eBay: Verpackung für 150 EUR ersteigert durch Kumpel - was nun

Was tun mit der Geschichte?


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Beffo38

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Einem Kumpel von mir ist folgendes passiert (ja, es war wirklich ein Kumpel, nicht ich, aber mit dem macht man ganz schön was mit :D):

Also, er
- sucht bei eBay nach einer Playstation 3
- findet nen Eintrag
- bietet mit
- gewinnt gegen mehrere andere Bieter die Auktion mit 185 EUR
- freut sich über das Schnäppchen
- überweist das Geld....
- und bekommt eine LEERE VERPACKUNG.

Das Blöde an der Sache: In der Auktion steht auch wirklich drin, dass es sich um eine Verpackung handelt, allerdings nicht allzu überdeutlich, sondern mehr so im Fließtext halt (es sind wie gesagt schon viele auf sowas reingefallen und wenn man's nicht weiß, rechnet man auch nicht damit).

Natürlich hat mein Kumpel nie und nimmer eine Verpackung für 185 EUR ersteigern wollen. Wir haben daher versucht, die Willenserklärung zum Kauf anzufechten, nach §119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Der Verkäufer hat da nicht eingelenkt sondern gemeint
tut mir leid aber das Geld kann ich auch sehr gut gebrauchen, deshalb ist es auch schon wieder verplant. Ich bitte Sie darum jedesmal genau die Beschreibung durchzulesen, BEVOR Sie irgendwo
mitbieten. Ich wünsch Ihnen trotzdem noch einen schönen Tag.

Er hat jetzt mal die Sache ans eBay Sicherheitsteam delegiert. Mal sehn, was die meinen.

Das Schlimme daran: Sowas is kein Einzelfall! Man braucht z.B. nur mal nach "VERPA" bei eBay zu suchen, und findet lauter solche Späße bei eBay.

http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-Sl...mZ160362678485QQcategoryZ145521QQcmdZViewItem

http://cgi.ebay.de/Playstation-3-Or...olen?hash=item4ceafc7f73&_trksid=p3286.c0.m14

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140343528840&SSPageName=STRK:MEBI:IT

http://cgi.ebay.de/Apple-iPhone-3G-...ehör?hash=item19b66e7945&_trksid=p3286.c0.m14

http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-Sl...olen?hash=item3ca5ac279a&_trksid=p3286.c0.m14

http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-40...ames?hash=item4a9ac6d765&_trksid=p3286.c0.m14


So, Frage: Was tu ich? Klar, ich sag meinem Kumpel, was für ein Riesenvollpfosten er ist. Aber was meint ihr, kommt er aus der Sache wieder raus? Erfahrungen?
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EDIT :
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Hier nochn Screenshot von seinem "Schnäppchen" ^^

ps3cover.gif


Den Text gibt's in mehreren Auktionen, is also quasi n Standardtext.
 
Hoffentlich lernt er was draus, lesen bildet.

Dass es tatsächlich Vollpfosten gibt die auf sowas bieten, unfassbar :]
 
Das die Verpackungsmasche immer noch zieht :o

Hast Du noch den Link zu seiner Auktion?

LeerVerpackung bei eBay gekauft >>Hier weitere Infos<<

Die Chancen stehen 50/50 das er das Geld zurück bekommt, liegt wohl im Ermessen von eBay.
 
Da habe ich absolut kein Mitleid mit dem Käufer. Wer nicht lesen kann ist selbst schuld. Es steht doch groß und breit da. Solange die Leute zu blöde zum lesen sind geschieht es ihnen recht, denn nur deshalb können solche Leute ihr Zeug derart verkaufen.
Und grade bei Ebay sollte man zwei mal lesen was man versucht zu ersteigern.
 
War sicher nicht besonders schlau, aber irgendwann fällt jeder mal rein. *noahnung*
Da müsstes doch mittlerweile einiges zu im Netz zu finden geben, evntl. auch entsprechende Urteile.
Wer bewusst versucht, Leuts über den Tisch zu ziehen, wird sich so leicht nicht einschüchtern lassen. Aber versuchen kann und sollte mans trotzdem.
 
Schau dir mal den Text aus der ersten verlinkten Auktion an.
Irgendwie ist das fast der gleiche wie auf dem Auktionsbild.

