Vollen Kaufpreis zurück auch wenn Artikel wertlos (Rückgaberecht).

Dann pack mal jedes Teil aus was "versiegelt" ist und sieh nach ob es Gebrauchsspuren hat. Und dann erklär dem Kunden warum die Verpackung etc schon mal offen war.

Wenn original versiegelt ist, wird sich wohl daraus nur eins schliessen lassen.

Gem. HGB ist der Händler verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen, sonst läuft er Gefahr, eine Rügefrist zu versäumen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beinhaltet aber bei weitem keine Sichtprobe in erhötem Maße. Sowas macht keine S**, auch wenn es womöglich immer mehr angebracht wäre.
 
Interessant dabei ist Absatz 5 :-)
Wenn der Verkäufer arglistig verschweigt, dass seine "Neuware" schonmal verkauft und retourniert wurde, gilt der ganze Kram nicht :D
 
Das ist aber jetzt das HGB, bei diesem Urteil geht es aber um BGB.
 
sorry, aber das ist immer die gleiche unsinnige leier.

ich seh das lieber aus der sicht des kunden. war es bis jetzt schon schwierig, gerade bei pc hardware neuware zu bekommen (außer man kauft sachen direkt zur markteinführung), wird es mit diesem urteil mit sicherheit noch schlimmer. als jemand, der relativ viel relativ häufig im internet bestellt, habe ich das leider zur genüge erlebt. neuware bestellt, vollen preis gezahlt und dann zeug bekommen, dem man sehr deutlich ansehen konnte, dass es schon mal in gebrauch war.
Du glaubst doch nicht ernst ernsthaft, dass der Rechner, den du im Laden kaufst, aus 100% Neuteilen zusammengebaut ist? Du hast selbst bei Einzelteilen den Fall, dass diese bisweilen gebraucht verkauft werden. So groß ist der Unterschied zum Online-Kauf nicht.
 
genau so sieht das aus.
ich habe das jahrelang selber so gemacht. und ehrlich gesagt ist da auch nichts weiter bei und gängige praxis.
selbst einzelteile ware nicht immer "neu". denn was soll man bitte mit der ware machen, die von kunden umgetauscht wurde.
solange der händler sie als neu verkauft und dann auch die gewährleistung/garantie unberührt bleibt, sehe ich da keine probleme.
 
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