Ebay-Problem bzw. Frage

NoXoN

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Hi,
ich hab vor kurzem bei Ebay mein Nokia 8210 verkauft... Es hatte VOR dem Verkauf einen Displayschaden, den ich aber beseitigt habe!!! Habe es dann auch noch nach der Reperatur 2 Tage lang benuzt, um mich davon zu überzeugen, dass es einwandfrei funktioniert, was auch der Fall war!!! Nun, hat sich der Käufer gemeldet und behauptet, dass das Handy garnicht mehr funktioniert!!! Was ja nicht der Fall sein kann, weil es bei mir noch einwandfrei funktionierte! Der Kaüfer behauptet auch, das ich ihm diesen Mangel verschwiegen habe, was NICHT der Fall ist! Ich habe das Handy in der Auktion so beschrieben, wie es war, als ich es noch hatte. Nun droht mir der Käufer mit rechtlichen Schritten, wenn ich das Geld nicht zurücküberweise! Ich habe ja auch geschrieben, das sie mit ihrem Gebot auf die Garantie etc. verzichtet...

Hier ein Ausschnitt aus der Mail:

es tut mich auch leid aber da sind Sie ein wenig falsch informiert. Sie können mit dem Hinweis nur die privaten Garantieansprüche ausschließen. Was allerdings unzulässig ist, ist einen Mangel zu verschweigen. Dies nennt man auch arglistige Täuschung. Wenn ich Sie kurz über die rechtlichen Grundlagen belehren darf:

lt. §433 BGB ist der Käufer verpflichtet die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen.

Ich habe diesen Mangel aber nicht verschwiegen, weil er bei mir nicht aufgetreten ist! Der Käufer hat mir auch eine positive Bewertung gegeben, woraus ich schließe, das das Handy einwandfrei funktioniert hat, als es bei ihm ankam!

Nun meine Frage: Was soll ich machen??? Das Geld wieder zurückschicken??? Kann er mich verklagen oder irgendwas in der Art... oder bin ich im Recht???

Danke im vorraus

mfg
 
Wenn er Dir eine positive Bewertung geschrieben hat, wird das Handy bei der "Übergabe" wohl einwandfrei funktioniert haben.

Da Du die (private) Garantie/Gewährleistung vollständig ausgeschlossen hast kann er Dir jetzt auch nichts mehr.

Ich weiss nichtmal ob die Reperatur angegeben werden muss oder nicht.
Das Handy hat bei der Übergabe nachweislich (s.O.) funktioniert.
Damit ist alles geregelt und Du brauchst Dich nicht mehr drum zu kümmern.

==> Einschüchterung. Vielleicht hat er oder wer anderes das Handy selber kaputt gemacht ?
 
Original geschrieben von Devastators
Wenn er Dir eine positive Bewertung geschrieben hat, wird das Handy bei der "Übergabe" wohl einwandfrei funktioniert haben.

Da Du die (private) Garantie/Gewährleistung vollständig ausgeschlossen hast kann er Dir jetzt auch nichts mehr.

Ich weiss nichtmal ob die Reperatur angegeben werden muss oder nicht.
Das Handy hat bei der Übergabe nachweislich (s.O.) funktioniert.
Damit ist alles geregelt und Du brauchst Dich nicht mehr drum zu kümmern.

==> Einschüchterung. Vielleicht hat er oder wer anderes das Handy selber kaputt gemacht ?

Hmmm... also kann er mir nix machen?? Das Gerät hat 100% funktioniert als ich es abgeschickt habe!!!Ich bin nicht so ein Abzocker oder so was in der Art, aber verarschen lass ich mich auch nicht!!! Vielleicht liegt es auch daran, dass er vielleicht zu viel dafür geboten hat, als es überhaupt wert war... immer hin sind 65€ für ein 8210 mit zweitem akku doch recht ordentlich oda??? Oder es hat ich doch nicht gefallen oder so was in der Art... und was ist mit dem hier:

es tut mich auch leid aber da sind Sie ein wenig falsch informiert. Sie können mit dem Hinweis nur die privaten Garantieansprüche ausschließen. Was allerdings unzulässig ist, ist einen Mangel zu verschweigen. Dies nennt man auch arglistige Täuschung. Wenn ich Sie kurz über die rechtlichen Grundlagen belehren darf:

lt. §433 BGB ist der Käufer verpflichtet die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen

was heisst das??? Bzw. was hat das zu bedeuten... ich check das nicht...

