Allgemeine Geschäftsbedingungen ungültig, wenn nicht gedruckt?

AMD-Hammer

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Hi zusammen,

ich hab hier gerade ein kleines Problemchen. In der Firma in der ich arbeite wird auf allen Lieferscheinen, Rechnungen etc. der Satz "Es gelten unsere AGBs in der Fassung vom {DATUM}, wie wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden" gedruckt. Bisher waren wir immer der Meinung, dass das reicht doch sind uns da auf Grund eines aktuellen Vorfalls nicht so ganz sicher.
Daher wollte ich mal fragen, ob es wirklich nötig ist, dass an alle Rechnungen etc. unsere AGBs angehangen werden. Also jedesmal mit ausgedruckt und verschickt werden.

Vielen Dank und Gruß
AMD-Hammer
 
Also, soweit ich das in Erinngerung habe, werde die AGBs erst gültig wenn sie dem Kunden zugänglich gemacht wurden. Das bedeutet dann in eurem Fall, dass die Einschränkungen in eurer AGB nicht rechtskräftig geworden sind. Man könnte dem jetzt entgegenhalten, dass sie Online einzusehen sind, oder bei der Beauftragung annerkannt weden mußten, aber das muß nicht als ausreichend angesehen werden.

Ist noch das Restwissen aus meinen Rechtsvorlesungen die aber auch schon 3 Jahre zurückliegen, deshalb sind zweit Meinung sicher wichtig.
 
Also §305 BGB sagt:
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
Und ob Eure Klausel mit der Zusendung der AGB nun angemessen ist, müssten im Zweifelsfall die Gerichte klären.
 
Bei der Rechnung ists ja eh schon zu spät, denn wie steht es da so schön: Bei Vertragsschluss.

Wie kommt es denn zum Vertragsschluss? Im Laden reicht der Aushang und z.B. Unterschrift des Kunden auf Bestellschein, auf dem auf die aushängenden AGBs hingewiesen wird. Online muss man deutlich drauf hinweisen bei Bestellung und per Link die AGBs verfügbar machen.

Stellt sich mir allerdings die Frage, wie AGBs dann bei Vertragsschluss über Telefon überhaupt gültig werden können......
 
Das Stichwort ist zur Kenntnisnahme. Wenn ich nur auf die AGB huinweise, kann ich sie nicht zur Kenntnis nehmen.
 
Da wo ich arbeite muss ein Kunde den AGBs per Unterschrift zustimmen bevor er als Kunde aufgenommen wird. Ausnahmen sind Töchter und Niederlassungen von Bestandskunden.
 
Da wo ich arbeite muss ein Kunde den AGBs per Unterschrift zustimmen bevor er als Kunde aufgenommen wird. Ausnahmen sind Töchter und Niederlassungen von Bestandskunden.

Rein interessehalber: Was macht ihr, wenn ihr die AGBs ändert? Müssen dann alle Kunden neu unterschreiben?
 
Wenn der Kunde das Paket erhält, ist doch der Vertrag schon längst geschlossen wurden. Meines Erachtens muss er zum Zeitpunkt der Bestellung diese zu Gesicht bekommen.
>kq
 
Wenn der Kunde das Paket erhält, ist doch der Vertrag schon längst geschlossen wurden. Meines Erachtens muss er zum Zeitpunkt der Bestellung diese zu Gesicht bekommen.
>kq


Ja. so steht es in § 305 BGB. Sie müssen bei Abschluss des Vertrages einbezogen werden.
 
Okay danke für eure Antworten...

ich hab heute nochmal mit meinem Chef geredet und wir wollen das jetzt wohl auch so machen, dass alle Kunden einmal die AGBs unterschreiben müssen bevor sie kaufen dürfen.

In unseren Läden hängen die AGBs jeweils aus, dass soll dann wohl reichen... also nur unsere Großkunden müssen unterschreiben. Keine Ahnung ob das reicht, aber ich hoffe es mal.
 
Das Problem ist, wenn die Großkunden nun selber AGB´s haben, die eingebunden werden.
 
Rein interessehalber: Was macht ihr, wenn ihr die AGBs ändert? Müssen dann alle Kunden neu unterschreiben?
Mir ist leider nicht bekannt wie es bei der letzten Aktualisierung der AGBs ablief - deshalb ka.

Das Problem ist, wenn die Großkunden nun selber AGB´s haben, die eingebunden werden.
Stimmt. Wenn man Kunden wie VW oder Daimler hat muss man sich an deren Einkaufsbedingungen halten oder kann es gleich vergessen. Über Eigentumsvorbehalt aus den eigenen AGBs braucht man sich bei denen ja keine Sorgen zu machen - das Geld kommt immer.
 
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