Ärger mit unsachgemässer Nutzung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie - Chancen als Verkäufer?

xxmartin

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Hallo,

ich verkaufe seit über 15 Jahren gebrauchte Hardware bei ebay - natürlich immer nur top Ware in top Zustand. Wenn etwas defekt ist, wird das auch groß und rot in der Beschreibung erwähnt. Bisher 100% positive Bewertungen, keine Probleme.

Nun habe ich vor einiger Zeit ein Hardwarebundle (Mainboard+CPU+Kühler) verkauft für 100€ zzgl. Versand. Privatauktion ohne Rücknahme/Umtausch, keinerlei Gewährleistung - das übliche eben. Der Käufer zahlt per PayPal, gibt eine positive Bewertung ab, die Erhalt und Funktion quittiert und alles ist gut. Nun einen Monat später meldet er sich und behauptet, dass Mainboard sei defekt, da er kein Bild mehr bekommt. Ich erkläre ihm, dass wohl irgendwas an seiner sonstigen Hardware defekt/inkompatibel ist, er mal eine andere Grafikkarte/Netzteil probieren soll, da dass Board+CPU in 1A Zustand waren und es daran nicht liegen könne.

Daraufhin startet er den PayPal-Käuferschutz, holt sich sein gesamtes Geld zurück. Ich gehe davon aus, dass das Board vermutlich durch ihn beschädigt wurde und hinüber ist. Sprich ich bin mein Geld los und bekomme defekte Hardware zurück. Herrlich! Damit ist der zumindest Beschluss gefasst, nie wieder PayPal anzubieten.

Nun kommt aber der Hammer. Ich erhalte das Board+CPU+Kühler in einem extrem stark verrauchten Zustand zurück (Kettenraucher?) - es stinkt wie Hölle. Für mich vollkommen unbrauchbar - nach einem Monat "einweichen" in einer Raucherwohnung kann man weder Lüfter noch Board in einem Heim- oder Wohnzimmerrechner gebrauchen. Ich greife mir trotzdem einen RAM-Riegel und zack, das Board fährt ganz normal hoch. Ich sende Beweisfotos an PayPal, dass er die Käuferschutzrichtlinie unrechtmäßig genutzt hat (Grund war ursprünglich "Artikel ist nicht wie beschrieben" - dem ist nachweislich nicht so). Was macht PayPal? Gibt ihm recht, erstattet ihm das Geld und schließt den Fall. Ich steh da und guck dumm in die Röhre.

Meine Frage: Kann das rechtens sein? Immerhin hat sich der Käufer ja jetzt unter Ausnutzung der Käuferschutzrichtlinie ein Rückgaberecht "ohne Gründe" erschlichen - und zwar bei einer Privatauktion. Wäre das Board wirklich defekt, wäre ich zwar trotzdem sauer, da ich ja genau sowas durch Ausschluss der Rückgabe ja umgehen möchte (also dass derjenige die Hardware übertaktet, beschädigt oder sonstiges). Aber ich hätte meine Lektion gelernt und nie wieder PayPal angeboten als privater Verkäufer. Aber nun funktioniert ja offensichtlich alles perfekt so wie es soll und der Artikel entspricht damit zu 100% der Artikelbeschreibung. Somit greift hier rückwirkend auch der PayPal-Käuferschutz nicht mehr. Das heisst, der Käufer hat eine Rückgabe unter falschen Behauptungen initiiert. PayPal hat das nicht wirklich geprüft und auch meine Aussagen gekonnt ignoriert und ihm Recht gegeben.

In meinen Augen ist die Angelegenheit rückwirkend gesetzeswidrig. Unter Angabe falscher Gründe, die nicht geprüft wurden, gibt er einen Monat später einen Artikel in einem stark verschlechterten Zustand zurück, erhält sein volles Geld zurück und ich sitze auf PayPal-Gebühren, eBay-Gebühren und stinkender Hardware fest. In keinem einzigen Punkt konnte ich mich als Verkäufer wehren - PayPal entscheidet hier frei nach Gutdünken ohne irgendwelche rechtlichen Bindungen. Und nun stellt sich im Nachhinein auch noch heraus, dass alles 1A funktioniert und überhaupt nie ein Grund zur Beanstandung existiert hat. Ich bin wirklich verärgert.

