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Türkamera einbauen (ungebetener Besuch)
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Eddy_MX
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Liebe Community,
da ich nicht weiß, an wen ich mich so recht wenden kann, versuche ich es erstmal hier.
Meine Großmutter ist auf den Enkeltrick hereingefallen und hatte wiederkehrende Anrufe. Die Rufnummer habe ich ändern lassen, jedoch kommt nun, v.a. in den frühen Morgenstunden, Besuch an die Tür - es wird mehrfach geklingt im Abstand von 30min-1h. Sie wohnt in einem Wohnblock. Eine Anzeige ist im Sand verlaufen.
Je nach rechtlichem Rahmen: Wäre es möglich, eine Kamera als Türspion oder auch einfach zusätzlich an die Tür montiert zu installieren? Ist es erlaubt, welche Möglichkeiten gäbe es? Ich habe schon ein wenig bei Amazon geschaut, möchte aber noch Geschäfte vor Ort fragen.
Was kann ich tun, um meiner Großmutter zu helfen? Welche Möglichkeiten gäbe es?
Danke für jeden Tipp!
da ich nicht weiß, an wen ich mich so recht wenden kann, versuche ich es erstmal hier.
Meine Großmutter ist auf den Enkeltrick hereingefallen und hatte wiederkehrende Anrufe. Die Rufnummer habe ich ändern lassen, jedoch kommt nun, v.a. in den frühen Morgenstunden, Besuch an die Tür - es wird mehrfach geklingt im Abstand von 30min-1h. Sie wohnt in einem Wohnblock. Eine Anzeige ist im Sand verlaufen.
Je nach rechtlichem Rahmen: Wäre es möglich, eine Kamera als Türspion oder auch einfach zusätzlich an die Tür montiert zu installieren? Ist es erlaubt, welche Möglichkeiten gäbe es? Ich habe schon ein wenig bei Amazon geschaut, möchte aber noch Geschäfte vor Ort fragen.
Was kann ich tun, um meiner Großmutter zu helfen? Welche Möglichkeiten gäbe es?
Danke für jeden Tipp!
tom1tom
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Älteres Handy mit Bewegungsmelder App austatten und so einstellen das bei klingelton oder klopfen sofort aufgenommen wird.
Umziehen...
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sompe
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Wie wäre es mit einem "vorsicht Kamera" Schild an der Tür?
Dafür dürfte es unerheblich sein ob eine vorhanden ist oder nicht denn es geht nur daraum das sie bei der Nummer mit Sicherheit nicht aufgenommen werden wollen. Die direkten Nachbarn sollten aber über den Hintergrund informiert werden.
Sollten sie sich dennoch nicht davon abschrecken lassen könnte man aber auch mit der Polizei zusammenarbeiten.
Man kann versuchen sie in eine Falle locken indem selbstverständlich kein Geld im Haus ist und die Person nicht selbst Geld holen kann sondern ein Übergabezeitpunkt vor Ort vereinbart wird über den dann auch die Polizei verständigt wird mit der es vorher abgesprochen wurde.
Dann gibt es vor allem 2 Möglichkeiten, sie wittern die Falle, wodurch das Thema "leichtes Opfer" erledigt ist oder deren Handlanger laufen in sie rein.
Dafür dürfte es unerheblich sein ob eine vorhanden ist oder nicht denn es geht nur daraum das sie bei der Nummer mit Sicherheit nicht aufgenommen werden wollen. Die direkten Nachbarn sollten aber über den Hintergrund informiert werden.
Doppelposting wurde automatisch zusammengeführt:
Sollten sie sich dennoch nicht davon abschrecken lassen könnte man aber auch mit der Polizei zusammenarbeiten.
Man kann versuchen sie in eine Falle locken indem selbstverständlich kein Geld im Haus ist und die Person nicht selbst Geld holen kann sondern ein Übergabezeitpunkt vor Ort vereinbart wird über den dann auch die Polizei verständigt wird mit der es vorher abgesprochen wurde.
Dann gibt es vor allem 2 Möglichkeiten, sie wittern die Falle, wodurch das Thema "leichtes Opfer" erledigt ist oder deren Handlanger laufen in sie rein.