@Redcliff: Thx... ich bin nicht so oft hier im Forum unterwegs... kannte die Rubrik gar nicht...

mfg

Edit: Er hat mir noch geschrieben, dass er ebay kontaktiert hat um die Bewertung rückgängig zu machen... geht das???
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von NoXoN
Edit: Er hat mir noch geschrieben, dass er ebay kontaktiert hat um die Bewertung rückgängig zu machen... geht das???



"Löschung von Bewertungen

Grundsatz

eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Das eBay-Bewertungssystem bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, Transaktionen zu bewerten, die sie über eBay abgeschlossen haben, und kurze Kommentare zu ihren Handelspartnern abzugeben.

Basierend auf den Grundprinzipien des Handelns bei eBay, sollen die Bewertungen ein aussagekräftiges Bild der Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Hierfür ist es notwendig, dass sich die Handelspartner im Anschluss an die Transaktionen gegenseitig bewerten.

In das Bewertungssystem fließen sowohl die positiven als auch die negativen Erfahrungen ein, die andere eBay-Mitglieder mit einem Handelspartner gemacht haben. Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder, welche Bewertung sie für zutreffend und gerechtfertigt halten, bilden die allein den Handelspartnern zugänglichen Informationen über den Verlauf der Transaktionen nach Angebotsende.

Änderungen durch Dritte würden regelmäßig zu einer Verfälschung der verfügbaren Bewertungsinformationen führen. Daher greift eBay grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein.

Der Informationsaustausch im Bewertungssystem und die Weitergabe von Erfahrungen mit Handelspartnern an die Gemeinschaft ist eine wesentliche Basis für das sichere und vertrauensvolle Handeln bei eBay. Nur ein unabhängiges, neutrales Bewertungssystem, das unverfälschte Bewertungsprofile abbildet, kann dies gewährleisten.

Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten für:

- Bewertungen, die aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen
denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden müssen
- Bewertungen, die aufgrund einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Vertragsparteien
entfernt werden sollen
- Bewertungen mit vulgärem, obszönem, rassistischem oder im strafrechtlichem Sinn
offensichtlich beleidigendem Inhalt
- Bewertungen, die vertrauliche Daten oder Informationen enthalten
- Bewertungen, die Links oder Scripts enthalten
- Bewertungen, die sich offensichtlich nicht auf die Transaktion beziehen, für die sie
hinterlassen wurden
- Negative Bewertungen, die im Zusammenhang mit Störungen oder dem Missbrauch des eBay-
Marktplatzes abgegeben wurden
- Negative Bewertungen die zum Ausschluss eines Mitglieds wegen Verstoßes gegen § 6 Abs.
3 und 4 der eBay-AGB geführt haben
- Negative unzutreffende Bewertungen, die als so genannte Rachebewertungen von
Handelspartnern abgegeben wurden, die ihrer eigenen vertraglichen
Hauptleistungsverpflichtung (Zahlung oder Lieferung) schuldhaft nicht nachgekommen sind
"




sm
 
Original geschrieben von NoXoN

lt. §433 BGB ist der Käufer verpflichtet die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen

Schreib ihm, das er nicht so einen zusammenhanglosen schund schreiben soll und schreib ihm, das wenn er schon versucht intelligent und erwachsen zu wirken, das er sich dann doch um korrekte Rechtschreibung bemühen solle. Weiterhin solltes du ihm schreiben, das mutwillige beschädigung der ware, seitens des Käufers jeglichen rechtlichen Anspruch auschleist und das du weitere Mails betreffend der sache ignorieren wirst. wenn er noch was will, soll dich sein anwalt auf dem postweg anschreiben

schick mir doch ml nen link zu der auktion per pm
 
servus,

bewertungen rückgängig machen lassen kann er nicht, aber es hat die möglichkeit unter einer abgegebenen bewertung noch einen zusatz zu schreiben.
 
