App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ungültig, wenn nicht gedruckt?
- Ersteller AMD-Hammer
- Erstellt am
AMD-Hammer
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 05.10.2003
- Beiträge
- 2.760
- Renomée
- 123
- Standort
- Bornheim (Rheinland)
- Mein Laptop
- Lenovo IBM Thinkpad X301
- Prozessor
- AMD Athlon 64 X2 "Manchester" 3800+
- Mainboard
- EPoX 9NPA+ SLi
- Kühlung
- Zalman CNPS 7700-Cu
- Speicher
- 4x 1GB G.Skill CL3 F1-3200PHU2-2GBNT
- Grafikprozessor
- XFX GeForce 7600 GT
- Display
- 2x 17 Zoll TFT LG Flatron L1710S
- HDD
- Hitachi 1TB HDT721010SLA360, Samsung 160GB 1614N, Samsung 200GB 2014N, IBM Hitachi GXP180 120 GB
- Optisches Laufwerk
- LG GSA 4163A
- Gehäuse
- Coolermaster CAV-T03
- Netzteil
- Seasonic S12 600 Watt
- Betriebssystem
- Debian GNU/Linux 5.0.1 AMD64
- Webbrowser
- Firefox
Hi zusammen,
ich hab hier gerade ein kleines Problemchen. In der Firma in der ich arbeite wird auf allen Lieferscheinen, Rechnungen etc. der Satz "Es gelten unsere AGBs in der Fassung vom {DATUM}, wie wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden" gedruckt. Bisher waren wir immer der Meinung, dass das reicht doch sind uns da auf Grund eines aktuellen Vorfalls nicht so ganz sicher.
Daher wollte ich mal fragen, ob es wirklich nötig ist, dass an alle Rechnungen etc. unsere AGBs angehangen werden. Also jedesmal mit ausgedruckt und verschickt werden.
Vielen Dank und Gruß
AMD-Hammer
ich hab hier gerade ein kleines Problemchen. In der Firma in der ich arbeite wird auf allen Lieferscheinen, Rechnungen etc. der Satz "Es gelten unsere AGBs in der Fassung vom {DATUM}, wie wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden" gedruckt. Bisher waren wir immer der Meinung, dass das reicht doch sind uns da auf Grund eines aktuellen Vorfalls nicht so ganz sicher.
Daher wollte ich mal fragen, ob es wirklich nötig ist, dass an alle Rechnungen etc. unsere AGBs angehangen werden. Also jedesmal mit ausgedruckt und verschickt werden.
Vielen Dank und Gruß
AMD-Hammer
ALT255@Seti
Vice Admiral Special
Also, soweit ich das in Erinngerung habe, werde die AGBs erst gültig wenn sie dem Kunden zugänglich gemacht wurden. Das bedeutet dann in eurem Fall, dass die Einschränkungen in eurer AGB nicht rechtskräftig geworden sind. Man könnte dem jetzt entgegenhalten, dass sie Online einzusehen sind, oder bei der Beauftragung annerkannt weden mußten, aber das muß nicht als ausreichend angesehen werden.
Ist noch das Restwissen aus meinen Rechtsvorlesungen die aber auch schon 3 Jahre zurückliegen, deshalb sind zweit Meinung sicher wichtig.
Ist noch das Restwissen aus meinen Rechtsvorlesungen die aber auch schon 3 Jahre zurückliegen, deshalb sind zweit Meinung sicher wichtig.
jubo14
Commodore Special
- Mitglied seit
- 14.07.2006
- Beiträge
- 406
- Renomée
- 4
- Prozessor
- AMD 3800+ X2
- Mainboard
- ASUS A8N32-SLI Deluxe
- Kühlung
- Arctic Cooling Freezer 64
- Speicher
- 2048MB MDT PC-400 CL2.5
- Grafikprozessor
- ASUS EN7600GS Silent 256MB
- Display
- 19" Samsung TFT 1280x1024
- HDD
- 2 x Samsung SP2504C
- Optisches Laufwerk
- Plextor PX-716A & PX-130A
- Soundkarte
- Creative Audigy Z2
- Netzteil
- beQuiet 520W
- Betriebssystem
- Windows XP professional SP2
- Webbrowser
- Firefox 2.0
- Verschiedenes
- TV-Karte: Hauppauge Nova-S plus
Also §305 BGB sagt:
Und ob Eure Klausel mit der Zusendung der AGB nun angemessen ist, müssten im Zweifelsfall die Gerichte klären.(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
larsbo
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 20.06.2003
- Beiträge
- 5.864
- Renomée
- 62
- Prozessor
- Ryzen 5 3400G
- Mainboard
- Gigabyte B450I Aorus pro Wifi
- Kühlung
- Noctua NH-L9a
- Speicher
- 32 GB, 2x ADATA 16GB single rank PC4-3200 1,2V (Samsung 16Gbit 2666-Chips)
- Grafikprozessor
- APU
- SSD
- Samsung 970Pro 1TB NVMe PCIe3
- Optisches Laufwerk
- Pioneer BD-RE slim-line
- Soundkarte
- on-board
- Gehäuse
- SilverStone ML08-H
- Netzteil
- Corsair SF450 (80PlusGold)
- Betriebssystem
- Win10pro 64
Bei der Rechnung ists ja eh schon zu spät, denn wie steht es da so schön: Bei Vertragsschluss.