Zuletzt bearbeitet:
MagicEye04
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Den rechtlichen Rahmen solltest Du als erstes klären. In einem Mehrfamilienhaus muss der Vermieter vermutlich zustimmen und die Nachbarn womöglich auch. Wenn es da schon Probleme gibt, braucht man sich um die Technik erst gar keine Gedanken machen.Je nach rechtlichem Rahmen:
ghostadmin
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Wenn die so oft klingeln hätte ich schon längst die Polizei gerufen das die vor Ort zur Hilfe kommen. Oder stell dich einfach selbst vor den Hauseingang und warte.
dFeNsE
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Letzteres wäre auch meine bevorzugte Maßnahme.....einfach mal warten, wer da so auf's Knöbbsche drückt.
G
Gast22092023
Guest
Nichts von alle dem ist erlaubt, da es mit dem "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" und dem "Recht am eigenen Bild" kollidiert. Wie will man das z.B. für den Postboten garantieren? Nur und ausschließlich bei Eigentum von Haus und Grund (befriedetes Grundstück, also Zaun muß drum sein) darf der Eigentümer das und nur der. Die Kamera darf dabei nicht öffentlichen Raum wie z.B. Straße aufzeichnen, nur befriedeten Grund und Boden. Nicht einmal eine Kameraatrappe darf auf öffentlichen Raum oder Nachbargrundstück zeigen! "Jede Person hat das Recht, sich unbeobachtet zu bewegen, ohne zu befürchten, dabei aufgezeichnet zu werden. Ansonsten würden Personen ihr gesamtes Verhalten danach ausrichten, was nicht hinnehmbar ist."
Quelle:
gelbeseiten.de/ratgeber/rf/ueberwachungskamera-das-ist-erlaubt-und-das-verboten
informatielles Selbstbestimmungsgesetz:
„Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel l Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ (BVerfGE 65, 1, Urteil vom 15. Dezember 1983)
Quelle: Datenschutz-praxis.de/Grundlagen/informationelles-selbstbestimmungsrecht
Quelle:
gelbeseiten.de/ratgeber/rf/ueberwachungskamera-das-ist-erlaubt-und-das-verboten
informatielles Selbstbestimmungsgesetz:
„Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel l Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ (BVerfGE 65, 1, Urteil vom 15. Dezember 1983)
Quelle: Datenschutz-praxis.de/Grundlagen/informationelles-selbstbestimmungsrecht
MagicEye04
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Die wurden sicherlich vorher beantragt und genehmigt, z.B. für Verkehrsüberwachung oder an Kriminalitätsschwerpunkten.Ja, da ist die Gesetzeslage klar, aber wie ist es bei den Gebäudekameras? Die nehmen ja auch den öffentlichen Raum auf.
Oder der Ausschnitt ist so groß und die Menschen so klein, dass eine gezielte Erkennung nicht mehr möglich ist.
ghostadmin
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Es gibt Kameras die den Bereich schwärzen können.
Aber die allermeisten wissen das eh nicht das man den öffentlichen Raum nicht aufnehmen darf.
Und: zuletzt hängen im öffentlichen Raum auch überall Kameras.
Aber die allermeisten wissen das eh nicht das man den öffentlichen Raum nicht aufnehmen darf.
Und: zuletzt hängen im öffentlichen Raum auch überall Kameras.
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sompe
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Kameras im Gebäude dürftten unters Hausrecht fallen und wären dann je nach Inhaber kein öffentlicher Raum mehr.
Kameras im Außenbereich kann man auch so ausrichten das nur das eigene Grundstück aufgenommen wird.
In jedem Fall dürften aber Fremde darauf hingeweiesen werden müssen das sie von Kameras aufgenommen werden könnten damit sie selbst entscheiden können ob sie den überwachten Bereich betreten oder nicht.
Bei Kameras im öffentlichen Raum hängt es wiederum stark davon ab wer deren Betreiber ist, wofür und für wen die Aufnahmen gemacht werden. Das ist also ein deutlich anderes Thema.
Ob sie gespeichert, wie sie ausgewertet bzw. weiterverarbeitet werden. Sind wieder andere Themen die da noch hinzu kommen.
Kameras im Außenbereich kann man auch so ausrichten das nur das eigene Grundstück aufgenommen wird.
In jedem Fall dürften aber Fremde darauf hingeweiesen werden müssen das sie von Kameras aufgenommen werden könnten damit sie selbst entscheiden können ob sie den überwachten Bereich betreten oder nicht.