Bei Gewährleistungsausschluss gibts nichts zurück. Gerade in diesem Fall hier.
 
So, ich hab jetzt alles mal in einen Text zusammengefasst... kann ich das ihm so schicken, oder soll ich noch was enrfernen bzw. hinzufügen...

1.) Zu ihrer Aussage: "Des weiteren habe ich bereits ebay kontaktiert um die Bewertung ändern zu lassen."

"Löschung von Bewertungen"

Grundsatz

eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Das eBay-Bewertungssystem bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, Transaktionen zu bewerten, die sie über eBay abgeschlossen haben, und kurze Kommentare zu ihren Handelspartnern abzugeben.

Basierend auf den Grundprinzipien des Handelns bei eBay, sollen die Bewertungen ein aussagekräftiges Bild der Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Hierfür ist es notwendig, dass sich die Handelspartner im Anschluss an die Transaktionen gegenseitig bewerten.

In das Bewertungssystem fließen sowohl die positiven als auch die negativen Erfahrungen ein, die andere eBay-Mitglieder mit einem Handelspartner gemacht haben. Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder, welche Bewertung sie für zutreffend und gerechtfertigt halten, bilden die allein den Handelspartnern zugänglichen Informationen über den Verlauf der Transaktionen nach Angebotsende.

Änderungen durch Dritte würden regelmäßig zu einer Verfälschung der verfügbaren Bewertungsinformationen führen. Daher greift eBay grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein.

Der Informationsaustausch im Bewertungssystem und die Weitergabe von Erfahrungen mit Handelspartnern an die Gemeinschaft ist eine wesentliche Basis für das sichere und vertrauensvolle Handeln bei eBay. Nur ein unabhängiges, neutrales Bewertungssystem, das unverfälschte Bewertungsprofile abbildet, kann dies gewährleisten.

Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten für:

- Bewertungen, die aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen
denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden müssen
- Bewertungen, die aufgrund einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Vertragsparteien
entfernt werden sollen
- Bewertungen mit vulgärem, obszönem, rassistischem oder im strafrechtlichem Sinn
offensichtlich beleidigendem Inhalt
- Bewertungen, die vertrauliche Daten oder Informationen enthalten
- Bewertungen, die Links oder Scripts enthalten
- Bewertungen, die sich offensichtlich nicht auf die Transaktion beziehen, für die sie
hinterlassen wurden
- Negative Bewertungen, die im Zusammenhang mit Störungen oder dem Missbrauch des eBay-
Marktplatzes abgegeben wurden
- Negative Bewertungen die zum Ausschluss eines Mitglieds wegen Verstoßes gegen § 6 Abs.
3 und 4 der eBay-AGB geführt haben
- Negative unzutreffende Bewertungen, die als so genannte Rachebewertungen von
Handelspartnern abgegeben wurden, die ihrer eigenen vertraglichen
Hauptleistungsverpflichtung (Zahlung oder Lieferung) schuldhaft nicht nachgekommen sind"

Das dürfte ihr Kommentar beantworten...

2.) Zu ihrer Aussage: "lt. §433 BGB ist der Käufer verpflichtet die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen."

Wenn sie schon versuchen intillegent zu wirken, dann schreiben sie keinen solchen zusammenhanglosen Schund!

3.)"Weiterhin solltes sie wissen, dass mutwillige beschädigung der Ware, seitens des Käufers jeglichen rechtlichen Anspruch auschliesst!" Dies schliesse ich daraus, das sie mir eine positive Bewertung gegeben haben! Das Handy hat bei der Übergabe nachweislich (s.O.) funktioniert.

4.)Bei Gewährleistungsausschluss gibts nichts zurück. Gerade in diesem Fall hier.

5.) Ich habe die (private) Garantie/Gewährleistung vollständig ausgeschlossen!!! Sie versuchen diese, jedoch in anspruch zu nehmen!