Ich meine klar, 100€ sind kein Weltuntergang. Aber hier geht es mir um das Prinzip. Gibt es irgendetwas was ich jetzt noch gegen PayPal in der Hand habe? Lohnt es sich, Käufer und/oder PayPal zu verklagen? Kann man ihn anzeigen wegen Betrugs/Erschleichung einer Rückgabe? Nimmt überhaupt ein Anwalt bei diesem geringfügigen Betrag etwas auf? Gibt es zu so etwas bereits Urteile?

Danke für Eure Antworten!
 
Wie haben die sich das Geld wiedergeholt? Lastschrift von deinem Bankkonto? Wenn ja kannst du das Geld ganz legal über deine Bank zurückholen. Paypal wird sich dann schon bei dir melden.

VG

EDIT: Zur Rechtslage kann ich da wenig sagen, ob sowas "Betrug" oder so ist, weiss ich nicht. Aber ich würd mir einfach das Geld wiederholen und gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie haben die sich das Geld wiedergeholt? Lastschrift von deinem Bankkonto? Wenn ja kannst du das Geld ganz legal über deine Bank zurückholen. Paypal wird sich dann schon bei dir melden.

VG

EDIT: Zur Rechtslage kann ich da wenig sagen, ob sowas "Betrug" oder so ist, weiss ich nicht. Aber ich würd mir einfach das Geld wiederholen und gut.

Wäre ich persönlich vorsichtig mit. Kann vielleicht im Endeffekt sogar noch mehr Ärger bedeuten, als er jetzt schon hat.

Schade, dass es eben ein Käufer-Schutz ist.... es ist wie beim MutterKonzern ebay - die Verkäufer sind inzwischen nur noch zweite Klasse, sieht man ja schon daran, dass mal als Verkäufer nicht mal mehr negativ bewerten kann.

So schmerzlich die 100 Euro für den TE sind, ich für meinen Teil werde bei ebay nach diesem Thread _kein_ Paypal bei Verkäufen mehr anbieten. Von daher gibts ein Danke für diesen Thread! Zwar nur ein kleiner Trost, aber ein kleiner Trost ist besser als gar keiner! :)
 
Wäre ich persönlich vorsichtig mit. Kann vielleicht im Endeffekt sogar noch mehr Ärger bedeuten, als er jetzt schon hat.

Ich wüste nicht wie. Paypal, Amazon, Maxdome und (fast alle) anderen Internetdienste haben kein (!) gültiges Lastschriftmandat, da der Kunde kein Schriftstück unterzeichnet hat (und selbst wenn, wäre dieses zu prüfen) und es keine E-Mandatlösung fürs Netz gibt (diese wäre mit der Nutzung des E-Perso verbunden, den nicht im ansatz jeder hat und noch weniger haben die eID Funktion darauf aktiviert und noch viel weniger haben überhaüut ein Lesegerät).
Die Beweislast ein gültiges Manat vorzuzuzeigen obliegt dem Zahlungempfänger (dem der die Kohle eingezogen hat) und genau das kann Paypal nicht. Falls doch geht das an die Bank und die Bank meldet sich beim Kontoinhaber und es kommt (maxiamal) zu ner Bearbeitungsgebühr.

Ansonsten können die Mahnung schicken und mit Inkasso drohen wie sie wollen, welche Rechtsgrundlage sollen sie denn haben um von meinem Kontoabbuchen zu können? Sonst könnte ja jeder kommen und von irgendwelchen Kontos Geld abbuchen.

Die Einzigen die ein Mandat haben sind i.d.R. Versicherungen, der ADAC und co. Die schicken ein ja immer einen Zettel der zu Unterschreiben ist mit.

VG
 
Ich würde den Fall in so vielen Foren wie möglich posten und Painpal jeweils einen Link zukommen lassen, natürlich erst nachdem schon eine muntere Diskussion entstanden ist.
Heise hat ja wahrscheinlich schon zu viele ähnliche Fälle mit teils existenzbedrohenden Schadenssummen für die Verkäufer gebracht, sonst könnte man sich auch noch an die wenden.

