hab ein fernglas erstanden, in der artikelbeschreibung stand "neuwertig" und "alter unbekannt". nun stellt sich heraus, das ding ist mindestens 14 jahre alt. mängel sind zunächst nicht festzustellen, aber ist ja klar, dass das ding nicht so lange halten wird. es steht drauf: "made in west germany".
ist das anzufechten: neuwertig und 14 jahre? weiß jemand einen rat? oder soll ich einfach per fernabsatzgesetz den kauf wandeln? ist zum glück von einem händler erstanden. oder nach einem preisnachlass fragen? schließlich sollte sich das alter auch im preis niederschlagen.