Was ist "neuwertig"?

checky

Commodore Special
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hab ein fernglas erstanden, in der artikelbeschreibung stand "neuwertig" und "alter unbekannt". nun stellt sich heraus, das ding ist mindestens 14 jahre alt. mängel sind zunächst nicht festzustellen, aber ist ja klar, dass das ding nicht so lange halten wird. es steht drauf: "made in west germany".

ist das anzufechten: neuwertig und 14 jahre? weiß jemand einen rat? oder soll ich einfach per fernabsatzgesetz den kauf wandeln? ist zum glück von einem händler erstanden. oder nach einem preisnachlass fragen? schließlich sollte sich das alter auch im preis niederschlagen.
 
Nach einem Preisnachlass kannst du fragen. Theoretisch kannst du den Kaufvertrag auch wegen Eigenschaftsirrtums anfechten, aber dann müsstest du evtl. Schadensersatz zahlen.
Der einfachste und unkomplizierteste Weg wäre daher, wenn du einfach von deinem Widerrufsrecht gebrauch machst :)
 
wieso muss ich schadensersatz zahlen? kapier ich nicht. schließlich ist die angabe "neuwertig" nach meiner auffassung nicht zutreffend (was ein jurist dazu sagt, würde mich brennend interesieren). also: zugesicherte eigenschaft nicht vorhanden, deshalb preisminderung oder wandlung des vertrages. oder einfach fag nutzen.
 
"neuwertig" würde ich ein gerät sehen was keine Mängel hat:

Beispiel: Ich kauf mir heutet einen DVD-Player und benutz den 4-5 mal sonst steht er nur im schrank.

dann verkauf ich den im internet. Dann ist er ja praktisch neuwertig, da ich so gut wie nix damit gemacht habe. und er keinerlei beschädigungen/kratzer etc hat.

Wenn ich den aber mit nem eingerissenen Display verkaufe, sehe ich den nicht mehr als neuwertig, sondern "mit gebrauchsspuren, display gerissen". Das gleiche wäre wenn die Fernbedinung schon total abgerubbelte tasten hat. Wäre auch hier nicht mehr neuwertig.

So Long

warri
 
Neuwertig ist ein sog. Schlagwortartiger Begriff, bei dem sich die Rechtsprechung schwert tut, ihn klar einzuordnen. In dem Begriff wird jedoch eine hohe Lebenserwartung als zugesichert gesehen. Bei einem 14 Jahre alten Fernglas mag das ja sogar stimmen. Allerdings sind 14 JAhre alt und neuwertig wohl trotzdem ein Widerspruch. Denn wenn die Rechtsprechung auch unter Neuwertig nich "fabrikneu" subsumiert, ist doch hier wohl bei einem 14-jährigen Fernglas die Grenze überschritten.
 
Original geschrieben von checky
wieso muss ich schadensersatz zahlen? kapier ich nicht. schließlich ist die angabe "neuwertig" nach meiner auffassung nicht zutreffend (was ein jurist dazu sagt, würde mich brennend interesieren). also: zugesicherte eigenschaft nicht vorhanden, deshalb preisminderung oder wandlung des vertrages. oder einfach fag nutzen.
Die Sache mit dem Schadensersatz bezog sich nur auf den Fall, dass du den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtums anfechten würdest. In den anderen von mir genannten Alternativen und auch im Fall der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (dürfte aber schwer nachweisbar sein) müsstest du natürlich keinen SchErs zahlen.

Wie gesagt wäre die Geltendmachung des Widerrufsrechts der beste Weg.

Original geschrieben von checky
(was ein jurist dazu sagt, würde mich brennend interesieren)
Btw. Ich bin Jurist :P
 
Ne, neuwertig heißt nicht neu! sondern einfach nur das es sich in einem Zustand befindet, der es mit "vergleichbaren Eigenschaften" eines neues Gerätes gleichstellt.
Also: sehr wenig/selten benutzt - keine der "üblichen" Gebrauchsspuren u.s.w.
Das Alter spielt keine Rolle - im Gegensatz zu "neu".

Es kann auch ein Stuhl aus dem 17. Jahrhundert neuwertig sein.
 
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