Auf mich hat Painpal schon von Anfang an einen total unseriösen Eindruck gemacht, darum habe ich meine Ebay-Verkäufe mit Beginn der Painpal-Pflicht eingestellt. Und jeder derartige Beitrag wie hier gibt mir täglich Recht.
 
PayPal nutze ich schon lange nicht mehr, aufgrund des Daten Gau von damals. Und dieser Thread bestätigt wieder einmal die UnSeriosität von diesem Verein, nie wieder ein Konto dort zu eröffnen.
 
Ich wusste bis zu diesem Vorfall auch nicht, wie schlimm diese PayPal-Käuferschutzrichtlinie eigentlich ist. Natürlich ist es eine nützliche Sache, wenn jemand z.B. einen Ziegelstein anstatt der eigentlichen Ware erhält. Allerdings wird eben überhaupt keine Prüfung vorgenommen.

In meinem Fall lief das so, dass mich der Käufer wegen des Defekts bei ebay angeschrieben hat. Daraufhin habe ich ein paar Tipps gegeben, welche Hardware er tauschen könnte bzw. welche Einstellungen er mal testen soll. Ansonsten könne ich nichts weiter für ihn tun. Daraufhin hat er den PayPal-Käuferschutz gestartet. Genau in dem Moment zieht PayPal von meinem PayPal-Konto den gesamten Betrag auf ein Treuhand-Konto ein. Mein PayPal-Konto war draufhin im Minus und ich musste erstmal wieder Geld von meinem Giro hin überweisen, um es auszugleichen. Ansonsten wäre mein PayPal-Konto bis dahin nicht nutzbar und PayPal hätte sich das Geld schon irgendwie geholt, denke ich.

Jedenfalls hatte ich anschließend die Möglichkeit, PayPal meine Meinung zu schreiben. Dann hat es 2 Tage gedauert und PayPal hat den Fall zugunsten des Käufers entschieden (laut diversen Onlineberichten ist das in 99% aller Fälle so). PayPal hat keinerlei Überprüfung der Aussagen von mir oder des Käufers vorgenommen. Daraufhin musste der Käufer die Ware mit Nachweis (Tracking-ID) zurückschicken. Anschliessend hatte ich nur noch die Chance, den Rückversand zu bestätigen. Eine Möglichkeit zu sagen, dass der zurückgesendete Artikel in einem schlechteren Zustand ist (verraucht) oder sogar 100% funktioniert, gibt es nicht. Wenn man den Rückversand nicht bestätigt, nimmt sich PayPal einfach die Tracking-ID und schaut, ob man es angenommen hat. Ich hätte die Annahme vermutlich verweigern müssen. Jedenfalls hat ab dem Moment wo die Bestätigung erfolgte, das Geld entgültig von meinem PayPal-Konto weg und der Käufer hatte es. Fall geschlossen, keine weitere Möglichkeit.

In jedem Fall würde mich sehr interessieren, was da rechtlich zu sagen ist. Immerhin ist es ja nur eine Käuferschutz-Richtlinie und kein Gesetz. Es kann ja nicht sein, dass PayPal sich hier eine Scheinwelt aufbaut fernab von deutschem oder europäischen Recht? Wäre die Reklamation gerechtfertigt, würde ich es ja noch irgendwie einsehen und eben NIE wieder PayPal als Verkäufer nutzen. Aber wenn der Artikel nach über einem Monat Nutzung durch den Käufer voll funktionsfähig und 100% der Artikelbeschreibung entsprechend ankommt (und das auch noch verschlechtert), dann platzt mir ehrlich gesagt der Kragen. Ich bin doch kein gewerblicher Händler und selbst der hätte ja ohne PayPal nur 14-Tage-Rücknahme.

