Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf

http://www.youtube.com/profile?user...otation_165036&feature=iv#p/a/u/1/foLAWPchyys

guter Youtube-Kanal was sich mit Internetrecht auseinander setz. Jeden dens betrifft kann hier erste Infos sammeln.

Für Mods etc könnt ihr euch aber auch in die Nesseln setzen. Lasst da mal nen Musiktitel oder nen Bild bei sein, welche nicht ganz legal erworben wurde und schon bekommt ihr Post.
Das dies bei Mods wie Cinematic etc passiert ist unwahrscheinlich, aber die lassen sich ja immer wieder was neues einfallen. Es gab mal nen Spiel da haben sogar die Entwickler Texturen etc geklaut, komm aber leider nicht mehr auf den Namen.

Naja muss jeder selber wissen. Wenn es übrigends vor Gericht geht, zählt auch ob so ein Programm auf euren Rechner installiert ist und es die Möglichkeit gegeben hat einen Download gemacht zu haben. Ob Ihr das dann nun wart oder nicht wie wollt Ihr das beweisen? Es steht eure IP-Adresse und die Logs gegen eure Aussage.

Achso und wenn es immer wieder die selbe Firma schickt, würd ich mal nachfragen ob man das von seiner Seite unterbinden kann, Unterlassungsklage etc. Wie sagt der Anwalt so schön, jeder Fall ist einzeln zu betrachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im September 2009 habe ich meine Abmahung erhalten.
Habe nur die Mod. UE weggeschickt und nicht mehr reagiert.

HEUTE in der Post wieder eine Zahlungserinnerung und die Drohung mit Anwalt.

Kann jemand genau sagen,ab wann das ganze verjährt?

Die können doch nicht einfach nach fast 3 Jahren ankommen und wieder Geld fordern, oder???
 
doch, können sie!

wenn der dir vorgeworfene verstoß im jahr 2009 erfolgt ist/ sein soll beginnt die verjährung mit ablauf 2009, sprich beginn 2010, und endet 3 jahre später mit ablauf des jahres 2012.
 
Heute lag ein MAhnbescheid von Waldorf Frommer im Briefkasten !!!

Erstmals von Waldorf am 17.08.2009 ,
mod. UE am 27.08.2009 von meinem RA abgeschickt .

Bis heute Ruhe , nun der MAhnbescheid.
Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist.

Kurios ist das im Mahnbescheid höhere Kosten angegeben sind als im Schreiben von damals .

Wollte man damals 450,- € Schadensersatz schreibt man jetzt was von 600,- € !!!
Hat sich der Schadensersatzanspruch also um 150,- € erhöht ??

Naja egal , morgen zum RA und Widerspruch zum Mahnbescheid machen.
 
Heute hat's mich auch erwischt. Ein Schreiben der Kanzlei "Waldorf Frommer", datiert auf den 04.04.2013. Angeblich soll ich am 30.12.2012 eine Folge der Fernsehserie "How I Met Your Mother" über Tauschbörsen verbreitet haben. Meine IP-Adresse sei durch den Dienstleister ipoque GmbH ermittelt worden, dessen Zuverlässigkeit durch mehrere öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter bestätigt sei. Die strafbewährte UE ist natürlich auch dabei, die Kosten belaufen sich auf 471€ (150€ Schadensersatz + 321€ Anwaltsgebühren).

Soweit ich sehen konnte scheint die Kanzlei diese Woche im großen Stil genau diese Abmahnung für die Verbreitung von "How I Met Your Mother" abzumahnen, also wieder mal tausende von Schreiben. Wurde eigentlich wirklich schon mal jemand von dieser Kanzlei tatsächlich vor den Kadi gezerrt und verklagt? Ich schwanke gerade zwischen Anwalt konsultieren und ignorieren, beides scheint ja nicht das Ende vom Lied zu sein. Ich richte mich schon mal darauf ein, dass in drei Jahren ein weiteres Schreiben kommt...
 
Ich schwanke gerade zwischen Anwalt konsultieren und ignorieren [...]
Meiner Meinung nach ist das Ignorieren das Dümmste, was man bei einer Abmahnung machen kann. Sonst kann es passieren, dass die Kanzlei fix mal das Gericht einschaltet und du von diesem einen schicken Brief in gelbem Umschlag bekommst. Ich würde eine modifizierte UE abgeben, denn mit Unterschreiben der beiliegenden verpflichtet man sich sehr wahrscheinlich zur Zahlung (was sicher nicht Sinn der Sache ist).