Der gleiche Verkäufer oder wie ?

Ich sehe da 2 Möglichkeiten.

1. Ist die Verpackung denn so wie sie beschrieben wurde oder ist sie es nicht ?
Wenn sie es nicht ist dann wurde sie falsch beschrieben und man kann den Kauf anfechten.

2. http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

PS:
Selbst Mutti erkennt auf Anhieb das es sich nur um die Verpackung handelt ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Das die Verpackungsmasche immer noch zieht :o
Ich denke schon darüber nach, meinen Job hinzuschmeißen und das ganze gewerblich aufzuziehen.

1. Ich kaufe Ware bei eBay

2. Ich verkaufe die Ware ohne Verpackung in nem 0815-Karton und zusätzlich die OVP der Ware in ner eigenen Auktion. Gewinnspanne: mindestens 50% muahaha :D :D :D

Hast Du noch den Link zu seiner Auktion?.
Leider nicht zur Hand. Aber es sieht vom Text her genauso aus wie diese hier (nur halt ohne das Bild):
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-Sl...mZ160362678485QQcategoryZ145521QQcmdZViewItem

Ajo, Input, danke für den Link mit den Infos. Hab zwar auch schon gegoogelt, aber nur nichtssagende Forenmeinungen gefunden.
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EDIT :
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Der gleiche Verkäufer oder wie ?
Ne, verschiedene. Scheinbar wird der Text aber immer wieder benutzt - erfolgreich wie es scheint.

Hab ich ihm geraten, der VK will aber nicht (siehe Zitat im Eröffnungspost). Mal sehen, was eBay dazu meint.

Kann ich jemanden anzeigen, wenn er einen solchen Widerruf bzw. eine solche Anfechtung ignoriert? Das BGB gilt doch eigentlich immer, oder?

Selbst Mutti erkennt auf Anhieb das es sich nur um die Verpackung handelt ^^
Ich wette dagegen ;). Bin zwar selber öfter auf sowas gestoßen und nie reingefallen, aber es gibt immer Leute, die PCs, eBay, Internet etc. halt nicht 100% beherrschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das schlimme ist das die Leerverpackungs Auktion noch mit einem realem Spiel einher geht.
Die Täuschung ist Perfekt und man sieht sofort das der Käufer arg betrogen werden soll.
Zum Vorteil für den Verkäufer.
Sicherlich Gute Gründe um das Erfolgreich Anzufechten zumindestens von seitens eBay.

Melden sollte es Dein Freund schon und beten und hoffen das er den Schaden ersetzt bekommt.

Gruß Input
 
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ;)

Käufer == Knalltüte
 
Holt euch doch eigenmächtig euer Geld zurück. Irgendjemand hatte damals via Online Banking mal von dem Konto meines Vaters viel Geld auf ein anderes überwiesen. Mein Vater war dann zur Bank und hat gesagt, dass er es nicht war und 2 Tage später hatte er das Geld wieder!
"legal" geht das nur bei Abbuchungen/Lastschrift.
Selber getätigte Überweisungen lassen sich i.d.R. nicht zurück holen.

Ich denke da hat bei Deinem Vater jemand abgebucht und keine Überweisung getätigt.




Ist der Karton denn Mangelfrei, oder kann man vielleicht die ein oder andere Knickkannte anmängeln? *buck*
 
Holt euch doch eigenmächtig euer Geld zurück. Irgendjemand hatte damals via Online Banking mal von dem Konto meines Vaters viel Geld auf ein anderes überwiesen. Mein Vater war dann zur Bank und hat gesagt, dass er es nicht war und 2 Tage später hatte er das Geld wieder!

Wenn jemand von deinem Konto abbucht geht Zurückholen. Bei einer Überweisung nicht.
Mein Mitleid hält sich da aber auch in Grenzen, man sieht das wirklich eindeutig.
 
Auf dem Screenshot sieht man, dass das 14-tägige Rückgaberecht nicht ausgeschlossen wurde, also auf Rückgabe bestehen, Anwalt einschalten.
Verkäufer bei seinem Finanzamt melden, da hier klar ein Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und dieses als gewerblicher Verkauf gelten könnte.
 