Wie kommt es denn zum Vertragsschluss? Im Laden reicht der Aushang und z.B. Unterschrift des Kunden auf Bestellschein, auf dem auf die aushängenden AGBs hingewiesen wird. Online muss man deutlich drauf hinweisen bei Bestellung und per Link die AGBs verfügbar machen.
Stellt sich mir allerdings die Frage, wie AGBs dann bei Vertragsschluss über Telefon überhaupt gültig werden können......
Wie kommt es denn zum Vertragsschluss? Im Laden reicht der Aushang und z.B. Unterschrift des Kunden auf Bestellschein, auf dem auf die aushängenden AGBs hingewiesen wird. Online muss man deutlich drauf hinweisen bei Bestellung und per Link die AGBs verfügbar machen.
Stellt sich mir allerdings die Frage, wie AGBs dann bei Vertragsschluss über Telefon überhaupt gültig werden können......
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Das Stichwort ist zur Kenntnisnahme. Wenn ich nur auf die AGB huinweise, kann ich sie nicht zur Kenntnis nehmen.
oneofone
Admiral Special
- Mitglied seit
- 22.07.2005
- Beiträge
- 1.096
- Renomée
- 9
- Prozessor
- Intel Core i7 3770K
- Mainboard
- Gigabyte Z77X-D3H
- Kühlung
- Alpenföhn Broken2 / Front 2x 140mm Fractal / Heck 140mm SilentWing
- Speicher
- 2x 4096 MB G.Skill (12800)
- Grafikprozessor
- Sapphire Radeon R9 290X Tri-X OC 4GB
- Display
- Dell UltraSharp U2311H 23", 1920x1080
- SSD
- 128 GB Samsung 830 Series
- HDD
- 2TB Hitachi Deskstar 7K3000
- Optisches Laufwerk
- BD-R LG BH10LS38
- Soundkarte
- Teufel C200 USB
- Gehäuse
- Fractal Design define R4
- Netzteil
- be quiet! Dark Power Pro p10 650W
- Betriebssystem
- Win 7 Pro SP1 64Bit
- Webbrowser
- Firefox
- Verschiedenes
- G19 + G700 (+Logitech MX-1000); , Teufel Concept C 200
- Schau Dir das System auf sysprofile.de an
Da wo ich arbeite muss ein Kunde den AGBs per Unterschrift zustimmen bevor er als Kunde aufgenommen wird. Ausnahmen sind Töchter und Niederlassungen von Bestandskunden.
Brutus5000
Fleet Captain Special
- Mitglied seit
- 13.04.2002
- Beiträge
- 283
- Renomée
- 2
- Standort
- Bochum
- Prozessor
- Intel C2D E8400
- Mainboard
- ASUS P5B, Sockel 775 Intel P965
- Speicher
- 2x 1024MB DDR2 Corsair XMS2 CL 5, PC6400/800
- Grafikprozessor
- XFX GeForce 7950GT 570M XT
- Display
- BenQ FP93GX 19"
- HDD
- WD6400AAKS
- Soundkarte
- Creative SoundBlaster Audigy SE
- Gehäuse
- Coolermaster Centurion5
- Netzteil
- Be Quiet! Dark Power Pro 430W
- Betriebssystem
- Windows NT 5.1 SP2
Da wo ich arbeite muss ein Kunde den AGBs per Unterschrift zustimmen bevor er als Kunde aufgenommen wird. Ausnahmen sind Töchter und Niederlassungen von Bestandskunden.
Rein interessehalber: Was macht ihr, wenn ihr die AGBs ändert? Müssen dann alle Kunden neu unterschreiben?