Ein Gespräch mit dem PayPal-Kundenservice hat mich jetzt nur sowie gebracht: "Um welche Summe geht es?" - "etwa 100 Euro" - "Und da machen Sie so einen Aufstand?". Scheinbar druckt man bei PayPal sein Geld selbst. Auf meine Frage, ob denn hier eine klassische Fehlentscheidung hinsichtlich der Käuferschutz-Richtlinie vorlag, sagte er nur lapidar und ausweichend, dass ich den Artikel ja wieder habe und neu verkaufen könnte. Hallo? Die Auktion war rechtlich verbindlich und rückgabefrei.

In jedem Fall fühle ich mich jetzt vollkommen vor den Kopf gestossen und weiss nicht, was ich noch machen kann. Das ist reine Willkür, wie PayPal den Käuferschutz auslegt ohne eine Zwischenprüfung durch einen Sachverständigen oder ähnliches. In meinen Augen ist das ganze nicht rechtmässig.
 
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Ich weiß nicht ob die das tatsächlich trägt, aber fragen kostet ja bekanntlich nichts.
Dann einen Anwalt kosultieren.
Natürlich ist diese Entscheidung seitens PayPal sehr "unbürokratisch" (Weg des geringsten Widerstandes) und nicht wirklich nachvollziehbar.


Gruß

D.U.
 
@MagicEye04
Welche Alternativen zu Ebay kannst du empfehlen?
 
Das Forum hier. Oder das Deluxx-Forum, da ist mehr los.
Außer PC-Zeugs verkauf ich so gut wie nie was. Aber für anderen Kram wirds andere Foren geben.
 
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Ich meine klar, 100€ sind kein Weltuntergang. Aber hier geht es mir um das Prinzip. Gibt es irgendetwas was ich jetzt noch gegen PayPal in der Hand habe? Lohnt es sich, Käufer und/oder PayPal zu verklagen? Kann man ihn anzeigen wegen Betrugs/Erschleichung einer Rückgabe? Nimmt überhaupt ein Anwalt bei diesem geringfügigen Betrag etwas auf? Gibt es zu so etwas bereits Urteile?
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Du solltest Dich davon lösen, etwas mit / über Painpal zu machen. Der Kaufvertrag besteht zwischen Dir und dem Käufer und wird nicht von irgendwelchen dubiosen Handlungen seitens Painpal nicht beeinflusst.

Daher dem Käufer eine Frist zur Bezahlung des Kaufpreises setzen und für das fruchtlose Verstreichen der Frist einen Mahnbescheid ankündigen. Den dann online beantragen inkl. aller Kosten, insbesondere der Hinsendekosten, die Du aufwenden musst, wenn Du das Geld wieder hast.
Sollte er dem MB widersprechen, wirst Du um eine Klage nicht herumkommen, um Dein Geld wiederzubekommen.
 
Ich will die Geschichte nun noch zu Ende erzählen. Meine Lehre ist und bleibt für alle: benutzt NIEMALS PayPal für Privatauktionen oder sonstige Privatverkäufe als Verkäufer. Ihr seid chancenlos und der Käufer kann mit euch machen was er will.

Die Zahlen sind nachfolgend nicht die richtigen, aber in der passenden Größenordnung. Inklusive Versand hat der Käufer 100€ bezahlt. Auf meinem PayPal Konto kamen abzüglich Gebühren 97€ an. Als der Antrag auf Käuferschutz gestellt wurde, wurden diese 97€ von meinem PayPal-Konto wieder eingezogen und der Käufer erhielt mit aufgeschlagenen Gebühren 100€ zurück. Mein Konto war mit 97€ im Minus - das habe ich umgehend per Überweisung ausgeglichen und das Konto stand bei 0€. Am letzten Freitag hatte ich PayPal darüber informiert, dass der Artikel voll funktionsfähig ist - die Information wurde gekonnt ignoriert, man hat es lediglich dazu benutzt, um den Rückversand als bestätigt anzusehen. Soweit der Stand.