Jetzt frgat sich nur noch, wer wen täuschen will!!!

Ich stehe ihnen für weitere Fragen zur verfügung!

mfg
 
ich glaube ich würde garnichts mehr machen.
Soll er doch einen Anwalt kontaktieren... der lacht ihn auch nur aus.

Er kann nichts machen und ich denke das weiss er auch.
Lehn dich zurück und geniesse das Leben.

Wenn Du willst kannste ihm noch schreiben das er keinen Anspruch auf irgendwas hat, aber lass Dich auf keine Diskussionen ein.
 
Original geschrieben von NoXoN
So, ich hab jetzt alles mal in einen Text zusammengefasst... kann ich das ihm so schicken, oder soll ich noch was enrfernen bzw. hinzufügen...
Ich würde mich auch Devastators anschließen...
Cool bleiben kommt da sicher besser... ;D
Lass ihn doch zu nem Anwalt rennen; wenn er denn zu viel Geld & Zeit hat... ;D

Verstehe allerdings Deine "Wut" und kann auch nachvollziehen, wenn Du ihm am liebsten was "Ordentliches" zurückschicken willst. ;)

Für den Fall, dass Du ihm obigen Text schicken willst, würde ich noch "Das dürfte ihr Kommentar beantworten..." in "IhrEN Kommentar" ändern (hab den Text jetzt aber auch nur überflogen).

Solltest Dir aber natürlich auch im Klaren sein, dass diese mail vermutlich alles andere als de-eskalierend wirken wird und der Typ dann wohl erst recht noch ne Ergänzung zu seiner Bewertung dazuschreibt, bzw. - sollte er es tatsächlich nicht besser wissen - wirklich noch zu nem Anwalt rennt... ;D ;)
Da Dir aber letzteres ja nun egal sein kann... *noahnung* ;D





sm
 
Er hat mir ja auch geschrieben:
"Sollte innerhalb der nächsten Woche kein Zahlungseingang folgen sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Ich werde diesen Fall dann unverzüglich an meinen Anwalt weitergeben.
Werd erstmal nicht antworten und abwarten...

Danke für all eure Antworten!!! Ihr habt mir alle sehr geholfen!!!

mfg
 
Original geschrieben von NoXoN
Er hat mir ja auch geschrieben:

"Sollte innerhalb der nächsten Woche kein Zahlungseingang folgen sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Ich werde diesen Fall dann unverzüglich an meinen Anwalt weitergeben."
Ach... dann... schick ihm diese mail... ;D
Wenn er denn sooo von seinem Recht überzeugt ist... 8)





sm
 
Ne, erstmal werd ich ihm nix schicken.... das oben war ja auch nur ne Zusammenfassung, was ich alles reinpacken wollte... Ich warte jetzt erstmal bis nächster Woche.

mfg
 
Hab heute wieder ne Mail von ihme bekommen:

Guten Tag,

ich habe mich noch einmal bei Ebay für Sie erkundigt. Sie sind verpflichtet das Handy zurückzunehmen und mir das Geld zurückzuerstatten!

Anbei die Email von Ebay.

Da Sie auf meine letze Mail nicht geantworte haben gehe ich davon aus,dass Sie mir das Geld in kürze zurückerstatten werden.

Ich verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen



PS Sollte alles reibungslos ablaufen, werde ich Ihre Bewertung positiv belassen!





