zwei Tage später wurde ich jedoch offensichtlich vom Ordnungsamt aufgeschrieben, und habe nun eine Mitteilung bekommen, dass ich mit eine Plakette mit falschem Kennzeichen aufgeschrieben worden bin. Nun soll ich mit zum Verhalt äußern. Was kann nun passieren? Ich habe keinen Beleg mehr über die Ausstellung der grünen Plakette, nur die Plakette, die jetzt bereits im Auto klebt. Was kann ich tun, was kann 'mich erwarten'?
Also wenn Du dich erstmal "dazu äußern" sollst, sag doch das Du genau an dem Tag ja den Termin in der Werkstatt hattest und die die Plakette drauf geklebt haben. Das kann man ja zur Not noch schriftlich bestätigen lassen
Du hast die Plakette zusammen mit dem Kennzeichen gekauft? Hast Du es bei der Zulassungsstelle selbst ausstellen lassen und abgeholt, oder hat das der Händler im Auftrag gemacht?
Ansonsten müsste man mal recherchieren was im Gesetzt steht und ob unterschieden wird zwischen
- einfahren in eine Umweltzone ohne "gültige" Plakette (beschädigt, unleserlich, falsch positioniert)
- einfahren mit einem Auto das keine Plakette bekommen kann
Wenn nicht, tja, dann Punkt und zahlen oder klagen
Die Gesetzesänderung gilt erst ab nächstes Jahr
Was ist das Problem? Du bist ohne bzw. mit der falschen Plakette in eine Umweltzone gefahren und wurdest erwischt.
Selbes Problem hat man wenn man ohne Kennzeichen oder mit Kennzeichen hinter der Winschutzscheibe rumfährt oder nach der HU der Sachverständige die alte Plakette abgekratzt aber die neue nicht angebracht hat (in diesem Fall must auch du prüfen ob die Plakette angebracht ist und auch du wirst zur Verantwortung gezogen).
Es ist völlig egal welche Plaketteneinstufung der Wagen tatsächlich hat und welchen Kennzeichen tatsächlich an das Auto gehört oder wann die nächste HU wirklich dran wäre.
In jedem Fall muss das der kontrollierenden Behörde ersichtlich sein. Ist es das nicht oder ist die Plakette falsch angebracht, ist der Fall klar.
Du kannst auf eine Art "Kulanz" hoffen, aber rechnen würde ich damit nicht.
VG
Selbes Problem hat man wenn man ohne Kennzeichen oder mit Kennzeichen hinter der Winschutzscheibe rumfährt oder nach der HU der Sachverständige die alte Plakette abgekratzt aber die neue nicht angebracht hat (in diesem Fall must auch du prüfen ob die Plakette angebracht ist und auch du wirst zur Verantwortung gezogen).
Es ist völlig egal welche Plaketteneinstufung der Wagen tatsächlich hat und welchen Kennzeichen tatsächlich an das Auto gehört oder wann die nächste HU wirklich dran wäre.
In jedem Fall muss das der kontrollierenden Behörde ersichtlich sein. Ist es das nicht oder ist die Plakette falsch angebracht, ist der Fall klar.
Du kannst auf eine Art "Kulanz" hoffen, aber rechnen würde ich damit nicht.
VG
Sagi T
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Zeig mir mal bitte den Paragraphen wo das festgelegt ist mit dem Kennzeichen in der grünen Plakette.
Bitte:
"Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)"
"§ 3 Kennzeichnung"
Absatz 2:
"(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.html
Das ist die Verordnung zu dem Verkehrszeichen Zeichen 270.1 (Das Zeichen das man bei beginn einer Umweltzone überquert). Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2_62.html (Nr. 44 innerhalb der Anlage)
Die Verordnung ist nicht in der Stvo enthalten (weshalb das sicher auch zu verwirrung führt) aber der Verweis zu der Verodnung ist dort klar genannt.
Nach Bußgeldkatalog hat man also "Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen" und gegen die Paragraphen "§ 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 44, 45 (Zeichen 270.1, 270.2) Spalte 3" und "§ 49 Absatz 3 Nummer 4" verstoßen.
Völlig egal ob die Formulierung im Bußgeldkatalog zutrifft oder nicht, man hat gegen die Verodnung verstoßen (welche in den Paragraphen enthalten ist) und damit ist der Fall klar.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage_8.html
VG
EDIT: Ich bin sicher kein Jurist, aber um diesen Wortlaut zu interpretieren bedarf es dem auch nicht. Andere Gesetzestexte sind deutlich schwieriger niedergeschreiben, das ist hierbei glücklicherweise nicht der Fall.
"Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)"
"§ 3 Kennzeichnung"
Absatz 2:
"(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.html
Das ist die Verordnung zu dem Verkehrszeichen Zeichen 270.1 (Das Zeichen das man bei beginn einer Umweltzone überquert). Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2_62.html (Nr. 44 innerhalb der Anlage)
Die Verordnung ist nicht in der Stvo enthalten (weshalb das sicher auch zu verwirrung führt) aber der Verweis zu der Verodnung ist dort klar genannt.
Nach Bußgeldkatalog hat man also "Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen" und gegen die Paragraphen "§ 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 44, 45 (Zeichen 270.1, 270.2) Spalte 3" und "§ 49 Absatz 3 Nummer 4" verstoßen.
Völlig egal ob die Formulierung im Bußgeldkatalog zutrifft oder nicht, man hat gegen die Verodnung verstoßen (welche in den Paragraphen enthalten ist) und damit ist der Fall klar.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage_8.html
VG
EDIT: Ich bin sicher kein Jurist, aber um diesen Wortlaut zu interpretieren bedarf es dem auch nicht. Andere Gesetzestexte sind deutlich schwieriger niedergeschreiben, das ist hierbei glücklicherweise nicht der Fall.
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Saulus
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5s google...
So klar ist die Sache nicht.
http://www.recht-hilfreich.de/verke...nzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/
Unten die Nachträge beachten!
So klar ist die Sache nicht.
http://www.recht-hilfreich.de/verke...nzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/
Unten die Nachträge beachten!
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Gast29012019_2
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Evtl. hat der Verkäufer der Plakette (bei mir wars die Dekra) Dich ja noch im System, um eine neue Quittung auszustellen?
Da man Dich nicht fahrend erwischt hat, dürfte die Strafe, wenn überhaupt eher gering ausfallen.
Ansonsten dürften die wohl ziemlich stur sein. Ich hab da noch einen Fall in Erinnerung, wo die Plakette zwar die Richtige war, aber ein paar cm zu weit von der optimalen Position geklebt. ->Strafe.
Habe ich ja wohl Glück gehabt, alle die man so sieht haben die Plakete an der Beifahrerseite in die untere Ecke an die Scheibe geklebt, und ich in die linke untere Ecke der Fahrerseite. Wichtig ist nur das sie gut zu sehen ist, und das ist sie
Captn-Future
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Im Gesetz steht doch nur: gut sichtbar auf der Windschutzscheibe. Wo ist doch völlig egal. Man hätte das ganze aber auch viel einfacher haben können: grüner/gelber/roter Aufkleber auf das vordere Nummernschild. Die ASU-Plakette fehlt doch.
Sagi T
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So klar ist die Sache nicht.
http://www.recht-hilfreich.de/verke...nzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/
Unten die Nachträge beachten!
Ich finde die Sache schon klar. Der Artikel hat sich ursprünglich darauf berufen das irgendein Gesetz unklar Formuliert war (welches wird nicht genannt). In der Aktualisierung wird jedoch klar gesagt das diese Gesetz nun geändert wurde. Der aktuelle Stand ist der den ich gepostet habe und der besagt: Plakette mit dem richtigen Kennzeichen, sonst Bußgeld. Stehende Fahrzeuge schließt das im übrigen auch ein. Es gibt aktuell keinen Fall auf den man sich anderweitig berufen könnte.
Was die Gemeinden sonst so machen und was der Beschuldigte mitmacht, ist deren sache. In diesem Fall wurde aber offensichtlich nicht anders verfahren.
Viele Grüße
Saulus
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Ich finde die Sache schon klar. Der Artikel hat sich ursprünglich darauf berufen das irgendein Gesetz unklar Formuliert war (welches wird nicht genannt). In der Aktualisierung wird jedoch klar gesagt das diese Gesetz nun geändert wurde. Der aktuelle Stand ist der den ich gepostet habe und der besagt: Plakette mit dem richtigen Kennzeichen, sonst Bußgeld.
Und weiter steht das aktuell noch eine Klage läuft, also nicht klar.
Weiter steht auch das man Einspruch erheben soll.
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Was ich mich schon länger Frage. Wie sieht es denn für Kraftfahrzeuge ohne Windschutzscheibe aus? Sowas gibt es ja auch bei dem ein oder anderen Roadster. z.B. die meisten Renault Spider.
Ob da der Deutsche Amtsschimmel auch eine Lösung für hat?
Ob da der Deutsche Amtsschimmel auch eine Lösung für hat?
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MagicEye04
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Wenn kein Fahrer zu ermitteln ist, kann man auch keinen Punkt verteilen.Und ob das Auto steht, brennt. fliegt oder man eine Quittung hat, ist eigentlich egal.
Denn das Auto kann keine Punkte bekommen, nur der Fahrer.
Und wenn das Auto nur parkt, kann es ja dort bereits seit 10 Jahren stehen oder wurde hingeschoben oder ...
Saulus
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Wenn kein Fahrer zu ermitteln ist, kann man auch keinen Punkt verteilen.