Doch nun kommt es. Im gleichen Moment der Rückversandbestätigung wurde mein PayPal-Konto mit weiteren 3€ Transaktionsgebühren belastet und stand somit bei 3€ im Minus. Das hatte ich am Freitag allerdings noch nicht bemerkt. Am Freitag nachmittag habe ich dann erst einmal formal Beschwerde bei PayPal eingelegt, dass der ganze Käuferschutzantrag null und nichtig ist und ich jetzt auf voll funktionsfähiger aber massiv nach Zigarettenrauch stinkender Hardware festsitze. Am Samstag kam dann die Rückmeldung, dass ich ein entsprechendes Beschwerdeformular ausfüllen und mit Frist bis zum Montag unterschrieben in meinem PayPal-Konto hochladen soll. Wird natürlich brav ausgefüllt und ich will mich gleich bei PayPal einloggen - zack, gesperrt! Innerhalb von 24h von Freitag auf Samstag wegen 3€ im Minus, über die ich weder eine Mail bekommen habe noch auch nur den Hauch einer Chance hatte, das Geld zu überweisen. Gespräch mit dem PayPal-Kundenservice klärt das ganze auf, die 3€ werden (ohne Entschuldigung oder Erklärung wohlgemerkt) wieder gutgeschrieben. Das Konto wäre dann in 3 Tagen wieder freigeschaltet (das wäre Dienstag). Ich meine, dass ich bis Montag Dokumente fristgerecht hochladen muss - Antwort war nur lapidar, dass sei nicht ihr Problem, ich könne es ja per Einschreiben oder Fax schicken. Am Montag war der Account immernoch gesperrt, also setze ich eine Mail mit Fristverlängerung ab. Dieser wird kommentarlos scheinbar stattgegeben, wie ich später bemerkt habe. Aber immerhin hat man mal eben eine Kontensperrung zur Gängelung des Kunden durchgedrückt. Da will scheinbar jemand zeigen, was er kann, wenn er will.

Am Dienstag ist mein Account wieder frei und ich möchte die Dokumente hochladen. Viel Spaß bei der Suche! Bevor ich es auflöse - ihr könnt ja mal probieren in eurem PayPal-Konto den Menüpunkt zu finden, wo man Dokumente zu einem Käuferschutzantrag hochladen kann, nachdem dieser abgeschlossen wurde ... Die Antwort lautet: so eine Stelle gibt es nicht. Also wieder den Support angerufen und gefragt, wie ich den Hinweis in der Mail zu verstehen habe zwecks Upload des gescannten Dokumentes. Der Mitarbeiter meinte nur, dass ich über die Namens- oder Firmenänderung gehen soll und dann die Dokumente hochladen kann. Aber ich wolle doch gar nicht meinen Namen ändern? "Das ist nicht so schlimm, das wissen wir dann schon". Ah ja, ok. Gewitzt und dreimal um die Ecke - auf die Rückfrage, dass das aber nicht sehr kundenfreundlich ist, meinte er nur spitz "ja, man muss schon etwas suchen". Na klasse! Kommentarlos an dieser Stelle.

Jedenfalls ging die Prüfung ins Land und tada - mir wurde tatsächlich Recht gegeben. Allerdings aus reiner Kulanz und nicht zu Lasten des Käufers. Der ist fein raus. Und nur PayPal ist großzügig. Ein Eingeständnis, dass es eine Fehlentscheidung war, gibt es natürlich nicht. Kulanz eben. Immerhin (und das ist ein bemerkenswertes Schuldeingeständnis) wurden mir 80% des Auktionspreises als Entschädigung angeboten (verlorene ebay-Gebühren, verschlechterter Zustand der Hardware, Aufwands- und Zeitersatz). Bei 100€ abzüglich 7€ Versand sind das bei 93€ immerhin noch 74.40€. Und das in Anbetracht der Tatsache, dass die Ware voll funktioniert und ich sie erneut verkaufen könnte. Ich hätte 3 Tage Zeit, die Entschädigung anzunehmen. Naja, obwohl ich die Sache eigentlich wirklich gern hätte eskalieren wollen, um mal ein Gericht mit der PayPal-Käuferschutzrichtlinie zu beschäftigen, habe ich dann um des Seelenfriedens willen die Entschädigung angenommen. Das Geld war dann auch umgehend auf meinem PayPal-Konto und ist heute auf meinem Giro eingegangen. Damit ist die Sache abgeschlossen.