"eBay.de TnS" <derswebform@ebay.de> schrieb am 09.12.03 13:43:01:
>
> Hallo,
>
> vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
>
> Es tut uns leid, dass Sie mit einem gelieferten Artikel nicht zufrieden
> sind.
>
> Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann der Kaeufer
> vom Verkaeufer verlangen, dass dieser die Ware zuruecknimmt und den
> Kaufpreis erstattet oder dass der Kaufpreis gemindert und der zu viel
> gezahlte Betrag erstattet wird.
>
> Fuer uns ist es hierbei leider nicht moeglich zu beurteilen, ob die Ware
> der Artikelbeschreibung entspricht, da wir den Zustand des Artikels
> nicht selbst in Augenschein nehmen und bewerten koennen.
>
> Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Handelspartner auf und versuchen Sie,
> eine einvernehmliche Loesung zu finden.
>
> Am besten bitten Sie Ihren Handelspartner um einen Anruf oder um seine
> Telefonnummer - oder versuchen Sie, das Mitglied ueber die Auskunft zu
> erreichen.
>
> Den Personennamen und die Postanschrift entnehmen Sie bitte unserer
> Benachrichtigungs-E-Mail.
>
> Die Telefonnummer selbst duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen
> Gruenden nicht uebermitteln. Bitte haben Sie dafuer Verstaendnis.
>
> Sie koennen die Kontaktadresse Ihres Handelspartners auch noch einmal
> anfordern. Klicken Sie dazu bitte auf folgenden Link:
>
> http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?MemberSearchShow
>
> Wir wuenschen Ihnen, dass eine fuer beide Seiten zufriedenstellende
> Einigung erzielt werden kann.
>
> Wir wuenschen Ihnen eine schoene und besinnliche Adventszeit.
>
>
> Mit freundlichen Gruessen
>
> Angelina Hoffmann
> eBay - Sicherheit
>
> eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!

Was haltet ihr davon?
 
Gar nichts ;D

Ebay kann und wird in einem solchen Fall nicht eingreifen!!

Lass ihn doch zum Anwalt gehen....
 
LOL... wer weiss was er eBay erzählt hat.
Klar, wenn ich was funktionierendes kaufe und es kaputt ist, entspricht das nicht der Artikelbeschreibung ;D

Wenn er es so auslegt, dass das Handy schon immer defekt gewesen ist gebe ich ihm und eBay sogar recht. Minder doch den Preis um 1€, vielleicht ist Dein neuer Freund damit einverstanden??? *lol*

Ne mal im ernst... es spricht halt alles dafür dass das Handy mal funktioniert hat und den Gegenbeweis muss er erstmal finden, bzw. soll erstmal erklären warum er eine positive Bewertung abgegeben hat :)
Auf die Antwort wäre ich gespannt :]

EDIT: unpersönlicher kann eBay auch nicht schreiben, oder? Wieviele standart Antworten haben die eigentlich? *G*

"Er wird dann die positive Bewertung belassen" *gröhl* *lol*
 
> Am besten bitten Sie Ihren Handelspartner um einen Anruf oder um seine
> Telefonnummer - oder versuchen Sie, das Mitglied ueber die Auskunft zu
> erreichen.
>
> Den Personennamen und die Postanschrift entnehmen Sie bitte unserer
> Benachrichtigungs-E-Mail.


Auskunft > Telefon > den Spinner anrufen > selbstbewusst auftreten und ihm erzählen, wie´s (wirklich) aussieht.

Glaube, mit nem Anruf rechnen bei eBay die wenigsten User.
Hatte auch mal Stress und ein Anruf hat das dann tatsächlich geklärt!

Allerdings solltest Du - wenn Du das machen solltest - wirklich selbstsicher und von Dir und Deinem Standpunkt überzeugt rüberkommen!!
Am besten also auch mit entsprechender Tonlage (nicht unfreundlich!! Aber bestimmt & selbstbewusst!! Goil is, wenn man so ne richtig rauhe, tiefe, schroffe Stimme hat, dass es einem schon kalt den Rücken runterläuft, wenn man nur (freundlich! ;D)"Guten Tag!" sagt! ;D





sm
 
Zuletzt bearbeitet:
servus,

hast du denn niemanden der bezeugen kann, dass das handy funktioniert hat als du es weggeschickt hast?
dies in verbindung mit der pos. bewertung wären doch beweis genug.
 
Original geschrieben von NoXoN

> Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht , kann der Kaeufer
> vom Verkaeufer verlangen, dass dieser die Ware zuruecknimmt und den
> Kaufpreis erstattet oder dass der Kaufpreis gemindert und der zu viel
> gezahlte Betrag erstattet wird.



Genau das ist ja NICHT der Fall gewesen.
 
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