Andere Frage: Hast du Aufzeichnungen der von deinem Anschluss genutzten IP-Adressen? Damit könntest du wenigstens für dich selbst nachvollziehen, was da los ist (Zahlendreher sind ja bei IP-Adressen keine Seltenheit).

MfG Dalai
 
Da hast du denke ich recht, ignorieren wäre der falsche Weg. Von der modifizierten UE wird aber auch gewarnt, das kann genauso ins Auge gehen. Andererseits hat ein Freund vorhin den Verdacht geäußert, dass das alles ein abgekartertes Spiel ist - sucht man nach der Kanzlei findet man suchmaschinenoptimierte Seiten der Gegenkanzleien die dringend dazu raten, sie zu kontaktieren. Wirkt alles sehr seltsam und zugegebenermaßen aufeinander abgestimmt. Die beigelegte UE werde ich sicherlich nicht unterschreiben, soweit schon klar.

Eine IP-Aufzeichnung habe ich nicht. Ein paar Tage rückwärts könnte ich noch nachvollziehen, aber keine drei Monate zurück.
 
Die Seite der Initiative AW3P kennst du? Dort gibt es sowohl Listen empfohlener Anwälte getrennt nach Bundesländern als auch mögliche Vorlagen für eine modUE (und natürlich noch mehr).

MfG Dalai
 
Wurde eigentlich wirklich schon mal jemand von dieser Kanzlei tatsächlich vor den Kadi gezerrt und verklagt?
Jep, durch einen Beratungsfehler meines Rechtsanwaltes und es ist SEHR teuer geworden, weil der entstandene Schaden dann plötzlich viel höher war.

Ehrlich?: mod. UE (die beigelegte enthält ein Schuldeingeständnis!!!) und zahlen (ist ja gottseidank nicht so viel!). Die werden sonst zu Ende der Verjährungsfrist sehr aufdringlich und ungemütlich, und ja - sie klagen auch.
 
[...] und zahlen [...]
Warum? Damit sie nach der Zahlung wissen, dass dort etwas zu holen ist und weitere Abmahnungen verschicken (ob berechtigt oder nicht, spielt dabei keine Rolle)? Ich würde eine Abmahnung, von der man weiß, dass sie massenhaft verschickt wurde, niemals bezahlen, weil man damit dem Abmahnunwesen noch Vorschub leistet.

MfG Dalai
 
Ich würde eine Abmahnung, von der man weiß, dass sie massenhaft verschickt wurde, niemals bezahlen, weil man damit dem Abmahnunwesen noch Vorschub leistet.

So habe ich auch gedacht. Hatte meine mod. UE abgegeben und dann das ganze schon fast vergessen. Aber kurz vor Ende der Verjährungsfrist haben die dann angefangen wieder penetrant zu werden. Und es ist vor Gericht geendet mit deutl. höheren Kosten als anfangs. Es ist eine riesen Sauerei, hat selbst mein Anwalt gesagt, aber die sind da voll im Recht, so hart das klingt. Deutsches Recht und persönliches Moralempfinden haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun!
 
bevor ich nicht den beweis in Händen halte das zu der zeit meine ip beteiligt war wurde ich lediglich Widerspruch einlegen. abmahnen kann man jeden ob gerechtfertigt oder nicht. vor Gericht muss aber ein Beweis her und ich hoffe mal dass da nicht reicht: "die Firma sagt das aber..."
 
Eine Bekannte von mir hat vor 2 Monaten auch eine Abmahnung erhalten.
Sie sollte mittels ihren Pentium 2 eine Folge von The walking Dead geladen haben.
Erstens kann sie mit Zombies, Horror oder diesem Zeug nichts anfangen.
Zweitens denkt sie bei Tauschbörse an eine große Halle mit Leuten und Tapeziertischen.
Drittens, könnte es auch allerdings auch ihre 80 jährige Mutter gewesen sein.

Was hat sie gemacht?
Einen Brief geschrieben, das sie weder we wolking Däd kennt, geschweige sie irgendwas runtergeladen hat. Und obendrein das sie sich solch einen Mist verbietet und nichts unterschreiben wird.