Und trotzdem bleibt ein extrem bitterer Beigeschmack. Der Käufer kann 45 Tage lang mit der Ware machen was er will, auch beschädigen, übertakten, zerstören, usw. - wenn er den Antrag auf Käuferschutz stellt und einfach schreibt, dass er die Ware in dem Zustand erhalten hat, wird PayPal dem Käufer immer recht geben und ihm das Geld erstatten! Es findet weder eine Prüfung durch Dritte noch eine Kontrolle der Aussagen statt. Als Verkäufer ist man chancenlos - man kann argumentieren wie man will, es nutzt nix. Es zählt übrigens laut Richtlinie auch nicht der Zustand, in dem die Ware verschickt wurde, sondern der Zustand, wie der Käufer die Ware erhalten hat! Tja, und wie will man das jemals nachweisen? Genau, es geht nicht. Und deshalb ist man hilflos als Verkäufer. Selbst wenn der Käufer die Ware mutwillig beschädigt und zurückschickt. Man kann es ihm ja schlecht nachweisen (z.B. extreme Übertaktung, elektrostatische Entladung, etc. - es gibt genug Möglichkeiten, Hardware zu beschädigen, ohne dass man äußerlich etwas sieht). Und so sitzt man als Verkäufer ohne Geld, mit den verlorenen ebay-Gebühren und der eventuell tatsächlich defekten Hardware fest.

In meinem Fall kann ich noch von Glück reden, dass alles weiterhin funktioniert und ich es erneut verkaufen kann. Zuzüglich der Entschädigung mache ich vermutlich sogar extra Gewinn an der Geschichte. Aber dass war auch nur mit viel Gezeter und Aufwand möglich. Von den kleinen Gängelungsversuchen seitens PayPal ganz abgesehen.

Ich dachte, dass ich als 15 Jahre erfahrener ebayer und PayPal-Nutzer der ersten Stunde eigentlich über alles bescheid weiß. Aber diese Käuferschutzrichtlinie ist ein Schlag ins Gesicht, wenn man weiß, wie sie tatsächlich abgewickelt wird. Also nochmal: lasst eure Finger von PayPal als private Verkäufer! Ich mache es garantiert nie wieder - lieber verzichte ich auf ein paar Euro weniger Maximalgebot, weil ich kein PayPal anbiete. Dafür habe ich bei einer Überweisung aber meine Ruhe und muss nichts erstatten und/oder zurücknehmen. Als Käufer kann man PayPal sicherlich nutzen, aber man füttert diese Bande damit nur weiter. Sofern es nicht eilt, werde ich in Zukunft wieder öfter auf die gute alte Banküberweisung oder alternative Payment-Systeme zurückgreifen, wenn ich online etwas shoppe.

Meine Lektion habe ich gelernt und bin nochmal mit einem blauen Auge davongekommen.



Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Ich weiß nicht ob die das tatsächlich trägt, aber fragen kostet ja bekanntlich nichts.
Rechtschutz habe ich, auch für Internetrecht. Allerdings mit 150€ Selbstbeteiligung, was an der Stelle schon mehr als der Streitwert wäre. Es ginge mir allerdings sehr ums Prinzip.
 
Kannst du es bitte in anderen Foren publik machen? Vllt. bist du ja schon irgendwo angemeldet.
 
Kannst du es bitte in anderen Foren publik machen?
Ich denke, das bringt nicht viel. Die machen das ja in der Form garantiert seit Jahren so. Den Käuferschutz gibt es ja mittlerweile auch schon recht lange.

Was mich vielmehr interessieren würde: ich bin doch sicher nicht der erste, dem so etwas passiert. Inbesondere die Situation, dass die Auktion einer tatsächlich voll funktionsfähigen und 100% der Artikelbeschreibung entsprechenden Ware rückabgewickelt wird. Da muss sich doch garantiert schonmal jemand darüber aufgeregt haben? Ich denke, da hat sich vermutlich auch schonmal ein Gericht mit beschäftigt - nur gefunden habe ich nichts dazu. Vielleicht gibt es sogar schon Referenzurteile?
 
Und das ist nur einer der vielen Gründe warum man von Paypal besser die Finger lassen sollte ... Das sind Verbrecher mit Banklizenz.
 
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