Ist zwar ne ziemliche Sauerei solche Aktionen reinzustellen, aber wer auf so was reinfällt, der muss halt auch damit leben das im da einige Euro abhanden kommen.

Es steht, zumindest in den hier gezeigetn Auktionen, doch klar drin was verkauft wird. Beim letzten Beispiel ist es die 1 mal geöffnete Verpackung und das Spiel. Das mit der Verpackung ist die Verarsche und auf das Spiel hat der Verkäufer wohl keine Lust.

Wer da erwartet eine komplette PS3 Slim + Zubehör + Spiel zu kriegen, der sollte sich aber mal überlegen ob bei ihm mit lesen und verstehen alles klar ist.

Bei irgendwelchen wirr versteckten Angeboten will ich ja mal nix sagen, da kann man immer mal drauf reinfallen, aber hier steht es immer dick und fett drin das es um eine verpackung geht. Wer da so geil auf eine Konsole ist und daher sabbern vorm PC sitzt und sich so ein Ding kauft, dabei aber nicht mal die Auktion richtig liest, der muss damit halt auf die Fresse fliegen.

Klar spekuliert der Verkäufer auf solche Leute, aber wo ist es denn Betrug wenn man reinschreibt "VERPACKUNG"? Wenn ich dafür 185€, dann bin ich halt der Dumme und habe im besten Fall draus gelernt und lese es mir in Zukunft mal besser durch. Ich hab im Keller lauter Kartons, vielleicht sammelt die wer, also verkaufe ich sie. Es gibt ja Sammler für alles mögliche. Wenn ich dafür 2€ kriege passt doch alles, wenn jemand anfängt mir hunderte von euro zu zahlen, dann freue ich mir nen Ast ab.

Ein Irrtum wäre es, wie ich es oft im Laden erlebt habe, wenn jemand zu mir kommt, sich ne SATA Platte holt und ne Stunde später wieder im Laden steht und sagt "in meinem neuen Medion PC ist noch gar kein SATA vorhanden". Der Kunde ist kein PC Kenner, dachte in nem neuen PC sei SATA immer drin, war aber PATA. Gut, Platte zurück, neue Platte gekauft und gut ists. Das ist ein Irrtum. Aber zu sagen "Das dicke Wort Verpackung hab ich nicht verstanden, oder auch "ich hab übersehen das da nicht Konsole mit original Verpackung steht sondern halt nur Verpackung", dass ist einfach Trotteligkeit.
 
Finger weg von Ebay wollte ich anklicken...
 
Auf dem Screenshot sieht man, dass das 14-tägige Rückgaberecht nicht ausgeschlossen wurde, also auf Rückgabe bestehen, Anwalt einschalten.
Verkäufer bei seinem Finanzamt melden, da hier klar ein Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und dieses als gewerblicher Verkauf gelten könnte.
Das Finanzamt darauf hinweisen 8) ist wohl die legitime Rache und das einzige Druckmittel, ohne dass dabei noch Anwaltskosten dabei entstehen.
 
Ganz klar, der Käufer ist ne Knalltüte.

Aber... zur kleinen Entschuldigung.
es gibt genug Auktionen, da wird wirklich was verkauft, mit dem Zusatz (OVP), mit originaler Verpackung etc.

Frage: In welcher Rubrik hat der Verkäufer die Verpackung reingesetzt?
Daran kannst du seine Absicht erkennen. ;)
(poste doch mal den Link zur Auktion, dann können wir uns ein besseres Bild machen)

Meines Erachtens kann man aber den Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten. (§119,1 BGB)
Es lagen schließlich 2 unterschiedliche Willenserklärungen vor.
Rate deinem Kumpel zum Anwalt zu gehen.
Trotzdem würde ich aber auch versuchen, das von desti vorgeschlagene 14tägige Rückgaberecht zu nutzen und Ebay den Fall melden.
 
War ne Überweisung, das Geld is also futsch. Er war auch persönlich bei der Bank und hat sich den Ausdruck der Auktion abstempeln lassen. Übrigens hat auch die Bankangestellte nix bemerkt, das wär noch ne Schau gewesen ("Du, du hast nen Karton ersteigert, willst das wirklich?") :D.

