Gibt´s eine Frist zur Rechnungserstellung?

DaShiva

Admiral Special
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Hoi Fachmänner,

bin mir nicht ganz sicher, ob ich Euch mit folgendem Problem auch belästigen darf... ???

Also, folgende Mail hat meine Freundin (für Verbraucherzentrale, glaub ich) verfasst:

"Guten Tag,

mein Problem ist Folgendes: Am 07.05.2005 erhielt ich per Post eine
Rechnung von der Privatärztlichen Verrechnungsstelle.
Darin wird mir eine Zuzahlung für meine Kontaktlinsen über 135,00 EUR
berrechnet.

Die betreffenden Kontaktlinsen wurden mir am 16.06.2003 ausgehändigt.
Dabei wurde mir nichts von einer Zuzahlung über 135,00 EUR gesagt.

Ist es denn überhaupt zulässig eine Rechnung für eine Leistung 1 1/2 Jahre
später an mich zu stellen und vor allem, wenn meines Wissens nichts von
einer Zuzahlung vereinbart wurde?

Ich habe natürlich bereits meinen Augenarzt angerufen und ihn gefragt,
warum überhaupt die betreffende Rechnung so spät an mich raus ging. Sein
Kommtar dazu war nur, dass aufgrund von Praxisumbauten es nicht zu einer
Rechnungsschreibung gekommen ist. Die 135,00 EUR wurden in meiner
Patientenakte vermerkt und deswegen haben sie mir jetzt die Rechnung
geschickt. Kurz, sie hatten vorher keine Zeit?!

Muss ich jetzt die Rechnung so ohne weiteres bezahlen? Vo rallem nach so
langer Zeit?
Rechnungsdatum der betreffeneden Rechnung ist der 29.04.2005."

Ich dachte immer, man muss Rechnungen innerhalb einer "vernünftigen" Frist stellen, oder? Ich halte fast 2 Jahre seit Aushändigung der Kontaktlinsen für etwas lange...

Weiß einer genaueres dazu? Wie soll sie weiter vorgehen?

Danke für Eure Hilfe! :)

mfg
 
Grds. verjähren Forderungen in 3 Jahren. Solange können sie auch geltend gemacht werden.

Wenn Du einen Zeugen oder sonstigen Beweis hat, dass Dir gesagt worden ist, Du müsstest nichts dazu zahlen, ist die Verweigerung der Bezahlung durchaus erfolgversprechend. Im umgekehrten Falle logisch folgerichtig natürlich nicht.
 
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