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Privatkäufer will vom Kauf zurücktreten
- Ersteller Julle
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Julle
Vice Admiral Special
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Hi Community
Habe folgendes Problem (original-Postings aus dem Thread sind als Zitate aufgeführt; Hintergrundinformationen normal):
Nun ist das Board beim User angekommen und es funktioniert unglücklicherweise auch beim ihm nicht.
Dummerweise hab ich zusätzlich vergessen anzugeben, dass beim Board die Arretierung bei einem RAM-Steckplatz und am CPU-Retentionkit (die mittlere Nase) abgebrochen sind.
Da ich immer einen Kühler verwendet habe, der nur die äußeren und nicht die mittlere Halterung benötigte, vergas ich es dem User mitzuteilen.
Da die RAM-Arretierung die Funktion nicht beieinträchtigt, vergas ich auch dies zu nennen.
Wegen o.g. Gegebenheiten meldete sich der User bei mir und wollte aufgrund bei Vertragsabschluss nicht genannter Sachmängel (s.o.) den mündlichen Kaufvertrag rückgängig machen und die gesamte Summe erstattet bekommen.
Ich bot ihm wegen der o.g. Vorfälle eine anteilige Rückerstattung an, die er jedoch ablehnte.
Nun verschickt er am kommenden Montag das Board zurück an mich und verlangt innerhalb von einer Woche Rückerstattungen des Kaufpreises (30€). Falls ich diese Frist verstreichen lasse, droht er mit rechtlichen Schritten.
Meine Frage nun:
Hat der User ein Recht den gesamten Kaufpreis zurückzuverlangen oder reicht eine anteilige Rückerstattung aus, da es sich nicht direkt um funktionsbeeinträchtigende Mängel handelt.
Ich möchte mich nur absichern, da ich a) keine Lust habe auf rechtliche Problem und b) mich nicht über den Tisch ziehen lassen will, "nur" weil ich etwas nicht gesagt habe.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
/EDIT: Habe mir gerade den FAQ-Sticky zu Gemüte geführt und bin auf dieses gestoßen:
Habe folgendes Problem (original-Postings aus dem Thread sind als Zitate aufgeführt; Hintergrundinformationen normal):
Das Board hatte ich bereits von einem anderen User aus dem Forum erstanden, der mir die einwandfreie Funktion versicherte. So schrieb ich beim Verkauf:Ich habe per Privatverkauf (Forum) ein DFI Lanparty NF Ultra D Mainboard für 30€ inkl. Versand verkauft, da ich mit dem Board irgendwie nicht klar komme (s.u.).
Es ist nun schon mein 2. NF4 Ultra D. Teilweise bootet es teilweise nicht, wobei es laut Debug-LED am Speicher liegt. Da ich allerdings kein Geld in neuen Speicher investieren möchte würde ich es gerne verkaufen.
Selbige Probleme hatte ich mit dem gleichen Speicher beim letzten Ultra D.
----------------------------------Selbstverständlich kannst du dich beim User MatzZz3 erkundigen, dass es einwandfrei ist.
Zusätzlich verwende ich ein "billig-Netzteil" worüber ich gelesen habe, dass DFI-Boards in dem Fall auch zickig sind.
Womöglich liegts einfach nur am Speicher oder Netzteil. Ansonsten muss man so dem Board wohl nicht viel sagen. FSB 300 sollte kein Problem darstellen.
Zubehör und OVP selbstverständlich vorhanden.
Nun ist das Board beim User angekommen und es funktioniert unglücklicherweise auch beim ihm nicht.
Dummerweise hab ich zusätzlich vergessen anzugeben, dass beim Board die Arretierung bei einem RAM-Steckplatz und am CPU-Retentionkit (die mittlere Nase) abgebrochen sind.
Da ich immer einen Kühler verwendet habe, der nur die äußeren und nicht die mittlere Halterung benötigte, vergas ich es dem User mitzuteilen.
Da die RAM-Arretierung die Funktion nicht beieinträchtigt, vergas ich auch dies zu nennen.
Wegen o.g. Gegebenheiten meldete sich der User bei mir und wollte aufgrund bei Vertragsabschluss nicht genannter Sachmängel (s.o.) den mündlichen Kaufvertrag rückgängig machen und die gesamte Summe erstattet bekommen.
Ich bot ihm wegen der o.g. Vorfälle eine anteilige Rückerstattung an, die er jedoch ablehnte.
Nun verschickt er am kommenden Montag das Board zurück an mich und verlangt innerhalb von einer Woche Rückerstattungen des Kaufpreises (30€). Falls ich diese Frist verstreichen lasse, droht er mit rechtlichen Schritten.
Meine Frage nun:
Hat der User ein Recht den gesamten Kaufpreis zurückzuverlangen oder reicht eine anteilige Rückerstattung aus, da es sich nicht direkt um funktionsbeeinträchtigende Mängel handelt.
Ich möchte mich nur absichern, da ich a) keine Lust habe auf rechtliche Problem und b) mich nicht über den Tisch ziehen lassen will, "nur" weil ich etwas nicht gesagt habe.
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/EDIT: Habe mir gerade den FAQ-Sticky zu Gemüte geführt und bin auf dieses gestoßen:
Meines Erachtens ist in meinem Fall, wenn überhaupt, erst eine Nachbesserung vorzunehmen, da der Artikel seine Grundfunktionen (zumindest wie beschrieben) erfüllt. Verbessert mich bitte sofort, sollte ich hiermit falsch liegen!a) Nacherfüllung nach § 439 BGB (Der Verkäufer musste ja mangelfrei liefern!)
