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ich habe soeben bei eBay ein Netzteil per Sofort-Kauf ersteigert, dann aber gemerkt, dass es nicht das war was ich haben wollte. nun steht in den agb des verkäufers folgendes:
2. Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei:
- ...
- Lieferungen von Waren, die in Form von Versteigerungen (Auktionen) abgeschlossen wurden.
darf ich die ware nun widerrufen oder nicht, weil ich der meinung bin durch den sofortkauf wäre es ja keine auktion in dem sinne.
das geld ist schon überwiesen, aber wohl noch nicht bei denen angekommen. könnt ich auch beim verkäufer anrufen und den auftrag auch telefonisch stornieren?
Auch bei Auktionen über eBay sind es keine rechtlichen Auktionen im Sinne von §156 BGB. Also gilt das Rückgaberecht. Du wirst es aber evtl. über einen Zivilprozess geltend machen müssen, wenn der Händler sich querstellt.