Garantieverlust bei tausch über Händler!?

dragon_75

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Liebe Leute,

ich habe da folgendes Problem. Meine ca. 1,5 Jahre alte Festplatte fing an, Zicken zu machen - führte zu hängern und es wurden immer mehr BadSectors (ca. 20). Es ist/war eine Seagate mit 250gb mit 5Jahren Garantie. Ich fragte den Händler meines "Vertrauens" ob er die Festplatte nach 1,5 Jahren einsenden könne. Er sagte kein Problem und ich dachte mir nichts dabei.
Als die Platte dann nach ca. 8Wochen endlich zurück war, war es eine etwas andere Serie (lassen die Seagatebestimmungen zu) und meine Restgarantie bei Seagate für die zurückerhaltene Platte betrug nur noch ca. 1/2 Jahr, also bis Feb 2010. Die Vorherige Platte hatte eine Garantie bis Okt. 2012. Ich meinem Händler gesagt, dass das ja nicht sein könne und er meinte, ich müsse das mit Seagate klären.
Also habe ich mit dem Seagate-Support telefoniert und auf deren Garantiebestimmungen verwiesen, dass es ja dann noch mindestens die Restgarantie der alten Platte geben würde oder min. 90 Tage - so die Bestimmungen. Der Telefonist war auch ganz nett, nahm beide Seriennummern auf und sagte, das solle eigentlich klar gehen. Dann kam der die Absage. Ich solle doch die alte Platte, die mein Händler über seinen Großhändler eingetauscht hatte, besorgen und über Seagate einsenden, dann würden Sie mir die austauschen - *buck*
Also fragte ich nochmal meinen Händler und der meinte, das sein halt mein Risiko, wenn ich über meinen Händler und nicht per RMA die Platte einsenden würde. Händler würden nur die zwei Jahre Gewährleistung bzw. das halbe Jahr gesetzlicher Garantie gewähren und ich solle das mit Seagate oder seinem Großhändler klären. Er würde zwar auch noch Mal seinen Großhändler anrufen ob es die Platte zurück geben würde, aber ich solle mich schon Mal davon verabschieden. Er gehe nicht davon aus, dass die alte Platte noch bei seinem Großhändler sei...

Ist es also wirklich so, dass erweiterte Garantie nur über den Hersteller einzufordern ist und wenn der Händler austauscht, er nur den gesetzlichen Gewährleistungbedingungen genügen braucht? Also das gesetzliche Gewährleistungrecht, die Herstellergarantie mindern kann?*noahnung*

Bevor ich jetzt morgen mit dem Großhändler telefoniere, wüsste ich gerne eure Erfahrungen.
 
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