Nacherfüllung ist entweder Nachbesserung - also Reparatur - oder Lieferung einer neuen Sachde. Der Käufer hat das Wahlrecht. Dieses Wahlrecht des Käufers kann jedoch abgelehnt werden durch den Verkäufer, wenn es für diesen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wenn man z.B. aufgrund eines Lachkratzers ein neues Auto verlangt, wird das sicher nicht rechtens sein. Diese Einschränkungsmöglichkeit des Käufers muss jedoch unter der Frage geseen werden, ob die Einschränkung nicht mit unverhältnismäßigen Nachteilen für den Käufer verbunden ist. Wenn z.B. eine CPU defekt ist und der Verkäufer diese anstelle der begehrten Neulieferung einsenden will und so 12 Wochen Wartezeit produziert, ist das m.E. nicht rechtens.
b) Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises (Aber Vorsicht! Hier wird auf andere §§ verwiesen die vorliegen müssen. Erwähnenswert: Diese Rechte hat man daher nur, wenn der Verkäufer vorher eine Nachfrist zur ordnungsgemäßen Erfüllung verstreichen ließ! Im neuen Kaufrecht kann man sich daher folgendes merken: Vorrangig vor der Lösung vom Vertrag ist immer die Erfüllung des Vertrages! Sei dies auch in Form einer Nachlieferung oder Nachbesserung. Ein Rücktritt ist eher die Ausnahme.)
Zuletzt bearbeitet:
KGBerlin
Grand Admiral Special
...
Meine Frage nun:
Hat der User ein Recht den gesamten Kaufpreis zurückzuverlangen oder reicht eine anteilige Rückerstattung aus, da es sich nicht direkt um funktionsbeeinträchtigende Mängel handelt.
Ich möchte mich nur absichern, da ich a) keine Lust habe auf rechtliche Problem und b) mich nicht über den Tisch ziehen lassen will, "nur" weil ich etwas nicht gesagt habe.
Ja das hat er.
Selbst als Privatverkäufer kannst du in diesem Fall die Sachmängelhaftung nicht ausschließen da das Board Mängel aufweist auf die du nicht hingwiesen hast.
Dadurch besitzt das Board rechtlich gesehen nicht die von dir beworbenen Eigenschaften und ist somit Sachmängelbehaftet.
Julle
Vice Admiral Special
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hmhm danke schonmal für deine Antwort.
Allerdings ist im FAQ-Sticky die Rede davon, dass vorerst die Nacherfüllung zum Tragen kommt, oder habe ich da was falsch verstanden.
Ich meine ich sehe ein, dass man mit einem defekten Retentionkit nichts anfangen kann und bot ihm daher ja auch eine Teilerstattung an....
Allerdings ist im FAQ-Sticky die Rede davon, dass vorerst die Nacherfüllung zum Tragen kommt, oder habe ich da was falsch verstanden.
Ich meine ich sehe ein, dass man mit einem defekten Retentionkit nichts anfangen kann und bot ihm daher ja auch eine Teilerstattung an....
Smenne
Admiral Special
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Allerdings ist im FAQ-Sticky die Rede davon, dass vorerst die Nacherfüllung zum Tragen kommt, oder habe ich da was falsch verstanden.
Ja ,dann schick ihm ein Board ,daß deiner Beschreibung entspricht .
Ich meine ich sehe ein, dass man mit einem defekten Retentionkit nichts anfangen kann und bot ihm daher ja auch eine Teilerstattung an....
Mit Teilerstattung kommste da nicht weit, Den Zeitaufwand musst du auch erstatten, da biste Ruckzuck bei 50€uro.
Julle
Vice Admiral Special
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hmhm naja kann man nichts machen.
Um wirklich sicher zu gehen und fairerweise, werde ich ihm den Kaufpreis wohl zurückerstatten müssen.
Jedenfalls weiß ichs fürs nächste Mal^^.
Achja würde ein Bild ausreichen, um solchen Sachen in Zukunft aus dem Weg zu gehen? Damit sieht der Käufer ja zumindeste den optischen Zustand, der technische würde dann normal in Worten beschrieben werden.
Danke für eure schnellen Antworten.
Um wirklich sicher zu gehen und fairerweise, werde ich ihm den Kaufpreis wohl zurückerstatten müssen.
Jedenfalls weiß ichs fürs nächste Mal^^.
Achja würde ein Bild ausreichen, um solchen Sachen in Zukunft aus dem Weg zu gehen? Damit sieht der Käufer ja zumindeste den optischen Zustand, der technische würde dann normal in Worten beschrieben werden.
Danke für eure schnellen Antworten.
Smenne
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Na ja ,wenn du die Mängel sachlich richtig in deine Beschreibung aufnimmst, und ein Bild dazu ist immer gut,dann wird dir sowas nicht passieren.
Allerdings drückt das den Preis ,ist aber im Endeffekt billiger !
Allerdings drückt das den Preis ,ist aber im Endeffekt billiger !
Julle
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Ok nochmals danke für alle Antworten.
Kann zu.
Kann zu.
Julle
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Nur um das hier mal klarzustellen.
Dieser Thread sollte nicht dazu dienen, mich möglichst leicht und ohne Kostenaufwand aus der Affaire zu ziehen, sondern um für beide Parteien Klarheit zu schaffen .
Deswegen brauche ich hier nicht als Ar.... hingestellt zu werden.
Wenns nicht so gemeint war sry, aber mir kams nen bisschen wie ne Anschuldigung vor.
Dieser Thread sollte nicht dazu dienen, mich möglichst leicht und ohne Kostenaufwand aus der Affaire zu ziehen, sondern um für beide Parteien Klarheit zu schaffen .
Deswegen brauche ich hier nicht als Ar.... hingestellt zu werden.
Wenns nicht so gemeint war sry, aber mir kams nen bisschen wie ne Anschuldigung vor.
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