Bei Kameras im öffentlichen Raum hängt es wiederum stark davon ab wer deren Betreiber ist, wofür und für wen die Aufnahmen gemacht werden. Das ist also ein deutlich anderes Thema.
Ob sie gespeichert, wie sie ausgewertet bzw. weiterverarbeitet werden. Sind wieder andere Themen die da noch hinzu kommen.
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tom1tom
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Kann man doch bestimmt von innen am Türspion dran bekommen.
Tonaufnahmen sind Lt. Google nicht erlaubt zudem muss drauf Hingewiesen werden das z.b. Türspion Kamera aktiv ist.
Und muss mit Türklingel verbunden sein.
Tonaufnahmen sind Lt. Google nicht erlaubt zudem muss drauf Hingewiesen werden das z.b. Türspion Kamera aktiv ist.
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Das grundsätzliche Problem ist das du die anderen Hausbewohner die ab deiner Etage wohnen zwangsläufig mit filmst. Diese können das weder vermeiden weil sie schließlich zu ihrer Wohnung kommen müssen und haben keine Kontrolle darüber was du dann mit den Bildern machst. Das beißt sich wiederum z.B. mit deren Recht auf das eigene Bild.
Genau deshalb ist das Thema vor allem bei Mietshäusern auch eher schwierig. Ohne Einverständniserklärung der betroffenen Anwohner und vermutlich auch des Eigentümers geht da legal garnichts.
Genau deshalb ist das Thema vor allem bei Mietshäusern auch eher schwierig. Ohne Einverständniserklärung der betroffenen Anwohner und vermutlich auch des Eigentümers geht da legal garnichts.
G
Gast22092023
Guest
Ich würd das lassen. Stell Dir vor, jemand nimmt Deinen Rat an und macht das und bei der Gerichtsverhandlung fragt der Richter, wie das Bild entstanden ist, vertrittst Du dann den jenigen, der auf Deinen Rat gehört hat und gehst für ihn in den Bau? Man hat doch eine gewisse Verantwortung und reitet nicht `n Fragesteller noch tiefer in die... äh ... Problemzonen. Der Staatsanwalt jedenfalls tanzt bei so einer Klage dann "Polka", da sitzt der Kläger ganz rasch auf der Anklagebank.Kann man doch bestimmt von innen am Türspion dran bekommen.
ghostadmin
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nicht so kompliziert machen, meine Ansicht in #5
Woodstock
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Hier steht es schön beschrieben:
www.verbraucherzentrale.de
Und ja. Türkameras sind erlaubt und haben ein wenig niedrigere Hürden die einzuhalten sind als normale Überwachungskameras
![www.verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/social-media/uberwachungskamera_video_grundstuck-apchanel-adobestock_267018192_gemred_sm.png)
Mit Überwachungskameras nur das eigene Grundstück filmen | Verbraucherzentrale.de
Zum Schutz vor Einbrechern oder Vandalismus setzt mancher Hausbesitzer auf Überwachungskameras. Doch was Sie damit filmen dürfen, unterliegt einigen Regeln.
Und ja. Türkameras sind erlaubt und haben ein wenig niedrigere Hürden die einzuhalten sind als normale Überwachungskameras
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Gast22092023
Guest
Wenns das eigene Haus auf eigenem Grund und Boden ist, nicht aber in einer "Mietskaserne"! Das ist wichtig, das dazu zu sagen! Sorry bitte! In einer so genannten "Mietskaserne" endet an der Wohnungstür (nicht Haustür!) das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung, also mit Kamera vor die Wohnungstür oder gar hinter dem Spion iss da nich! Ein Mieter hat in so einem Fall kein Hoheitsrecht übers Treppenhaus. Das muß man immer dazu sagen.Türkameras sind erlaubt und haben ein wenig niedrigere Hürden die einzuhalten
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Steht doch im Artikel, nur beim Klingeln darf die Kamera kurz angehen.
G
Gast22092023
Guest
Ich erwähnte es gesondert noch mal für: ist der Link zum Artikel irgendwann womöglich verwaist, steht nur noch die Aussage, das Türkameras erlaubt sind.Steht doch im Artikel
![Zwinker ;) ;)](https://www.planet3dnow.de/vbulletin/images/smilies/wink.gif)
ghostadmin
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Eigenes Grundstück, dass sieht man ja schon in der Überschrift. In dem Fall ist das eigene Grundstück nur die Wohnung selber.