Die Klauseln mit Privatauktion, keine Rücknahme etc. stehen leider bei der Auktion dabei. Wobei... is das überhaupt wirksam? Ich meine, dass der Schotter mit dem "neuen EU-Recht" pliplaplo eh ein Copy-Paste-Schmarren sind.
Ich muss leider darauf hinweisen das ich als Privatperson keine Garantie oder Gewährleistung für den Artikel übernehme und er vom Umtausch ausgeschlossen ist es handelt sich lediglich um die Originalverpackung und das Spiel.

Es wird keine Rücknahme vom Kaufvertrag akzeptiert. Sollte dies dennoch der Fall sein weise ich sie denoch darauf hin das ich Anzeige und alles meinen Anwalt übergeben werde

Mit Abgabe eines Gebotes, erklären sie sich einverstanden keinen Gebrauch von dem neuen Garantiegesetz zu machen und erklären damit das sie alles gelesen und verstanden haben in dieser Auktion.
Kann man mit sowas wirklich das BGB-Recht etc. "umgehen"? Gelten die Gesetzt nicht für JEDEN Kaufvertrag?


Ist der Karton denn Mangelfrei, oder kann man vielleicht die ein oder andere Knickkannte anmängeln? *buck*
Gute Idee, werd ihn da mal drauf anhauen, er soll das Ding untersuchen. Es war ja ein bisserl lausig verpackt. Mal sehn. Wobei hier dann wahrscheinlich Aussage gegen Aussage stehen würde.

Mein Mitleid hält sich da aber auch in Grenzen, man sieht das wirklich eindeutig.
Jo, er is halt ne Pappnase und hat's gewissermaßen verdient, weil er einfach ein zu hektischer Zeitgenosse ist ;).

Aaaaaaber: Nur mal angenommen, nich mein Kumpel ersteigert sowas, sondern ein Hartz-4-Empfänger mit Familie, nicht allzu sehr gebildet, und der möchte seinen Kindern eine Freude machen. Muss auch nicht ne PS3 sein, sondern irgendwas anderes, was er eben gebraucht kauft, weil's billiger ist. Und die hart ersparten Kröten gehen nun bei eBay für son Mist hops. Kann es denn wirklich sein, dass eBay die Käufer bei so nem Scheiß im Regen stehen lässt? Jaja, ich weiß, eBay is ein Wirtschaftsunternehmen ^^.

Oder anders rum gefragt: Kann es wirklich sein, dass der Verkäufer sich ne goldene Nase verdient und dem Käufer noch ne lange Nase drehen darf? Wenn das so is, soll er das Ding wirklich 1:1 weiterverkaufen, und so wird diese Schachtel auch in 10 Jahren noch zirkulieren, ne Kettenauktion sozusagen, und jeder "Geprellte" darf seinen Namen dazuschreiben :D

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Ok, Leute, ich hab mir jetzt die Auktion von ihm geholt. Und es waren nicht 185, sondern weniger, hatte was missverstanden :).

HIER: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140343528840&SSPageName=STRK:MEBI:IT
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder anders rum gefragt: Kann es wirklich sein, dass der Verkäufer sich ne goldene Nase verdient und dem Käufer noch ne lange Nase drehen darf? Wenn das so is, soll er das Ding wirklich 1:1 weiterverkaufen, und so wird diese Schachtel auch in 10 Jahren noch zirkulieren, ne Kettenauktion sozusagen, und jeder "Geprellte" darf seinen Namen dazuschreiben :D

Also wenn ich das Geld gespart hätte, was ich in meinem jetzigen Leben für Schrott ausgegeben habe, oder zumindest für Dinge die ich anschließend doch nicht gebraucht oder so teuer hätte kaufen müssen, würde ich wahrscheinlich mit einem SLK zur Arbeit fahren ;D
 
Kann es denn wirklich sein, dass eBay die Käufer bei so nem Scheiß im Regen stehen lässt? Jaja, ich weiß, eBay is ein Wirtschaftsunternehmen ^^.

ebay interessiert das leider herzlich wenig.
Im Prinzip bleibt einem nur, selbst aktiv zu werden.
Ist imho schon eine Sauerei, schließlich ist es eine kommerzielle Plattform, die an den getätigten Geschäften nicht zu knapp verdient. Aber verantwortlich fühlt man sich da für nichts.
Besonders abwegig ist z.B., daß es den Käuferschutz mittlerweile nur noch bei paypal gibt. Wer ohne paypal zahlt und z.B. nichts geliefert bekommt, steht im Regen.
Als Konsequenz biete ich bei höherpreisigen Auktionen eigentlich nur noch mit, wenn paypal angeboten wird, auch wenn ich das Verfahren ablehne (da verdient ebay schließlich nochmal dran, laut wiki 1,9% + 0,35 EUR/Zahlung).
 