Ich bin mal gespannt, was da noch kommt.
 
Du brauchst nicht zu glauben, dass die sich davon beeindrucken lassen. Die Abmahnkanzleien sind da knallhart, was ich bisher herausgefunden habe stimmt mich nicht unbedingt zuversichtlich.

Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen und das ganze darüber klären. Kostet zwar etwas Geld, kann mir aber auf lange Sicht eine Menge Ärger sparen. Den hab ich jetzt ohnehin schon und von alleine wird er auch nicht verschwinden, also muss ich wohl oder übel Geld in die Hand nehmen.
 
Was hat sie gemacht?
Einen Brief geschrieben, das sie weder we wolking Däd kennt, geschweige sie irgendwas runtergeladen hat. Und obendrein das sie sich solch einen Mist verbietet und nichts unterschreiben wird.
Autsch! Das einzige Richtige hieran: Nichts unterschreiben zu wollen (was von denen kommt).

Ich bin mal gespannt, was da noch kommt.
Das kann ich dir sagen: wahrscheinlich ein gelber Brief (vom Gericht) und wenn sie Pech hat, befindet sich darin eine einstweilige Verfügung!

Genau das ist ja das Problem: auf eine Abmahnung MUSS man (adäquat) reagieren und es kann JEDEN treffen, sogar unabhängig davon, ob man einen Internetanschluss hat oder nicht. Irgendwo habe ich auch mal einen Leitfaden gesehen, wie man richtig auf die Abmahnung selbst, deren Mahnungen und die folgenden Schreiben der Inkassos reagiert. Ich meine mich zu erinnern, dass das bei AW3P war, aber dort finde ich es nicht mehr, also kann's auch woanders gewesen sein.

MfG Dalai
 
Sie hat doch reagiert, indem sie der Abmahnung widersprochen hat.
Jetzt sollten die beweisen, das ihre Forderung begründet ist.
Bums aus fertig.

Würde ich sowas bekommen, hätten die persönlichen Besuch von mir.
 
Wenn ich hier so mitlese, muss ich mich leider wiederholen (auch nach meinen eigenen Erfahrungen mit deutschend Gerichten in den letzten paar Jahren):

Es macht keinen Spaß mehr, in diesem Land kann man jemanden ganz schön in die Scheiße reiten ohne auch nur den Hauch eines Beweises für das zu haben, was man demjenigen vorwirft.

Schöner deutscher Rechtsstaat....*traurig*
 
Abmahnungen sind doch derzeit ein ganz großes Geschäft.
Würde es in dem Berreich schwerer werden für die abmahnenden würde ein ganzer Wirtschaftszweig zusammenbrechen oO
 
hab wieder was intressantes ;)

so vor 3 jahren hatte eine bekannte von mir via torrent die top100 ka was runtergeladen. damals hat sie ein paar abmahnungen erhalten .....

Seit über 3 jahren hat sie nicht mehr erhalten und freitag hatte sie post im briefkasten .....
ist sowas noch rechtens ? ansonsten schick ich sie direkt zum anwalt ....

so hab gerade mal google benutzt ;) sieht wohl so aus als ob sie dafür noch zahlen darf falls sich gesätlich nicht geändert

Beispiel:
Verletzungshandlung und Abmahnung im Jahr 2007
Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist: 01.01.2008 um 00:00 Uhr
Eintritt der Verjährung: 31.12.2010 um 24.00 Uhr

ist übrigens folgende kanzlei

We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus frankfurt
 
Zuletzt bearbeitet:
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber so viel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert

Quelle: http://www.wbs-law.de/abmahnung-fil...ghts-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-abmahnung/

Da ist es mehr als gut erklärt was zu machen ist. In dem ganzen Thread sollte sich erlesen lassen, das man wenn man ein Schreiben bekommt zu einem Anwalt gehen sollte. Es macht schon einen Unterschied ob ein Anwalt antwortet oder die Mutti in gebrochenen Deutsch.
 
die anwältin kümmert sich um alles und sagte sogar das es unter gewissen umständen möglich ist kostenfrei aus der sache zu kommen da sich die kanzleien teilweise nicht auf ein verfahren einlassen. jetzt wurde die mod ue erstmal verschickt und dan abwarten was sie zurückschreiben. bin mal gespannt ob sie diesmal kostenfrei da raus kommt.
 
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