Resurlaub bei Kündigung....

@ gruenmuckel

1/3 zu 2/3 Rechnung ( am besten ist es immer bei der/dem Personalbateilung/Betriebsrat nach zu fragen )

Geringes Gehalt > 1500 = 1/3 > 500

Neues Gehalt > 2500 = 2/3 > 1650

Meistens gibt es dafür aber Betriebsvereinbarungen, also nachfragen kostet nichts.
 
Soweit mir bekannt muss man länger als 6 Monate beschäftigt sein. War bei mir nämlich auch der Fall.
Ich habe zum 30.06 gekündigt und hatte somit Anspruch auf die Hälfte. Hätte ich zum 01.07 gekündigt (was in der Praxis wohl kaum geht, wenn dann eher 31.07) dann hätte ich den vollen Anspruch gehabt.

So steht es ja auch oben im Auszug aus dem Gesetz :)

Dafür hat man den Anspruch in der Höhe beim neuen Arbeitgeber fürs restliche laufende Jahr nimmer... Zumindest, wenn dessen Personalabteilung nicht brain-afk durchs Leben läuft, da man bereits im Jahr genommenen Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber angeben muss. Das dürfte im übrigen auch für eine etwaige Urlaubsabgeltung zutreffen. Die Tage sind halt - egal in welcher Art und Weise - genommen worden vom Arbeitnehmer.
 
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