Ist ja letztendlich egal wer es kauft. Ob Millionär oder Hart IV Empfänger. Wenn die Person nach geltendem Recht geschäftsfähig ist und lesen kann (was man schon muss um zu ner Ebay Auktion zu kommen) und diese Person sich dann nen Karton für 185€ kauft, dann ist das eben pure Dummheit. Die wiegt natürlich umso schwerer wenn man sich die 185€ arg zusammensparen muss und nicht mal eben aus der Portkasse zahlt, aber auch gerade im ersten Fall sollte man da eben jeden Cent 2 mal umdrehen und auch mal genauer hingucken. Es kann doch keine Entschuldigung sein das man nichtso viel Geld hat, wem ne Freude machen wollte und deshaln zu blind war ein fettes lilanes und mehrfach hervorgehobenes "Verpackung" zu übersehen.

Du kannst das Ganez ja auch umdrehen:
Was wenn da ein Hartz IV empfänger irgendwie versuchen wollte etwas Geld zu machen und nun Glück hatte. Er hat jetzt nen haufen Geld für nen blöden karton bekommen und dein Kollege will ihm das wieder wegnehmen?

Den Schuh da zu entscheiden kann man kaum Ebay zuschieben.
 
wg. dem Videospiel hat er das in die Rubrik "PC und Videospiele/Zubehör/PS3 (Playstation 3) reingesetzt

Damit kann man ihm mal nix.
Aber ein Irrtum deines Kumpels bleibt es trotzdem.
Geh zum Anwalt.
 
An den Anwalt hat ich auch gedacht. Aber:

1. Mein Kumpel ist nicht rechtschutzversichert (bzw. nur für den Straßenverkehr) - ich sagte bereits, er is ne Pappnase ;D

2. Ein Anwalt kostet wahrscheinlich mehr Geld als die Rückabwicklung der Auktion bringen würde, und er ist keine Garantie, dass man überhaupt gewinnt

Oder hat da jemand Erfahrungen?

Bringt alternativ eine Anzeige bei der Polizei was? Bzw. kann man jemanden überhaupt anzeigen, wenn er sich gegen §119 BGB stemmt?


PS: Jap, ich bezahl eigentlich auch nur noch mit PayPal, wegen dem Käuferschutz. Ich kenn nochn paar Fälle, wo Bekannte wegen mangelhafter oder beschädigter Ware ganz schön kämpfen mussten, um ihre Kohlen wieder zu kriegen. Aber natürlich lässt sich PayPal das sauber bezahlen, und die Gebühren schlagen die Verkäufer natürlich in Mischkalkulation auf die Kaufpreise drauf. Am Ende zahlt also doch die Masse der Käufer für Schäden, ähnlich wie bei ner Versicherung.
 
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Man kann ja aus Kostengründen eine Erstberatung gekoppelt mit einem Schreiben einholen.
Das dürfte noch im Verhältnis stehen.
Strafrechtlich wirst du dieser Schabe nichts reinwürgen können aber für das Geld sehe ich gute Chancen.
Dein Kumpel soll also schriftlich um Rückabwicklung bitten, weil er sich vertan hat. Mit der Antwort von ihm (falls er dem nicht zustimmt) gehst du zum Anwalt. Dann muss er die Anwaltskosten tragen.



Kann man mit sowas wirklich das BGB-Recht etc. "umgehen"? Gelten die Gesetzt nicht für JEDEN Kaufvertrag?
Ne, kann man nicht.


PS
Wenn dein Kumpel eine Rückabwicklung wg. Irrtum durchsetzt, kann der Verkäufer Schadenersatz einfordern, weil der ja Kosten hatte, dein Kumpel ihm aber sozusagen seine Verkaufsaktion durch seinen Fehler zunichte gemacht hat.
 
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