Soweit mir bekannt muss man länger als 6 Monate beschäftigt sein. War bei mir nämlich auch der Fall.
Ich habe zum 30.06 gekündigt und hatte somit Anspruch auf die Hälfte. Hätte ich zum 01.07 gekündigt (was in der Praxis wohl kaum geht, wenn dann eher 31.07) dann hätte ich den vollen Anspruch gehabt.
So steht es ja auch oben im Auszug aus dem Gesetz