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Wenn der Kunde das Paket erhält, ist doch der Vertrag schon längst geschlossen wurden. Meines Erachtens muss er zum Zeitpunkt der Bestellung diese zu Gesicht bekommen.
>kq
Ja. so steht es in § 305 BGB. Sie müssen bei Abschluss des Vertrages einbezogen werden.
AMD-Hammer
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 05.10.2003
- Beiträge
- 2.760
- Renomée
- 123
- Standort
- Bornheim (Rheinland)
- Mein Laptop
- Lenovo IBM Thinkpad X301
- Prozessor
- AMD Athlon 64 X2 "Manchester" 3800+
- Mainboard
- EPoX 9NPA+ SLi
- Kühlung
- Zalman CNPS 7700-Cu
- Speicher
- 4x 1GB G.Skill CL3 F1-3200PHU2-2GBNT
- Grafikprozessor
- XFX GeForce 7600 GT
- Display
- 2x 17 Zoll TFT LG Flatron L1710S
- HDD
- Hitachi 1TB HDT721010SLA360, Samsung 160GB 1614N, Samsung 200GB 2014N, IBM Hitachi GXP180 120 GB
- Optisches Laufwerk
- LG GSA 4163A
- Gehäuse
- Coolermaster CAV-T03
- Netzteil
- Seasonic S12 600 Watt
- Betriebssystem
- Debian GNU/Linux 5.0.1 AMD64
- Webbrowser
- Firefox
Okay danke für eure Antworten...
ich hab heute nochmal mit meinem Chef geredet und wir wollen das jetzt wohl auch so machen, dass alle Kunden einmal die AGBs unterschreiben müssen bevor sie kaufen dürfen.
In unseren Läden hängen die AGBs jeweils aus, dass soll dann wohl reichen... also nur unsere Großkunden müssen unterschreiben. Keine Ahnung ob das reicht, aber ich hoffe es mal.
ich hab heute nochmal mit meinem Chef geredet und wir wollen das jetzt wohl auch so machen, dass alle Kunden einmal die AGBs unterschreiben müssen bevor sie kaufen dürfen.
In unseren Läden hängen die AGBs jeweils aus, dass soll dann wohl reichen... also nur unsere Großkunden müssen unterschreiben. Keine Ahnung ob das reicht, aber ich hoffe es mal.
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Das Problem ist, wenn die Großkunden nun selber AGB´s haben, die eingebunden werden.
oneofone
Admiral Special
- Mitglied seit
- 22.07.2005
- Beiträge
- 1.096
- Renomée
- 9
- Prozessor
- Intel Core i7 3770K
- Mainboard
- Gigabyte Z77X-D3H
- Kühlung
- Alpenföhn Broken2 / Front 2x 140mm Fractal / Heck 140mm SilentWing
- Speicher
- 2x 4096 MB G.Skill (12800)
- Grafikprozessor
- Sapphire Radeon R9 290X Tri-X OC 4GB
- Display
- Dell UltraSharp U2311H 23", 1920x1080
- SSD
- 128 GB Samsung 830 Series
- HDD
- 2TB Hitachi Deskstar 7K3000
- Optisches Laufwerk
- BD-R LG BH10LS38
- Soundkarte
- Teufel C200 USB
- Gehäuse
- Fractal Design define R4
- Netzteil
- be quiet! Dark Power Pro p10 650W
- Betriebssystem
- Win 7 Pro SP1 64Bit
- Webbrowser
- Firefox
- Verschiedenes
- G19 + G700 (+Logitech MX-1000); , Teufel Concept C 200
- Schau Dir das System auf sysprofile.de an
Mir ist leider nicht bekannt wie es bei der letzten Aktualisierung der AGBs ablief - deshalb ka.Rein interessehalber: Was macht ihr, wenn ihr die AGBs ändert? Müssen dann alle Kunden neu unterschreiben?
Stimmt. Wenn man Kunden wie VW oder Daimler hat muss man sich an deren Einkaufsbedingungen halten oder kann es gleich vergessen. Über Eigentumsvorbehalt aus den eigenen AGBs braucht man sich bei denen ja keine Sorgen zu machen - das Geld kommt immer.Das Problem ist, wenn die Großkunden nun selber AGB´s haben, die eingebunden werden.
Zuletzt bearbeitet:
Ähnliche Themen
- Antworten
- 51
- Aufrufe
- 7K
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 107K
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 14K
- Antworten
- 4
- Aufrufe
- 881
- Antworten
- 11
- Aufrufe
- 5K