Denn das Auto kann keine Punkte bekommen, nur der Fahrer.
Und wenn das Auto nur parkt, kann es ja dort bereits seit 10 Jahren stehen oder wurde hingeschoben oder ...
Uninteressant, dann war es automatisch der Halter.
KGBerlin
Grand Admiral Special
Das neue Gesetz besagt, wenn man am Verkehr teilnimmt.
Mit einem PKW macht man das auch während des parkens im öffentlichen Straßenland.
Und irgendwann wird aus parken auch abstellen.
Und abstellen, darf man auf dem Parkplatz nichts. Da darf man nur parken
Mit einem PKW macht man das auch während des parkens im öffentlichen Straßenland.
Und irgendwann wird aus parken auch abstellen.
Und abstellen, darf man auf dem Parkplatz nichts. Da darf man nur parken
@KGBerlin: Ich glaube da sind die Begrifflichkeiten etwas uneindeutig, aber in der Gesamtheit ist das richtig. z.B. nicht angemeldete Fahrzeuge dürfen am öffentlichen Straßenverkehr nicht teilnehmen (und dazu gehört natürlich auch der ruhende Verkehr, z.B. am Straßenrad oder öffentlichen Parkplätzen).
Genau das ist falsch. Es gibt keine "automatische Halterhaftung". Genau wie bei jedem anderen Strafprozess muss der Schuldige, derjeniger der den Verstoß gegangen hat, gefunden werden, denn nur der Schuldige kann für sein vergehen belangt werden. Wäre sonst herzlich schlecht wenn jedesmal der Fahrzeughalter, z.B. das Familienoberhaupt als alleiniger Halter mit einem Fuhrpark von 5 PKW´s und mehreren Krads, jedesmal für die Verkehrssünden seiner Familenangehörigen zur Verantwortung gezoger werden würde.
Nur weil irgendein Brief irgendwann mal zum Halter kommt, ist dieser nicht unbedingt der Schuldige und damit auch nicht belangbar. Ebenfalls muss man gegenüber den polizeilichen Behören erstmal überhaupt nichts außer die eigenen Personalien zu verfollständigen. Einzig die Bußgeldstelle und staatsanwaltlichen Behörden gegenüber ist man verpflichtet eine Aussage zu leisten, aber auch hier steht einem das Zeugnisverweigerungsrecht zu.
VG
Uninteressant, dann war es automatisch der Halter.
Genau das ist falsch. Es gibt keine "automatische Halterhaftung". Genau wie bei jedem anderen Strafprozess muss der Schuldige, derjeniger der den Verstoß gegangen hat, gefunden werden, denn nur der Schuldige kann für sein vergehen belangt werden. Wäre sonst herzlich schlecht wenn jedesmal der Fahrzeughalter, z.B. das Familienoberhaupt als alleiniger Halter mit einem Fuhrpark von 5 PKW´s und mehreren Krads, jedesmal für die Verkehrssünden seiner Familenangehörigen zur Verantwortung gezoger werden würde.
Nur weil irgendein Brief irgendwann mal zum Halter kommt, ist dieser nicht unbedingt der Schuldige und damit auch nicht belangbar. Ebenfalls muss man gegenüber den polizeilichen Behören erstmal überhaupt nichts außer die eigenen Personalien zu verfollständigen. Einzig die Bußgeldstelle und staatsanwaltlichen Behörden gegenüber ist man verpflichtet eine Aussage zu leisten, aber auch hier steht einem das Zeugnisverweigerungsrecht zu.
VG
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Stellt man ein PKW mit falscher Plakette irgendwo hin ist es völlig egal wer es war, schuld ist der Halter denn der ist dafür verantwortlich. Nicht der der damit gefahren ist, denn der trägt die Verantwortung nur beim fahren.Genau das ist falsch.
Dem ist eben nicht so. Ich kenne keine Vorschrift oder Gesetz welches besagt das der Halter für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist. Das kann er auch nicht, da er nicht unbedingt in unmittelbarer Umgebung zum Fahrzeug ist und auch nicht unbedingt das Wissen dafür hat. Um Fahrzeughalter zu sein, muss man nichtmal einen Führerschein haben. Ohne diesen kann man garnicht wissen was bei der Inbetriebnahme eine KFZ zu beachten ist.
Desweiteren besagt "§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden" der STVO:
"(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1)."
VG
EDIT: Quelle vergessen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Desweiteren besagt "§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden" der STVO:
"(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1)."
VG
EDIT: Quelle vergessen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
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Da irrst du aber... parke mal irgendwo mit abgelaufener HU, dann wirst du sehen wie sehr der Halter dafür verantwortlich ist.
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Ich hab gerade nachgelesen, dass es ohnehin keine Punkte mehr für falsche fehlende Plaketten gibt nach der ach so tollen Reform. Dann hat sich zumindest das sowieso erledigt.
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