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Abgesehen von einer wirkungslosen Türkamera mit rechtlich zweifelhalft erlangtem Material, bleiben wohl nur wenige Möglichkeiten.
1. Dem "Besuch" auflauern, feststellen wer das ist und dann ein entsprechendes Kontaktverbot beantragen.
2. Dem "Besuch" auflauern, hinterherlaufen und selbst feststellen wo der herkommt und was er will. Das finden solche Leute meistens nicht so spannend.
3. Den "Besuch" hereinbitten, durch Nachdruck und einen Meinungsverstärker verdeutlichen, dass man auf den "Besuch" künftig verzichten kann.
4. Oder halt die Person durch die Polizei "kontrollieren" lassen. (z.B. "Der verkauft Drogen an Kinder") Ggf. gibt es bei der Kripo ja auch eine SoKo die solche Betrugsfälle untersucht.
Oder halt der Klassiker. Aber das würde zu weit führen.
1. Dem "Besuch" auflauern, feststellen wer das ist und dann ein entsprechendes Kontaktverbot beantragen.
2. Dem "Besuch" auflauern, hinterherlaufen und selbst feststellen wo der herkommt und was er will. Das finden solche Leute meistens nicht so spannend.
3. Den "Besuch" hereinbitten, durch Nachdruck und einen Meinungsverstärker verdeutlichen, dass man auf den "Besuch" künftig verzichten kann.
4. Oder halt die Person durch die Polizei "kontrollieren" lassen. (z.B. "Der verkauft Drogen an Kinder") Ggf. gibt es bei der Kripo ja auch eine SoKo die solche Betrugsfälle untersucht.
Oder halt der Klassiker. Aber das würde zu weit führen.
Eddy_MX
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Vermutlich wäre die beste Möglichkeit, die Eingangstür unten zu öffnen, zu warten, bis der "Besuch" kommt und dann mit mehreren Personen, idealerweise mindestens zwei, großes Gebrüll mit klarer Ansage machen.
Tatsächlich sollte selbst eine Kameraaufnahme nicht viel bringen, wenn die Bilder nicht klar das Gesicht zeigen. Diese Aufnahmen der Polizei zwecks Fahndung zu bringen, damit macht man sich ja selbst strafbar.
Früher hätte man solche Probleme sicherlich klassisch gelöst, das stimmt.
Tatsächlich sollte selbst eine Kameraaufnahme nicht viel bringen, wenn die Bilder nicht klar das Gesicht zeigen. Diese Aufnahmen der Polizei zwecks Fahndung zu bringen, damit macht man sich ja selbst strafbar.
Früher hätte man solche Probleme sicherlich klassisch gelöst, das stimmt.
WindHund
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Genua, sie nehmen es auf, aber es darf keiner die Aufnahme ansehen, ohne Richterlichen Beschluss !Ja, da ist die Gesetzeslage klar, aber wie ist es bei den Gebäudekameras? Die nehmen ja auch den öffentlichen Raum auf.
![Zwinker ;) ;)](https://www.planet3dnow.de/vbulletin/images/smilies/wink.gif)
Wenn sie nun nach 48h die Aufzeichnung überschreiben, weil nicht genug Datenvorrats Menge... is es weg.
![Lächeln :) :)](https://www.planet3dnow.de/vbulletin/images/smilies/smiley.gif)
Fl3X
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Also mir wäre das rechtliche vollkommen Hupe. Wenn das Bösewichter sind und vor der Tür stehen hat man wenigstens die Fratzen auf Band. Wenn die dann was gedreht haben und man kann der Polizei Bilder anbieten werden die nicht Nein sagen.
Ebenso bei Dashcams ..... rechtlich auch nicht erlaubt und zumindest eine Grauzone. Wenn es hart auf hart kommt werden die Aufnahmen von der Rennleitung aber immer gerne eingesehen.
Ebenso bei Dashcams ..... rechtlich auch nicht erlaubt und zumindest eine Grauzone. Wenn es hart auf hart kommt werden die Aufnahmen von der Rennleitung aber immer gerne eingesehen.